Auto ummelden

📖 Lesezeit: 7 Min · 📅 16. Juni 2026
Ein Auto melden Sie bei der Kfz-Zulassungsstelle Ihres Wohnorts um, wenn Sie einen Gebrauchtwagen übernehmen (Halterwechsel) oder selbst umziehen. Ihr bisheriges Kennzeichen dürfen Sie bei einem Umzug innerhalb Deutschlands behalten; die Gebühr liegt je nach Fall bei etwa 17 bis 30 Euro, online über i-Kfz oft günstiger. Beim Halterwechsel müssen Sie unverzüglich ummelden, bei Umzug in der Regel innerhalb einer Woche.
Dieser Ratgeber erklärt die Ummeldung eines bereits zugelassenen Fahrzeugs. Wenn Sie ein fabrikneues Auto erstmals zulassen wollen, lesen Sie Auto anmelden. Möchten Sie ein Fahrzeug stilllegen, hilft Auto abmelden. Eine Übersicht aller Verkehrsthemen finden Sie unter Ordnung und Verkehr.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Zuständig: die Kfz-Zulassungsstelle (Straßenverkehrsamt) an Ihrem neuen Wohnort beziehungsweise dem Wohnort des neuen Halters.
- Zwei Anlässe: Halterwechsel (neuer Eigentümer/Halter) oder Umzug (Sie selbst ziehen um).
- Pflicht-Unterlagen: Personalausweis, eVB-Nummer, Zulassungsbescheinigung Teil I, HU-Nachweis und SEPA-Lastschriftmandat; beim Halterwechsel zusätzlich Teil II.
- Kennzeichen: Sie dürfen es bei einem Umzug innerhalb Deutschlands behalten; ein neues kostet extra.
- Kosten: rund 17 Euro mit altem, rund 27 bis 30 Euro mit neuem Kennzeichen, plus ca. 25 Euro für neue Schilder. Online über i-Kfz oft günstiger.
- Frist: beim Halterwechsel unverzüglich, bei Umzug in der Regel innerhalb einer Woche.
Was bedeutet Auto ummelden?
„Auto ummelden“ meint, ein bereits zugelassenes Fahrzeug auf einen neuen Halter oder eine neue Anschrift einzutragen. Das Fahrzeug bleibt im Verkehr; es ändern sich nur die im Fahrzeugregister hinterlegten Daten. Behördlich spricht man von einer Umschreibung (bei Halterwechsel) oder einer Adressänderung (bei Umzug).
Sie müssen unterscheiden, was sich ändert:
- Halterwechsel: Das Fahrzeug bekommt einen neuen Eigentümer oder Halter, etwa beim Gebrauchtwagenkauf. Hier wird das Auto auf eine andere Person zugelassen.
- Umzug: Sie selbst ziehen um. Bleibt es im gleichen Zulassungsbezirk, reicht oft eine reine Adressänderung; bei Umzug in einen anderen Bezirk ist eine vollständige Ummeldung nötig.
Voraussetzungen
Damit die Zulassungsstelle die Ummeldung vornimmt, müssen einige Bedingungen erfüllt sein:
- Der künftige Halter ist mit Wohnsitz in Deutschland gemeldet.
- Für das Fahrzeug besteht eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung, nachgewiesen über die eVB-Nummer.
- Das Fahrzeug hat eine gültige Hauptuntersuchung (HU); ist sie abgelaufen, holen Sie sie vor der Ummeldung nach.
- Es bestehen keine offenen Forderungen der Kfz-Steuer; rückständige Beträge früherer Fahrzeuge können die Zulassung blockieren.
Erforderliche Unterlagen
Welche Papiere Sie brauchen, hängt vom Anlass ab. Die folgende Übersicht gilt für Privatpersonen; Firmen, Vereine und Bevollmächtigte benötigen zusätzliche Nachweise.
| Unterlage | Halterwechsel | Umzug |
|---|---|---|
| Personalausweis oder Reisepass | ja | ja |
| eVB-Nummer (Versicherung) | ja (neuer Halter) | nur bei neuem Kennzeichen meist nicht nötig, ggf. ja |
| Zulassungsbescheinigung Teil I | ja | ja |
| Zulassungsbescheinigung Teil II | ja | oft nicht nötig, vorsorglich mitbringen |
| HU-Nachweis (Bericht) | ja | ja |
| SEPA-Lastschriftmandat (Kfz-Steuer) | ja (neuer Halter) | bei Bankwechsel ja |
| bisherige Kennzeichenschilder | bei neuem Kennzeichen | bei neuem Kennzeichen |
Ablauf
Die Ummeldung erledigen Sie persönlich vor Ort oder online über i-Kfz.
Vor Ort bei der Zulassungsstelle
- Unterlagen zusammenstellen: Sammeln Sie die oben genannten Papiere; beim Halterwechsel brauchen Sie eine eigene eVB-Nummer Ihrer Versicherung.
- Termin buchen: Viele Stellen arbeiten nur mit Termin. Die zuständige Stelle finden Sie über das Bürgerportal Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt; mehr dazu unter Kfz-Zulassungsstelle.
- Kennzeichen entscheiden: Klären Sie, ob Sie das bisherige Kennzeichen behalten oder ein neues möchten; ein Wunschkennzeichen reservieren Sie vorab.
- Unterlagen einreichen: Die Stelle prüft die Papiere und schreibt das Fahrzeug auf den neuen Halter oder die neue Adresse um.
- Schilder anpassen: Bei neuem Kennzeichen lassen Sie die Schilder beim Schildermacher prägen und vor Ort stempeln.
- Papiere erhalten: Sie bekommen die aktualisierte Zulassungsbescheinigung Teil I und dürfen weiterfahren.
Online über i-Kfz
Über die internetbasierte Fahrzeugzulassung i-Kfz lassen sich Halterwechsel und Adressänderung digital erledigen, sofern Ihre Zulassungsbehörde den Dienst anbietet. Die Verfügbarkeit unterscheidet sich je nach Stelle.
- Sie melden sich mit der BundID an und weisen sich per Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) aus, etwa mit der AusweisApp.
- Sie tragen die verdeckten Sicherheitscodes der Fahrzeugpapiere ein: aus der Zulassungsbescheinigung Teil I (ab 2015) und beim Halterwechsel auch Teil II (ab 2018) sowie aus der Plakette auf dem Kennzeichen.
- Sie geben beim Halterwechsel eVB-Nummer und SEPA-Daten an und zahlen die Gebühr online per Karte.
- Der Bescheid steht digital bereit; neue Plaketten und Papiere kommen, falls nötig, per Post.
Kosten
Die Verwaltungsgebühren sind bundesweit weitgehend einheitlich, die Schilderpreise schwanken je nach Schildermacher. Die folgenden Werte sind Richtwerte.
| Posten | Richtwert |
|---|---|
| Ummeldung mit altem Kennzeichen (Gebühr) | ca. 17 € |
| Ummeldung mit neuem Kennzeichen (Gebühr) | ca. 27 bis 30 € |
| Neue Kennzeichenschilder (Paar) | ca. 20 bis 30 € |
| Ummeldung online (i-Kfz) | oft günstiger als vor Ort |
| Wunschkennzeichen (Reservierung) | ca. 10 bis 13 € zusätzlich |
Höhe, Dauer, Fristen und Sonderfälle
Eine Ummeldung dauert vor Ort bei vollständigen Unterlagen meist 15 bis 30 Minuten, online etwa eine Viertelstunde plus eventueller Postlaufzeit. Bei einem Umzug müssen Sie die Anschrift unverzüglich – in der Regel innerhalb einer Woche – ändern lassen; wer das versäumt, riskiert ein Verwarnungsgeld von rund 15 Euro. Bei einem Halterwechsel sollte die Umschreibung sofort erfolgen, da der eingetragene Halter weiter haftet.
- Umzug im selben Bezirk: Oft reicht eine reine Adressänderung ohne neue Schilder; klären Sie das vorab mit Ihrer Zulassungsstelle.
- Verkauf an anderen Bezirk: Der Käufer darf das bisherige Kennzeichen behalten und muss es nicht zwingend tauschen.
- Bevollmächtigung: Lässt ein Dritter ummelden, braucht er eine schriftliche Vollmacht und den Ausweis des Halters.
- Leasing oder Finanzierung: Liegt die Zulassungsbescheinigung Teil II beim Leasinggeber oder der Bank, ist eine Halterermächtigung nötig.
- Firmenfahrzeug: Bei gewerblicher Zulassung sind Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung vorzulegen.
Tipps
- Prüfen Sie vor dem Kauf eines Gebrauchtwagens, ob die Hauptuntersuchung noch gültig ist; eine abgelaufene HU müssen Sie vor der Ummeldung nachholen.
- Halten Sie beim Halterwechsel die eVB-Nummer Ihrer Versicherung bereit; viele Anbieter schicken sie sofort per SMS oder E-Mail.
- Behalten Sie bei einem Umzug Ihr altes Kennzeichen, wenn Sie Geld und einen zusätzlichen Gang zum Schildermacher sparen möchten.
- Melden Sie der Zulassungsstelle einen Umzug zeitnah, um das Verwarnungsgeld zu vermeiden.
- Prüfen Sie über das Portal Ihrer Behörde, ob die i-Kfz-Online-Ummeldung dort verfügbar ist; sie spart Wartezeit und ist meist günstiger.
Häufig gestellte Fragen
Wo melde ich mein Auto um?
Bei der Kfz-Zulassungsstelle (Straßenverkehrsamt) am Wohnort des Halters. Bei einem Umzug ist die Stelle am neuen Wohnort zuständig. Viele Behörden bieten die Ummeldung auch online über i-Kfz an.
Welche Frist gilt für die Ummeldung?
Bei einem Umzug müssen Sie unverzüglich ummelden, in der Regel innerhalb einer Woche. Wer das versäumt, riskiert ein Verwarnungsgeld von rund 15 Euro. Beim Halterwechsel sollte die Umschreibung sofort erfolgen.
Brauche ich beim Ummelden ein neues Kennzeichen?
Nein. Seit 2015 dürfen Sie Ihr bisheriges Kennzeichen bei einem Umzug innerhalb Deutschlands behalten, auch über Bundeslandgrenzen hinweg. Ein neues Kennzeichen ist freiwillig und verursacht zusätzliche Kosten.
Was kostet das Ummelden eines Autos?
Mit dem alten Kennzeichen kostet die Gebühr rund 17 Euro, mit neuem Kennzeichen etwa 27 bis 30 Euro plus rund 25 Euro für neue Schilder. Online über i-Kfz ist die Gebühr meist niedriger.
Welche Unterlagen brauche ich für den Halterwechsel?
Personalausweis, eVB-Nummer, Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, HU-Nachweis und SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Bei neuem Kennzeichen bringen Sie zusätzlich die bisherigen Schilder mit.
Kann ich mein Auto online ummelden?
Ja, sofern Ihre Zulassungsbehörde i-Kfz anbietet. Sie brauchen einen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion, die BundID und die verdeckten Sicherheitscodes von Fahrzeugpapieren und Plakette. Die Verfügbarkeit unterscheidet sich je nach Stelle.
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