Hundesteuer
Der Hund gilt als der beste Freund des Menschen und ist für viele Menschen ein treuer Begleiter. Hundehalter/innen empfinden ihren Vierbeiner nicht als Haustier, sondern vielfach als Familienmitglied. Dass sie Steuern für ihren Liebling bezahlen müssen, dürfen sie aber auf keinen Fall außer Acht lassen. Die Hundesteuer wird von den Kommunen erhoben und wird immer dann fällig, wenn ein Hund im Haushalt lebt.
Inhaltsverzeichnis
Das hat es mit der Hundesteuer auf sich
Die Hundesteuer wirft bei vielen Menschen Fragen auf, weil sie den Sinn und Zweck dahinter nicht verstehen. Zunächst muss man wissen, dass die Hundehaltung die betreffende Steuerpflicht begründet. Als Hundehalter/in darf man allerdings keine Gegenleistung seitens der Kommune erwarten. Die Gemeindesteuer kommt als Aufwandsteuer daher und besteuert die Hundehaltung. Ein Anspruch auf bestimmte Leistungen haben steuerpflichtige Hundehalter/innen jedoch nicht.
Oftmals soll die Hundesteuer eine abschreckende Wirkung entfalten. Die teils hohen Kosten sollen die Bürgerinnen und Bürger davon abhalten, sich Hunde anzuschaffen. Insbesondere die Mehrhundehaltung wird vielerorts nicht gerne gesehen, weshalb diese deutlich stärker besteuert wird.
Hundesteuer an- und abmelden
Wer einen Hund anschafft oder auch abschafft, muss dies der Stadt mitteilen. In der Regel genügt es, im Bürgerbüro vorstellig zu werden. Häufig gibt es aber auch Online-Formulare, über die man die Anmeldung beziehungsweise Abmeldung des Hundes vornehmen kann. Der Aufwand hält sich somit in Grenzen.
Ausschlaggebende Kriterien für die Höhe der Hundesteuer
Dass die Höhe der Hundesteuer variieren kann, liegt in der Natur der Sache, schließlich handelt es sich um keine bundesweit einheitliche Steuer. Hundehalter/innen, die sich fragen, wovon die Höhe konkret abhängt, können sich anhand der folgenden Liste einen Überblick verschaffen:
- Hundesteuersatz der Gemeinde
- Rassezugehörigkeit des Hundes
- Anzahl der Hunde im Haushalt
- besondere Verwendung des Hundes
Diese Möglichkeiten zur Befreiung und Ermäßigung der Hundesteuer gibt es
Im Falle einer besonderen Verwendung des Hundes ist eine Ermäßigung beziehungsweise Befreiung von der Hundesteuer möglich. Das gilt grundsätzlich in den folgenden Einsatzgebieten des Hundes:
- Rettungshunde
- Assistenzhunde
- Wachhunde
- Hirtenhunde
- Hütehunde
- Herdenschutzhunde
- Jagdhunde
Erforderliche Angaben für die Anmeldung eines Hundes
Die Anmeldung eines Hundes lässt sich in der Regel unkompliziert bewerkstelligen. Dazu muss man lediglich die folgenden Angaben machen:
- Halter/in des Hundes
- Alter des Hundes
- Rasse des Hundes
- Herkunft des Hundes
- Beginn der Hundehaltung
Checkliste: So kann man einen Hund abmelden
Wenn es darum geht, einen Hund von der Hundesteuer abzumelden, muss man die Kommune informieren und zudem passende Nachweise vorlegen. Befindet sich der Hund nicht mehr im Besitz seines bisherigen Halters muss dieser dies belegen. Dazu können je nach Grund die folgenden Unterlagen dienen:
- Übernahmevertrag des Tierschutzvereins
- tierärztliche Todesbescheinigung
- Verkaufsvertrag mit Angaben zum neuen Halter
Soll die Abmeldung wegen eines Umzugs in eine andere Gemeinde erfolgen, muss man die Adressänderung mitteilen.
Die Hundesteuer ist vielen Hundehaltern ein Dorn im Auge, lässt sich aber in der Regel nicht umgehen. Als Hundehalter/in muss man diese Steuer in Kauf nehmen. Dabei tut man allerdings gut daran, die folgenden Tipps zu beherzigen:
- Melden Sie Ihren neuen Hund innerhalb von zwei Wochen an!
- Machen Sie bei der Anmeldung des Hundes wahrheitsgemäße Angaben!
- Nehmen Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teil!
- Führen Sie die Hundesteuermarke bei Spaziergängen mit dem Hund mit!
- Informieren Sie sich über eine mögliche Ermäßigung oder Befreiung von der Hundesteuer!