Einwohnermeldeamt

📖 Lesezeit: 7 Min · 📅 16. Juni 2026
Das Einwohnermeldeamt regelt alles rund um Ihren Wohnsitz: An-, Ab- und Ummeldung, Meldebescheinigungen und Auskünfte aus dem Melderegister. In den meisten Städten sitzt es im Bürgeramt, die An- und Ummeldung selbst ist kostenlos, und viele Gemeinden bieten den Umzug inzwischen auch online an.
In der Praxis heißt das Amt fast überall Bürgeramt oder Bürgerbüro – „Einwohnermeldeamt“ ist die ältere, amtliche Bezeichnung für denselben Aufgabenbereich. Wenn Sie umziehen, einen neuen Ausweis brauchen oder eine Bescheinigung über Ihren Wohnsitz benötigen, sind Sie hier richtig.
Grundlage ist das Bundesmeldegesetz (BMG), das bundesweit einheitlich gilt. Die Abläufe sind deshalb überall ähnlich – nur Gebühren für einzelne Bescheinigungen, Öffnungszeiten und der Umfang der Online-Angebote unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Wo: in Ihrem örtlichen Bürgeramt / Bürgerbüro, das die Aufgaben der Meldebehörde übernimmt.
- Frist: Nach einem Umzug müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden (§ 17 BMG).
- Kosten: An-, Ab- und Ummeldung sind kostenlos. Bescheinigungen kosten meist 5 bis 15 Euro, je nach Gemeinde.
- Online: Viele Gemeinden bieten die Wohnsitzanmeldung digital an (eWA) – dafür brauchen Sie den Online-Ausweis.
- Mitbringen: in der Regel Personalausweis oder Reisepass und – bei Umzug – die Wohnungsgeberbestätigung.
Was macht das Einwohnermeldeamt?
Das Einwohnermeldeamt führt das Melderegister Ihrer Gemeinde. Dort ist festgehalten, wer mit welchem Wohnsitz wo gemeldet ist. Aus dieser zentralen Aufgabe ergeben sich mehrere Leistungen, die Sie als Bürgerin oder Bürger direkt betreffen:
- An-, Ab- und Ummeldung des Wohnsitzes bei Umzug, Auswanderung oder Rückkehr aus dem Ausland
- Meldebescheinigung (einfach oder erweitert) als Nachweis Ihres Wohnsitzes
- Aufenthalts-, Lebens- und Haushaltsbescheinigungen, etwa für Renten oder Kindergeld
- Passangelegenheiten – Personalausweis und Reisepass beantragen oder abholen
- Führungszeugnis beantragen (wird ans Bundesamt für Justiz weitergeleitet)
- Meldeauskünfte aus dem Melderegister sowie Sperren gegen solche Auskünfte
Welche dieser Leistungen genau im Bürgeramt angeboten werden, ist von Stadt zu Stadt etwas verschieden. Manche Aufgaben – etwa die Kfz-Zulassung oder das Standesamt – liegen in anderen Abteilungen.
Zuständigkeiten und Leistungen im Überblick
Die folgende Tabelle zeigt die häufigsten Anliegen, was sie typischerweise kosten und was Sie mitbringen sollten. Die Gebühren sind Richtwerte – die genaue Höhe legt jede Gemeinde selbst fest.
| Anliegen | Kosten (Richtwert) | Wichtigste Unterlagen |
|---|---|---|
| Anmeldung / Ummeldung Wohnsitz | kostenlos | Ausweis, Wohnungsgeberbestätigung |
| Abmeldung (z. B. ins Ausland) | kostenlos | Ausweis |
| Meldebescheinigung (einfach) | ca. 5–10 € | Ausweis |
| Erweiterte Meldebescheinigung | ca. 10–15 € | Ausweis |
| Führungszeugnis | 13 € | Ausweis |
| Auskunftssperre (§ 51 BMG) | meist kostenlos | Ausweis, Begründung/Nachweis |
So läuft der Behördengang ab
Für die meisten Anliegen gilt ein ähnlicher Ablauf. Am Beispiel der Anmeldung nach einem Umzug:
- 1. Termin prüfen: Viele Bürgerämter arbeiten nur mit Termin. Buchen Sie ihn vorab online oder telefonisch beim örtlichen Amt.
- 2. Unterlagen sammeln: Personalausweis oder Reisepass aller anzumeldenden Personen sowie die Wohnungsgeberbestätigung Ihres Vermieters.
- 3. Vorsprechen oder online erledigen: Im Amt füllen Sie das Meldeformular aus. Alternativ nutzen Sie die elektronische Wohnsitzanmeldung (siehe unten).
- 4. Bestätigung erhalten: Ihre neue Adresse wird im Melderegister eingetragen, die Adresse auf dem Ausweis wird aktualisiert.
Online statt Amt: die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA)
Den kompletten Umzug können Sie in immer mehr Gemeinden online erledigen – ganz ohne Termin im Amt. Der Dienst heißt elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) und ist über das Portal des Bundes erreichbar.
Dafür brauchen Sie:
- einen gültigen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und PIN (EU-Bürger nutzen die eID-Karte),
- ein BundID-Konto,
- die AusweisApp sowie ein NFC-fähiges Smartphone oder ein Kartenlesegerät.
Nach der Online-Anmeldung wird die Adresse auf dem Chip Ihres Ausweises aktualisiert. Den passenden Adressaufkleber bekommen Sie automatisch per Post an Ihre neue Wohnung geschickt. Die Online-Anmeldung ist gebührenfrei.
Auskünfte aus dem Melderegister
Das Einwohnermeldeamt darf unter bestimmten Voraussetzungen Auskunft über gemeldete Personen geben – etwa Vor- und Nachname sowie die aktuelle Anschrift (einfache Melderegisterauskunft). Das nutzen zum Beispiel Privatpersonen, um jemanden ausfindig zu machen.
Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Daten weitergegeben werden, können Sie der Auskunft für bestimmte Zwecke widersprechen (etwa für Werbung oder Parteien). Besteht eine konkrete Gefahr für Leben, Gesundheit oder Freiheit, können Sie eine Auskunftssperre nach § 51 BMG beantragen. Sie gilt zunächst zwei Jahre und ist verlängerbar.
5 Tipps für den Termin beim Einwohnermeldeamt
- Termin vorab buchen. Die meisten Bürgerämter bedienen nur noch nach Termin – das spart lange Wartezeiten.
- Ganze Familie auf einmal anmelden. Bringen Sie die Ausweise aller Haushaltsmitglieder mit; für nicht anwesende Erwachsene brauchen Sie eine Vollmacht.
- Wohnungsgeberbestätigung früh anfordern. Bitten Sie Ihren Vermieter rechtzeitig darum – ohne sie geht die Anmeldung nicht.
- Frist im Blick behalten. Die zwei Wochen laufen ab dem Einzugsdatum, nicht ab Vertragsbeginn.
- Online-Weg prüfen. Mit aktiviertem Online-Ausweis erledigen Sie den Umzug oft komplett von zu Hause.
Häufig gestellte Fragen
Wann muss ich zum Einwohnermeldeamt?
Immer dann, wenn sich Ihr Wohnsitz ändert: nach einem Umzug zum Anmelden, bei Auswanderung zum Abmelden, bei Rückkehr aus dem Ausland zum erneuten Anmelden. Auch für Bescheinigungen, Ausweise oder ein Führungszeugnis sind Sie dort richtig.
Wie viel kostet die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt?
Die An-, Ab- und Ummeldung Ihres Wohnsitzes ist kostenlos. Gebühren fallen nur für bestimmte Bescheinigungen an, zum Beispiel 5 bis 15 Euro für eine Meldebescheinigung oder 13 Euro für ein Führungszeugnis. Die genaue Höhe legt jede Gemeinde selbst fest.
Was passiert, wenn ich die Zwei-Wochen-Frist verpasse?
Wer sich nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Je nach Gemeinde und Einzelfall droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. In der Praxis sind kurze Verspätungen oft folgenlos, verlassen sollten Sie sich darauf aber nicht.
Kann ich den Umzug online erledigen?
Ja, in immer mehr Gemeinden. Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung (eWA) melden Sie sich online um, wenn Sie einen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion, ein BundID-Konto und die AusweisApp haben. Ob Ihre Gemeinde teilnimmt, prüfen Sie auf wohnsitzanmeldung.gov.de.
Wie heißt das Einwohnermeldeamt heute?
In den meisten Städten heißt es Bürgeramt, Bürgerbüro oder Bürgerservice. Auch Meldeamt, Meldestelle oder Meldebehörde sind gebräuchlich. Gemeint ist immer dieselbe Stelle, die Ihr Melderegister führt und Meldeangelegenheiten bearbeitet.
Wer kann Auskünfte über mich aus dem Melderegister bekommen?
Privatpersonen können eine einfache Melderegisterauskunft mit Name und Anschrift erhalten. Behörden wie Gerichte oder Polizei haben weitergehende Rechte. Sie können der Auskunft für bestimmte Zwecke widersprechen oder bei Gefahr eine Auskunftssperre nach § 51 BMG beantragen.
🔗 Weitere offizielle Quellen und Anlaufstellen:
