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Fundsachen im Bürgerbüro abgeben

Wer schon einmal etwas verloren hat, weiß wie ärgerlich das ist. Oftmals ist die Wiederbeschaffung mit einem hohen Aufwand verbunden oder unmöglich. Umso erfreulicher ist es, wenn es einen ehrlichen Finder gibt, der sich nicht bereichert, sondern die Fundsache im Fundbüro abgibt. Dieses ist oftmals Teil des Bürgerbüros, weshalb Finder/innen dort üblicherweise an der richtigen Adresse sind.

Darum handelt es sich bei Fundsachen

Es kommt immer wieder die Frage auf, worum es sich bei Fundsachen handelt. Wenn man den Schlüssel in den eigenen vier Wänden kurzzeitig verlegt, wird dieser nicht sofort zur Fundsache. Davon ist vielmehr die Rede, wenn man draußen beziehungsweise unterwegs etwas verliert und so keinen Zugriff mehr auf sein Eigentum hat. Juristisch lassen sich Fundsachen als Sachen beschreiben, die zwar besitzlos, aber nicht herrenlos sind. Das bedeutet, dass es zwar einen Eigentümer gibt, dieser aber gegenwärtig nicht die tatsächliche Herrschaftsmacht über sie hat.

Der Bürgerservice als Fundbüro

Wer als ehrlicher Finder dafür Sorge tragen möchte, dass die Fundsache wieder zu ihrem rechtmäßigen Eigentümer gelangt, sollte sie weder einfach an Ort und Stelle liegen lassen noch mit nach Hause nehmen. Stattdessen ist die Abgabe im Fundbüro angezeigt. Dort ist die Fundsache in den richtigen Händen. Zudem ist das Fundbüro die erste Adresse, an die sich der Eigentümer wendet. Die Wahrscheinlichkeit, dass sich die Sache aufklärt, ist so relativ hoch.

In vielen Kommunen fallen Fundsachen in den Zuständigkeitsbereich des Bürgerbüros. Dieses fungiert dementsprechend auch als Fundbüro der Stadt. Bürgerinnen und Bürger, die etwas verloren oder gefunden haben, sollten sich daher an den Bürgerservice wenden.

Checkliste: Das sind typische Fundsachen, die im Bürgerbüro landen

Wer sich mit den Dingen befasst, die im Fundbüro abgegeben und gegebenenfalls nach der entsprechenden Frist versteigert werden, stößt auf einige Kuriositäten. Es gibt aber auch Dinge, die relativ häufig verloren werden und daher typische Fundsachen sind. Diesbezüglich sind unter anderem die folgenden Dinge zu nennen:

  • Regenschirme
  • Taschen und Rucksäcke
  • Smartphones
  • Brieftaschen
  • Kinderspielzeug
  • Stofftiere
5 Tipps für den Umgang mit Fundsachen

Menschen, die etwas finden, sollten stets daran denken, dass der Verlust den eigentlichen Eigentümer mitunter sehr schmerzt. Daher sollte man dazu beitragen, dass die Fundsache wieder zu ihrem Eigentümer gelangt. Zudem sollte man die folgenden Tipps beherzigen:

  • Schauen Sie sich zunächst um, um vielleicht den Eigentümer im Umfeld des Fundorts zu entdecken!
  • Wenden Sie sich an die Polizei oder das Fundbüro der Stadt, um die Fundsache abzugeben!
  • Geben Sie bei der Abgabe den genauen Fundort sowie den Zeitpunkt des Fundes an!
  • Hinterlassen Sie bei der Abgabe der Fundsache Ihre Kontaktdaten!
  • Erkundigen Sie sich danach, ob der Eigentümer gefunden werden konnte, da ansonsten mitunter ein Eigentumserwerb des Finders eintreten kann!

FAQs

Wo kann man Fundsachen abgeben?

Fundsachen können in der Regel im Fundbüro abgegeben werden, das oft Teil des Bürgerbüros oder der Stadtverwaltung ist. Alternativ können sie auch bei der örtlichen Polizeidienststelle abgegeben werden, da diese oft eine eigene Fundstelle haben. Spezielle Fundstellen gibt es in einigen Fällen, zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln oder an Bahnhöfen und Flughäfen.

Was passiert mit den Fundsachen nach der Abgabe im Fundbüro?

Fundsachen können in der Regel im Fundbüro abgegeben werden, das oft Teil des Bürgerbüros oder der Stadtverwaltung ist. Alternativ können sie auch bei der örtlichen Polizeidienststelle abgegeben werden, da diese oft eine eigene Fundstelle haben. Spezielle Fundstellen gibt es in einigen Fällen, zum Beispiel in öffentlichen Verkehrsmitteln oder an Bahnhöfen und Flughäfen. Es empfiehlt sich, die genauen Abgabestellen und -zeiten bei der örtlichen Verwaltung oder der Polizei zu erfragen, um die Fundsachen korrekt abzugeben.

Wann werden Fundsachen versteigert?

Fundsachen werden in der Regel erst nach Ablauf einer bestimmten Aufbewahrungsfrist versteigert. Die Dauer der Aufbewahrungsfrist kann je nach örtlicher Regelung variieren, liegt jedoch oft zwischen 3 und 6 Monaten. Nach Ablauf dieser Frist, wenn der rechtmäßige Eigentümer die Fundsache nicht abgeholt hat, kann die Versteigerung stattfinden. Die genauen Termine und Modalitäten der Versteigerung werden von der zuständigen Stelle, wie dem Fundbüro oder der Polizei, bekannt gegeben. Interessierte können sich über die entsprechenden Ankündigungen informieren, um an einer solchen Versteigerung teilzunehmen.

Wie hoch ist der Finderlohn?

Der Finderlohn ist nicht gesetzlich festgelegt und beträgt in der Regel fünf Prozent des Wertes der gefundenen Sache. Bei besonders wertvollen Gegenständen oder in speziellen Situationen kann der Finderlohn jedoch auch höher ausfallen. Der Finderlohn wird nur dann gezahlt, wenn der Eigentümer die Fundsache zurückerhält und der Finder den Fund ordnungsgemäß meldet.