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Jobcenter

Das Jobcenter ist für viele Menschen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, eine wichtige Anlaufstelle. Hier zeigt sich, dass Deutschland ein Sozialstaat ist und Bedürftige auffängt. Dennoch ist es wichtig, die Spielregeln des Jobcenters zu kennen. Dazu sollte man sich über seine Rechte und Pflichten informieren. Außerdem ist es sinnvoll, sich mit dem Jobcenter als Einrichtung innerhalb des Verwaltungsapparates auseinanderzusetzen.

Die Organisation des Jobcenters

Wer sich näher mit dem Jobcenter befassen möchte, sollte zunächst dessen Struktur und Organisation ergründen. Dabei zeigt sich, dass es sich beim Jobcenter um eine gemeinsame Einrichtung eines kommunalen Trägers und der Bundesagentur für Arbeit handelt.

Fallmanager:innen und Arbeitsvermittler:innen fungieren innerhalb der Jobcenter als persönliche Ansprechpartner:innen und widmen sich hier der Leistungsgewährung. Häufig gibt es für besondere Personengruppen auch spezielle Ansprechpartner:innen. Das gilt beispielsweise für Leistungsempfänger:innen unter 25 Jahren, Menschen mit Migrationshintergrund oder auch Menschen mit Behinderung.

Rechtliche Grundlagen für die Arbeit des Jobcenters

Die Arbeit der Jobcenter basiert auf dem SGB II. Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch befasst sich mit der Grundsicherung für Arbeitssuchende, die die Kernkompetenz des Jobcenters darstellt. Wissenswert ist zudem, dass das SGB II ein wesentlicher Bestandteil des Hartz-IV-Gesetzes ist. Im Rahmen der Hartz-Reform wurde somit auch das Jobcenter als Institution etabliert.

Diese Formen der Trägerschaft der Jobcenter gibt es

Das Jobcenter ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und eines kommunalen Trägers. Dies gibt das SGB II vor. Hinsichtlich der kommunalen Trägerschaft kann es allerdings Unterschiede geben. Die folgenden Formen der Trägerschaft der Jobcenter kommen in Deutschland vor:

  • gemeinsame Trägerschaft von Kommune und Agentur für Arbeit
  • alleiniger Betrieb des Jobcenters als zugelassener kommunaler Träger (Optionskommune)

Das sind die Zuständigkeiten der Jobcenter

Das Jobcenter ist in erster Linie für die Betreuung von Beziehern von Arbeitslosengeld II zuständig. Wer Hartz IV bezieht, fällt somit in den Verantwortungsbereich des Jobcenters. Das sind nicht nur Arbeitslose, sondern auch verschiedene nicht-erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Das Jobcenter fungiert hier als einheitliche Anlaufstelle und kümmert sich vor allem um die folgenden Dinge:

  • Arbeitsvermittlung
  • Leistungsgewährung

Diese Leistungen kann das Jobcenter gewähren

Wenn es um die Unterstützung vom Jobcenter geht, denken die meisten Menschen an die Leistungsgewährung, die dem passiven Leistungsrecht zugeordnet ist. In diesen Bereich fallen alle Leistungen, die den Lebensunterhalt der Leistungsempfänger:innen sichert. Hier sind die folgenden Punkte zu nennen, aus denen sich der Regelbedarf der Grundsicherung zusammensetzt:

  • Regelsatz
  • Kosten für Unterkunft und Heizung
  • Kosten für die Krankenversicherung
  • etwaiger Mehrbedarf in besonderen Lebenslagen
  • Eingliederungszuschuss

Checkliste: Diese Unterlagen braucht das Jobcenter

Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, profitieren vom deutschen Sozialstaat. Häufig sind sie beim Jobcenter an der richtigen Adresse. Um einen reibungslosen Ablauf zu erreichen, sollte man sich gut vorbereiten und die folgenden Unterlagen zum Termin beim Jobcenter mitbringen:

  • gültiger Personalausweis
  • aktueller Lebenslauf
  • Mietvertrag
  • Nachweis der Krankenversicherung
  • Bankverbindung
  • gegebenenfalls weitere Nachweise, wie zum Beispiel Schwerbehindertenausweis, Schulbescheinigung oder Bescheide über andere Leistungen
5 Tipps für den Beratungstermin beim Jobcenter

Menschen, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, sollten zunächst einen Beratungstermin beim Jobcenter wahrnehmen. Im Zuge dessen können sie ihre Situation darlegen und erfahren dann, inwiefern sie Unterstützung erhalten können. Passend dazu gibt es folgend fünf kurze Tipps:

  • Bringen Sie relevante Unterlagen direkt zum ersten Termin mit!
  • Laden Sie die Antragsformulare vorab herunter und füllen Sie sie bereits vorab aus!
  • Seien Sie ehrlich und schämen Sie sich nicht für Ihre Situation!
  • Halten Sie den Termin ein und erscheinen Sie pünktlich!
  • Lesen Sie im Vorfeld die verfügbaren Broschüren, um sich bestens auf den Termin vorzubereiten!

FAQs

Wo findet man das zuständige Jobcenter?

Um das zuständige Jobcenter zu finden, kann man die Webseite der Bundesagentur für Arbeit besuchen und dort nach einer Standortsuche oder einer Jobcenter-Suche suchen. Alternativ kann man sich an das örtliche Rathaus, die Gemeindeverwaltung oder das Bürgeramt wenden und dort nach dem zuständigen Jobcenter fragen. Es ist auch möglich, telefonisch bei der Hotline der Bundesagentur für Arbeit nachzufragen, um das entsprechende Jobcenter zu ermitteln.

Worin besteht der Unterschied zwischen Jobcenter, Arbeitsagentur und Arbeitsamt?

Der Unterschied zwischen Jobcenter, Arbeitsagentur und Arbeitsamt liegt in ihren Aufgaben und Zuständigkeiten. Das Jobcenter ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und der Kommune und betreut Menschen, die das Bürgergeld (früher Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV) beziehen, indem es Leistungen gewährt und bei der Arbeitssuche unterstützt. Die Arbeitsagentur ist eine Behörde, die dem Bundesministerium für Arbeit unterstellt ist und sich auf die Vermittlung von Arbeitskräften, Berufsberatung und Förderung der Beschäftigung konzentriert. Das Arbeitsamt war früher eine Bezeichnung für die Arbeitsagentur, wird aber heutzutage nicht mehr verwendet.

Wann ist das Jobcenter zuständig?

Das Jobcenter ist zuständig für erwerbsfähige Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können und auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind. Dies umfasst auch Menschen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Diese Personen haben Anspruch auf die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende gemäß dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Das Jobcenter übernimmt die Verantwortung für die Gewährung und Auszahlung dieser Leistungen und bietet zudem Betreuung und Unterstützung bei der Suche nach einer Arbeitsstelle.

Wie wird man vom Jobcenter unterstützt?

Das Jobcenter bietet ihnen Unterstützung bei der Arbeitssuche, der Vermittlung an potenzielle Arbeitgeber, Integration in den Arbeitsmarkt sowie bei der Förderung von Eingliederungsmaßnahmen und beruflicher Weiterbildung. Die konkreten Leistungen und Maßnahmen werden individuell nach den Bedürfnissen und Voraussetzungen der jeweiligen Person festgelegt.

Welche Leistungen zahlt das Jobcenter?

Das Jobcenter zahlt Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende, das seit dem 1. Januar 2023 Bürgergeld heißt und früher als Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV bekannt war. Diese Leistungen umfassen den Regelsatz zur Sicherung des Lebensunterhalts, die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung sowie eventuelle Mehrbedarfe wie zum Beispiel für Schwangere oder Alleinerziehende. Das Jobcenter kann auch Leistungen für Bildung und Teilhabe, wie zum Beispiel Schulbedarf oder die Kosten für Mittagessen in der Schule, gewähren. Die genaue Höhe der Leistungen richtet sich nach individuellen Faktoren wie Einkommen, Familienstand und Wohnsituation.