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Nachsendeantrag Post

Den Nachsendeauftrag der Deutschen Post buchen Sie am günstigsten online über shop.deutschepost.de: Für Privathaushalte kostet er 31,90 Euro für sechs Monate, in der Filiale 34,90 Euro. Briefe gehen dann automatisch an Ihre neue Adresse, auch wenn Absender noch die alte Anschrift verwenden.

Ein Umzug bedeutet, dutzende Stellen über die neue Adresse zu informieren: Bank, Versicherung, Arbeitgeber, Vereine, Online-Shops. Dabei wird fast immer etwas vergessen, und manche Stellen brauchen Wochen, bis die Umstellung greift. Der Nachsendeauftrag überbrückt genau diese Lücke und sorgt dafür, dass keine Rechnung, kein Behördenbrief und keine wichtige Sendung an der alten Tür liegen bleibt.

Auf dieser Seite lesen Sie, was der Nachsendeservice 2026 kostet, welche Laufzeit es noch gibt, wie Sie ihn Schritt für Schritt einrichten, ob Sie überhaupt einen brauchen, wann Sie ihn stellen sollten und worauf Sie achten müssen, um nicht auf überteuerte Drittanbieter hereinzufallen.

Vorsicht vor Fake-Seiten: Im Internet kursieren Anbieter wie „nachsendung.online“, die einen Nachsendeauftrag für 100 Euro und mehr verkaufen. Das ist kein offizieller Service der Deutschen Post. Buchen Sie ausschließlich über shop.deutschepost.de oder in einer echten Postfiliale. Die Deutsche Post selbst und die Verbraucherzentrale warnen ausdrücklich vor diesen Drittanbietern, die das Drei- bis Vierfache verlangen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Anbieter: Der Nachsendeservice ist ein Produkt der Deutschen Post, kein Behördengang. Sie brauchen kein Bürgeramt dafür.
  • Kosten Privat: 31,90 Euro online, 34,90 Euro in der Filiale (jeweils für sechs Monate, inklusive Mehrwertsteuer).
  • Kosten Gewerbe: Geschäftskunden zahlen 51,90 Euro online bzw. 54,90 Euro in der Filiale.
  • Laufzeit: Seit 2025 gibt es nur noch die 6-Monats-Variante. Die früheren 12- und 24-Monats-Aufträge wurden abgeschafft.
  • Vorlauf: Mindestens fünf Werktage vor dem Wunsch-Startdatum beantragen, besser zwei bis drei Wochen vorher.
  • Umfang: Nachgesendet werden Briefe. Bis zu elf Personen eines Haushalts lassen sich in einem Auftrag erfassen, ohne dass der Preis steigt.
  • Pflicht? Nein. Der Nachsendeauftrag ist freiwillig. Pflicht ist allein die Ummeldung beim Bürgeramt innerhalb von zwei Wochen.
  • Nicht verwechseln: Die kostenlose Umzugsmitteilung leitet keine Post weiter, sie meldet nur Ihre neue Adresse an teilnehmende Firmen.

Was bedeutet ein Nachsendeantrag bei der Post?

Mit einem Nachsendeauftrag (oft auch Nachsendeantrag, Nachsendeservice oder umgangssprachlich Postnachsendung genannt) weisen Sie die Deutsche Post an, Ihre Briefsendungen von der alten an die neue Adresse weiterzuleiten. Auch wenn ein Absender noch die alte Anschrift auf den Umschlag schreibt, landet der Brief bei Ihnen am neuen Wohnort. Die Begriffe meinen alle dasselbe Produkt; „Antrag“ und „Auftrag“ werden synonym verwendet.

Der Service ist gedacht als Übergangslösung für die Zeit nach dem Umzug, in der noch nicht alle Absender Ihre neue Adresse kennen. Er ist kein Ersatz dafür, Behörden, Banken und Vertragspartner selbst zu informieren, sondern ein Sicherheitsnetz, damit in der Umstellungsphase nichts verloren geht. Erfahrungsgemäß trudeln auch ein halbes Jahr nach dem Umzug noch Briefe von selten kontaktierten Absendern ein, etwa der jährliche Steuerbescheid, eine Versicherungsabrechnung oder Post vom alten Stromanbieter.

Nachsendeauftrag ist kein Behördengang. Verwechseln Sie ihn nicht mit der Ummeldung. Beim Umzug müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt Ihres neuen Wohnorts anmelden. Der Nachsendeservice der Post ist davon unabhängig und freiwillig.

Muss ich einen Nachsendeantrag stellen?

Nein. Ein Nachsendeauftrag ist nirgends vorgeschrieben, er ist eine freiwillige Dienstleistung. Niemand wird sanktioniert, der keinen stellt. Pflicht beim Umzug ist allein die Ummeldung beim Bürgeramt; die Post-Nachsendung ist davon getrennt.

Trotzdem ist der Auftrag in den meisten Umzugsfällen sinnvoll, weil sich erfahrungsgemäß nie alle Absender vollständig und rechtzeitig erreichen lassen. In folgenden Situationen können Sie aber guten Gewissens darauf verzichten:

  • Sie ziehen innerhalb desselben Hauses oder erhalten am alten Wohnort weiterhin Zugriff auf den Briefkasten (etwa weil Familie dort wohnt).
  • Sie bekommen ohnehin fast alle Post digital (Bank, Versicherung, Behörden per Postfach/Online-Konto).
  • Der Nachmieter oder Vermieter leitet Ihnen Fehlläufer ohnehin weiter und Sie haben nur sehr wenige offene Absender.
Achtung bei Verzicht: Briefe, die an die alte Adresse gehen und nicht zugestellt werden können, gehen nicht automatisch an Sie zurück, sondern landen im Briefkasten der alten Wohnung, also beim Nachmieter. Wichtige Post wie Mahnungen, Behördenbescheide oder Bankkarten kann so unbemerkt verloren gehen. Im Zweifel sind die 31,90 Euro die günstigere Variante.

Nachsendeauftrag oder Umzugsmitteilung? Der Unterschied

Viele verwechseln die beiden kostenlosen und kostenpflichtigen Angebote der Post. Sie tun verschiedene Dinge und schließen sich nicht aus, im Gegenteil, sie ergänzen sich.

Der Nachsendeauftrag (kostenpflichtig) leitet Ihre Briefe physisch an die neue Adresse weiter, unabhängig davon, ob der Absender die neue Anschrift kennt. Die Umzugsmitteilung (kostenlos) leitet keine Post weiter. Sie meldet Ihre neue Adresse an teilnehmende Unternehmen, die bei der Post den Adressabgleich nutzen, sodass diese künftig direkt an die richtige Anschrift schreiben. Welche Firmen das sind, bestimmen Sie nicht; es funktioniert nur bei Partnern, die am Verfahren teilnehmen, und greift nicht bei Behörden.

Merkmal Nachsendeauftrag Umzugsmitteilung
Kosten 31,90 Euro (online, 6 Monate) Kostenlos
Was passiert? Briefe werden physisch weitergeleitet Neue Adresse wird an Firmen gemeldet
Greift bei unbekannten Absendern? Ja Nein
Greift bei Behörden? Ja (Briefe werden weitergeleitet) Nein
Erfasst alle Absender? Ja, jeden Brief an die alte Adresse Nur teilnehmende Unternehmen
Wozu gedacht? Sicherheitsnetz für die Übergangszeit Adresspflege bei Vertragspartnern
Empfehlung: Beides kombinieren. Die kostenlose Umzugsmitteilung sorgt dafür, dass teilnehmende Firmen Sie künftig direkt anschreiben. Der Nachsendeauftrag fängt alles ab, was die Umzugsmitteilung nicht erreicht, also unbekannte Absender, Behörden und Firmen ohne Adressabgleich. Die Umzugsmitteilung lässt sich beim Buchen des Nachsendeauftrags direkt mit aktivieren.

Wann sollte ich den Nachsendeauftrag stellen?

Der beste Zeitpunkt liegt zwei bis drei Wochen vor dem Umzug. So ist sichergestellt, dass die Nachsendung ab dem ersten Tag im neuen Zuhause greift und keine Lücke entsteht. Technisch muss der Auftrag spätestens fünf Werktage vor dem gewünschten Startdatum bei der Post eingehen, da das System diesen Vorlauf für die Einrichtung der Weiterleitung braucht.

Sie können den Auftrag aber auch noch nach dem Umzug stellen, etwa wenn Sie es vergessen haben. Das Startdatum lässt sich dann auf den nächstmöglichen Termin (fünf Werktage später) legen. Die Tage dazwischen sind allerdings nicht abgedeckt; Post, die in dieser Zeit an die alte Adresse geht, landet dort im Briefkasten.

Frist beachten: Buchen Sie zu spät, beginnt die Nachsendung erst später, und in der Zwischenzeit landet Post weiterhin an der alten Adresse. Ist die Zeit knapp, lässt sich der Start gegen Aufpreis über die Option Eilauftrag beschleunigen. Sicherheitshalber zwei bis drei Wochen vor dem Umzug buchen.

Was wird nachgesendet und was nicht?

Der Standard-Nachsendeservice bezieht sich auf Briefsendungen der Deutschen Post. Pakete und Päckchen sind nicht enthalten: Die Nachsendung von DHL-Paketen wurde zum 1. Juli 2024 eingestellt. Sendungen von anderen Zustellern wie Hermes, GLS oder DPD sind ohnehin nie Teil des Auftrags, weil diese eigene Logistik nutzen.

Sendungsart Wird nachgesendet?
Briefe der Deutschen Post (Standard, Kompakt, Groß, Maxi) Ja
Einschreiben und Nachnahmesendungen der Post Ja
Postkarten Ja
Behördenpost (Bescheide, Wahlbenachrichtigungen) per Brief Ja
DHL-Pakete und Päckchen Nein (seit Juli 2024 nicht mehr)
Sendungen von Hermes, GLS, DPD, Amazon Logistics Nein
Unadressierte Werbung und Prospekte Nein

Für Pakete sollten Sie die neue Adresse direkt in Ihren Kundenkonten bei DHL, Amazon und den Online-Shops hinterlegen. Bei DHL hilft zusätzlich eine Wunschadresse oder die Zustellung an eine Packstation.

Wen Sie zusätzlich über die neue Adresse informieren sollten

Der Nachsendeauftrag ist nur die Überbrückung. Nutzen Sie die sechs Monate, um die wirklich wichtigen Stellen selbst umzustellen, denn manche Behörden senden zeitkritische Post (Fristen, Bescheide), die nicht im Nachsende-Stapel untergehen darf. Diese Stellen werden beim Umzug am häufigsten vergessen:

  • Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ): Adressänderung beim Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio melden, sonst kann es zu Doppelanmeldungen oder Mahnungen kommen.
  • Agentur für Arbeit / Jobcenter: Wer Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bezieht, muss die neue Anschrift unverzüglich melden, sonst drohen Leistungslücken.
  • Familienkasse (Kindergeldstelle): Adressänderung melden, damit Kindergeld und Schreiben weiter zugestellt werden.
  • Finanzamt: Bei Zuständigkeitswechsel durch den Umzug; die Steuer-ID bleibt, aber das zuständige Amt kann sich ändern.
  • Krankenkasse, Renten- und Sozialversicherung: für Beitragsbescheide und Leistungspost.
  • Bank, Versicherungen, Arbeitgeber: für Kontoauszüge, Policen, Lohnabrechnungen.
  • Kfz-Zulassungsstelle: Die Adresse im Fahrzeugschein muss geändert werden; bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk ist eine Ummeldung des Fahrzeugs nötig.
Hinweis: Viele dieser Adressänderungen erledigt die Ummeldung beim Bürgeramt nicht automatisch mit. Das Meldeamt informiert nur wenige Stellen (etwa die Kfz-Zulassungsbehörde und die Rundfunkanstalt über den Meldedatenabgleich). Bank, Versicherung, Arbeitgeber und die meisten Verträge müssen Sie selbst umstellen.

Sonderfälle: Kinder, Mieter, Hauskauf, ohne festen Wohnsitz

Nicht jeder Umzug ist ein Standardfall. Die häufigsten Abweichungen:

  • Post für Kinder: Auch minderjährige Kinder lassen sich namentlich in den Auftrag aufnehmen, etwa für Post von Schule, Krankenkasse oder Kindergeldstelle. Tragen Sie jedes Kind einzeln ein, sonst greift die Nachsendung für dessen Sendungen nicht.
  • Mieter vs. Eigentümer: Für den Nachsendeauftrag spielt es keine Rolle, ob Sie zur Miete wohnen oder ein Haus gekauft haben. Der Auftrag knüpft an Personen und Adressen an, nicht an das Eigentum. Ein Nachweis über Miet- oder Kaufvertrag ist nicht erforderlich.
  • Getrennte Haushalte: Ziehen nicht alle Personen an dieselbe neue Adresse (etwa bei Trennung), braucht jede Zieladresse einen eigenen Auftrag.
  • Ohne festen Wohnsitz: Ohne gültige Zustelladresse lässt sich keine reguläre Nachsendung einrichten. Wer vorübergehend keine feste Anschrift hat, kann ein Postfach bei der Post nutzen oder Post an die Adresse einer Vertrauensperson nachsenden lassen.
  • Nur vorübergehende Abwesenheit: Wer verreist und nicht umzieht, braucht keinen Nachsendeauftrag, sondern kann den Lagerservice nutzen (siehe unten).

Voraussetzungen

Die Hürden sind niedrig. Sie brauchen lediglich:

  • Ihre alte und Ihre neue vollständige Anschrift
  • Die Namen aller Personen, deren Post nachgesendet werden soll (etwa Partner, Kinder oder weitere Haushaltsmitglieder, bis zu elf Personen je Auftrag)
  • Ein Wunsch-Startdatum, ab dem die Nachsendung beginnen soll
  • Bei der Online-Buchung: eine Zahlungsmöglichkeit (Lastschrift, Kreditkarte, PayPal oder Rechnung)

Ein Nachweis über den Umzug ist für den Privatauftrag in der Regel nicht erforderlich. Sie können den Service auch nutzen, ohne dass Sie selbst umziehen, etwa für vorübergehende Aufenthalte.

Erforderliche Unterlagen

Für die Online-Buchung benötigen Sie keine Papierdokumente. Es genügen die korrekten Adressdaten und die Namen der betroffenen Personen. In der Filiale füllen Sie ein Formular aus. Halten Sie dort bereit:

  • Ausweisdokument zur Identitätsprüfung
  • Genaue Schreibweise der alten und neuen Adresse inklusive Postleitzahlen
  • Vollständige Namen aller Personen, für die der Auftrag gelten soll

Ablauf: So stellen Sie den Nachsendeantrag

Am schnellsten und günstigsten läuft die Buchung online. Sie ist in wenigen Minuten erledigt.

  • Schritt 1: Rufen Sie shop.deutschepost.de auf und wählen Sie den Nachsendeservice für Privatkunden.
  • Schritt 2: Geben Sie die alte und die neue Adresse ein.
  • Schritt 3: Tragen Sie alle Personen ein, deren Post nachgesendet werden soll. Bis zu elf Personen eines Haushalts lassen sich in einem Auftrag erfassen.
  • Schritt 4: Legen Sie das Startdatum fest. Planen Sie mindestens fünf Werktage Vorlauf ein.
  • Schritt 5: Wählen Sie die Zahlungsart, aktivieren Sie auf Wunsch die kostenlose Umzugsmitteilung und schließen Sie die Buchung ab. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail.

Alternativ gehen Sie in eine Filiale der Deutschen Post, füllen das Antragsformular aus und bezahlen direkt vor Ort. Das kostet drei Euro mehr als die Online-Buchung.

Tipp: Notieren Sie sich das Enddatum der sechs Monate im Kalender. Der Auftrag läuft automatisch aus, eine Kündigung ist nicht nötig. Wenn Sie länger nachsenden lassen wollen, müssen Sie rechtzeitig einen neuen, kostenpflichtigen Auftrag buchen.

Kosten und Gebühren

Die Gebühr fällt einmalig für die gesamte Laufzeit an, nicht monatlich. Es ist egal, wie viele Personen Sie im selben Haushalt eintragen (bis zu elf), der Preis bleibt gleich.

Variante Laufzeit Preis (Privat) Preis (Gewerbe)
Online über shop.deutschepost.de 6 Monate 31,90 Euro 51,90 Euro
In der Postfiliale 6 Monate 34,90 Euro 54,90 Euro

Die hier genannten Privatpreise gelten für Privathaushalte, die Gewerbepreise für Geschäftskunden. Alle Beträge enthalten die Mehrwertsteuer. Drittanbieter im Internet verlangen für denselben Service oft das Drei- bis Vierfache; verzichten Sie auf solche Angebote.

Pro Monat gerechnet sind die 31,90 Euro für sechs Monate rund 5,30 Euro. Eine monatliche Zahlung gibt es nicht: Der Betrag wird einmalig für die gesamte Laufzeit fällig. Am günstigsten fahren Sie immer mit der Online-Buchung über shop.deutschepost.de, sie ist drei Euro billiger als der Auftrag in der Filiale.

Laufzeit, Fristen und Sonderfälle

Seit Anfang 2025 bietet die Deutsche Post nur noch die Laufzeit von sechs Monaten an. Die früher üblichen 12- und 24-Monats-Verträge gibt es nicht mehr. Wer länger nachsenden lassen möchte, schließt nach Ablauf einen weiteren 6-Monats-Auftrag ab. Eine Verlängerung des laufenden Auftrags per einfachem Klick ist nicht vorgesehen; es entsteht jedes Mal eine neue Gebühr.

Sonderfälle:

  • Umzug ins Ausland: Eine Nachsendung an eine Auslandsadresse ist möglich, kostet aber mehr und unterliegt eigenen Konditionen.
  • Vorübergehende Nachsendung: Auch ohne dauerhaften Umzug, etwa bei einem längeren Aufenthalt, lässt sich der Service nutzen.
  • Lagerservice als Alternative: Wer verreist und nicht umzieht, kann statt einer Nachsendung den Lagerservice der Post buchen (ab 13,90 Euro online für bis zu einen Monat), der die Post für die Zeit der Abwesenheit zurückhält und gesammelt nach der Rückkehr zustellt.
  • Auftrag ändern oder stornieren: Adresse oder Personen lassen sich nach der Buchung nur eingeschränkt anpassen. Bei größeren Änderungen ist meist ein neuer Auftrag nötig.

Optionale Zusatzleistungen

Über den reinen Nachsendeservice hinaus lässt sich der Auftrag mit einigen Zusatzoptionen erweitern. Sie sind nicht für jeden nötig, können in bestimmten Situationen aber praktisch sein:

  • Eilauftrag: Wenn es schnell gehen muss und die fünf Werktage Vorlauf nicht mehr reichen, lässt sich der Start der Nachsendung gegen einen Aufpreis von rund 10 Euro beschleunigen, sodass die Weiterleitung bereits am nächsten Werktag beginnt.
  • Umzugsmitteilung: Auf Wunsch informiert die Post teilnehmende Unternehmen kostenlos über Ihre neue Adresse. Das nimmt Ihnen einen Teil der Benachrichtigungen ab, ersetzt aber nicht alle eigenen Adressänderungen (siehe Vergleich oben).
  • E-Mail-Erinnerung zum Ablauf: Sie können sich vor dem Ende der Laufzeit per E-Mail erinnern lassen, damit Sie rechtzeitig einen Anschlussauftrag buchen können und keine Lücke entsteht.

5 Tipps für den Nachsendeantrag

  • Online buchen und sparen. Die Online-Buchung über shop.deutschepost.de ist drei Euro günstiger als der Gang in die Filiale und in wenigen Minuten erledigt.
  • Alle Haushaltsmitglieder eintragen. Vergessen Sie niemanden, auch nicht die Kinder, sonst bleibt dessen Post an der alten Adresse liegen. Es kostet nicht extra.
  • Früh beantragen. Stellen Sie den Auftrag zwei bis drei Wochen vor dem Umzug, damit die Nachsendung ab dem ersten Tag im neuen Zuhause greift. Wird es doch knapp, kann ein Eilauftrag den Start beschleunigen.
  • Adressen trotzdem selbst ändern. Nutzen Sie die sechs Monate, um Bank, Versicherung, Arbeitgeber, Rundfunkbeitrag und Online-Shops nach und nach die neue Adresse mitzuteilen. Der Nachsendeservice ist nur die Überbrückung.
  • Nur offizielle Quelle nutzen. Buchen Sie ausschließlich bei der Deutschen Post selbst. Vermeintliche Vergleichs- oder Antragsportale verlangen deutlich überhöhte Preise für denselben Service.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Nachsendeauftrag bei der Post 2026?

Für Privathaushalte kostet der Nachsendeservice 31,90 Euro bei der Online-Buchung und 34,90 Euro in der Filiale. Geschäftskunden zahlen 51,90 bzw. 54,90 Euro. Der Preis gilt für sechs Monate Laufzeit und schließt die Mehrwertsteuer ein. Die Gebühr fällt einmalig an.

Muss ich überhaupt einen Nachsendeantrag stellen?

Nein, der Nachsendeauftrag ist freiwillig und nirgends vorgeschrieben. Pflicht beim Umzug ist allein die Ummeldung beim Bürgeramt innerhalb von zwei Wochen. Sinnvoll ist die Nachsendung trotzdem, weil sich nie alle Absender rechtzeitig erreichen lassen.

Wann sollte ich den Nachsendeantrag stellen?

Am besten zwei bis drei Wochen vor dem Umzug. Der Auftrag muss spätestens fünf Werktage vor dem gewünschten Startdatum bei der Post eingehen. Sie können ihn auch nach dem Umzug noch stellen; die Tage bis zum Start sind dann allerdings nicht abgedeckt.

Nachsendeauftrag oder Umzugsmitteilung, was ist der Unterschied?

Der Nachsendeauftrag (kostenpflichtig) leitet Ihre Briefe physisch an die neue Adresse weiter. Die Umzugsmitteilung (kostenlos) leitet keine Post weiter, sondern meldet Ihre neue Adresse an teilnehmende Firmen. Am besten kombinieren Sie beides; die Umzugsmitteilung lässt sich beim Nachsendeauftrag direkt mit aktivieren.

Gibt es einen kostenlosen Nachsendeauftrag beim Umzug?

Nein. Eine physische Briefweiterleitung kostet bei der Deutschen Post immer 31,90 Euro online. Kostenlos ist nur die Umzugsmitteilung, die aber keine Post weiterleitet, sondern lediglich Ihre neue Adresse an teilnehmende Unternehmen übermittelt.

Wie lange im Voraus muss ich den Nachsendeantrag stellen?

Mindestens fünf Werktage vor dem gewünschten Startdatum muss der Auftrag bei der Post eingehen. Empfehlenswert ist ein Vorlauf von zwei bis drei Wochen, damit die Nachsendung pünktlich zum Umzug beginnt. Ist die Zeit knapp, lässt sich der Start über die Option Eilauftrag beschleunigen.

Werden auch Pakete nachgesendet?

Nein. Der Nachsendeservice umfasst nur Briefsendungen der Deutschen Post. Die Nachsendung von DHL-Paketen wurde zum 1. Juli 2024 eingestellt. Hinterlegen Sie für Pakete die neue Adresse direkt bei den Versendern und Online-Shops.

Gibt es noch eine Laufzeit von 12 oder 24 Monaten?

Nein. Seit Anfang 2025 bietet die Deutsche Post nur noch die 6-Monats-Variante an. Wenn Sie länger nachsenden lassen möchten, müssen Sie nach Ablauf einen neuen Auftrag buchen, der erneut Gebühren kostet. Eine E-Mail-Erinnerung zum Ablauf hilft, den Anschlussauftrag nicht zu verpassen.

Gilt der Nachsendeauftrag für den ganzen Haushalt?

Ja. In einem Auftrag lassen sich bis zu elf Personen eines Haushalts erfassen, ohne dass sich der Preis ändert. Tragen Sie jeden namentlich ein, auch Kinder, sonst bleibt deren Post an der alten Adresse.

Kann die Post meine Kontakte über die neue Adresse informieren?

Ja, über die kostenlose Umzugsmitteilung. Damit benachrichtigt die Post teilnehmende Unternehmen über Ihre neue Anschrift. Das nimmt Ihnen einen Teil der Adressänderungen ab, ersetzt aber nicht, wichtige Stellen wie Banken, Versicherungen und Behörden selbst zu informieren.

Was kostet ein Nachsendeauftrag pro Monat?

Eine monatliche Abrechnung gibt es nicht. Sie zahlen einmalig 31,90 Euro online für die gesamte Laufzeit von sechs Monaten, das entspricht umgerechnet rund 5,30 Euro pro Monat. In der Filiale sind es 34,90 Euro.

Wo ist der Nachsendeauftrag am günstigsten?

Am günstigsten ist die Online-Buchung direkt über shop.deutschepost.de für 31,90 Euro. In der Postfiliale kostet derselbe Auftrag 34,90 Euro, also drei Euro mehr. Vergleichs- und Antragsportale von Drittanbietern verlangen oft das Drei- bis Vierfache für genau diese Leistung.

Wie lange gilt ein Nachsendeauftrag?

Ein Nachsendeauftrag der Deutschen Post läuft sechs Monate ab dem von Ihnen gewählten Startdatum. Andere Laufzeiten gibt es seit 2025 nicht mehr. Danach endet er automatisch; für eine längere Nachsendung buchen Sie rechtzeitig einen neuen Auftrag.

Ersetzt der Nachsendeauftrag die Ummeldung beim Amt?

Nein. Der Nachsendeservice ist ein Postprodukt und kein Behördengang. Sie müssen sich trotzdem innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug beim Einwohnermeldeamt Ihres neuen Wohnorts ummelden.

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