Reisepass beantragen

📖 Lesezeit: 8 Min · 📅 16. Juni 2026
Den Reisepass beantragen Sie persönlich beim Bürgeramt oder der Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3–4 Wochen, die Gebühr liegt seit dem 7. Februar 2026 bei 70,00 Euro für Erwachsene. Innerhalb des Schengen-Raums genügt der Personalausweis – einen Reisepass brauchen Sie für Reisen in Länder außerhalb dieses Gebiets.
Der deutsche Reisepass ist das international anerkannte Reisedokument für deutsche Staatsangehörige. Während für Reisen innerhalb der EU und des Schengen-Raums der Personalausweis ausreicht, verlangen viele Länder außerhalb dieses Gebiets einen gültigen Reisepass – teils mit einer Mindestrestgültigkeit von sechs Monaten.
Seit dem 1. Januar 2024 wird der frühere Kinderreisepass nicht mehr ausgestellt. Kinder benötigen seither denselben elektronischen Reisepass wie Erwachsene oder einen Personalausweis. Die Beantragung erfolgt ausschließlich bei staatlichen Passbehörden und setzt Ihre persönliche Anwesenheit voraus.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Zuständigkeit: Bürgeramt oder Passbehörde Ihres Hauptwohnsitzes
- Persönliche Anwesenheit: Pflicht – auch für Kinder und Jugendliche
- Kosten: 70,00 Euro ab 24 Jahren, 37,50 Euro unter 24 Jahren (Stand: 7. Februar 2026)
- Bearbeitungszeit: in der Regel 3–4 Wochen, Express in 3–4 Werktagen
- Gültigkeit: 10 Jahre ab 24 Jahren, 6 Jahre unter 24 Jahren
- Wichtige Unterlagen: Personalausweis oder alter Reisepass, biometrisches Lichtbild
Was bedeutet ‚Reisepass beantragen‘?
Einen Reisepass beantragen bedeutet, bei der zuständigen Passbehörde die Ausstellung eines elektronischen Reisedokuments zu beantragen, das Ihre Identität und Staatsangehörigkeit international nachweist. Anders als der Personalausweis ist der Reisepass weltweit als Grenzübertrittsdokument anerkannt.
Der elektronische Reisepass (ePass) enthält einen kontaktlosen Chip mit Ihrem Lichtbild und – ab einem Alter von sechs Jahren – zwei Fingerabdrücken. Diese biometrischen Daten erschweren Fälschungen und beschleunigen die automatisierte Grenzkontrolle (eGates).
Wichtig: Den Reisepass stellen ausschließlich deutsche Passbehörden aus. Private Portale oder Dienstleister können lediglich Termine vermitteln oder Passfotos anfertigen, nicht aber den Pass selbst ausstellen.
Für deutsche Staatsangehörige besteht eine Ausweispflicht: Ab 16 Jahren müssen Sie entweder einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass besitzen. Eine Passpflicht im engeren Sinn entsteht erst beim Grenzübertritt in Länder, die den Reisepass verlangen.
Voraussetzungen und rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage für die Ausstellung bildet das Passgesetz (PassG) in Verbindung mit der Passverordnung (PassV). Diese Vorschriften regeln Antrag, biometrische Erfassung und Gültigkeit des Reisepasses.
Grundvoraussetzungen für die Beantragung:
| Voraussetzung | Details |
|---|---|
| Deutsche Staatsangehörigkeit | Nachweis durch Personalausweis, alten Reisepass oder Geburtsurkunde |
| Wohnsitz / Meldung | Anmeldung beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes |
| Persönliche Vorsprache | Antrag nur persönlich, wegen Fingerabdruck-Erfassung |
| Biometrisches Lichtbild | 45 × 35 mm, nicht älter als 6 Monate, Frontalaufnahme |
Einen Reisepass kann jede deutsche Person unabhängig vom Alter beantragen – also auch von Geburt an für Säuglinge. Bei Minderjährigen müssen beide sorgeberechtigten Elternteile zustimmen; in der Regel genügt die Unterschrift beider Sorgeberechtigten oder eine schriftliche Einverständniserklärung des abwesenden Elternteils.
Kinderreisepass abgeschafft: Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig.
EU-Bürger und Drittstaatsangehörige erhalten keinen deutschen Reisepass. Sie weisen sich mit den Reisedokumenten ihres Heimatlandes aus.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung bringen Sie alle Unterlagen vollständig zum Termin mit. Fehlende Dokumente führen zu Verzögerungen oder zur Ablehnung des Antrags.
Pflichtunterlagen für jeden Antrag:
- Aktuelles Ausweisdokument: Personalausweis oder bisheriger Reisepass
- Biometrisches Lichtbild: 45 × 35 mm, nicht älter als 6 Monate
- Antragsformular: wird vor Ort ausgefüllt oder vorab bereitgestellt
- Geburts- oder Heiratsurkunde: bei Erstantrag oder Namensänderung
Das biometrische Lichtbild muss strenge Anforderungen erfüllen: Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung, neutraler Gesichtsausdruck, geschlossener Mund. Viele Passbehörden bieten inzwischen ein Foto-Terminal an, an dem das Bild direkt biometrisch erfasst wird.
Zusätzliche Unterlagen in besonderen Fällen:
| Situation | Zusätzliche Unterlagen |
|---|---|
| Namensänderung | Heiratsurkunde oder Nachweis der Namensänderung |
| Minderjährige | Zustimmung beider Sorgeberechtigten, Geburtsurkunde |
| Verlust / Diebstahl | Verlustanzeige bei der Polizei |
| Erstantrag ohne Vordokument | Geburtsurkunde und Staatsangehörigkeitsnachweis |
Tipp: Lassen Sie das biometrische Foto in einem Fotostudio oder am Behörden-Terminal anfertigen. Selbst aufgenommene Fotos werden häufig abgelehnt, wenn sie die biometrischen Vorgaben nicht exakt erfüllen.
Ablauf der Beantragung im Bürgeramt
Die Beantragung läuft in standardisierten Schritten ab. Der Termin vor Ort dauert meist 15–30 Minuten, je nach Wartezeit und Fall.
1. Terminvereinbarung: In den meisten Städten ist ein Termin online oder telefonisch erforderlich. Spontane Vorsprachen sind oft nur eingeschränkt möglich.
2. Antragstellung vor Ort: Sie legen Ihre Unterlagen vor, der Sachbearbeiter erfasst Ihre Daten und gleicht sie mit dem Melderegister ab.
3. Fingerabdruckaufnahme: Ab dem sechsten Lebensjahr werden zwei Fingerabdrücke digital erfasst und auf dem Chip gespeichert.
4. Gebührenzahlung: Die Gebühr wird in der Regel direkt beim Termin fällig.
| Verfahrensschritt | Dauer | Ihre Aufgabe |
|---|---|---|
| Wartezeit / Aufruf | 5–20 Min. | Termin- oder Wartenummer bereithalten |
| Antragsaufnahme | 10–15 Min. | Unterlagen vorlegen, Daten prüfen |
| Biometrie-Erfassung | 3–5 Min. | Fingerabdrücke scannen lassen |
| Gebührenzahlung | 2–3 Min. | bar oder per EC-Karte zahlen |
5. Abholung: Nach 3–4 Wochen holen Sie den neuen Reisepass persönlich ab. Den bisherigen Pass bringen Sie zur Entwertung mit.
Gut zu wissen: Wer kurzfristig verreist, kann das Express-Verfahren wählen. Der Reisepass ist dann in der Regel nach 3–4 Werktagen abholbereit – gegen einen Zuschlag von 32,00 Euro.
Kosten und Gebühren
Die Gebühren sind bundesweit einheitlich geregelt und wurden zum 7. Februar 2026 angehoben. Zusatzleistungen wie das Express-Verfahren oder ein Pass mit 48 Seiten kosten extra.
Gebührenübersicht (Stand: 7. Februar 2026):
| Leistung | Gebühr | Gültigkeit |
|---|---|---|
| Reisepass ab 24 Jahren | 70,00 € | 10 Jahre |
| Reisepass unter 24 Jahren | 37,50 € | 6 Jahre |
| Express-Zuschlag | zusätzlich 32,00 € | Abholung in 3–4 Werktagen |
| 48-Seiten-Pass (Vielreisende) | zusätzlich 22,00 € | wie regulär |
| Vorläufiger Reisepass | 26,00 € | max. 1 Jahr |
Der Standard-Reisepass umfasst 32 Seiten. Wer viel reist und häufig Visa- oder Einreisestempel benötigt, kann gegen Aufpreis die 48-Seiten-Variante wählen.
Zusätzliche Kosten können entstehen für:
- Biometrisches Foto: 8–15 € im Fotostudio
- Beglaubigte Urkunden: 5–10 € pro Dokument bei Namensänderungen
- Verlustanzeige: kostenfrei bei der Polizei
Wichtig: Bei Verlust oder Diebstahl fällt die volle Gebühr für die Neuausstellung erneut an. Eine Erstattung oder Ermäßigung gibt es nicht. Empfänger von Sozialleistungen können in Härtefällen einen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen.
Gültigkeit, Fristen und Sonderfälle
Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach Ihrem Alter bei der Ausstellung. Damit wird dem schnelleren Wandel der Gesichtszüge bei jungen Menschen Rechnung getragen.
Gültigkeitsdauern im Überblick:
| Alter bei Ausstellung | Gültigkeitsdauer | Besonderheiten |
|---|---|---|
| Unter 24 Jahre | 6 Jahre | reduzierte Gebühr |
| Ab 24 Jahre | 10 Jahre | Standardgültigkeit |
| Vorläufiger Reisepass | max. 1 Jahr | ohne Chip, nicht überall anerkannt |
Ein abgelaufener Reisepass verliert seine Gültigkeit als Reisedokument sofort. Viele Länder verlangen zudem eine Restgültigkeit von mindestens sechs Monaten über das Reiseende hinaus – prüfen Sie die Einreisebestimmungen daher rechtzeitig.
Sonderfall: Vorläufiger Reisepass
Wenn Sie dringend verreisen müssen, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Er wird sofort ausgestellt, enthält aber keinen Chip und keine Fingerabdrücke. Einige Staaten – etwa die USA im visumfreien Verkehr – erkennen ihn nicht an.
Empfehlung: Beantragen Sie den neuen Reisepass etwa 2–3 Monate vor Ablauf des alten oder vor einer geplanten Reise. So vermeiden Sie Zeitdruck und Express-Zuschläge.
Besondere Situationen:
- Namensänderung: erfordert einen komplett neuen Reisepass, keine Änderung im alten
- Beschädigung: bei beschädigtem Chip ist eine Neuausstellung nötig
- Auslandsaufenthalt: Beantragung über deutsche Botschaften und Konsulate möglich
- Zweitpass: in begründeten Fällen (z. B. beruflich Vielreisende) zusätzlich erhältlich
Reisepass für Kinder und Minderjährige
Seit der Abschaffung des Kinderreisepasses zum 1. Januar 2024 benötigen Kinder für Reisen außerhalb des Schengen-Raums einen regulären elektronischen Reisepass oder – innerhalb der EU – einen Personalausweis. Auch für Säuglinge ist ein eigenes Dokument erforderlich; ein Eintrag im Pass der Eltern ist nicht möglich.
Bei der Beantragung müssen das Kind und beide sorgeberechtigten Elternteile mitwirken. Üblich ist die persönliche Anwesenheit des Kindes (für das Lichtbild) sowie die Zustimmung beider Sorgeberechtigten. Fingerabdrücke werden erst ab dem sechsten Geburtstag erfasst. Für Kinder gilt die Gebühr von 37,50 Euro bei sechs Jahren Gültigkeit.
5 Tipps für den Termin im Bürgeramt
Mit etwas Vorbereitung läuft Ihr Termin reibungslos. Diese Hinweise sparen Zeit und vermeiden Rückfragen.
Tipp 1: Frühzeitig planen
Beantragen Sie den Pass mehrere Wochen vor der Reise. In der Hauptreisezeit sind Termine knapp und die Bearbeitungszeit kann sich verlängern.
Tipp 2: Termin online buchen
Nutzen Sie die Online-Terminvergabe Ihrer Stadt. Frühe Morgentermine und das Wochenende-Umfeld sind oft weniger ausgelastet.
Profi-Tipp: Klären Sie vorab, ob Ihre Passbehörde Kartenzahlung akzeptiert. Nicht jedes Amt nimmt EC- oder Kreditkarte an.
Tipp 3: Foto biometrisch prüfen lassen
Lassen Sie das Passfoto im Studio oder am Behörden-Terminal erstellen. So vermeiden Sie eine Ablehnung wegen falscher Maße oder Ausleuchtung.
Tipp 4: Einreisebestimmungen prüfen
Kontrollieren Sie vor der Buchung die Mindestrestgültigkeit Ihres Passes für das Reiseland. Viele Staaten verlangen sechs Monate Restgültigkeit.
Tipp 5: Express nur bei echtem Zeitdruck
Das Express-Verfahren kostet 32,00 Euro extra. Wer rechtzeitig beantragt, spart diesen Zuschlag.
Häufig gestellte Fragen
Wie lange dauert die Beantragung eines Reisepasses?
Im Standardverfahren beträgt die Bearbeitungszeit in der Regel 3–4 Wochen. Der Termin selbst dauert etwa 15–30 Minuten. Gegen einen Zuschlag von 32,00 Euro ist ein Express-Pass möglich, der meist nach 3–4 Werktagen abholbereit ist.
Was kostet ein Reisepass?
Seit dem 7. Februar 2026 kostet der Reisepass 70,00 Euro für Personen ab 24 Jahren und 37,50 Euro für Personen unter 24 Jahren. Express kostet 32,00 Euro extra, ein 48-Seiten-Pass 22,00 Euro zusätzlich, ein vorläufiger Reisepass 26,00 Euro.
Welche Unterlagen brauche ich für den Reisepass?
Sie benötigen Ihren Personalausweis oder bisherigen Reisepass und ein aktuelles biometrisches Lichtbild (45 × 35 mm). Bei Erstantrag oder Namensänderung kommen Geburts- oder Heiratsurkunde hinzu. Das Antragsformular füllen Sie vor Ort aus.
Gibt es noch einen Kinderreisepass?
Nein. Seit dem 1. Januar 2024 wird kein Kinderreisepass mehr ausgestellt oder verlängert. Kinder benötigen einen regulären elektronischen Reisepass oder einen Personalausweis. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum Ablaufdatum gültig.
Was ist der Unterschied zwischen Personalausweis und Reisepass?
Der Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der EU und des Schengen-Raums. Für Länder außerhalb dieses Gebiets ist meist ein Reisepass erforderlich, da er weltweit als Grenzübertrittsdokument anerkannt ist und Platz für Visa und Stempel bietet.
Kann ich den Reisepass online beantragen?
Nein, der Antrag erfordert Ihre persönliche Vorsprache, da Fingerabdrücke erfasst werden. Online können Sie meist nur einen Termin vereinbaren oder das Formular vorbereiten. Die Ausstellung erfolgt ausschließlich bei der Passbehörde.
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