Auto abmelden

📖 Lesezeit: 7 Min · 📅 16. Juni 2026
Ein Fahrzeug abmelden – fachlich „außer Betrieb setzen“ – erledigt die Kfz-Zulassungsstelle Ihres Wohnorts oder Sie selbst online über das i-Kfz-Portal. Sie brauchen die Zulassungsbescheinigung Teil I und die Kennzeichen mit den Stempelsiegeln; vor Ort kostet das etwa 6 bis 16 Euro, online rund 2 Euro. Die Abmeldung ist sofort wirksam.
Wer sein Auto verkauft, verschrottet oder eine Zeit lang nicht nutzt, sollte es abmelden – sonst laufen Kfz-Steuer und Versicherungsbeitrag weiter. Sobald das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist, dürfen Sie damit nicht mehr am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Diese Seite gehört zum Bereich Ordnung und Verkehr und erklärt Unterlagen, Kosten, das Online-Verfahren und die Wiederzulassung.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Zuständig ist die Kfz-Zulassungsbehörde – meist beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt. Die Abmeldung ist bundesweit bei jeder Zulassungsstelle möglich, also auch außerhalb des Zulassungsorts.
- Sie brauchen die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) und beide Kennzeichen mit den Stempelplaketten.
- Kosten: vor Ort meist 6 bis 16 Euro, online über i-Kfz rund 2 Euro plus kleine Zusatzgebühren.
- Online möglich per i-Kfz, wenn das Fahrzeug seit dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde und die Sicherheitscodes vorhanden sind.
- Bei Verschrottung brauchen Sie zusätzlich einen Verwertungsnachweis eines anerkannten Demontagebetriebs.
- Steuer und Versicherung enden automatisch – die Zulassungsstelle informiert Finanzamt und Versicherer.
Was bedeutet Auto abmelden?
Beim Abmelden wird das Fahrzeug „außer Betrieb gesetzt“. Das Kennzeichen wird entstempelt, die Zulassung im Fahrzeugregister gelöscht und das Auto darf nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Mit der Außerbetriebsetzung enden die Kfz-Steuerpflicht und – nach Meldung an den Versicherer – auch der Versicherungsschutz.
Sie melden ab in drei typischen Fällen: beim Verkauf (sicherer als die bloße Halterumschreibung durch den Käufer), beim Verschrotten und wenn Sie das Fahrzeug vorübergehend nicht nutzen, etwa ein Saison- oder Zweitfahrzeug. Wer das Auto verkaufen will und es ummeldet statt abmeldet, findet die Schritte unter Auto ummelden.
Voraussetzungen
- Sie sind Halterin oder Halter des Fahrzeugs oder handeln mit Vollmacht.
- Sie haben die Kennzeichen und die Zulassungsbescheinigung Teil I vorliegen.
- Für die Online-Abmeldung: Das Fahrzeug wurde nach dem 1. Januar 2015 zugelassen und die Sicherheitscodes auf Kennzeichen und Schein sind noch verdeckt.
- Bei Verschrottung: Sie haben das Fahrzeug einem anerkannten Verwertungsbetrieb übergeben und einen Verwertungsnachweis erhalten.
Erforderliche Unterlagen
| Unterlage | Wann nötig |
|---|---|
| Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) | immer |
| Beide Kennzeichen mit Stempelplaketten | immer (vor Ort werden sie entstempelt) |
| Personalausweis oder Reisepass | zur Identitätsprüfung vor Ort |
| Vollmacht plus Ausweis der vertretenen Person | wenn jemand anderes abmeldet |
| Verwertungsnachweis und Zulassungsbescheinigung Teil II | bei Verschrottung |
| Sicherheitscodes (verdeckte Codes auf Plaketten und Schein) | für die Online-Abmeldung per i-Kfz |
Ablauf
Sie haben zwei Wege: persönlich bei der Zulassungsstelle oder online über das i-Kfz-Portal.
Vor Ort bei der Zulassungsstelle:
- Termin bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde vereinbaren, falls erforderlich.
- Kennzeichen, Zulassungsbescheinigung Teil I und Ausweis mitbringen.
- Die Behörde entstempelt die Kennzeichen und setzt das Fahrzeug außer Betrieb.
- Sie erhalten eine Bestätigung über die Außerbetriebsetzung mit Datum.
- Die entstempelten Kennzeichen nehmen Sie wieder mit – Sie können sie für eine Wiederzulassung aufheben.
Online über i-Kfz:
- Auf dem i-Kfz-Portal Ihrer Zulassungsbehörde oder über das bundesweite Portal anmelden.
- Die verdeckten Sicherheitscodes auf den Stempelplaketten der Kennzeichen freilegen (Folie abrutschen) und den Code der Zulassungsbescheinigung Teil I eingeben.
- Angaben prüfen und Antrag absenden – die Abmeldung ist sofort wirksam.
- Die Bestätigung kommt elektronisch; die alten Plaketten werden durch das Freilegen ungültig.
Kosten
Die Gebühren legen die Länder fest und variieren leicht je nach Zulassungsbehörde. Grobe Orientierung:
| Posten | Gebühr (ungefähr) |
|---|---|
| Außerbetriebsetzung vor Ort | ca. 6 bis 16 Euro je nach Stelle |
| Außerbetriebsetzung online (i-Kfz) | ca. 2 Euro |
| Kennzeichen-Reservierung (optional) | ca. 2,60 Euro |
| Porto/Versand bei Online-Bescheid | nach Aufwand der Behörde |
Für Steuer und Versicherung fallen keine zusätzlichen Gebühren an. Zu viel gezahlte Kfz-Steuer wird vom Hauptzollamt anteilig erstattet, der Versicherer rechnet den Beitrag ab dem Abmeldetag ab.
Höhe, Dauer, Fristen und Sonderfälle
Die Außerbetriebsetzung selbst wirkt sofort. Wichtig sind die Fristen für das Kennzeichen und die spätere Wiederzulassung.
- Kennzeichen-Reservierung: Bei der Abmeldung können Sie Ihr Kennzeichen reservieren lassen – in der Regel bis zu zwölf Monate, um dasselbe Fahrzeug später wieder anzumelden, oder rund drei Monate, wenn Sie es für ein anderes Fahrzeug nutzen möchten. Fristen und Gebühr unterscheiden sich je nach Stelle.
- Wiederzulassung: Innerhalb von sieben Jahren nach der Abmeldung ist die Wiederzulassung in der Regel ohne neue Betriebserlaubnis möglich, solange die Fahrzeugdaten gespeichert bleiben. Danach kann ein erneuter Nachweis der Betriebserlaubnis nötig werden.
- Verschrottung: Geben Sie ein Pkw-Altfahrzeug an einen anerkannten Verwertungsbetrieb, müssen Sie es mit dem Verwertungsnachweis unverzüglich abmelden. Im Register wird dann „Verwertungsnachweis lag vor“ vermerkt – eine spätere Wiederzulassung ist dann ausgeschlossen.
- HU/Hauptuntersuchung: Ist die HU bei einer Wiederzulassung abgelaufen, müssen Sie sie vorher nachholen.
Tipps
- Vor dem Verkauf abmelden oder sofort ummelden lassen: So vermeiden Sie offene Steuer- und Versicherungspflichten auf Ihren Namen.
- Sicherheitscodes erst online freilegen: Wer die Folien zu früh abrubbelt, kann die Codes nicht mehr für i-Kfz nutzen – dann bleibt nur der Gang zur Behörde.
- Abmeldebestätigung aufbewahren: Sie ist Ihr Nachweis gegenüber Versicherung und Zollamt.
- Kennzeichen sichern: Wer das Wunschkennzeichen behalten will, sollte es bei der Abmeldung reservieren lassen.
- Bei Verschrottung nur zertifizierte Betriebe: Nur ein anerkannter Demontagebetrieb stellt den gültigen Verwertungsnachweis aus.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet es, ein Auto abzumelden?
Vor Ort bei der Zulassungsstelle meist 6 bis 16 Euro je nach Behörde, online über i-Kfz rund 2 Euro. Eine optionale Kennzeichen-Reservierung kostet etwa 2,60 Euro zusätzlich.
Welche Unterlagen brauche ich zum Abmelden?
Sie brauchen die Zulassungsbescheinigung Teil I und beide Kennzeichen mit den Stempelplaketten. Bei Verschrottung kommen der Verwertungsnachweis und die Zulassungsbescheinigung Teil II hinzu.
Kann ich mein Auto online abmelden?
Ja, über das i-Kfz-Portal, wenn das Fahrzeug seit dem 1. Januar 2015 zugelassen wurde und die verdeckten Sicherheitscodes auf Kennzeichen und Schein noch intakt sind. Die Abmeldung ist sofort wirksam.
Wie lange kann ich ein abgemeldetes Auto wieder anmelden?
Innerhalb von sieben Jahren ist die Wiederzulassung in der Regel ohne neue Betriebserlaubnis möglich. Ihr Kennzeichen können Sie bei der Abmeldung meist bis zu zwölf Monate reservieren lassen.
Was passiert mit Steuer und Versicherung nach der Abmeldung?
Beide enden. Die Zulassungsstelle meldet die Außerbetriebsetzung an Hauptzollamt und Versicherer. Zu viel gezahlte Kfz-Steuer wird anteilig erstattet, der Versicherungsbeitrag ab dem Abmeldetag abgerechnet.
Muss ich mein verschrottetes Auto abmelden?
Ja. Nach Übergabe an einen anerkannten Verwertungsbetrieb müssen Sie das Fahrzeug mit dem Verwertungsnachweis unverzüglich abmelden. Eine spätere Wiederzulassung ist dann nicht mehr möglich.
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