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Adressänderung bei Umzug mitteilen

Nach einem Umzug müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgeramt am neuen Wohnort ummelden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und meist kostenlos. Daneben sollten Sie Ihre neue Adresse weiteren Stellen wie Bank, Versicherung, Krankenkasse, Arbeitgeber, dem Rundfunkbeitrag und – falls zutreffend – dem BAföG-Amt oder der Agentur für Arbeit mitteilen.

Beim Umzug ändert sich nicht allein Ihre Wohnung, sondern auch Ihre offizielle Adresse. Die wichtigste Pflicht ist die Ummeldung bei der Meldebehörde. Alles Weitere – etwa die Mitteilung an Bank, Versicherung oder Arbeitgeber – erledigen Sie selbst und in eigenem Tempo. Damit nichts liegen bleibt, hilft eine feste Reihenfolge: zuerst die Pflichttermine, danach die übrigen Stellen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ummeldung Pflicht: innerhalb von zwei Wochen nach Einzug beim Bürgeramt am neuen Wohnort (§ 17 Bundesmeldegesetz).
  • Kosten: Die Ummeldung ist in den meisten Gemeinden kostenlos. Einzelne Kommunen erheben eine geringe Gebühr von etwa 5 bis 10 Euro.
  • Bußgeld: Wer die Frist versäumt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro (§ 54 BMG). Bei wenigen Tagen Verspätung sind die Ämter meist kulant.
  • Digital möglich: Die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) ist bundesweit verfügbar – online, ohne Behördengang, mit Personalausweis und BundID.
  • Weitere Stellen: Bank, Versicherung, Krankenkasse, Arbeitgeber, Kfz-Zulassungsstelle, Familienkasse, der Rundfunkbeitrag und je nach Lage BAföG-Amt oder Jobcenter müssen Sie selbst informieren.

Was bedeutet die Adressänderung bei Umzug?

Eine Adressänderung umfasst zwei verschiedene Vorgänge, die Sie nicht verwechseln sollten.

Der eine ist die Ummeldung bei der Meldebehörde. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und sorgt dafür, dass Ihre offizielle Wohnanschrift im Melderegister stimmt. Davon hängen viele weitere Dinge ab – vom Personalausweis über die Steuer bis zur Wahlbenachrichtigung.

Der andere ist die private Mitteilung der neuen Adresse an Unternehmen, Behörden und Kontakte, mit denen Sie zu tun haben. Hierfür gibt es keine einheitliche gesetzliche Frist, aber jedes vergessene Schreiben kann ärgerlich werden – etwa eine Rechnung, die Sie nie erreicht. Bei einzelnen Stellen wie dem BAföG-Amt oder der Agentur für Arbeit ist die Mitteilung jedoch sehr wohl verpflichtend, weil Sie dort eine Mitwirkungspflicht haben.

Ziehen Sie innerhalb derselben Gemeinde um, sprechen Sie von einer Ummeldung. Bei einem Zuzug aus einer anderen Gemeinde ist es eine Anmeldung am neuen Wohnort. Eine separate Abmeldung am alten Wohnort ist innerhalb Deutschlands nicht nötig – das erledigt das neue Amt automatisch.

Voraussetzungen für die Ummeldung

Damit die Meldebehörde Ihre neue Adresse eintragen kann, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Sie sind tatsächlich eingezogen. Eine Ummeldung vor dem Einzugstermin ist nicht möglich.
  • Sie melden sich bei der Meldebehörde am neuen Wohnort – meist Bürgeramt, Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt im Rathaus.
  • Sie können Ihre Identität mit Personalausweis oder Reisepass nachweisen.
  • Der Wohnungsgeber (Vermieter oder Eigentümer) hat Ihnen den Einzug bestätigt. Diese Wohnungsgeberbestätigung ist Pflicht.

Die Ummeldepflicht gilt für jede Person ab 16 Jahren. Für Kinder unter 16 melden die Eltern beziehungsweise die Sorgeberechtigten.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie brauchen, hängt von Ihrer Situation ab. Für die persönliche Ummeldung im Bürgeramt sollten Sie folgende Dokumente mitbringen:

Unterlage Wozu
Personalausweis und/oder Reisepass Identitätsnachweis aller anzumeldenden Personen
Wohnungsgeberbestätigung Bestätigung des Vermieters/Eigentümers über den Einzug (Pflicht)
Ausgefülltes Meldeformular Vor Ort erhältlich oder vorab auf dem Portal Ihrer Gemeinde
Geburts- oder Heiratsurkunde Nur bei manchen Gemeinden zur Datenpflege erwünscht
Vollmacht plus Ausweiskopie Wenn jemand anderes die Ummeldung für Sie übernimmt
Die Wohnungsgeberbestätigung ist die häufigste Stolperfalle. Ihr Vermieter muss sie Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach Einzug aushändigen. Ohne dieses Dokument kann das Amt Sie in der Regel nicht ummelden. Fordern Sie es rechtzeitig an.

So läuft die Ummeldung ab

Sie haben zwei Wege: den klassischen Termin im Bürgeramt oder die digitale Ummeldung von zu Hause.

Variante 1 – persönlich im Bürgeramt:

  • Vereinbaren Sie einen Termin. Viele Ämter arbeiten ausschließlich mit Terminvergabe, oft mit Wartezeiten von mehreren Wochen.
  • Füllen Sie das Meldeformular aus – vor Ort oder vorab über das Online-Portal Ihrer Gemeinde.
  • Legen Sie Ausweis und Wohnungsgeberbestätigung vor.
  • Die neue Adresse wird sofort eingetragen und auf den Aufkleber im Personalausweis übertragen.
  • Auf Wunsch erhalten Sie eine Meldebescheinigung als Nachweis.

Variante 2 – elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA):

  • Sie brauchen einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und PIN, ein BundID-Konto und die aktuelle AusweisApp.
  • Sie weisen sich online aus und geben die neue Adresse ein.
  • Sie erhalten eine digitale Anmeldebestätigung und einen Aufkleber-Code, mit dem Sie die Adresse im Ausweis selbst aktualisieren.
  • Ein Gang zum Amt entfällt vollständig.
Die eWA ist bundesweit ausgerollt: Über 2.500 Meldebehörden bieten sie an, rund 62,8 Millionen Bürgerinnen und Bürger können sich damit digital ummelden (Stand 2026). Ob Ihre Gemeinde teilnimmt, sehen Sie auf deren Service-Portal oder über das bundesweite Portal wohnsitzanmeldung.gov.de.

Kosten und Gebühren

Die Ummeldung selbst ist günstig oder gratis. Teurer wird es eher bei den Folgeschritten rund um den Umzug.

Vorgang Kosten
Ummeldung im Bürgeramt meist kostenlos, je nach Gemeinde bis ca. 5–10 €
Elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) kostenlos
Adressänderung im Personalausweis kostenlos
Adresse beim Rundfunkbeitrag ändern kostenlos (online auf rundfunkbeitrag.de)
Meldebescheinigung (auf Wunsch) je nach Gemeinde ca. 5–15 €
Adressänderung in Fahrzeugpapieren im Schnitt rund 10–11 €
Nachsendeauftrag der Deutschen Post (Privat, 6 Monate) 31,90 € online, 34,90 € in der Filiale

Die genauen Gebühren legt jede Gemeinde selbst fest. Fragen Sie im Zweifel beim zuständigen Amt nach oder schauen Sie auf dessen Service-Portal.

Die Adresse in den Fahrzeugpapieren ändern Sie seit i-Kfz (Stufe 4) auch online über das Portal Ihrer Zulassungsbehörde – mit Personalausweis und Online-Funktion, ohne Termin vor Ort. Die Gebühr liegt bei etwa 11 bis 12 Euro.

Frist, Bußgeld und Sonderfälle

Die zentrale Frist lautet: zwei Wochen nach dem Einzug. Maßgeblich ist der Tag, an dem Sie tatsächlich in die Wohnung gezogen sind, nicht der Vertragsbeginn.

Versäumen Sie die Frist, kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro verhängt werden (§ 54 Bundesmeldegesetz). In der Praxis sind die Ämter bei wenigen Tagen Verspätung meist nachsichtig. Bei deutlicher oder absichtlicher Verspätung steigt das Bußgeldrisiko. Verlassen Sie sich nicht auf Kulanz – melden Sie sich rechtzeitig.

Wichtige Sonderfälle:

  • Zweitwohnung: Auch ein Nebenwohnsitz muss angemeldet werden. Viele Gemeinden erheben darauf eine Zweitwohnungsteuer.
  • Umzug ins Ausland: Hier müssen Sie sich aktiv am alten Wohnort abmelden, da das Amt diese Abmeldung nicht automatisch vornimmt.
  • Mehrere Personen: Ein Haushaltsmitglied kann andere mit Vollmacht und deren Ausweisdokumenten gleich mit ummelden.
  • Wohnungslosigkeit oder Untermiete: Auch dann gilt die Meldepflicht. Sprechen Sie das Amt auf Ihre Situation an.
  • Kinder unter 16 Jahren: Die Eltern oder Sorgeberechtigten melden das Kind mit. Bei getrennt lebenden Eltern bestätigt in der Regel die Person den Einzug, bei der das Kind künftig wohnt.

Wo überall muss ich nach dem Umzug die Adresse ändern?

Das ist die Frage, die im Umzugsstress am häufigsten untergeht: Die Meldebehörde gibt Ihre neue Adresse nicht automatisch an Banken, Versicherungen oder den Rundfunkbeitrag weiter. Jede Stelle informieren Sie selbst. Die folgende Übersicht zeigt, wer dazugehört, wie dringend es ist und ob die Mitteilung Pflicht oder freiwillig ist.

Stelle Pflicht? Warum wichtig
Meldebehörde / Bürgeramt Ja, 2 Wochen gesetzliche Ummeldepflicht (§ 17 BMG)
Kfz-Zulassungsstelle Ja Adresse in den Fahrzeugpapieren muss stimmen
Rundfunkbeitrag (Beitragsservice) Ja Beitrag wird der neuen Wohnung zugeordnet
BAföG-Amt Ja, bei Bezug Mitwirkungspflicht, sonst kostenpflichtige Adressermittlung
Agentur für Arbeit / Jobcenter Ja, bei Bezug Erreichbarkeit und Zuständigkeit
Familienkasse (Kindergeld) Ja, bei Bezug Bescheide und Zahlungen
Krankenkasse, Rentenversicherung, Finanzamt empfohlen Beiträge, Bescheide, Post
Bank, Versicherungen, Strom/Gas, Telefon/Internet vertraglich Rechnungen, Verträge, Lastschriften
Arbeitgeber empfohlen Lohnabrechnung, Sozialversicherung
Abos, Vereine, Online-Shops, Arztpraxen freiwillig damit nichts verloren geht

Wie Sie diesen Stellen die neue Adresse mitteilen, bleibt meist Ihnen überlassen. Je nach Anbieter führen vier Wege zum Ziel:

  • Online: Bei Bank, Versicherung oder Telefonanbieter geht die Änderung meist am schnellsten direkt im Kundenkonto.
  • Schriftlich per Post: Ein kurzes Schreiben mit altem und neuem Wohnsitz – sinnvoll dort, wo ein Nachweis gewünscht ist.
  • Telefonisch: Praktisch für eine schnelle Mitteilung, etwa bei der Krankenkasse.
  • Persönlich: Vor Ort lassen sich Rückfragen direkt klären.

Teilen Sie die neue Adresse vorzugsweise schriftlich oder im Kundenkonto mit. So haben Sie einen Beleg und vermeiden Übertragungsfehler bei wichtigen Daten. Geben Sie immer Ihren vollständigen Namen, die alte und die neue Anschrift sowie eine Vertrags- oder Kundennummer an, damit die Zuordnung gelingt.

Musterbrief Adressänderung (Kurzvorlage): „Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin umgezogen. Bitte ändern Sie meine Adresse von [alte Anschrift] auf [neue Anschrift]. Kunden-/Vertragsnummer: [Nummer]. Datum, Name, Unterschrift.“ Diesen Dreizeiler können Sie für Bank, Versicherung oder Anbieter übernehmen – per Post, E-Mail oder im Kundenkonto.

Automatisch über Ihre neue Adresse informiert wird durch die Meldebehörde fast niemand. Lediglich amtsinterne Stellen greifen auf das Melderegister zu – etwa das Finanzamt für die Steuer-Identifikationsnummer oder die Stelle für den Personalausweis. Bank, Versicherung, Rundfunkbeitrag, Arbeitgeber und Anbieter erfahren den Umzug nur, wenn Sie ihn selbst melden.

Rundfunkbeitrag (GEZ) Adresse ändern

Der Rundfunkbeitrag – früher GEZ, heute offiziell ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice – wird pro Wohnung erhoben, nicht pro Person. Ziehen Sie um, müssen Sie die neue Wohnung dort anmelden, damit der Beitrag korrekt zugeordnet wird. Die Begriffe GEZ, Rundfunkbeitrag und Beitragsservice meinen dabei dieselbe Stelle.

  • So geht es: Die Adressänderung erledigen Sie kostenlos online auf rundfunkbeitrag.de über das Formular „Wohnung anmelden“. Halten Sie Ihre Beitragsnummer bereit – sie steht auf jedem Bescheid und jeder Zahlungsaufforderung.
  • Frist: Den Umzug sollten Sie innerhalb eines Monats melden. Am einfachsten erledigen Sie das gleich nach der Ummeldung beim Bürgeramt.
  • Höhe (2026): Der Rundfunkbeitrag beträgt unverändert 18,36 Euro pro Monat und Wohnung. Abgebucht wird er in der Regel vierteljährlich, also 55,08 Euro für drei Monate.
Melden Sie die neue Wohnung an, aber vergessen Sie die alte abzumelden, kann es zu einer doppelten Beitragszahlung kommen. Ziehen Sie zu jemandem, der bereits zahlt, geben Sie dessen Beitragsnummer an – dann zahlt der Haushalt weiterhin nur einmal. Pro Wohnung ist nur ein Beitrag fällig.

BAföG-Amt: Adressänderung mitteilen

Wer BAföG bezieht, hat eine Mitwirkungspflicht: Eine neue Adresse müssen Sie dem zuständigen Amt für Ausbildungsförderung selbst und zeitnah mitteilen. Das gilt während der Förderung ebenso wie in der Rückzahlungsphase.

  • Während der Förderung: Ein formloses Schreiben oder eine E-Mail an Ihr BAföG-Amt genügt meist. Wichtig: Ändert sich durch den Umzug Ihre Wohnsituation, verlangt das Amt oft eine Kopie des neuen Mietvertrags, weil der Wohnstatus den Förderbetrag beeinflusst.
  • In der Rückzahlungsphase: Hier ist nicht mehr Ihr früheres Amt zuständig, sondern das Bundesverwaltungsamt (BVA). Jede Adressänderung müssen Sie ihm bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens unverzüglich mitteilen – schriftlich oder über das Online-Portal.
Kann das Amt Sie wegen einer veralteten Adresse nicht erreichen, leitet es eine Adressermittlung ein – und die Kosten dafür trägt am Ende, wer den Umzug nicht gemeldet hat. Teilen Sie die neue Anschrift daher früh mit.

Agentur für Arbeit und Jobcenter informieren

Beziehen Sie Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder andere Leistungen, müssen Sie einen Umzug umgehend melden. Das geschieht über eine Veränderungsmitteilung – online über die jeweiligen Portale, schriftlich, telefonisch oder persönlich.

  • Arbeitslosengeld (ALG I): Die neue Adresse melden Sie der Agentur für Arbeit, damit Sie für Termine und Bescheide erreichbar bleiben.
  • Bürgergeld (Jobcenter): Die Veränderungsmitteilung reichen Sie am besten vor dem Umzug ein, vor allem wenn sich die Miete ändert – dann ist oft eine Zusicherung zu den neuen Wohnkosten nötig.
  • Umzug in eine andere Stadt: Wird ein anderes Jobcenter zuständig, stellen Sie dort in der Regel einen neuen Bürgergeld-Antrag. Die reine Adressänderung reicht hier nicht.

Kindergeld: Familienkasse benachrichtigen

Beziehen Sie Kindergeld, teilen Sie der Familienkasse (bei der Bundesagentur für Arbeit angesiedelt, früher als Kindergeldstelle bekannt) Ihre neue Adresse mit. So erreichen Sie Bescheide und Mitteilungen weiterhin, und die Zahlung läuft ohne Unterbrechung. Die Mitteilung geht online, schriftlich oder telefonisch; halten Sie Ihre Kindergeldnummer bereit. Beamte und Empfänger über öffentliche Kassen wenden sich an die jeweils zuständige Familienkasse ihres Dienstherrn.

Sonderfall Eigentümer: Adressänderung beim Hauskauf

Beim Kauf von Wohneigentum kommen zur normalen Ummeldung ein paar Punkte hinzu, an die Mieter nicht denken müssen:

  • Wohnungsgeberbestätigung selbst ausstellen: Als Eigentümer sind Sie Ihr eigener Wohnungsgeber. Sie bestätigen den Einzug für sich selbst und können das Formular gleich mit zum Bürgeramt bringen.
  • Grundsteuer: Die zahlt künftig Ihre Gemeinde direkt an Sie adressiert. Stellen Sie sicher, dass die Anschrift beim Finanzamt und der Gemeindekasse stimmt.
  • Grundbuch und Notar: Die Eigentumsumschreibung erledigt der Notar; eine separate Adressmeldung Ihrerseits ist dafür nicht nötig.

Nachsendeauftrag und Umzugsmitteilung der Post

Trotz sorgfältiger Checkliste rutscht im Umzugsstress leicht eine Stelle durch. Hier ist der Nachsendeauftrag der Deutschen Post das passende Sicherheitsnetz: Briefe an Ihre alte Adresse werden für die Laufzeit automatisch an die neue Anschrift weitergeleitet, sodass nichts verloren geht.

Buchen Sie den Service am besten gemeinsam mit der Umzugsmitteilung. Dabei informiert die Post ausgewählte Absender – etwa teilnehmende Versandhändler und Dienstleister – aktiv über Ihre neue Adresse. So kommt die Post nicht allein an, sondern die neue Anschrift wird gleich an der Quelle hinterlegt.

Der Nachsendeauftrag wird seit 2025 nur noch mit sechs Monaten Laufzeit angeboten und kostet für Privatpersonen 31,90 Euro online beziehungsweise 34,90 Euro in der Filiale. Bis zu elf Haushaltsmitglieder lassen sich ohne Aufpreis eintragen. Der Nachsendeauftrag ersetzt nicht die direkte Mitteilung an Ihre Vertragspartner. Beachten Sie außerdem: DHL-Pakete werden nicht weitergeleitet, der Auftrag gilt nur für Briefsendungen.

5 Tipps für eine reibungslose Adressänderung

  • Termin früh buchen: Reservieren Sie den Bürgeramts-Termin schon vor dem Umzug, damit Sie die Zwei-Wochen-Frist sicher einhalten.
  • Wohnungsgeberbestätigung sofort anfordern: Ohne dieses Dokument vom Vermieter klappt die Ummeldung nicht.
  • eWA prüfen: Hat Ihre Gemeinde die digitale Ummeldung freigeschaltet, sparen Sie sich Termin und Wartezeit komplett.
  • Checkliste anlegen: Notieren Sie alle Verträge, Konten und Leistungsstellen und haken Sie jede informierte Stelle ab. Pflichtstellen wie BAföG-Amt, Jobcenter und Rundfunkbeitrag zuerst.
  • Nachsendeauftrag als Sicherheitsnetz: Am besten inklusive Umzugsmitteilung – so erreicht Sie vergessene Post trotzdem. Beachten Sie aber, dass DHL-Pakete nicht nachgesendet werden.

Häufig gestellte Fragen

Wem muss ich nach dem Umzug die Adressänderung mitteilen?

Pflicht ist die Ummeldung beim Bürgeramt innerhalb von zwei Wochen. Selbst informieren müssen Sie außerdem Kfz-Zulassungsstelle, Rundfunkbeitrag sowie bei Bezug BAföG-Amt, Jobcenter und Familienkasse. Bank, Versicherung, Krankenkasse, Arbeitgeber und Anbieter erfahren die neue Adresse ebenfalls nur durch Sie.

Wie ändere ich meine Adresse beim Rundfunkbeitrag (GEZ)?

Kostenlos online auf rundfunkbeitrag.de über das Formular „Wohnung anmelden“. Sie brauchen nur Ihre Beitragsnummer und die neue Anschrift. Melden Sie die alte Wohnung mit ab, sonst droht eine doppelte Zahlung. GEZ, Rundfunkbeitrag und Beitragsservice meinen dieselbe Stelle.

Muss ich dem BAföG-Amt meinen Umzug melden?

Ja. Während Bezug und Rückzahlung besteht eine Mitwirkungspflicht. Ein formloses Schreiben oder eine E-Mail genügt, oft mit Kopie des neuen Mietvertrags. In der Rückzahlungsphase ist das Bundesverwaltungsamt zuständig. Versäumnisse können eine kostenpflichtige Adressermittlung auslösen.

Muss ich die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter informieren?

Ja, bei Bezug von Arbeitslosengeld oder Bürgergeld. Reichen Sie eine Veränderungsmitteilung ein, am besten online. Bei Bürgergeld melden Sie den Umzug möglichst vor dem Einzug. Zieht ein anderes Jobcenter in die Zuständigkeit, ist dort meist ein neuer Antrag nötig.

Wo überall muss ich beim Umzug die Adresse ändern?

Zuerst die Pflichtstellen: Bürgeramt, Kfz-Zulassungsstelle, Rundfunkbeitrag und – bei Bezug – BAföG-Amt, Jobcenter, Familienkasse. Danach Bank, Versicherungen, Krankenkasse, Strom, Gas, Telefon, Internet, Arbeitgeber sowie Abos, Vereine und Online-Konten. Eine Checkliste verhindert, dass etwas vergessen wird.

Wie lange habe ich Zeit für die Ummeldung?

Zwei Wochen ab dem Tag des tatsächlichen Einzugs. Diese Frist ergibt sich aus § 17 Bundesmeldegesetz und gilt bundesweit für alle Personen ab 16 Jahren. Versäumen Sie die Frist, drohen Bußgelder.

Was kostet die Ummeldung?

In den meisten Gemeinden ist die Ummeldung kostenlos. Einzelne Kommunen verlangen eine geringe Gebühr von etwa 5 bis 10 Euro. Die Adressänderung im Personalausweis, die elektronische Wohnsitzanmeldung und die Adressänderung beim Rundfunkbeitrag sind kostenlos.

Kann ich mich online ummelden?

Ja, über die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA), die bundesweit verfügbar ist. Sie benötigen einen Personalausweis mit Online-Funktion und PIN, ein BundID-Konto und die AusweisApp. Ob Ihre Gemeinde teilnimmt, sehen Sie auf deren Service-Portal.

Brauche ich einen Nachsendeauftrag?

Pflicht ist er nicht, aber sinnvoll als Sicherheitsnetz für vergessene Adressänderungen. Buchen Sie ihn am besten inklusive Umzugsmitteilung, dann informiert die Post teilnehmende Absender selbst. Der Auftrag kostet für Privatpersonen 31,90 Euro online und gilt sechs Monate. DHL-Pakete werden nicht nachgesendet.

Wie formuliere ich eine Adressänderung?

Kurz und klar: Nennen Sie Ihren vollständigen Namen, die alte und die neue Anschrift, das Umzugsdatum sowie Ihre Kunden- oder Vertragsnummer. Ein Beispiel: „Bitte ändern Sie meine Adresse von [alt] auf [neu], Kundennummer [Nummer].“ Datum und Unterschrift nicht vergessen. Diese Vorlage passt für Bank, Versicherung und die meisten Anbieter.

Gibt es eine Checkliste für die Adressänderung beim Umzug?

Ja. Arbeiten Sie in dieser Reihenfolge ab: 1. Bürgeramt (Ummeldung, Pflicht, zwei Wochen), 2. Kfz-Zulassungsstelle, 3. Rundfunkbeitrag, 4. bei Bezug BAföG-Amt, Jobcenter und Familienkasse, 5. Bank, Versicherungen, Krankenkasse, Strom, Gas, Telefon und Internet, 6. Arbeitgeber, Abos, Vereine und Online-Konten. Haken Sie jede informierte Stelle ab, dann geht nichts verloren.

Kann ich die Adresse im Fahrzeugschein online ändern?

Ja. Seit i-Kfz (Stufe 4) ändern Sie die Anschrift in der Zulassungsbescheinigung Teil I online über das Portal Ihrer Zulassungsbehörde – mit Personalausweis und Online-Funktion, ohne Termin. Die Gebühr liegt bei etwa 11 bis 12 Euro. Innerhalb derselben Stadt bleibt das Kennzeichen erhalten.

Muss ich mich am alten Wohnort abmelden?

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands nicht. Die Abmeldung erledigt die neue Meldebehörde automatisch. Nur wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben, müssen Sie sich aktiv am alten Wohnort abmelden.

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