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Arbeitslosengeld beantragen

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Arbeitslosengeld I beantragen Sie bei der zuständigen Agentur für Arbeit – online über den eService, in der BA-MOBIL-App oder persönlich vor Ort. Den Antrag können Sie ab drei Monaten vor dem letzten Arbeitstag stellen; Geld gibt es erst ab dem Tag, an dem Sie persönlich arbeitslos gemeldet sind, also melden Sie sich rechtzeitig.

Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung: Wer in den letzten Jahren sozialversicherungspflichtig gearbeitet und Beiträge gezahlt hat, bekommt es. Es ist nicht zu verwechseln mit dem Bürgergeld, das vom Jobcenter kommt und nach Bedürftigkeit gezahlt wird. Wie Sie sich richtig melden, lesen Sie unter arbeitslos melden und arbeitsuchend melden. Eine Übersicht aller verwandten Themen finden Sie im Bereich Arbeit und Beruf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständig: die Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnort (nicht das Jobcenter).
  • Voraussetzung: mindestens 12 Monate versicherungspflichtige Beschäftigung in den letzten 30 Monaten (Anwartschaftszeit).
  • Höhe: rund 60 Prozent (ohne Kind) bzw. 67 Prozent (mit Kind) Ihres früheren Nettoentgelts.
  • Dauer: je nach Versicherungszeit und Alter 6 bis 24 Monate.
  • Kosten: Der Antrag ist kostenlos.
  • Achtung: Bei Eigenkündigung ohne wichtigen Grund droht eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen.

Was bedeutet Arbeitslosengeld beantragen?

Arbeitslosengeld I (ALG I) ist die Lohnersatzleistung der Arbeitslosenversicherung. Sie überbrückt damit die Zeit, in der Sie keine Arbeit haben, und ersetzt einen Teil Ihres früheren Einkommens. Der Anspruch ergibt sich aus den Beiträgen, die Sie und Ihr Arbeitgeber während Ihrer Beschäftigung gezahlt haben – ALG I ist also keine Sozialhilfe, sondern eine Versicherungsleistung.

Den Antrag müssen Sie aktiv stellen. Von allein zahlt die Agentur für Arbeit nichts. Wichtig ist die Reihenfolge: zuerst arbeitsuchend melden, dann zum Eintritt der Arbeitslosigkeit persönlich arbeitslos melden, und den Leistungsantrag stellen.

ALG I oder Bürgergeld? ALG I bekommen Sie von der Agentur für Arbeit, wenn Sie genug Beitragszeiten haben – unabhängig von Ersparnissen oder Partnereinkommen. Bürgergeld kommt vom Jobcenter, wenn kein oder kein ausreichender ALG-I-Anspruch besteht und Sie hilfebedürftig sind. Beides kann nacheinander relevant werden: erst ALG I, danach – wenn nötig – Bürgergeld.

Voraussetzungen

Damit Sie Arbeitslosengeld I erhalten, müssen mehrere Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:

  • Arbeitslosigkeit: Sie stehen in keinem Beschäftigungsverhältnis oder arbeiten weniger als 15 Stunden pro Woche.
  • Persönliche Arbeitslosmeldung: Sie haben sich persönlich oder online bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.
  • Anwartschaftszeit: Sie waren in den letzten 30 Monaten (Rahmenfrist) mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt.
  • Verfügbarkeit: Sie können und wollen arbeiten und stehen der Vermittlung zur Verfügung.

Auch Zeiten zählen mit, in denen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt wurden, etwa Elternzeit mit vorheriger Beschäftigung, Krankengeldbezug oder Wehr- und Bundesfreiwilligendienst. Ob Ihre Zeiten ausreichen, prüft die Agentur für Arbeit anhand Ihrer Daten.

Erforderliche Unterlagen

Für den Antrag halten Sie folgende Unterlagen bereit:

  • Personalausweis oder Reisepass (zur Identifizierung, online über das nutzerkonto.bund.de / die BundID oder den Online-Ausweis).
  • Steuer-Identifikationsnummer.
  • Sozialversicherungsnummer.
  • Bankverbindung (IBAN) für die Auszahlung.
  • Kündigungsschreiben, Aufhebungsvertrag oder Arbeitsvertrag, falls vorhanden.
  • Arbeitsbescheinigung Ihres Arbeitgebers – diese übermittelt der Betrieb in der Regel elektronisch an die Agentur für Arbeit.
  • Bei Kindern: Nachweis (z. B. Geburtsurkunde), weil sich dadurch der Leistungssatz auf 67 Prozent erhöhen kann.
Arbeitsbescheinigung nicht vergessen. Ohne die Arbeitsbescheinigung des letzten Arbeitgebers kann die Agentur für Arbeit Ihr Arbeitslosengeld nicht berechnen. Viele Betriebe übermitteln sie automatisch elektronisch; haken Sie nach, wenn die Auszahlung sich verzögert.

Ablauf

So gehen Sie Schritt für Schritt vor:

  • Schritt 1 – Frühzeitig arbeitsuchend melden: Sobald Sie wissen, dass Ihr Job endet, melden Sie sich innerhalb von drei Tagen arbeitsuchend – spätestens drei Monate vor dem letzten Arbeitstag. Verspätung kann den Anspruch mindern.
  • Schritt 2 – Arbeitslos melden: Zum ersten Tag ohne Beschäftigung melden Sie sich arbeitslos. Das geht online im eService, in der App BA-MOBIL oder persönlich. Die Arbeitslosmeldung ist erst zum Eintritt der Arbeitslosigkeit möglich, nicht vorher.
  • Schritt 3 – Antrag auf ALG I stellen: Füllen Sie den Leistungsantrag aus. Online sind die meisten Felder bereits vorausgefüllt; den Antrag können Sie ab drei Monaten vor dem letzten Arbeitstag vorbereiten.
  • Schritt 4 – Unterlagen einreichen: Laden Sie fehlende Nachweise hoch oder reichen Sie sie nach. Die Arbeitsbescheinigung kommt meist direkt vom Arbeitgeber.
  • Schritt 5 – Bescheid abwarten: Die Agentur prüft Anspruch, Höhe und Dauer und schickt Ihnen einen Bescheid. Die Auszahlung erfolgt monatlich nachträglich auf Ihr Konto.

Kosten

Der Antrag auf Arbeitslosengeld I ist kostenlos. Es fallen keine Gebühren an – weder online noch bei der persönlichen Antragstellung. Während des ALG-I-Bezugs sind Sie weiterhin kranken-, pflege- und rentenversichert; die Beiträge trägt die Agentur für Arbeit.

Höhe, Dauer, Fristen und Sonderfälle

Das Arbeitslosengeld beträgt rund 60 Prozent des pauschalierten Nettoentgelts, das Sie in den letzten 12 Monaten durchschnittlich verdient haben. Haben Sie mindestens ein Kind im Sinne des Steuerrechts, sind es 67 Prozent. Grundlage ist das beitragspflichtige Bruttoentgelt, von dem pauschal Steuern und Sozialabgaben abgezogen werden.

Wie lange Sie ALG I bekommen, hängt von Ihrer Versicherungszeit in den letzten fünf Jahren und Ihrem Alter beim Anspruchsbeginn ab:

Versicherungspflicht (Monate) Lebensalter Anspruchsdauer
12 unter 50 6 Monate
16 unter 50 8 Monate
20 unter 50 10 Monate
24 unter 50 12 Monate
30 ab 50 15 Monate
36 ab 55 18 Monate
48 ab 58 24 Monate

Fristen: Den Anspruch sollten Sie nicht zu lange ungenutzt lassen. Wer sich verspätet arbeitslos meldet, bekommt erst ab dem Meldetag Geld – nicht rückwirkend. Der erworbene Anspruch verfällt grundsätzlich erst, wenn Sie ihn vier Jahre nach Entstehung nicht geltend gemacht haben.

Sperrzeit vermeiden. Kündigen Sie selbst oder schließen einen Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund, verhängt die Agentur für Arbeit in der Regel eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen. In dieser Zeit ruht die Zahlung, und bei der vollen Sperrzeit verkürzt sich Ihr Gesamtanspruch zusätzlich um mindestens ein Viertel. Haben Sie einen wichtigen Grund (z. B. Mobbing, gesundheitliche Gründe, unzumutbarer Arbeitsweg), legen Sie Nachweise vor – dann entfällt die Sperrzeit.

Sonderfälle: Bei Abfindungen kann der Anspruch ruhen, wenn die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde. Wer nebenher weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitet, bleibt anspruchsberechtigt, muss aber den Hinzuverdienst melden – ein Freibetrag bleibt anrechnungsfrei, darüber wird gekürzt. Reicht das ALG I nicht zum Leben, können Sie ergänzend Bürgergeld beantragen.

Tipps

  • Drei Tage Frist beachten: Melden Sie sich arbeitsuchend, sobald Sie von der Kündigung erfahren – nicht erst am letzten Arbeitstag.
  • Online ist schneller: Über den eService sehen Sie jederzeit den Bearbeitungsstand und sparen den Gang zur Behörde.
  • Aufhebungsvertrag prüfen lassen: Unterschreiben Sie nichts vorschnell – ein Aufhebungsvertrag löst dieselbe Sperrzeit aus wie eine Eigenkündigung.
  • Unterlagen vorab sammeln: Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer und IBAN bereithalten beschleunigt den Antrag.
  • Bei Lücken nachfragen: Auch Eltern-, Pflege- oder Krankengeldzeiten können zur Anwartschaft zählen – lassen Sie das prüfen, bevor Sie einen Anspruch aufgeben.

Häufig gestellte Fragen

Wo beantrage ich Arbeitslosengeld I?

Bei der Agentur für Arbeit an Ihrem Wohnort. Den Antrag stellen Sie online über den eService, in der App BA-MOBIL oder persönlich. Zuständig ist die Agentur für Arbeit, nicht das Jobcenter.

Wie hoch ist das Arbeitslosengeld?

Es beträgt rund 60 Prozent Ihres früheren pauschalierten Nettoentgelts, mit mindestens einem Kind 67 Prozent. Grundlage ist das durchschnittliche beitragspflichtige Einkommen der letzten 12 Monate.

Wie lange bekomme ich Arbeitslosengeld?

Zwischen 6 und 24 Monaten. Die Dauer richtet sich nach Ihrer Versicherungszeit in den letzten fünf Jahren und Ihrem Alter: 12 Monate Beitragszeit ergeben 6 Monate Bezug, ab 58 Jahren sind bis zu 24 Monate möglich.

Bekomme ich nach einer Eigenkündigung Arbeitslosengeld?

Ja, aber meist mit Sperrzeit. Bei Kündigung ohne wichtigen Grund ruht die Zahlung bis zu 12 Wochen und der Gesamtanspruch verkürzt sich. Mit nachweisbarem wichtigem Grund entfällt die Sperrzeit.

Was ist der Unterschied zwischen ALG I und Bürgergeld?

ALG I ist eine Versicherungsleistung der Agentur für Arbeit und hängt von Ihren Beitragszeiten ab. Bürgergeld kommt vom Jobcenter, wird nach Bedürftigkeit gezahlt und greift, wenn kein ausreichender ALG-I-Anspruch besteht.

Kann ich Arbeitslosengeld rückwirkend beantragen?

Nein, nicht für die Zeit vor der Meldung. Geld gibt es erst ab dem Tag der persönlichen Arbeitslosmeldung. Melden Sie sich daher gleich zum ersten Tag ohne Beschäftigung, damit keine Tage verloren gehen.

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