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Ordnungsamt

Eingang eines kommunalen Verwaltungsgebäudes

Das Ordnungsamt sorgt in der Kommune für öffentliche Sicherheit und Ordnung: Es überwacht den ruhenden Verkehr (Knöllchen), kümmert sich um Gewerbe- und Marktangelegenheiten, geht Ruhestörungen nach, betreibt das Fundbüro, regelt Hundeangelegenheiten und erteilt Sondernutzungserlaubnisse. Zuständig ist das Ordnungsamt Ihrer Stadt oder Gemeinde – in Landkreisen oft die Kreis- oder Verbandsgemeindeverwaltung.

Fast jeder hat irgendwann mit dem Ordnungsamt zu tun: durch einen Strafzettel an der Windschutzscheibe, eine Gewerbeanmeldung, eine Beschwerde über nächtlichen Lärm oder den Verlust des Geldbeutels. Die Behörde ist die zentrale Stelle der Kommune für alle Fragen rund um Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Raum. Was sie genau tut, wer zuständig ist und wie Sie sie erreichen, erklärt dieser Überblick.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständig vor Ort: Das Ordnungsamt ist Teil der Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung. Die genauen Aufgaben unterscheiden sich je nach Land und Kommune.
  • Kernaufgabe: Gefahrenabwehr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung – plus zahlreiche Verwaltungsleistungen wie Gewerbe, Märkte und Sondernutzung.
  • Knöllchen: Die Verkehrsüberwachung des ruhenden Verkehrs (Parkverstöße) übernimmt das Ordnungsamt, nicht die Polizei.
  • Fundbüro: Verlorene und gefundene Sachen werden hier gemeldet, verwahrt und abgeholt.
  • Lärm: Tagsüber ist das Ordnungsamt Ansprechpartner für Ruhestörungen; nachts (ab 22 Uhr) hilft bei akuten Störungen meist die Polizei.

Was macht das Ordnungsamt?

Das Ordnungsamt ist die Organisationseinheit der Kommune, die Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abwehrt – überall dort, wo diese Aufgabe nicht durch Landesgesetz einer besonderen Behörde (etwa der Polizei oder dem Gesundheitsamt) zugewiesen ist. Daneben bündelt es viele alltägliche Verwaltungsleistungen. Weil jede Gemeinde ihre Organisation selbst bestimmt (Organisationshoheit), heißt die Stelle mancherorts auch „Bürgeramt“, „Fachbereich Öffentliche Ordnung“ oder „Amt für öffentliche Sicherheit“.

Zu den typischen Aufgaben gehören:

  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung: Gefahrenabwehr im öffentlichen Raum, Durchsetzung kommunaler Satzungen, Sicherheit bei Großveranstaltungen.
  • Gewerbe- und Marktwesen: An-, Um- und Abmeldung von Gewerben, Gaststättenerlaubnisse, Wochen- und Jahrmärkte, Reisegewerbe.
  • Verkehrsüberwachung: Kontrolle des ruhenden Verkehrs (Parkverstöße, „Knöllchen“), teilweise auch Geschwindigkeitsmessungen.
  • Ruhestörung und Lärm: Bearbeitung von Beschwerden über Lärm, soweit nicht akut die Polizei eingreift.
  • Fundbüro: Annahme, Verwahrung und Ausgabe von Fundsachen.
  • Hundeangelegenheiten: Anmeldung gefährlicher Hunde, Leinen- und Maulkorbpflicht, Verstöße gegen die Hundehalterverordnung.
  • Sondernutzungserlaubnis: Genehmigung für die Nutzung öffentlicher Flächen (Außengastronomie, Baustellen, Container, Plakate, Infostände).
Ordnungsamt ist nicht Polizei: Das Ordnungsamt ist eine zivile Verwaltungsbehörde und kümmert sich vor allem um Ordnungswidrigkeiten und Verwaltungsverfahren. Bei akuten Gefahren, Straftaten oder nächtlichen Notfällen ist die Polizei unter 110 zuständig. In vielen Städten gibt es zusätzlich einen kommunalen Ordnungsdienst (KOD), der im Stadtbild präsent ist.

Zuständigkeiten und Leistungen

Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort ab. In Städten ist das Ordnungsamt Teil der Stadtverwaltung. In kleineren Gemeinden übernehmen die Aufgaben oft die Verbands-, Samt- oder Kreisverwaltung. Welche konkreten Aufgaben ein Ordnungsamt hat, ist von Land zu Land und von Kommune zu Kommune verschieden – manche Aufgaben liegen anderswo (etwa Kfz-Zulassung, Standesamt oder Bauaufsicht). Einen Überblick über die verschiedenen Ämter und ihre Aufgaben bietet unsere Seite Ämter informieren.

Die wichtigsten Leistungsbereiche im Überblick:

Bereich Worum es geht Typische Anlässe
Gewerbe Gewerbeanmeldung, -ummeldung, -abmeldung Selbstständigkeit, Firmenumzug, Betriebsaufgabe
Verkehr Überwachung des ruhenden Verkehrs Falschparken, abgelaufene Parkscheibe
Fundbüro Verlorene und gefundene Sachen Geldbeutel, Schlüssel, Smartphone
Hunde Hundehalterpflichten, gefährliche Hunde Anmeldung, Leinenpflicht, Beißvorfall
Sondernutzung Nutzung öffentlicher Flächen Außengastronomie, Container, Umzugswagen
Lärm/Ordnung Ruhestörung, Satzungsverstöße Lärm, Müll, wildes Plakatieren

Verkehrsüberwachung: Was kostet ein Knöllchen?

Parkverstöße sind Ordnungswidrigkeiten und werden bundeseinheitlich nach dem Bußgeldkatalog geahndet. Für leichtere Verstöße gibt es zunächst ein Verwarnungsgeldangebot („Knöllchen“), das je nach Verstoß zwischen 10 und 55 Euro liegt. Bei schwerwiegenderen Fällen – etwa langem Parken auf einem Behindertenparkplatz oder in einer Feuerwehrzufahrt – kann ein Bußgeld von 70 bis 110 Euro fällig werden, teils mit einem Punkt in Flensburg. Punkte oder ein Fahrverbot gibt es für reine Parkverstöße in der Regel nicht.

Fundbüro: Ihre Rechte als Finder

Wer eine fremde Sache findet und den Verlierer nicht kennt, muss den Fund bei der zuständigen Stelle – meist dem Fundbüro – anzeigen (§ 965 BGB). Daraus ergeben sich Rechte:

  • Finderlohn: Nach § 971 BGB stehen dem Finder 5 Prozent des Wertes bis 500 Euro zu, vom darüber liegenden Wert 3 Prozent. Bei Tieren sind es 3 Prozent.
  • Eigentumserwerb: Meldet sich nach sechs Monaten ab der Fundanzeige kein Berechtigter, kann der Finder Eigentum an der Sache erwerben (§ 973 BGB).
  • Verlust gemeldet: Wer etwas verloren hat, fragt beim örtlichen Fundbüro nach – oft auch online über zentrale Verlust-Portale.
Tipp bei Verlust: Melden Sie verlorene Gegenstände beim Fundbüro Ihres Wohnorts und – bei Verlust in Bus oder Bahn – zusätzlich beim Fundservice des Verkehrsbetriebs. Notieren Sie Marke, Farbe und Besonderheiten möglichst genau.

So läuft der Kontakt und der Termin ab

Wie Sie das Ordnungsamt erreichen, hängt vom Anliegen ab:

  • 1. Anliegen klären: Geht es um eine Gewerbeanmeldung, eine Fundsache, eine Beschwerde oder eine Erlaubnis? Danach richtet sich die richtige Stelle.
  • 2. Stelle finden: Suchen Sie auf der Website Ihrer Stadt oder Gemeinde nach „Ordnungsamt“ oder „öffentliche Ordnung“. Viele Leistungen laufen inzwischen online über das Verwaltungsportal.
  • 3. Termin oder Online-Antrag: Gewerbeanmeldung und Hundeanmeldung sind vielerorts online möglich. Für persönliche Anliegen wird oft ein Termin vergeben.
  • 4. Unterlagen mitbringen: Je nach Anliegen Personalausweis, Gewerbe-Formular, Nachweise oder Lageplan (bei Sondernutzung).
  • 5. Bescheid abwarten: Erlaubnisse und Bescheide kommen meist schriftlich; Gebühren werden per Bescheid oder vor Ort fällig.

Ein Gewerbe melden Sie in der Regel direkt beim Ordnungsamt oder Gewerbeamt an – wie das geht, lesen Sie auf unserer Seite Gewerbe anmelden. Auch die Anmeldung eines Hundes läuft häufig über das Ordnungsamt oder die Stadtkasse; alle Schritte dazu finden Sie unter Hund anmelden.

Kosten und Gebühren

Eine bundeseinheitliche Gebührentabelle gibt es nicht – die meisten Leistungen werden über kommunale oder landesrechtliche Gebührensatzungen abgerechnet und schwanken daher je nach Stelle. Orientierungswerte:

Leistung Gebühr (Orientierung)
Gewerbeanmeldung / -ummeldung meist 20–60 Euro je nach Gemeinde
Parkverstoß (Verwarnungsgeld) 10–55 Euro (bundeseinheitlich)
Parkverstoß (Bußgeld, schwere Fälle) 70–110 Euro, ggf. 1 Punkt
Sondernutzungserlaubnis stark variabel, je nach Fläche und Dauer
Fundsache abholen ggf. Verwahrungsgebühr je nach Satzung

Die genaue Gebühr nennt Ihnen die zuständige Stelle. Parkverstöße sind die wichtige Ausnahme: Sie folgen dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog.

Verwarnungsgeld fristgerecht zahlen: Wer ein Verwarnungsgeldangebot innerhalb der gesetzten Frist (meist eine Woche) begleicht, vermeidet das teurere Bußgeldverfahren mit zusätzlichen Verwaltungsgebühren. Wer den Verstoß bestreitet, sollte nicht zahlen, sondern das förmliche Verfahren abwarten.

Sondernutzung: Wann Sie eine Erlaubnis brauchen

Wer öffentlichen Grund über den normalen Gemeingebrauch hinaus nutzt, braucht eine Sondernutzungserlaubnis des Ordnungs- oder Tiefbauamts. Typische Fälle sind Außenbestuhlung der Gastronomie, ein Baucontainer oder Gerüst auf dem Gehweg, ein Verkaufsstand, Plakatwerbung oder ein reservierter Halteplatz für den Umzugswagen. Beantragen Sie die Erlaubnis rechtzeitig – die Bearbeitung dauert je nach Stelle einige Tage bis Wochen, und ohne Erlaubnis droht ein Bußgeld.

Tipps für den Behördengang

  • Erst online prüfen: Viele Leistungen (Gewerbe, Hund, Fundsuche) laufen über das Verwaltungsportal Ihrer Kommune – das spart den Weg.
  • Richtige Stelle finden: Nicht jede Gemeinde nennt es „Ordnungsamt“. Suchen Sie auch nach „öffentliche Ordnung“ oder „Bürgerservice“.
  • Belege sammeln: Bei Lärm- oder Ordnungsbeschwerden helfen Datum, Uhrzeit und Notizen – das Amt prüft anhand von Protokollen und Zeugen.
  • Fristen beachten: Verwarnungsgelder und Widersprüche haben kurze Fristen. Reagieren Sie zügig auf Bescheide.
  • Sondernutzung früh beantragen: Container, Gerüst oder Außengastronomie immer vor Beginn genehmigen lassen.
  • Bei akuter Gefahr: Nachts und in Notfällen ist nicht das Ordnungsamt, sondern die Polizei (110) der richtige Ansprechpartner.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Ordnungsamt und Polizei?

Das Ordnungsamt ist eine zivile Verwaltungsbehörde der Kommune und kümmert sich vor allem um Ordnungswidrigkeiten, Genehmigungen und Verwaltungsverfahren. Die Polizei ist für Straftaten, akute Gefahren und Notfälle zuständig. Bei nächtlichem Notfall rufen Sie die 110.

Wer ist für Parkverstöße zuständig?

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs übernimmt das Ordnungsamt der Stadt oder Gemeinde, nicht die Polizei. Die Beträge richten sich nach dem bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog – meist 10 bis 55 Euro Verwarnungsgeld, in schweren Fällen 70 bis 110 Euro.

Wie melde ich eine Ruhestörung?

Tagsüber (6 bis 22 Uhr) ist das Ordnungsamt Ansprechpartner für anhaltende Lärmbelästigung. Bei akuten Störungen nachts ab 22 Uhr hilft die Polizei schneller. Eine bundesweit einheitliche Dezibelgrenze gibt es nicht – Ruhezeiten regeln Länder und Kommunen.

Was passiert mit einer Fundsache im Fundbüro?

Das Fundbüro verwahrt gefundene Gegenstände und gibt sie an den Verlierer aus. Meldet sich sechs Monate nach der Fundanzeige niemand, kann der Finder das Eigentum erwerben. Als Finder haben Sie zudem Anspruch auf Finderlohn nach dem BGB.

Muss ich meinen Hund beim Ordnungsamt anmelden?

Die Hundesteuer melden Sie meist bei der Stadtkasse oder dem Steueramt an. Das Ordnungsamt ist für ordnungsrechtliche Hundefragen zuständig, etwa die Anmeldung gefährlicher Hunde, Leinen- und Maulkorbpflicht. Wie die Anmeldung abläuft, steht unter „Hund anmelden“.

Wann brauche ich eine Sondernutzungserlaubnis?

Sobald Sie öffentlichen Grund über den üblichen Gebrauch hinaus nutzen – etwa für Außengastronomie, einen Container, ein Gerüst oder einen Verkaufsstand. Die Erlaubnis erteilt das Ordnungs- oder Tiefbauamt. Beantragen Sie sie vor Beginn, sonst droht ein Bußgeld.

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