Anwohnerparkausweis beantragen

📖 Lesezeit: 7 Min · 📅 16. Juni 2026
Einen Anwohnerparkausweis (amtlich: Bewohnerparkausweis) beantragen Sie bei Ihrer Stadt – meist beim Bürgeramt, Straßenverkehrsamt oder online. Voraussetzung ist ein Hauptwohnsitz in einer ausgewiesenen Bewohnerparkzone. Die Jahresgebühr setzt jede Kommune selbst fest und reicht je nach Stadt von rund 20 bis über 400 Euro.
Wer in einer Großstadt oder in einem dicht bebauten Viertel wohnt, kennt das Problem: Abends ist kein Parkplatz mehr frei, die Suche zieht sich, der Wagen steht weit weg. Ein Bewohnerparkausweis verschafft Ihnen das Recht, in Ihrer Bewohnerparkzone auf entsprechend beschilderten Flächen zu parken – ohne Parkgebühr am Automaten und ohne zeitliche Begrenzung durch die Parkscheibe.
Wichtig vorab: Der Ausweis garantiert keinen festen Stellplatz. Er berechtigt Sie nur, die für Bewohner reservierten oder gemischt nutzbaren Flächen in Ihrer Zone zu benutzen. Frei werden müssen Sie den Platz trotzdem selbst finden.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Wo: Bürgeramt, Straßenverkehrsamt oder Ordnungsamt Ihrer Stadt – vielerorts auch komplett online.
- Voraussetzung: gemeldeter Hauptwohnsitz in einer ausgewiesenen Bewohnerparkzone, ein auf Sie zugelassenes oder dauerhaft genutztes Fahrzeug, kein eigener privater Stellplatz.
- Kosten: von der Kommune festgelegt, üblich sind rund 20 bis 480 Euro pro Jahr. Die früher bundesweit geltende Höchstgrenze von 30,70 Euro gilt seit 2020 nicht mehr.
- Gültigkeit: höchstens zwei Jahre, danach Verlängerung erforderlich.
- Dauer: bei vollständigen Unterlagen oft sofort, online teils zum Selbstausdruck.
Was ist ein Bewohnerparkausweis?
Der Bewohnerparkausweis – umgangssprachlich Anwohnerparkausweis – ist eine Sonderparkberechtigung für Menschen, die in einem Gebiet mit hohem Parkdruck wohnen. Die Stadt weist dort eine sogenannte Bewohnerparkzone aus und kennzeichnet sie mit dem Zusatzschild „Bewohner mit Parkausweis Nr. …“. Auf diesen Flächen dürfen Auswärtige gar nicht oder nur kurz mit Parkschein stehen, Bewohner mit Ausweis dagegen dauerhaft.
Rechtsgrundlage ist § 45 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zusammen mit der dazugehörigen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO). Eine Bewohnerparkzone darf nur dort eingerichtet werden, wo die Bewohner mangels privater Stellplätze regelmäßig keinen Parkplatz in der Nähe ihrer Wohnung finden. Die zulässige Ausdehnung einer Zone wurde mit der Novelle der VwV-StVO im April 2025 von 1.000 auf 1.500 Meter erhöht.
Der Ausweis ist immer an Ihr Fahrzeug und an Ihre Zone gebunden. In einer anderen Stadt oder einer benachbarten Zone gilt er nicht.
Voraussetzungen für den Anwohnerparkausweis
Ob Sie einen Ausweis bekommen, hängt von wenigen, bundesweit ähnlichen Bedingungen ab. Die genaue Auslegung legt jede Kommune in ihrer Satzung fest.
- Hauptwohnsitz in der Zone: Sie müssen mit Ihrem Hauptwohnsitz innerhalb der ausgewiesenen Bewohnerparkzone gemeldet sein. Ein Nebenwohnsitz reicht in der Regel nicht.
- Fahrzeug auf Sie zugelassen: Das Auto muss auf Sie zugelassen sein oder Ihnen nachweislich dauerhaft zur Verfügung stehen (z. B. Firmenwagen, Leasing- oder Familienfahrzeug).
- Kein eigener Stellplatz: Wer eine eigene Garage oder einen privaten Stellplatz hat, bekommt häufig keinen Ausweis – die Berechtigung ist für Menschen ohne private Parkmöglichkeit gedacht.
- Mindestalter: Sie müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein.
Erforderliche Unterlagen
Welche Nachweise Sie genau brauchen, steht im Antragsformular Ihrer Stadt. In den allermeisten Fällen sind das:
- Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldeadresse (bei Reisepass zusätzlich eine Meldebescheinigung)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
- ausgefülltes Antragsformular der Stadt
- bei einem Fahrzeug, das nicht auf Sie zugelassen ist: eine Halterbestätigung mit Nachweis der dauerhaften Nutzung (z. B. Bescheinigung des Arbeitgebers beim Firmenwagen, Leasingvertrag)
Ablauf: So beantragen Sie den Ausweis
- 1. Zone prüfen: Stellen Sie zunächst fest, ob Ihre Adresse in einer Bewohnerparkzone liegt. Das erfahren Sie über das Bürgeramt, das Straßenverkehrsamt oder das Stadtportal Ihrer Kommune.
- 2. Antragsweg wählen: Viele Städte bieten den Antrag online an, andere verlangen einen Termin vor Ort oder die Einreichung per Post. Prüfen Sie das Online-Angebot Ihrer Stadt.
- 3. Unterlagen zusammenstellen: Legen Sie Ausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und gegebenenfalls die Halterbestätigung bereit.
- 4. Antrag stellen und Gebühr zahlen: Reichen Sie den Antrag ein und zahlen Sie die Jahresgebühr. Bei einem Termin vor Ort wird der Ausweis bei vollständigen Unterlagen oft sofort ausgestellt.
- 5. Ausweis sichtbar auslegen: Legen Sie den Parkausweis gut lesbar hinter die Windschutzscheibe. Nur dann ist Ihre Berechtigung für die Verkehrsüberwachung erkennbar.
Kosten und Gebühren
Bis Ende 2020 durfte ein Bewohnerparkausweis bundesweit höchstens 30,70 Euro pro Jahr kosten. Diese Deckelung hat der Bund abgeschafft – seitdem legt jede Kommune die Gebühr selbst fest. Die Spannen sind dadurch groß.
| Punkt | Regelung 2026 |
|---|---|
| Wer legt die Gebühr fest? | jede Stadt bzw. Gemeinde selbst (per Satzung oder Rechtsverordnung) |
| Übliche Spanne pro Jahr | rund 20 bis 480 Euro, je nach Stadt |
| Frühere Bundes-Höchstgrenze | 30,70 Euro – seit 2020 nicht mehr gültig |
| Mögliche Staffelung | einzelne Städte staffeln nach Fahrzeuglänge oder -gewicht |
Gültigkeit, Verlängerung und Sonderfälle
Ein Bewohnerparkausweis gilt höchstens zwei Jahre. Manche Städte stellen ihn nur für ein Jahr aus. Danach läuft er ab und muss verlängert werden – automatisch passiert das nicht.
- Verlängerung: In vielen Kommunen können Sie etwa sechs Wochen vor Ablauf einen neuen Ausweis beantragen. Kümmern Sie sich rechtzeitig, sonst stehen Sie zwischenzeitlich ohne Berechtigung da.
- Umzug innerhalb der Zone: Bei einem Umzug innerhalb derselben Zone lassen Sie den Ausweis auf die neue Adresse umschreiben.
- Umzug in eine andere Zone oder Stadt: Hier brauchen Sie einen komplett neuen Ausweis – der alte verliert seine Gültigkeit.
- Fahrzeugwechsel: Bei neuem Kennzeichen muss der Ausweis geändert werden, da er an das Fahrzeug gebunden ist.
- Verlust oder Diebstahl: Melden Sie das umgehend dem zuständigen Amt und beantragen Sie einen Ersatzausweis.
Fünf Tipps für den Antrag
- Erledigen Sie den Antrag gleich bei der Anmeldung nach einem Umzug mit – dann sind Sie ohnehin im Bürgeramt.
- Prüfen Sie zuerst online, ob Ihre Stadt den Ausweis digital anbietet. Das spart oft den Behördentermin.
- Notieren Sie sich das Ablaufdatum und stellen Sie eine Erinnerung sechs Wochen vorher.
- Legen Sie den Ausweis dauerhaft sichtbar hinter die Scheibe – verdeckt ausgelegt gilt er als nicht vorhanden und kann ein Verwarngeld kosten.
- Klären Sie bei zwei Autos im Haushalt vorab mit Ihrer Stadt, ob ein zweiter Ausweis möglich ist.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet ein Anwohnerparkausweis 2026?
Das legt jede Stadt selbst fest. Üblich sind rund 20 bis 480 Euro pro Jahr. Die früher bundesweit geltende Höchstgrenze von 30,70 Euro wurde 2020 abgeschafft. Die genaue Gebühr nennt Ihnen nur Ihre Kommune.
Wo beantrage ich den Anwohnerparkausweis?
Zuständig ist Ihre Stadt oder Gemeinde – meist das Bürgeramt, das Straßenverkehrsamt oder das Ordnungsamt. Viele Kommunen bieten den Antrag inzwischen online an. Prüfen Sie zuerst das Service-Portal Ihrer Stadt.
Wie lange gilt ein Bewohnerparkausweis?
Höchstens zwei Jahre, manche Städte stellen ihn nur für ein Jahr aus. Danach muss er verlängert werden, oft schon etwa sechs Wochen vor Ablauf. Eine automatische Verlängerung gibt es nicht.
Bekomme ich einen Ausweis mit eigener Garage?
In der Regel nicht. Der Bewohnerparkausweis ist für Menschen ohne privaten Stellplatz gedacht. Wer eine eigene Garage oder einen Stellplatz hat, wird in vielen Kommunen abgelehnt.
Garantiert mir der Ausweis einen festen Parkplatz?
Nein. Der Ausweis berechtigt Sie nur, in Ihrer Bewohnerparkzone auf den entsprechend beschilderten Flächen zu parken. Einen freien Platz finden müssen Sie selbst – einen reservierten Stellplatz gibt es nicht.
Kann ich zwei Autos eintragen lassen?
Meist wird pro Person nur ein Fahrzeug berücksichtigt. Ob ein zweites Auto im Haushalt einen eigenen Ausweis bekommt, entscheidet die Kommune. Klären Sie das vorab direkt bei Ihrer Stadt.
Verwandte Themen
- Übersicht: Ordnung und Verkehr
- Gewerbeparkausweis beantragen
- Führerscheinstelle
- Kfz-Zulassungsstelle
- Wunschkennzeichen
🔗 Weitere offizielle Quellen und Anlaufstellen:
Ordnung und Verkehr
- Anwohnerparkausweis
- Auto abmelden
- Auto anmelden
- Auto ummelden
- Bußgeld-Einspruch
- Fahrerlaubnis umschreiben
- Führerschein umtauschen
- Führerschein verloren
- Führerscheinstelle
- Gewerbeparkausweis
- Hund anmelden
- Hundesteuer
- Internationaler Führerschein
- Kfz-Zulassungsstelle
- Kurzzeitkennzeichen beantragen
- MPU
- Punkte in Flensburg
- Umweltplakette
- Wunschkennzeichen
