Gas ummelden

📖 Lesezeit: 7 Min · 📅 16. Juni 2026
Beim Umzug melden Sie Gas nicht bei einer Behörde, sondern direkt bei Ihrem Gasversorger um. Teilen Sie ihm rechtzeitig die neue Adresse, Zählernummer und beide Zählerstände mit. Die Ummeldung selbst kostet nichts. Wer nichts unternimmt, landet automatisch in der Grundversorgung am neuen Wohnort.
Anders als die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt ist die Gas-Ummeldung kein Behördengang. Sie regeln das mit Ihrem privaten Versorger und gegebenenfalls dem örtlichen Netzbetreiber. Diese Seite erklärt, was Sie wann tun müssen, welche Daten Sie brauchen und wann sich statt einer Ummeldung ein Anbieterwechsel lohnt.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Gas wird beim Gasversorger umgemeldet, nicht beim Amt. Möglich per Online-Formular, Telefon oder Post.
- Melden Sie den Umzug mindestens zwei bis sechs Wochen vorher an, damit die Versorgung lückenlos läuft.
- Die Ummeldung ist kostenlos. Kosten entstehen nur durch den tatsächlichen Gasverbrauch.
- Bei einem Umzug haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, falls Ihr Anbieter am neuen Wohnort nicht oder zu schlechteren Konditionen liefert.
- Wer keinen Vertrag abschließt, wird automatisch vom örtlichen Grundversorger beliefert, meist zu teureren Tarifen.
Was bedeutet Gas ummelden?
Beim Ummelden teilen Sie Ihrem bestehenden Gasversorger mit, dass Sie umziehen und der Vertrag an der neuen Adresse fortgeführt werden soll. Voraussetzung ist, dass Ihr Anbieter das neue Netzgebiet überhaupt beliefert. Bundesweit tätige Versorger tun das in der Regel, lokale Stadtwerke oft nicht.
Davon zu unterscheiden ist die Anmeldung: Wer in der alten Wohnung kein Gas hatte oder erstmals einen eigenen Haushalt gründet, meldet sich neu bei einem Anbieter an. Und wer den Umzug nutzen will, um Geld zu sparen, kann statt der reinen Ummeldung gleich den Anbieter wechseln.
Wichtig zur Einordnung: Der seit Juni 2025 geltende 24-Stunden-Lieferantenwechsel betrifft nur Strom. Für Gas gelten weiterhin die regulären Kündigungs- und Wechselfristen.
Voraussetzungen
Damit eine Ummeldung statt eines neuen Vertrags möglich ist, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Sie haben bereits einen laufenden Gasliefervertrag auf Ihren Namen.
- Ihr Versorger beliefert auch das Netzgebiet der neuen Wohnung.
- Die neue Wohnung verfügt über einen Gasanschluss mit eigenem Zähler (Gasetagenheizung oder eigene Therme).
Bei einer zentralen Gasheizung im Mehrfamilienhaus läuft die Versorgung über den Vermieter oder die Hausverwaltung. Dann zahlen Sie das Gas über die Betriebskosten und müssen selbst nichts ummelden.
Erforderliche Unterlagen und Daten
Halten Sie für die Ummeldung diese Angaben bereit. Damit geht die Mitteilung an den Versorger in wenigen Minuten durch:
| Angabe | Wozu |
|---|---|
| Name und Kundennummer | Zuordnung zum bestehenden Vertrag |
| Vertragsnummer | Identifikation des Tarifs |
| Alte Adresse und alte Zählernummer | Schlussabrechnung der alten Wohnung |
| Zählerstand alte Wohnung (am Auszugstag) | Verbrauchsabgrenzung, gegen Nachzahlung absichern |
| Neue Adresse und neue Zählernummer | Anmeldung der Belieferung am neuen Ort |
| Zählerstand neue Wohnung (am Einzugstag) | Startwert der neuen Abrechnung |
| Umzugsdatum | Stichtag für die Umstellung |
Ablauf: Gas ummelden in fünf Schritten
- 1. Versorger informieren. Melden Sie den Umzug zwei bis sechs Wochen vorher über das Umzugsformular, telefonisch oder per Post.
- 2. Belieferung am neuen Ort klären. Bestätigt Ihr Anbieter die Versorgung, wird der Vertrag fortgeführt. Lehnt er ab, greift Ihr Sonderkündigungsrecht.
- 3. Zählerstände ablesen. Lesen Sie den Zähler der alten Wohnung am Auszugstag und den der neuen am Einzugstag ab und melden Sie beide Werte.
- 4. Schlussrechnung prüfen. Nach dem Auszug erhalten Sie eine Endabrechnung für die alte Wohnung. Kontrollieren Sie den abgelesenen Zählerstand.
- 5. Neuen Abschlag festlegen. Für die neue Wohnung legt der Versorger einen monatlichen Abschlag fest, der sich am erwarteten Verbrauch orientiert.
Kosten und Gebühren
Die Ummeldung des Gasvertrags ist grundsätzlich kostenlos. Weder der Versorger noch der Netzbetreiber dürfen für die reine Adressänderung eine Gebühr verlangen. Auch ein Anbieterwechsel im Zuge des Umzugs ist für Sie gebührenfrei.
Kosten entstehen ausschließlich durch:
- den tatsächlichen Gasverbrauch am neuen Wohnort (Arbeitspreis pro Kilowattstunde),
- den Grundpreis des Tarifs (feste monatliche oder jährliche Pauschale),
- gegebenenfalls einen Gerätewechsel oder Zählerausbau, falls technisch nötig.
Die konkreten Preise hängen vom Tarif und der Region ab. Grundversorgungstarife sind meist teurer als frei wählbare Sonderverträge. Ein Vergleich vor dem Umzug kann sich daher lohnen.
Fristen und Sonderfälle beim Umzug
Beim Umzug gelten besondere Kündigungsrechte, die unabhängig von der eigentlichen Vertragslaufzeit greifen:
| Situation | Frist / Regel |
|---|---|
| Anbieter liefert am neuen Ort nicht (Sondervertrag) | Sonderkündigung mit sechs Wochen Frist zum Umzugstermin |
| Anbieter bietet Fortsetzung zu schlechteren Konditionen | Kündigung möglich, wenn kein gleichwertiges Angebot binnen zwei Wochen kommt |
| Kündigung in der Grundversorgung | Zwei Wochen Kündigungsfrist, jederzeit |
| Kein neuer Vertrag abgeschlossen | Automatische Grundversorgung am neuen Ort |
Liefert Ihr bisheriger Anbieter am neuen Wohnort nicht und schließen Sie selbst keinen neuen Vertrag, springt automatisch der Grundversorger ein. Verzögert sich ein gewünschter Anbieterwechsel, übernimmt vorübergehend die Ersatzversorgung durch den Grundversorger, sodass kein Haushalt ohne Gas dasteht.
Fünf Tipps für die Gas-Ummeldung
- Früh handeln. Informieren Sie den Versorger zwei bis sechs Wochen vor dem Umzug, nicht erst danach.
- Zählerstände fotografieren. Ein Foto mit lesbarer Zählernummer ist Ihr Beweis bei späteren Streitfällen.
- Umzug zum Tarifvergleich nutzen. Statt nur umzumelden, können Sie den Anbieter wechseln und oft sparen.
- Kurze Laufzeiten bevorzugen. Wählen Sie Verträge mit höchstens einem Jahr Laufzeit und kurzer Kündigungsfrist.
- Keine Vorkasse, keine Kaution. Meiden Sie Tarife mit Vorauszahlung; im Insolvenzfall ist das Geld oft verloren.
Häufig gestellte Fragen
Wo muss ich Gas ummelden?
Direkt bei Ihrem Gasversorger, nicht bei einer Behörde. Die Ummeldung läuft über das Online-Umzugsformular des Anbieters, telefonisch oder per Brief. Halten Sie Kundennummer, Zählernummer und beide Zählerstände bereit.
Was kostet die Gas-Ummeldung?
Die Ummeldung selbst ist kostenlos. Weder Versorger noch Netzbetreiber dürfen dafür eine Gebühr erheben. Sie zahlen ausschließlich für den tatsächlichen Gasverbrauch und den Grundpreis Ihres Tarifs.
Wann muss ich den Gasversorger über den Umzug informieren?
Möglichst früh, idealerweise zwei bis sechs Wochen vor dem Umzugstermin. So bleibt genug Zeit, die Belieferung umzustellen und eine lückenlose Versorgung sicherzustellen. Zu spätes Melden kann zu Doppelverträgen führen.
Was passiert, wenn ich Gas nicht ummelde?
Sie werden am neuen Wohnort automatisch vom örtlichen Grundversorger beliefert und stehen nicht ohne Gas da. Allerdings sind Grundversorgungstarife meist teurer. Zudem riskieren Sie eine Nachberechnung, wenn der alte Vertrag weiterläuft.
Kann ich den Gasvertrag beim Umzug kündigen?
Ja. Liefert Ihr Anbieter am neuen Ort nicht oder nur zu schlechteren Konditionen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht mit sechs Wochen Frist zum Umzugstermin. In der Grundversorgung gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen.
Gilt der 24-Stunden-Anbieterwechsel auch für Gas?
Nein. Der seit Juni 2025 geltende schnelle Lieferantenwechsel innerhalb eines Werktags betrifft nur Strom. Beim Gas bleiben die regulären Kündigungs- und Wechselfristen bestehen.
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🔗 Weitere offizielle Quellen und Anlaufstellen:
