Reisepass beantragen
Bürgerinnen und Bürger, die eine Auslandsreise planen, sollten sich gegebenenfalls um die erforderlichen Dokumente kümmern. Innerhalb des grenzfreien Schengen-Raums benötigen EU-Bürger/innen keinen Reisepass, da der Personalausweis ausreicht. Wer aber ein Ziel außerhalb des Schengen-Raums anvisiert, sollte einen Reisepass beantragen, sofern er nicht bereits über einen solchen verfügt. Wissenswertes rund um die Beantragung des Reisepasses erfahren Interessierte im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
Darum handelt es sich bei einem Reisepass
Bei einem Reisepass handelt es sich um ein amtliches Ausweisdokument, das an Staatsangehörige herausgegeben wird und diesen grenzüberschreitende Reisen ermöglicht. Wenn es um eine Auslandsreise geht, ist der Reisepass daher eines der wichtigsten Dokumente. Der deutsche Reisepass bildet hier keine Ausnahme und wird an deutsche Staatsangehörige für allgemeine Reisen ins Ausland ausgegeben. Deutsche sind allerdings auch EU-Bürger/innen und können sich dementsprechend frei im Schengen-Raum bewegen. Für Reisen innerhalb dieses Gebiets reicht daher der normale Personalausweis aus.
Diese Versionen des deutschen Reisepasses gibt es
Der deutsche Reisepass wird in verschiedenen Versionen ausgegeben. Bürgerinnen und Bürger, die die Papiere für eine Auslandsreise vorbereiten, sollten dies wissen. So sind die folgenden Reisepässe zu differenzieren:
- biometrischer Reisepass (ePass)
- Kinderreisepass
- vorläufiger Reisepass
Der Reiseausweis als Passersatz
Deutsche Staatsangehörige, die verreisen möchten und nur einen abgelaufenen Reisepass oder Personalausweis zur Hand haben, werden vielfach am Flughafen von der Bundespolizei gestoppt. Ohne gültige Papiere ist der Reiseantritt nicht möglich. Es ist aber auch keine Zeit mehr, vorläufige Reisedokumente zu besorgen. In solchen Fällen kann die Bundespolizei einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen. Mit diesen Ersatzpapieren kann man der Passpflicht beim Grenzübertritt gerecht werden und die Passkontrolle erfolgreich durchlaufen. Das sollte allerdings nur im Ausnahmefall so gemacht werden und nicht die Regel sein.
Checkliste: Diese Unterlagen sind für die Beantragung eines Reisepasses erforderlich
All diejenigen, die sich den Stress am Flughafen ersparen wollen, sollten darauf verzichten, auf einen Reiseausweis von der Bundespolizei zu spekulieren. Stattdessen sollte man frühzeitig das Bürgerbüro seiner Stadt aufsuchen und dort einen Reisepass beantragen. Dazu sollte man etwas Zeit einplanen und außerdem die folgenden Unterlagen mitbringen:
- Personalausweis oder abgelaufener Reisepass
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweise der Sorgeberechtigten
Die Beantragung eines Reisepasses kann einfach im Bürgeramt des Wohnortes vorgenommen werden. Wer eine Auslandsreise plant, sollte sich insgesamt gut vorbereiten. Hierzu gehören auch bürokratische Belange. Passend dazu gibt es hier fünf Tipps zur Beantragung eines Reisepasses:
- Buchen Sie online einen Termin in Ihrem Bürgeramt zur Beantragung eines Reisepasses!
- Planen Sie von der Antragsstellung bis zur Ausstellung des Reisepasses eine Bearbeitungszeit von vier bis zehn Wochen ein!
- Nutzen Sie gegebenenfalls das Expressverfahren bei der Beantragung eines Reisepasses, um diesen nach einigen Tagen zu erhalten!
- Lassen Sie sich gegebenenfalls direkt im Bürgerbüro einen vorläufigen Reisepass ausstellen!
- Kümmern Sie sich rechtzeitig um einen neuen Reisepass, wenn Ihr alter Reisepass in absehbarer Zeit abläuft!
FAQs
Wann benötigt man einen Reisepass?
Einen Reisepass benötigt man, wenn man eine Auslandsreise außerhalb des Schengen-Raums plant oder in Länder reist, die den Personalausweis nicht als gültiges Dokument akzeptieren. Der Reisepass dient als offizielles Identitätsdokument und ermöglicht die Einreise und den Aufenthalt in anderen Ländern. Zudem kann er bei der Beantragung von Visa oder bei Kontrollen an den Grenzen erforderlich sein.
Wo kann man einen Reisepass beantragen?
Einen Reisepass kann man in der Regel bei der zuständigen Passbehörde beantragen. Dies ist meistens das Bürgeramt oder das Bürgerbüro der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Man kann persönlich zum Amt gehen und den Antrag dort stellen. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, den Reisepass bei deutschen Auslandsvertretungen, wie Botschaften oder Konsulaten, zu beantragen, wenn man sich zum Zeitpunkt der Antragstellung im Ausland befindet.
Was kostet ein Reisepass?
Die Kosten für einen Reisepass können je nach Alter der antragstellenden Person variieren. Für Personen ab 24 Jahren beträgt die Grundgebühr in der Regel 60,00 Euro, während für Personen unter 24 Jahren eine Gebühr von etwa 37,50 Euro anfällt. Diese Gebühren gelten für einen regulären Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren für Menschen im Alter ab 24 Jahren und 6 Jahren für Menschen unter 24 Jahren. Zusätzlich können weitere Gebühren für optionale Zusatzleistungen wie Expressbearbeitung oder größere Seitenanzahl erhoben werden.
Worin besteht der Unterschied zwischen Reisepass und Reiseausweis?
Ein Reisepass ist ein amtliches Dokument, das die Identität und Staatsangehörigkeit bestätigt und internationales Reisen ermöglicht. Ein Reiseausweis hingegen ist ein Ersatzdokument für anerkannte Asylberechtigte und Flüchtlinge, das ihnen die Freizügigkeitsberechtigung innerhalb der EU bescheinigt. Der Reisepass wird vom Heimatland ausgestellt, während der Reiseausweis vom Aufnahmeland oder dem Land, das den Asylstatus gewährt hat, ausgestellt wird. Außerdem hat der Reisepass hat eine längere Gültigkeitsdauer und mehr Seiten als der Reiseausweis uns kann für verschiedene Zwecke wie Geschäfts- oder Urlaubsreisen verwendet werden. Der Reiseausweis hingegen dient speziell dazu, den Aufenthaltsstatus und die Rechte von Asylberechtigten und Flüchtlingen innerhalb der EU nachzuweisen.