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Amtsgericht

Das Amtsgericht ist die unterste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit und für die meisten Alltagsfälle zuständig: Zivilstreitigkeiten bis 10.000 Euro, Mietsachen, Familiensachen, kleinere Strafsachen, Mahnverfahren, Erbscheine und Register. Zuständig ist das Amtsgericht in dessen Bezirk Sie wohnen oder der Streitfall liegt.

Ob Mahnbescheid, Scheidung, Erbschein oder eine Vorladung als Zeuge – sehr viele rechtliche Anliegen landen beim Amtsgericht. Es gibt rund 640 Amtsgerichte in Deutschland, sie sind damit flächendeckend und wohnortnah erreichbar. Diese Seite erklärt, wofür das Amtsgericht zuständig ist, wie der Kontakt abläuft und was Sie bei einem Schreiben oder Termin beachten sollten.

Neu seit 1. Januar 2026: Die Zuständigkeit des Amtsgerichts in zivilrechtlichen Streitigkeiten wurde von 5.000 auf 10.000 Euro angehoben. Nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten gehören seitdem unabhängig vom Streitwert zum Amtsgericht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Was es ist: Eingangsgericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Zivil- und Strafsachen) – die unterste der drei Stufen Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht.
  • Zivilsachen: Streitigkeiten bis 10.000 Euro (seit 1.1.2026), außerdem streitwertunabhängig Mietsachen über Wohnraum und Nachbarschaftsstreit.
  • Strafsachen: Vergehen und mittlere Kriminalität, wenn keine höhere Strafe als vier Jahre Freiheitsentzug zu erwarten ist.
  • Weitere Aufgaben: Familiensachen, Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung, Nachlass und Erbscheine, Betreuung, Insolvenz, Grundbuch und Register.
  • Zuständigkeit: Richtet sich nach Wohnort, Belegenheit der Sache oder Sitz des Gegners – in welchem Gerichtsbezirk Sie sind, steht in jedem Schreiben des Gerichts.

Was macht das Amtsgericht?

Das Amtsgericht ist das unterste Gericht der sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit. Ordentlich bedeutet hier: zuständig für Zivilsachen (Streit zwischen Privatpersonen oder Unternehmen) und Strafsachen. Davon getrennt gibt es eigene Fachgerichte – Arbeitsgericht, Sozialgericht, Verwaltungsgericht und Finanzgericht. Für Arbeitsstreitigkeiten ist also nicht das Amtsgericht, sondern das Arbeitsgericht zuständig.

Über dem Amtsgericht stehen das Landgericht und das Oberlandesgericht. Wer mit einem Urteil des Amtsgerichts nicht einverstanden ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen Berufung oder Beschwerde einlegen – diese landet dann beim Landgericht. Seit 1. Januar 2026 ist eine Berufung in Zivilsachen erst ab einem Beschwerdewert von mehr als 1.000 Euro ohne Zulassung möglich (vorher 600 Euro).

Welches Amtsgericht für Sie zuständig ist, hängt vom jeweiligen Fall ab. Häufig ist es das Gericht an Ihrem Wohnsitz, bei Mietstreit das Gericht am Ort der Wohnung, bei einer Klage gegen ein Unternehmen oft das Gericht am Sitz des Gegners. Die genaue Bezeichnung des zuständigen Gerichts finden Sie auf jedem amtlichen Schreiben.

Zuständigkeiten und Leistungen im Überblick

Das Amtsgericht bündelt sehr unterschiedliche Aufgaben. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die wichtigsten Bereiche.

Bereich Was das Amtsgericht hier macht
Zivilsachen Streitigkeiten bis 10.000 Euro Streitwert, z. B. unbezahlte Rechnungen, Kaufverträge, Schadensersatz
Mietsachen Streit über Wohnraummiete – unabhängig vom Streitwert immer beim Amtsgericht
Nachbarrecht Nachbarschaftsstreitigkeiten – seit 1.1.2026 streitwertunabhängig beim Amtsgericht
Familiensachen Über das Familiengericht (eine Abteilung des Amtsgerichts): Scheidung, Sorge- und Umgangsrecht, Unterhalt, Gewaltschutz
Strafsachen Vergehen und mittlere Kriminalität bis zu vier Jahren erwarteter Freiheitsstrafe
Mahnverfahren Erlass von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden (zentrale Mahngerichte je Bundesland)
Zwangsvollstreckung Vollstreckung von Forderungen, Vermögensauskunft, Pfändung; Zwangsversteigerung von Grundstücken
Nachlass Nachlassgericht: Testamentseröffnung, Erbscheine, Nachlasspflegschaft
Betreuung Bestellung rechtlicher Betreuer, Genehmigungen für Betreute
Register und Grundbuch Handels-, Vereins-, Genossenschaftsregister; Grundbuchamt
Insolvenz Verbraucher- und Regelinsolvenzverfahren

Zivilsachen

In Zivilsachen entscheidet das Amtsgericht über Streitigkeiten zwischen Privatpersonen oder Unternehmen bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro. Typische Fälle sind unbezahlte Rechnungen, mangelhafte Waren oder Schadensersatz nach einem Unfall. Unabhängig vom Streitwert ist das Amtsgericht außerdem für Streit über Wohnraummiete und – seit 2026 – für Nachbarschaftsstreitigkeiten zuständig. Liegt der Streitwert über 10.000 Euro und greift keine besondere Zuweisung, ist das Landgericht zuständig; dort besteht in der Regel Anwaltszwang.

Familiensachen

Das Familiengericht ist keine eigene Behörde, sondern eine Abteilung des Amtsgerichts. Es entscheidet über Scheidungen, Sorge- und Umgangsrecht, Kindes- und Ehegattenunterhalt, Zugewinn und Gewaltschutz. Für eine Scheidung ist im Regelfall das Familiengericht zuständig, in dessen Bezirk die gemeinsamen minderjährigen Kinder bei einem Elternteil leben.

Strafsachen

In Strafsachen wird das Amtsgericht tätig, wenn keine höhere Strafe als vier Jahre Freiheitsentzug zu erwarten ist und keine Unterbringung in der Psychiatrie oder Sicherungsverwahrung droht. Bei einer erwarteten Strafe bis zu zwei Jahren entscheidet ein Strafrichter allein; darüber – bis zu vier Jahren – das Schöffengericht, also ein Richter zusammen mit zwei ehrenamtlichen Schöffen. Schwerere Fälle gehen direkt an das Landgericht.

Register, Grundbuch und Mahnverfahren

Als Registergericht führt das Amtsgericht das Handelsregister, das Vereinsregister und weitere Register; das Grundbuchamt dokumentiert Eigentum und Belastungen an Grundstücken. Mahnverfahren werden aus Effizienzgründen in vielen Bundesländern bei einem zentralen Mahngericht gebündelt – den richtigen Empfänger nennt Ihnen das Online-Portal oder Ihr örtliches Amtsgericht.

So läuft der Kontakt mit dem Amtsgericht ab

Wie Sie mit dem Amtsgericht in Kontakt kommen, hängt vom Anliegen ab:

  • Sie wollen etwas beantragen (z. B. Erbschein, Mahnbescheid, Beratungshilfe): Das geht meist mit einem amtlichen Formular, das Sie online finden oder bei der Rechtsantragstelle des Gerichts erhalten.
  • Sie wollen Klage erheben: Bis 10.000 Euro Streitwert besteht beim Amtsgericht kein Anwaltszwang. Sie können die Klage auch persönlich bei der Rechtsantragstelle zu Protokoll geben.
  • Sie haben ein Schreiben bekommen (Vorladung, Mahnbescheid, Aufforderung zur Stellungnahme): Reagieren Sie innerhalb der angegebenen Frist – sie steht im Schreiben.
  • Mahnverfahren online: Mahnbescheide können Sie über das gemeinsame Online-Portal der Länder beantragen.
Fristen ernst nehmen. Bei einem Mahnbescheid haben Sie nur zwei Wochen Zeit, Widerspruch einzulegen. Auch Aufforderungen zur Stellungnahme und Ladungen enthalten verbindliche Fristen. Wer eine Frist versäumt, riskiert ein Versäumnisurteil oder den Verlust von Rechten. Verlängerungen sind nur auf Antrag und mit Begründung möglich.

Die Rechtsantragstelle ist die zentrale Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger ohne Anwalt. Dort können Sie Anträge und Klagen zu Protokoll geben und sich erklären lassen, welche Schritte nötig sind. Eine Rechtsberatung im eigentlichen Sinn leistet sie nicht – dafür gibt es die Beratungshilfe.

Beratungshilfe: kostenlose Rechtshilfe bei geringem Einkommen

Wer sich einen Anwalt nicht leisten kann, kann beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Damit erhalten Sie außergerichtliche Rechtsberatung – und bei Bedarf Vertretung – durch einen Anwalt, ohne die vollen Kosten zu tragen. Der Anwalt darf von Ihnen höchstens 15 Euro verlangen, in Härtefällen verzichtet er auch darauf. Anspruch hat, wer nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen auch Prozesskostenhilfe ohne eigene Zahlungen bekäme.

Für den Antrag legen Sie in der Regel vor:

  • ausgefülltes Antragsformular (Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse)
  • Einkommensnachweise (z. B. Lohnabrechnung, Bescheid über Bürgergeld oder Rente)
  • Mietvertrag und Nachweise über laufende Belastungen
  • aktuelle Kontoauszüge
  • Personalausweis
Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe? Beratungshilfe gilt für die außergerichtliche Beratung. Geht es bereits um einen laufenden Gerichtsprozess, ist Prozesskostenhilfe das richtige Instrument – diese beantragen Sie beim Gericht, das den Fall verhandelt.

Tipps für den Behördengang und den Gerichtstermin

  • Pünktlich sein. Erscheinen Sie zum angesetzten Termin rechtzeitig und bringen Sie alle Unterlagen und das Ladungsschreiben mit.
  • Frist sofort notieren. Prüfen Sie bei jedem Schreiben als Erstes die Frist und das zuständige Gericht – beides steht oben im Brief.
  • Als Beschuldigter: Recht zu schweigen. Zur Sache müssen Sie nichts sagen. Angaben zu Ihrer Person (Name, Geburtsdatum, Anschrift) sind aber Pflicht.
  • Beratungshilfe nutzen. Bei knappem Budget zuerst zur Rechtsantragstelle und nach dem Beratungshilfeschein fragen, bevor Sie auf eigene Faust handeln.
  • Anwalt einschalten, wenn es ernst wird. Bei höherem Streitwert, Strafverfahren oder komplexen Familiensachen ist anwaltlicher Beistand oft entscheidend – beim Landgericht ist er ohnehin Pflicht.

Häufig gestellte Fragen

Welche Fälle verhandelt das Amtsgericht?

Das Amtsgericht ist Eingangsgericht für Zivilsachen bis 10.000 Euro, Mietsachen, Nachbarstreit, Familiensachen über das Familiengericht, kleinere Strafsachen bis vier Jahre erwartete Freiheitsstrafe sowie Mahnverfahren, Nachlass, Betreuung, Insolvenz und Registersachen.

Bis zu welchem Streitwert ist das Amtsgericht zuständig?

Seit dem 1. Januar 2026 ist das Amtsgericht in Zivilsachen bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro zuständig (vorher 5.000 Euro). Darüber entscheidet in der Regel das Landgericht. Mietsachen über Wohnraum und Nachbarschaftsstreit bleiben unabhängig vom Streitwert beim Amtsgericht.

Brauche ich vor dem Amtsgericht einen Anwalt?

Nein. Vor dem Amtsgericht besteht in Zivilsachen kein Anwaltszwang – Sie können selbst klagen oder die Klage bei der Rechtsantragstelle zu Protokoll geben. Erst vor dem Landgericht müssen Sie sich anwaltlich vertreten lassen. In Familien- und Strafsachen kann ein Anwalt trotzdem ratsam sein.

Welches Amtsgericht ist für mich zuständig?

Das richtet sich nach Ihrem Wohnort, dem Ort der Sache oder dem Sitz des Gegners. Bei Mietstreit ist es das Gericht am Ort der Wohnung. Welches Amtsgericht konkret zuständig ist, steht auf jedem amtlichen Schreiben des Gerichts.

Was kostet ein Beratungshilfeschein?

Der Beratungshilfeschein selbst ist kostenlos. Der beratende Anwalt darf von Ihnen höchstens 15 Euro verlangen, in Härtefällen verzichtet er darauf. Voraussetzung ist, dass Sie nach Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen auch Prozesskostenhilfe ohne eigene Zahlung erhalten würden.

Wie schnell muss ich auf einen Mahnbescheid reagieren?

Sie haben zwei Wochen Zeit, gegen einen Mahnbescheid Widerspruch einzulegen. Versäumen Sie die Frist, kann ein Vollstreckungsbescheid ergehen. Reagieren Sie deshalb umgehend mit dem beiliegenden Vordruck.

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