Gas ummelden
Wer umzieht, hat einige Behördengänge vor sich. Vor allem die Ummeldung beziehungsweise Anmeldung beim Einwohnermeldeamt steht dabei im Fokus. Zudem sollte man aber auch Gas ummelden, sofern auch die neue Wohnung über einen Gasanschluss verfügt. Diejenigen, die mehr über die Anmeldung zur Gasversorgung wissen möchten, erfahren nachfolgend viel Wissenswertes.
Inhaltsverzeichnis
Gas anmelden oder ummelden bei Umzug
Im Rahmen eines Umzugs stellt sich zunächst die Frage, ob man Gas an- oder ummelden muss. Dabei kommt es auf die Ausgangssituation an. Wer bereits in der alten Wohnung einen Gasanschluss hatte und nun seinem Versorger lediglich die Adressänderung mitteilen möchte, nimmt eine Ummeldung vor. Diese kann telefonisch, postalisch oder auch online erfolgen. Diejenigen, die bislang keinen Gasanschluss hatten, in der neuen Wohnung aber Gas haben, müssen sich bei einem Gasanbieter anmelden.
Gasanbieter wechseln
Wer bereits über einen Gasanschluss verfügte und den Vertrag auch nach dem Umzug fortführen möchte, muss das Gas ummelden. Vielfach ergibt sich aber auch die Gelegenheit, die bisherige Gasversorgung auf den Prüfstand zu stellen. Online kann man verschiedene Tarife vergleichen und sich so günstige Konditionen sichern. Insbesondere in Zeiten steigender Energiekosten erscheint dies überaus sinnvoll. Indem man den Gasanbieter wechselt, kann man den Umzug nutzen, um künftig bares Geld zu sparen. Entscheidend ist aber, dass man bei einem seriösen Gasanbieter landet, der mehr als reine Lockangebote zu bieten hat.
Checkliste: Wichtige Angaben für die Gas-Ummeldung
Gaskunden, die bei ihrem bisherigen Versorger bleiben wollen, müssen bei einem Umzug eine Gas-Ummeldung vornehmen. Damit diese reibungslos funktioniert, sollten alle relevanten Daten angegeben werden. Die folgende Checkliste bietet diesbezüglich eine Übersicht:
- Name
- Vertragsnummer
- alte Zählernummer
- alte Adresse
- Zählerstand des bisherigen Zählers
- neue Adresse
- neue Zählernummer
- Zählerstand des neuen Zählers
Wer sich dazu entschlossen hat, einen neuen Gasanbieter zu suchen, kann durch einen Wechsel viel Geld sparen. Dennoch darf man den Umzugsstress nicht unterschätzen und sollte sich bewusst machen, dass ein Gasanbieter-Wechsel zusätzlichen Aufwand bedeutet. Hier können die folgenden Tipps Abhilfe schaffen und den Prozess unterstützen:
- Bevorzugen Sie Angebote mit einer Vertragslaufzeit von höchstens einem Jahr!
- Achten Sie bei Ihrem neuen Gastarif auf eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat!
- Nehmen Sie von Gastarifen mit Vorkasse oder Kaution Abstand!
- Nutzen Sie den Wechselservice des neuen Anbieters, um eine kontinuierliche Gasversorgung sicherzustellen!
- Informieren Sie sich auch beim örtlichen Grundversorger über die verschiedenen Tarife im Bereich Gas!
FAQs
Wie meldet man Gas um?
Bei einer Gasummeldung müssen Sie ihren Gasversorger über den behorstenden Umzug informieren und alle relevanten Informationen wie ihre Namen, Vertragsnummer, alte und neue Adresse mitteilen. Beachten Sie dabei die Vorgehensweise und mögliche Fristen des Gasversorgers. Falls Sie den Gasanbieter wechseln möchten, sollten Sie alternative Anbieter und Tarife vergleichen, um möglicherweise Kosten zu sparen.
Wann muss die Gas-Ummeldung erfolgen?
Die Gas-Ummeldung sollte möglichst frühzeitig erfolgen, um eine reibungslose Versorgung sicherzustellen. Es wird empfohlen, den Gasversorger spätestens zwei Wochen vor dem Umzug über den anstehenden Wechsel zu informieren. Dadurch hat der Gasversorger ausreichend Zeit, um die Umstellung vorzunehmen und den neuen Gaszähler zu registrieren.
Wie kann man den Gasanbieter wechseln?
Um den Gasanbieter zu wechseln, gibt es einige Schritte, die man befolgen kann. Zunächst ist es ratsam, die Tarife verschiedener Gasanbieter zu vergleichen, um kostengünstige und verbraucherfreundliche Angebote zu finden. Anschließend kann man einen Vertrag beim neuen Gasanbieter anfordern, entweder direkt beim Versorger oder über ein Tarifportal. Beim Ausfüllen des Gasvertrags sind Angaben wie der bisherige Gaslieferant, der Netzbetreiber, die Zählernummer und der letzte Jahresverbrauch erforderlich. Nach Abschluss des Vertrags sendet der neue Gasanbieter eine Bestätigung mit dem genauen Liefertermin, während vom alten Anbieter innerhalb von sechs Wochen nach Lieferende die Bestätigung der Vertragskündigung und eine Abschlussrechnung eintreffen.
Was passiert, wenn man es vergisst, Gas umzumelden?
Im Falle einer Gaszentralheizung wird in der Regel automatisch weiter Gas geliefert, da der Verbrauch über den Zähler erfasst wird. Allerdings wird der Gasanbieter im Nachhinein feststellen, dass der Verbraucher nicht ordnungsgemäß angemeldet ist. Dies kann zu Konsequenzen führen, wie beispielsweise einer nachträglichen Abrechnung für den Zeitraum ohne Anmeldung oder der Erhebung zusätzlicher Kosten für den Mehraufwand des Anbieters. Im schlimmsten Fall besteht sogar die Gefahr, dass die Gasversorgung unterbrochen wird. Bei einer Gasetagenheizung muss der Verbraucher selbst für die Gasversorgung sorgen, und wenn keine Anmeldung erfolgt, können die Kosten für den Gasverbrauch nachträglich in Rechnung gestellt werden.