Zum Hauptinhalt springen

Baugenehmigung beantragen

Baupläne und Hausmodell auf einem Schreibtisch im Architekturbüro

Den Bauantrag stellen Sie bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (Bauamt) Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt – die meisten Bundesländer verlangen dafür einen bauvorlageberechtigten Architekten oder Bauingenieur. Welche Vorhaben überhaupt eine Genehmigung brauchen, regelt die Landesbauordnung (LBO) Ihres Bundeslandes; die Gebühr bemisst sich meist als Promille der Bausumme und liegt typischerweise zwischen 0,5 und 1,3 Prozent, die Bearbeitung dauert je nach Verfahren etwa 4 bis 16 Wochen.

Ob Neubau, Anbau oder Umbau: Wer ein Gebäude errichten oder wesentlich verändern will, braucht in der Regel eine behördliche Erlaubnis. Diese Seite erklärt, wann eine Baugenehmigung nötig ist, welche Unterlagen Sie einreichen, wie der Ablauf bei der Behörde aussieht und womit Sie bei Kosten und Dauer rechnen müssen. Weil das Baurecht Landesrecht ist, weichen die Details in den 16 Bundesländern voneinander ab – die hier genannten Grundsätze gelten bundesweit, die konkreten Zahlen und Grenzwerte finden Sie in Ihrer Landesbauordnung und der jeweiligen Gebührenordnung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständig: die untere Bauaufsichtsbehörde (Bauamt) bei Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt.
  • Antragsteller: die meisten Länder fordern einen bauvorlageberechtigten Architekten oder Bauingenieur, der den Antrag unterzeichnet.
  • Kern-Unterlagen: Bauantragsformular, amtlicher Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibung sowie bautechnische Nachweise (Statik, Wärmeschutz).
  • Kosten: bemessen sich meist als Promille/Prozent der Bausumme – typisch 0,5 bis 1,3 Prozent je nach Verfahren und Landesgebührenordnung, plus Nebenkosten.
  • Dauer: im vereinfachten Verfahren oft 4 bis 8 Wochen, im regulären Verfahren 8 bis 16 Wochen.
  • Geltung: die Genehmigung erlischt in vielen Ländern, wenn nicht binnen 3 Jahren mit dem Bau begonnen wird – Verlängerung auf Antrag möglich.

Was bedeutet Baugenehmigung beantragen?

Eine Baugenehmigung ist die behördliche Bestätigung, dass Ihr Bauvorhaben dem öffentlichen Baurecht entspricht – also den Vorschriften der Landesbauordnung, dem Bebauungsplan und weiteren Regelungen wie Abstandsflächen, Brandschutz oder Erschließung. Den Antrag dafür nennt man Bauantrag, die zugehörigen Pläne und Berechnungen heißen Bauvorlagen.

Wichtig: Die Genehmigung sagt nur, dass gegen das Vorhaben aus Sicht des öffentlichen Rechts nichts spricht. Sie ersetzt keine zivilrechtlichen Vereinbarungen mit Nachbarn und ist auch keine Garantie für Baufehlerfreiheit. Mit der erteilten Genehmigung dürfen Sie mit dem Bau beginnen – vorher nicht.

Vereinfachtes Verfahren statt Vollprüfung: Für viele Wohngebäude prüft die Behörde heute nur noch einen Teil der Vorschriften (vor allem Bauplanungsrecht). Die Einhaltung der übrigen Anforderungen – etwa Standsicherheit und Brandschutz – verantworten Bauherr und Entwurfsverfasser eigenständig über bautechnische Nachweise. Das beschleunigt das Verfahren, verlagert aber Verantwortung auf Sie und Ihre Fachleute.

Wann ist eine Baugenehmigung nötig?

Grundsatz: Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen sind genehmigungspflichtig, soweit die Landesbauordnung nichts anderes bestimmt. Genehmigungspflichtig ist also typischerweise:

  • Neubau eines Wohn- oder Geschäftshauses, einer Garage über der Freigrenze oder größerer Nebengebäude.
  • Anbau und Aufstockung, die Grundfläche oder Höhe des Gebäudes verändern.
  • Umbau, der tragende Teile, die äußere Gestalt oder die Statik berührt.
  • Nutzungsänderung, etwa wenn aus einem Ladenlokal eine Wohnung wird oder ein Dachboden zum Wohnraum ausgebaut wird – dazu mehr unter Nutzungsänderung beantragen.

Daneben kennen alle Landesbauordnungen Ausnahmen. Im Genehmigungsfreistellungsverfahren dürfen bestimmte Wohngebäude im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans ohne förmliche Genehmigung gebaut werden – Sie reichen die Unterlagen nur ein, und die Gemeinde kann innerhalb einer Frist ein reguläres Verfahren verlangen. Kleinere Vorhaben sind oft ganz verfahrensfrei (genehmigungsfreies Bauen). Welche Grenzwerte für Gartenhäuser, Carports oder Terrassenüberdachungen gelten, steht in der Landesbauordnung – verfahrensfrei heißt aber nicht regelfrei: Abstandsflächen und Bebauungsplan müssen Sie trotzdem einhalten.

Im Zweifel zuerst fragen: Ob Ihr konkretes Vorhaben genehmigungspflichtig, freigestellt oder verfahrensfrei ist, hängt von Gebäudeklasse, Bundesland und örtlichem Bebauungsplan ab. Sind Sie unsicher, klären Sie das vor der Planung mit einer Bauvoranfrage oder direkt beim Bauamt – ein Schwarzbau kann zu Baustopp, Bußgeld und Rückbau führen.

Erforderliche Unterlagen

Welche Bauvorlagen genau verlangt werden, regelt die Bauvorlagenverordnung Ihres Landes. In den meisten Ländern muss ein bauvorlageberechtigter Architekt oder Bauingenieur den Antrag erstellen und unterschreiben. Üblich sind diese Unterlagen:

Unterlage Inhalt / Zweck
Bauantragsformular Amtlicher Vordruck Ihres Landes mit Angaben zu Bauherr, Grundstück und Vorhaben
Amtlicher Lageplan Auszug aus dem Liegenschaftskataster mit Grundstücksgrenzen, oft vom Vermessungsamt oder Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur
Bauzeichnungen Grundrisse, Schnitte und Ansichten, in der Regel im Maßstab 1:100
Baubeschreibung Erläuterung von Bauart, Materialien, Nutzung und technischer Ausstattung
Berechnungen Wohn-/Nutzfläche, umbauter Raum, Grund- und Geschossflächenzahl (GRZ/GFZ)
Standsicherheitsnachweis Statik – je nach Verfahren mit dem Antrag oder gesondert vorzulegen/zu prüfen
Wärmeschutz-/Energienachweis Nachweis nach Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Entwässerung / Stellplätze Nachweis Abwasser/Niederschlagswasser und der erforderlichen Stellplätze

Je nach Lage und Vorhaben kommen weitere Nachweise hinzu, etwa zum Brandschutz, zu Abstandsflächen, zum Schallschutz oder eine Stellungnahme bei denkmalgeschützten Gebäuden. Reichen Sie die Unterlagen vollständig ein – fehlende Vorlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen.

Ablauf: So läuft der Bauantrag

  • 1. Vorhaben prüfen: Klären Sie Bebauungsplan und Genehmigungspflicht – bei offenen Fragen mit einer Bauvoranfrage.
  • 2. Planung und Bauvorlagen: Ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser (Architekt/Bauingenieur) erstellt Zeichnungen, Baubeschreibung und Nachweise.
  • 3. Antrag einreichen: Sie geben den vollständigen Bauantrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde ab – zunehmend digital über das Bauportal Ihres Landes, in einigen Ländern noch in Papierform über die Gemeinde.
  • 4. Beteiligung: Die Behörde holt Stellungnahmen ein (z. B. Gemeinde, Brandschutz, Naturschutz) und beteiligt bei Bedarf die Nachbarn, etwa wenn eine Befreiung oder Abweichung beantragt wird.
  • 5. Prüfung: Geprüft werden – je nach Verfahren – Bauplanungsrecht und Teile des Bauordnungsrechts.
  • 6. Bescheid: Sie erhalten die Baugenehmigung (oft mit Auflagen) oder eine Ablehnung. Erst danach dürfen Sie bauen.
Eingangsbestätigung beachten: Sobald die Unterlagen vollständig sind, bestätigt die Behörde den Eingang. Ab diesem Zeitpunkt laufen in den Ländern die gesetzlichen Bearbeitungsfristen – unvollständige Anträge setzen die Uhr nicht in Gang.

Kosten

Eine bundesweit feste Gebühr gibt es nicht. Die Baugenehmigungsgebühr bemisst sich in den meisten Ländern als Promille- oder Prozentsatz der Bausumme (häufig anhand des Rohbauwerts oder der anrechenbaren Baukosten) und richtet sich nach der jeweiligen Landes- oder kommunalen Gebührenordnung.

Posten Typische Größenordnung
Genehmigungsgebühr (vereinfachtes Verfahren) oft um 0,5 bis 0,7 % der Bausumme
Genehmigungsgebühr (reguläres Verfahren) bis etwa 1,3 % der Bausumme
Mindestgebühr meist rund 100 bis 200 €
Nebenkosten Vermessung/Lageplan, Statik, Energienachweis, Planungshonorar (separat)

Als grobe Faustregel werden für die reine Genehmigung oft rund 0,5 Prozent der Bausumme angesetzt. Für ein Einfamilienhaus mit 300.000 Euro Baukosten bedeutet das überschlägig etwa 1.500 bis 3.000 Euro Behördengebühr – die Planungs- und Nachweiskosten der beauftragten Fachleute kommen obendrauf. Die verbindlichen Sätze stehen in der Gebührenordnung Ihres Bundeslandes oder Ihrer Kommune; fragen Sie im Zweifel beim Bauamt nach einer Schätzung.

Dauer, Fristen und Sonderfälle

Die Bearbeitungsdauer hängt von Bundesland, Verfahren und Auslastung der Behörde ab. Im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren sehen mehrere Länder eine Entscheidungsfrist von rund sechs Wochen vor, in der Praxis dauert es oft 4 bis 8 Wochen. Das reguläre Verfahren mit voller Prüfung kann 8 bis 16 Wochen oder länger beanspruchen.

Einige Länder kennen eine Genehmigungsfiktion: Entscheidet die Behörde nicht innerhalb der gesetzlichen Frist, gilt die Genehmigung als erteilt. Ob und unter welchen Bedingungen das in Ihrem Land gilt, steht in der Landesbauordnung.

Die erteilte Baugenehmigung ist nicht unbegrenzt gültig. In vielen Ländern erlischt sie, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Erteilung mit dem Bau begonnen wird oder die Arbeiten länger als ein Jahr ruhen. Die Frist lässt sich auf Antrag in der Regel verlängern.

Sonderfälle: Liegt Ihr Grundstück im Außenbereich, ohne Bebauungsplan oder berührt es Denkmal-, Natur- oder Hochwasserschutz, wird das Verfahren aufwendiger. Für einen Abbruch brauchen Sie je nach Land eine Abrissgenehmigung oder zumindest eine Anzeige.

Tipps

  • Früh ins Bauamt: Ein Vorgespräch klärt Genehmigungspflicht, Verfahren und mögliche Stolpersteine, bevor teure Planung entsteht.
  • Bauvoranfrage nutzen: Bei unsicherer Bebaubarkeit gibt eine Bauvoranfrage verbindliche Auskunft zu Einzelfragen – günstiger als ein abgelehnter Bauantrag.
  • Vollständig einreichen: Prüfen Sie die Checkliste Ihres Landes Punkt für Punkt – fehlende Unterlagen sind die häufigste Verzögerung.
  • Nachbarn einbinden: Lassen Nachbarn die Pläne unterschreiben, entfällt oft die förmliche Beteiligung und das Verfahren wird schneller.
  • Fristen im Blick behalten: Notieren Sie die Geltungsdauer der Genehmigung und beantragen Sie rechtzeitig eine Verlängerung, falls sich der Baubeginn verschiebt.

Einen Überblick über alle Verfahren rund um Bauen und Sanieren finden Sie in unserer Rubrik Planen und Bauen.

Häufig gestellte Fragen

Wer stellt den Bauantrag?

Den Bauantrag reicht der Bauherr ein, in den meisten Bundesländern muss ihn jedoch ein bauvorlageberechtigter Architekt oder Bauingenieur erstellen und unterschreiben. Eingereicht wird bei der unteren Bauaufsichtsbehörde, zunehmend digital über das Bauportal des Landes.

Wie lange dauert eine Baugenehmigung?

Im vereinfachten Verfahren oft 4 bis 8 Wochen, im regulären Verfahren 8 bis 16 Wochen. Die Frist läuft erst ab vollständigem Antrag. Einige Länder kennen eine Genehmigungsfiktion: Reagiert die Behörde nicht fristgerecht, gilt die Genehmigung als erteilt.

Was kostet eine Baugenehmigung?

Die Gebühr bemisst sich meist als Promille oder Prozent der Bausumme, typisch 0,5 bis 1,3 Prozent je nach Verfahren und Landesgebührenordnung. Für ein Einfamilienhaus sind das oft 1.500 bis 3.000 Euro. Planung, Statik und Vermessung kosten zusätzlich.

Brauche ich für einen Anbau immer eine Genehmigung?

Meist ja: Ein Anbau verändert Grundfläche oder Höhe und ist in der Regel genehmigungspflichtig. Kleine Vorhaben können je nach Landesbauordnung verfahrensfrei sein. Maßgeblich sind Gebäudeklasse, Bundesland und Bebauungsplan – klären Sie das vorab beim Bauamt.

Wie lange ist eine Baugenehmigung gültig?

In vielen Ländern erlischt die Baugenehmigung, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Erteilung mit dem Bau begonnen wird oder die Arbeiten länger als ein Jahr ruhen. Eine Verlängerung der Frist ist auf Antrag in der Regel möglich.

Was ist der Unterschied zwischen Bauantrag und Bauvoranfrage?

Mit dem Bauantrag beantragen Sie die vollständige Genehmigung des Vorhabens. Die Bauvoranfrage klärt vorab einzelne Fragen – etwa ob ein Grundstück überhaupt bebaubar ist – und ist günstiger. Ihr Ergebnis, der Bauvorbescheid, ist für die Behörde eine begrenzte Zeit bindend.

Verwandte Themen