Zum Hauptinhalt springen

Kindergarten

Einen Kindergartenplatz beantragen Sie über die Wunsch-Einrichtung oder das zentrale Vergabeportal Ihrer Gemeinde; zuständig ist das örtliche Jugendamt. Ab dem ersten Geburtstag besteht ein Rechtsanspruch auf Betreuung, die Beiträge sind je nach Bundesland und Einkommen unterschiedlich bis kostenfrei.

Wenn Sie wieder arbeiten möchten, umziehen oder Ihr Kind einfach unter andere Kinder kommen soll, brauchen Sie einen Betreuungsplatz. Hier erfahren Sie, wer für Kindergärten zuständig ist, ab wann Ihr Kind einen Anspruch hat, wie die Anmeldung abläuft und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen.

Der Begriff „Kindergarten“ meint im Alltag jede Kindertageseinrichtung (Kita) für Kinder vor der Einschulung. Genau genommen ist der Kindergarten der Bereich für Kinder ab drei Jahren, während Krippen jüngere Kinder und Horte Schulkinder betreuen. Rechtlich fallen alle unter die Kindertagesbetreuung nach dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII).

Das Wichtigste in Kürze

  • Rechtsanspruch: Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr (erster Geburtstag) hat Ihr Kind einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kita oder in der Kindertagespflege.
  • Zuständig: Das Jugendamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises (Träger der öffentlichen Jugendhilfe). Es vermittelt und berät bei der Platzsuche.
  • Anmeldung: Direkt bei der Wunsch-Kita oder über ein zentrales Online-Vergabeportal der Gemeinde.
  • Kosten: Sehr unterschiedlich. Manche Bundesländer sind komplett beitragsfrei, anderswo gibt es einkommensabhängige Beiträge bis zu mehreren Hundert Euro im Monat. Verpflegung kostet meist extra.
  • Frühzeitig kümmern: Vielerorts gibt es Wartelisten und feste Vergaberunden. Melden Sie Ihr Kind früh an, oft schon ein Jahr vor dem gewünschten Start.

Was ist der Kindergarten und wer ist zuständig?

Der Kindergarten ist eine Einrichtung der frühkindlichen Bildung und Betreuung. Neben der Betreuung geht es um Förderung: Ihr Kind knüpft Kontakte zu Gleichaltrigen, wird selbstständiger und wird auf die Schule vorbereitet. Ein Besuch ist freiwillig und in keinem Bundesland verpflichtend, aber die Regel.

Träger einer Kita kann die Kommune selbst sein, eine Kirche, ein Wohlfahrtsverband (etwa Caritas, Diakonie, AWO) oder ein Elternverein. Die übergeordnete Verantwortung für ein ausreichendes Angebot liegt aber immer beim öffentlichen Träger der Jugendhilfe, also dem Jugendamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.

Das Jugendamt ist Ihre zentrale Anlaufstelle, wenn Sie keinen Platz finden. Es muss Ihnen einen Platz nachweisen oder eine Alternative wie die Kindertagespflege (Tagesmutter/Tagesvater) anbieten.

Welche Betreuungsform die richtige ist, hängt vom Alter ab: Krippe (unter 3 Jahre), Kindergarten (3 Jahre bis Schuleintritt) oder Kindertagespflege bei einer Tagespflegeperson. Viele Einrichtungen kombinieren Krippe und Kindergarten unter einem Dach.

Ab wann hat Ihr Kind Anspruch auf einen Platz?

Der Rechtsanspruch ist im SGB VIII (§ 24) geregelt und nach Alter gestaffelt:

Alter des Kindes Anspruch
Unter 1 Jahr Förderung, wenn ein besonderer Bedarf besteht (z. B. Berufstätigkeit, Ausbildung, Erkrankung der Eltern)
Ab 1 Jahr bis 3 Jahre Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kita oder in der Kindertagespflege
Ab 3 Jahren bis Schuleintritt Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung (Kindergarten)

Der Anspruch besteht unabhängig davon, ob die Eltern berufstätig sind. Wichtig: Er garantiert einen Platz, aber nicht automatisch den Platz in Ihrer Wunsch-Kita oder die Wunsch-Betreuungszeit. Auch ein zumutbar erreichbarer Platz in der Kindertagespflege erfüllt den Anspruch.

Bekommen Sie trotz rechtzeitiger Anmeldung keinen Platz, wenden Sie sich schriftlich an das Jugendamt. Bleibt das ergebnislos, lässt sich der Rechtsanspruch notfalls einklagen. Lassen Sie sich vorher anwaltlich beraten und dokumentieren Sie alle Anfragen und Absagen.

So läuft die Anmeldung ab

Das Verfahren unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde. In vielen Städten gibt es ein zentrales Online-Portal, über das Sie sich für mehrere Einrichtungen gleichzeitig vormerken und Prioritäten angeben. Anderswo melden Sie Ihr Kind direkt in der jeweiligen Einrichtung an. So gehen Sie typischerweise vor:

  • 1. Informieren: Suchen Sie auf der Website Ihrer Stadt oder des Jugendamts nach „Kita-Anmeldung“ oder „Kinderbetreuung“. Dort steht, ob es ein zentrales Portal gibt und welche Fristen gelten.
  • 2. Einrichtungen ansehen: Besuchen Sie Wunsch-Kitas, etwa am Tag der offenen Tür. Achten Sie auf Betreuungszeiten, pädagogisches Konzept und Erreichbarkeit.
  • 3. Vormerken/Anmelden: Tragen Sie Ihr Kind im Portal ein oder geben Sie das Anmeldeformular in der Einrichtung ab. Geben Sie mehrere Wunsch-Kitas an, das erhöht die Chancen.
  • 4. Zusage abwarten: Die Vergabe läuft oft in festen Runden, meist im Frühjahr für den Start nach den Sommerferien. Sie erhalten eine Benachrichtigung.
  • 5. Betreuungsvertrag: Nach der Zusage schließen Sie mit dem Träger einen Vertrag und reichen die nötigen Unterlagen ein.

Erforderliche Unterlagen

Welche Nachweise verlangt werden, legt der Träger fest. Üblich sind:

  • Ausgefülltes Anmelde- bzw. Aufnahmeformular
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Nachweis über die ärztliche Beratung zum Impfschutz (Masern-Nachweis ist Pflicht für die Aufnahme)
  • Meldebescheinigung oder Nachweis des Wohnsitzes
  • Bei einkommensabhängigen Beiträgen: Einkommensnachweise der Eltern
Seit dem Masernschutzgesetz müssen Kinder vor der Aufnahme in eine Kita einen ausreichenden Masernschutz nachweisen, in der Regel über den Impfausweis oder eine ärztliche Bescheinigung. Ohne diesen Nachweis darf die Einrichtung Ihr Kind nicht aufnehmen.

Kosten und Gebühren

Die Kita-Beiträge sind in Deutschland sehr unterschiedlich, weil jedes Bundesland und oft jede Kommune eigene Regeln festlegt. Die Spanne reicht von vollständig beitragsfrei bis zu mehreren Hundert Euro im Monat. Mit identischem Einkommen zahlen Familien je nach Wohnort also völlig unterschiedlich viel.

Modell Wie es funktioniert
Beitragsfrei Einige Länder erheben gar keine oder nur sehr geringe Elternbeiträge.
Letztes Kita-Jahr frei Häufig ist das letzte Jahr vor der Einschulung beitragsfrei, davor wird gestaffelt gezahlt.
Einkommensabhängig gestaffelt Der Beitrag richtet sich nach Bruttoeinkommen, Geschwisterzahl und Betreuungsumfang.
Zuschuss-Modell Das Land bezuschusst den Platz mit einem festen Betrag, den Rest zahlen die Eltern.

Die genaue Gebührentabelle Ihrer Kommune finden Sie meist online beim Jugendamt oder der Stadtverwaltung. Verpflegungskosten (Essensgeld) sind in der Regel nicht im Beitrag enthalten und werden separat berechnet, auch dort, wo die Betreuung selbst kostenlos ist.

Familien mit kleinem Einkommen können sich von den Beiträgen befreien lassen. Wer Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, wird in der Regel von den Kita-Gebühren befreit. Über das Bildungs- und Teilhabepaket werden zusätzlich die Kosten für das Mittagessen in der Kita übernommen. Anträge stellen Sie beim Jugendamt bzw. Jobcenter.

5 Tipps für die Kita-Suche

  • Früh anmelden: Melden Sie Ihr Kind so früh wie möglich an, oft ist das ein Jahr vor dem gewünschten Start sinnvoll. In Ballungsräumen lohnt es sich, kurz nach der Geburt aktiv zu werden.
  • Mehrgleisig fahren: Geben Sie mehrere Wunsch-Einrichtungen an und prüfen Sie parallel die Kindertagespflege. Das erhöht Ihre Chancen deutlich.
  • Fristen notieren: Viele Kommunen vergeben Plätze nur in festen Runden. Verpassen Sie den Stichtag nicht, sonst rutschen Sie ein Jahr nach hinten.
  • Persönlich vorstellen: Besuchen Sie die Einrichtungen, fragen Sie nach Konzept, Betreuungszeiten und Personalschlüssel. So finden Sie heraus, was zu Ihrer Familie passt.
  • Bei Absagen aktiv bleiben: Lassen Sie sich nicht abwimmeln. Schalten Sie das Jugendamt ein und berufen Sie sich auf Ihren Rechtsanspruch, dokumentiert mit Datum und Ansprechpartner.

Kindergarten und Umzug

Ziehen Sie in eine andere Stadt, gilt der Rechtsanspruch auch am neuen Wohnort, gegenüber dem dort zuständigen Jugendamt. Kümmern Sie sich frühzeitig um einen Platz und melden Sie sich am neuen Ort an, bevor Sie das Kind in der alten Kita abmelden. Liegt der neue Wohnort nicht zu weit entfernt, kann Ihr Kind den alten Kindergarten oft noch eine Übergangszeit besuchen.

Häufig gestellte Fragen

Ab welchem Alter hat mein Kind Anspruch auf einen Kita-Platz?

Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, also ab dem ersten Geburtstag. Dann hat Ihr Kind einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kita oder bei einer Tagespflegeperson. Für Kinder unter einem Jahr gilt der Anspruch nur bei besonderem Bedarf.

Wann sollte ich mein Kind anmelden?

So früh wie möglich. In vielen Gemeinden gibt es Wartelisten und feste Vergaberunden, häufig im Frühjahr für den Start nach den Sommerferien. Planen Sie etwa ein Jahr Vorlauf ein, in Großstädten gerne mehr.

Was kostet ein Kindergartenplatz?

Das hängt stark vom Bundesland und oft von der Kommune ab. Die Spanne reicht von kostenlos bis zu mehreren Hundert Euro im Monat, meist einkommensabhängig gestaffelt. Das Essensgeld kommt in der Regel noch dazu. Die genaue Gebührentabelle finden Sie bei Ihrer Stadt.

Was kann ich tun, wenn ich keinen Platz bekomme?

Wenden Sie sich schriftlich an das Jugendamt und berufen Sie sich auf Ihren Rechtsanspruch. Das Amt muss einen Platz nachweisen, notfalls in der Kindertagespflege. Bleibt das erfolglos, lässt sich der Anspruch einklagen, lassen Sie sich vorher anwaltlich beraten.

Kann ich von den Kita-Gebühren befreit werden?

Ja. Wer Bürgergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, wird in der Regel von den Beiträgen befreit. Auch bei geringem Einkommen ohne diese Leistungen ist oft eine Ermäßigung möglich. Den Antrag stellen Sie beim Jugendamt.

Ist der Besuch des Kindergartens Pflicht?

Nein. Der Kindergartenbesuch ist in Deutschland freiwillig. Sie haben einen Anspruch auf einen Platz, müssen ihn aber nicht nutzen. Einige Bundesländer empfehlen oder fördern das letzte Jahr vor der Einschulung, eine bundesweite Pflicht gibt es nicht.

Verwandte Themen