Zum Hauptinhalt springen

Kautionsbürgschaft abschließen

Eine Kautionsbürgschaft schließen Sie bei einer Bank, einer Versicherung oder einem Online-Anbieter ab. Statt mehrere Monatsmieten in bar zu hinterlegen, zahlen Sie eine jährliche Gebühr von meist 3 bis 5 Prozent der Kautionssumme. Wichtig: Ihr Vermieter muss diese Form der Sicherheit akzeptieren.

Wenn Sie umziehen, verlangt der Vermieter in der Regel eine Mietkaution als Sicherheit. Diese darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen und ist oft eine hohe Summe, die genau dann fehlt, wenn ohnehin viele Kosten anfallen. Eine Kautionsbürgschaft löst dieses Problem: Ein Bürge (Bank oder Versicherung) steht gegenüber dem Vermieter für die Kaution gerade, Sie selbst müssen kein Geld festlegen.

Dieser Ratgeber erklärt, wie Sie eine Kautionsbürgschaft abschließen, was sie kostet, welche Unterlagen Sie brauchen und welche Alternativen es gibt – auch für Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Mietkaution darf laut § 551 BGB höchstens das Dreifache der Nettokaltmiete (Miete ohne Betriebskosten) betragen.
  • Bei der Kautionsbürgschaft hinterlegen Sie kein Bargeld – ein Bürge sichert die Kaution ab.
  • Sie zahlen dafür eine jährliche Gebühr (Avalprovision) von meist 3 bis 5 Prozent der Kautionssumme, oft mindestens rund 50 Euro im Jahr.
  • Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine Bürgschaft statt einer Barkaution zu akzeptieren – fragen Sie vorher.
  • Die Gebühr ist laufend und nicht rückzahlbar; bei langer Mietdauer kann sie teurer werden als die einmalige Barkaution.
  • Bei Bürgergeld kann das Jobcenter die Kaution als zinsloses Darlehen übernehmen (§ 22 SGB II) – Antrag vor Vertragsunterschrift.

Was ist eine Kautionsbürgschaft?

Eine Kautionsbürgschaft (auch Mietbürgschaft oder Mietkautionsbürgschaft) ist eine Sicherheit für den Vermieter, bei der ein Dritter für die Kaution einsteht. Rechtlich handelt es sich um eine Bürgschaft nach den §§ 765 ff. BGB.

Statt die Mietkaution als Bargeld zu überweisen, beauftragen Sie einen Bürgen – meist eine Bank, eine Versicherung oder einen spezialisierten Online-Anbieter. Dieser stellt eine Bürgschaftsurkunde aus, die Sie dem Vermieter übergeben. Tritt während des Mietverhältnisses ein berechtigter Schaden oder eine offene Forderung auf (etwa unbezahlte Miete oder Reparaturen), kann der Vermieter die Summe vom Bürgen verlangen.

Wichtig: Der Bürge zahlt nur vor – holen muss er sich das Geld anschließend von Ihnen zurück. Eine Kautionsbürgschaft erlässt Ihnen also nicht die Schuld, sondern verschiebt nur den Zeitpunkt, zu dem Sie das Geld aufbringen müssen.

Die Kautionsbürgschaft ist eine von mehreren möglichen Mietsicherheiten. Daneben gibt es die klassische Barkaution, das verpfändete Sparbuch und die Mietkautionsversicherung. Welche Form gilt, vereinbaren Mieter und Vermieter im Mietvertrag.

Voraussetzungen

Damit Sie eine Kautionsbürgschaft abschließen können, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein:

  • Zustimmung des Vermieters: Er muss die Bürgschaft als Sicherheit akzeptieren. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf.
  • Volljährigkeit: Sie müssen mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein.
  • Wohnsitz und Konto in Deutschland: Die meisten Anbieter setzen einen festen Wohnsitz und ein deutsches Bankkonto voraus.
  • Ausreichende Bonität: Der Bürge prüft in der Regel Ihre Kreditwürdigkeit (SCHUFA). Bei negativen Einträgen kann der Antrag abgelehnt werden.
  • Regelmäßiges Einkommen: Viele Anbieter verlangen einen Einkommensnachweis.

Erforderliche Unterlagen

Welche Dokumente Sie genau brauchen, hängt vom Anbieter ab. In den meisten Fällen benötigen Sie:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Mietvertrag oder Mietvertragsentwurf mit der vereinbarten Kautionssumme
  • Name und Anschrift des Vermieters für die Ausstellung der Bürgschaftsurkunde
  • Einkommensnachweis (z. B. Gehaltsabrechnungen der letzten Monate)
  • ggf. Einwilligung zur SCHUFA-Abfrage

So schließen Sie eine Kautionsbürgschaft ab

Der Ablauf ist bei den meisten Anbietern ähnlich:

  • 1. Vermieter fragen: Klären Sie zuerst, ob Ihr Vermieter eine Kautionsbürgschaft akzeptiert. Halten Sie das am besten schriftlich fest.
  • 2. Anbieter vergleichen: Holen Sie Angebote von Banken, Versicherungen und Online-Anbietern ein. Achten Sie auf den Prozentsatz pro Jahr, Mindestbeiträge und einmalige Bearbeitungsgebühren.
  • 3. Antrag stellen: Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie die Unterlagen ein. Online geht das oft in wenigen Minuten.
  • 4. Prüfung abwarten: Der Anbieter prüft Bonität und Angaben. Bei positiver Entscheidung wird die Bürgschaftsurkunde ausgestellt.
  • 5. Urkunde übergeben: Sie reichen die Bürgschaftsurkunde beim Vermieter ein. Damit ist die Kaution gestellt.
Unterschreiben Sie den Mietvertrag nicht, bevor geklärt ist, in welcher Form die Kaution geleistet wird. Steht im Vertrag ausdrücklich „Barkaution“, müssen Sie diese auch erbringen – eine Bürgschaft können Sie dann nur mit Zustimmung des Vermieters nachträglich vereinbaren.

Kosten und Gebühren

Anders als bei der Barkaution, die Sie nach Auszug zurückbekommen, ist die Gebühr für eine Kautionsbürgschaft verloren. Sie zahlen sie laufend, solange die Bürgschaft besteht.

Kostenpunkt Übliche Höhe Hinweis
Jährliche Gebühr (Avalprovision) ca. 3–5 % der Kautionssumme pro Jahr je nach Anbieter und Bonität auch 1,5–7 % möglich
Mindestbeitrag oft ca. 50 Euro pro Jahr greift bei niedrigen Kautionssummen
Einmalige Bearbeitungsgebühr teils 0 Euro, teils bis ca. 150 Euro nicht bei allen Anbietern

Rechenbeispiel: Bei einer Kautionssumme von 2.400 Euro und einem Satz von 5 Prozent zahlen Sie rund 120 Euro pro Jahr. Wohnen Sie fünf Jahre in der Wohnung, summiert sich das auf etwa 600 Euro – Geld, das Sie bei einer Barkaution vollständig zurückbekommen hätten.

Die genauen Konditionen variieren von Anbieter zu Anbieter erheblich. Vergleichen Sie immer den Prozentsatz, den Mindestbeitrag und mögliche einmalige Gebühren, bevor Sie abschließen.

Laufzeit, Kündigung und Sonderfälle

Eine Kautionsbürgschaft läuft in der Regel so lange, wie das Mietverhältnis besteht. Die jährliche Gebühr fällt jedes Jahr erneut an.

Beim Auszug endet die Bürgschaft nicht automatisch. Erst wenn der Vermieter die Original-Bürgschaftsurkunde zurückgibt oder schriftlich auf die Sicherheit verzichtet, können Sie die Bürgschaft beim Anbieter kündigen. Bewahren Sie die Urkunde und alle Unterlagen daher gut auf und fordern Sie sie nach der Wohnungsübergabe aktiv zurück.

Solange der Vermieter die Bürgschaftsurkunde behält, laufen die jährlichen Gebühren weiter – auch wenn Sie längst ausgezogen sind. Klären Sie die Rückgabe direkt bei der Übergabe.

Alternativen zur Kautionsbürgschaft

Die Kautionsbürgschaft ist nicht immer die günstigste Lösung. Diese Alternativen sollten Sie prüfen:

  • Barkaution in Raten: Sie haben laut § 551 BGB das Recht, die Kaution in drei gleichen monatlichen Raten zu zahlen. Die erste Rate ist zu Mietbeginn fällig. Das senkt die Anfangsbelastung, ohne dass Gebühren anfallen.
  • Verpfändetes Sparbuch: Sie zahlen die Kaution auf ein eigenes Konto ein und verpfänden es an den Vermieter. Das Geld bleibt Ihres, die Zinsen ebenfalls.
  • Mietkautionsversicherung: Funktioniert ähnlich wie die Bürgschaft – ein Versicherer steht für die Kaution ein, Sie zahlen einen Jahresbeitrag.
  • Privater Bürge: Eine Privatperson (z. B. Eltern) verbürgt sich für die Kaution. Das ist kostenlos, der Bürge haftet aber mit seinem Vermögen.
  • Darlehen vom Jobcenter: Bei Bürgergeld kann das Jobcenter die Kaution als zinsloses Darlehen übernehmen.

Kautionsbürgschaft bei Bürgergeld

Wenn Sie Bürgergeld beziehen und eine Wohnung anmieten, müssen Sie keine teure Bürgschaft abschließen. Nach § 22 Abs. 6 SGB II kann das Jobcenter die Mietkaution als zinsloses Darlehen übernehmen, wenn Sie sie nicht aus eigenen Mitteln aufbringen können.

Wichtig ist die Reihenfolge: Stellen Sie den Antrag auf Übernahme der Kaution bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben. Das Jobcenter muss den Umzug und die Kostenübernahme vorab schriftlich zusagen. Das Darlehen wird später in monatlichen Raten mit Ihrem laufenden Bürgergeld verrechnet.

Beziehen Sie Sozialleistungen? Sprechen Sie das Jobcenter oder Sozialamt frühzeitig auf die Kautionsübernahme an. So vermeiden Sie laufende Bürgschaftsgebühren und behalten den Anspruch auf das zinslose Darlehen.

5 Tipps zur Kautionsbürgschaft

  • Erst rechnen: Bei langer geplanter Mietdauer ist die Barkaution in Raten oft günstiger als die laufende Bürgschaftsgebühr.
  • Vermieter-Zustimmung schriftlich: Lassen Sie sich die Akzeptanz der Bürgschaft bestätigen, bevor Sie abschließen.
  • Anbieter vergleichen: Prozentsatz, Mindestbeitrag und einmalige Gebühren unterscheiden sich stark.
  • Sozialleistungen prüfen: Bei Bürgergeld vorrangig das zinslose Jobcenter-Darlehen nutzen.
  • Urkunde zurückfordern: Nach dem Auszug die Bürgschaftsurkunde vom Vermieter zurückholen, damit die Gebühren enden.

Häufig gestellte Fragen

Muss der Vermieter eine Kautionsbürgschaft akzeptieren?

Nein. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, eine Kautionsbürgschaft statt einer Barkaution anzunehmen. Klären Sie deshalb vor Vertragsabschluss, ob er diese Form der Sicherheit akzeptiert. Steht im Mietvertrag „Barkaution“, müssen Sie diese auch leisten.

Was kostet eine Kautionsbürgschaft im Jahr?

Üblich sind etwa 3 bis 5 Prozent der Kautionssumme pro Jahr, oft mit einem Mindestbeitrag von rund 50 Euro. Bei 2.400 Euro Kaution zahlen Sie also grob 70 bis 120 Euro jährlich. Die genauen Konditionen unterscheiden sich je nach Anbieter und Bonität.

Bekomme ich die Gebühr für die Bürgschaft zurück?

Nein. Anders als die Barkaution wird die jährliche Bürgschaftsgebühr nicht erstattet. Sie ist eine laufende Servicegebühr an den Bürgen. Nur die eigentliche Kautionssumme wird im Schadensfall zurückgefordert – und zwar von Ihnen.

Wie hoch darf die Mietkaution überhaupt sein?

Nach § 551 BGB darf die Kaution höchstens das Dreifache der Nettokaltmiete betragen, also der Miete ohne Betriebskosten. Sie haben außerdem das Recht, eine Barkaution in drei gleichen Monatsraten zu zahlen. Die erste Rate ist zu Mietbeginn fällig.

Was passiert mit der Bürgschaft beim Auszug?

Die Bürgschaft endet nicht automatisch. Erst wenn der Vermieter die Original-Urkunde zurückgibt oder auf die Sicherheit verzichtet, können Sie die Bürgschaft kündigen. Bis dahin laufen die jährlichen Gebühren weiter. Fordern Sie die Urkunde nach der Wohnungsübergabe aktiv zurück.

Lohnt sich eine Kautionsbürgschaft für Studierende?

Das hängt von der Mietdauer ab. Wer nur kurz in einer Wohnung bleibt und das Geld dringend für den Umzug braucht, kann von der Bürgschaft profitieren. Bei mehrjähriger Miete ist die Barkaution in Raten meist günstiger, weil dort keine laufenden Gebühren anfallen.

Verwandte Themen