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Planen und Bauen

Wer baut, umbaut, umnutzt oder abreißt, braucht in den meisten Fällen eine Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde. Diese Übersicht führt Sie zu den wichtigsten Bauanträgen und erklärt, welcher Schritt für Ihr Vorhaben der richtige ist.

Das Baurecht ist in Deutschland Ländersache: Die 16 Landesbauordnungen regeln, was genehmigungspflichtig, vereinfacht genehmigt oder verfahrensfrei ist. Zuständig ist immer die untere Bauaufsichtsbehörde – das Bauamt Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt. Die folgenden Seiten erklären die einzelnen Verfahren Schritt für Schritt.

Bauanträge und Genehmigungen im Überblick

Welches Verfahren brauche ich?

Welcher Antrag der richtige ist, hängt vom Vorhaben und Ihrem Bundesland ab. Die folgende Orientierung hilft beim Einstieg – verbindlich ist immer die Auskunft Ihres Bauamts.

Vorhaben In der Regel nötig
Neubau, größerer Anbau Baugenehmigung
Vorab Zulässigkeit klären Bauvoranfrage
Kleines Nebengebäude oft verfahrensfrei
Andere Nutzung der Räume Nutzungsänderung
Arbeiten am Baudenkmal denkmalrechtliche Genehmigung
Gebäude abreißen Abrissgenehmigung oder Anzeige

Wichtig: Auch verfahrensfreie Vorhaben müssen die geltenden Vorschriften einhalten – etwa Bebauungsplan, Abstandsflächen, Standsicherheit und Brandschutz. Verfahrensfrei bedeutet nicht automatisch zulässig.

So läuft ein Bauantrag ab

Bis aus der Idee eine Baugenehmigung wird, durchlaufen Sie meist die gleichen Stationen – unabhängig vom Bundesland:

  1. Zulässigkeit prüfen: Klären Sie über Bebauungsplan und Auskunft des Bauamts, ob und wie Ihr Vorhaben am gewünschten Ort möglich ist. Bei Unsicherheit hilft eine Bauvoranfrage.
  2. Unterlagen erstellen lassen: Für den Bauantrag brauchen Sie in der Regel eine bauvorlageberechtigte Person (Architektin, Bauingenieur). Sie erstellt Bauzeichnungen, Lageplan, Baubeschreibung und die nötigen Nachweise.
  3. Antrag einreichen: Der Antrag geht bei der unteren Bauaufsichtsbehörde ein, in vielen Ländern bereits digital. Häufig ist die Gemeinde vorab zu beteiligen.
  4. Prüfung und Bescheid: Die Behörde prüft das Vorhaben und beteiligt bei Bedarf weitere Stellen (z. B. Brandschutz, Denkmalschutz, Naturschutz). Am Ende erhalten Sie den Genehmigungsbescheid.
  5. Baubeginn anzeigen: Vor dem ersten Spatenstich zeigen Sie den Baubeginn an. Erst dann darf gebaut werden.

Tipp: Vollständige und prüffähige Unterlagen sind der wichtigste Hebel für eine schnelle Genehmigung. Fehlende Nachweise führen zu Nachforderungen – und jede Nachforderung verlängert das Verfahren.

Wichtige Fristen, Kosten und Eckdaten 2026

Die folgenden Werte sind bundesweite Richtwerte. Verbindlich sind immer die Landesbauordnung, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die örtlichen Gebührensatzungen.

Thema Richtwert 2026
Gebühr Baugenehmigung (Wohngebäude) grob 0,4–0,7 % der Baukosten, je nach Land und Kommune
Bearbeitungsdauer einfaches Wohnhaus typisch etwa 1–3 Monate (bei vollständigen Unterlagen)
Geltungsdauer Baugenehmigung bis Baubeginn in vielen Ländern rund 3 Jahre, Verlängerung meist möglich
Geltungsdauer Bauvorbescheid in der Regel 2–3 Jahre, oft einmal verlängerbar
Gültigkeit Energieausweis 10 Jahre ab Ausstellung (§ 79 GEG), keine Verlängerung
Bußgeld bei fehlendem Energieausweis bis zu 10.000 € (§ 108 GEG)

Neu ab Mai 2026: Nach der EU-Gebäuderichtlinie wird der Energieausweis erweitert – unter anderem ist er künftig auch bei der Verlängerung von Mietverträgen und nach größeren Renovierungen vorzulegen. Neue Ausweise nutzen die EU-weite Skala A–G; ältere Ausweise bleiben bis zum Ablauf ihrer 10-Jahres-Frist gültig.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet eine Baugenehmigung?

Die Gebühr richtet sich nach der Landesgebührenordnung und liegt bei Wohngebäuden grob bei 0,4 bis 0,7 Prozent der Baukosten. Für ein Einfamilienhaus sind das oft einige Hundert bis wenige Tausend Euro. Hinzu kommen Planungs- und Nachweiskosten für Architekt und Statik, die nicht Teil der Behördengebühr sind. Den genauen Betrag nennt Ihnen Ihr Bauamt.

Ab wann braucht man eine Baugenehmigung?

Genehmigungspflichtig sind in der Regel Neubauten, größere An- und Umbauten, Nutzungsänderungen und Abrisse. Ob ein Vorhaben verfahrensfrei ist, regelt die Landesbauordnung Ihres Bundeslandes über Größe, Höhe und Nutzung. Im Zweifel klärt eine kurze Anfrage beim Bauamt, ob Sie einen Antrag stellen müssen.

Wie viel qm darf man ohne Baugenehmigung bauen?

Eine bundesweit einheitliche Quadratmeter-Grenze gibt es nicht – jedes Bundesland legt eigene Werte fest, meist über den umbauten Raum (Brutto-Rauminhalt). Kleine Nebengebäude ohne Aufenthaltsraum und ohne Feuerstätte sind oft verfahrensfrei, etwa Geräteschuppen. Sobald Menschen sich dauerhaft darin aufhalten sollen, ist fast immer eine Genehmigung nötig. Maßgeblich sind die Landesbauordnung und der Bebauungsplan.

Braucht man für ein Carport eine Baugenehmigung?

Das hängt von Größe und Bundesland ab. Viele Landesbauordnungen erlauben Carports und Garagen bis zu einer bestimmten Fläche und Höhe verfahrensfrei. Auch dann müssen Sie Abstandsflächen, Bebauungsplan und Stellplatzregeln einhalten. Die genauen Grenzen nennt Ihre Landesbauordnung oder das Bauamt.

Brauche ich für ein Gartenhaus eine Genehmigung?

Kleine Gartenhäuser ohne Aufenthaltsraum sind je nach Landesbauordnung bis zu einem bestimmten Rauminhalt verfahrensfrei. Die Grenzwerte unterscheiden sich zwischen den Ländern deutlich. Unabhängig davon gelten Abstandsflächen und die Vorgaben des Bebauungsplans. Wer im Außenbereich baut, braucht fast immer eine Genehmigung.

Wie lange ist eine Baugenehmigung gültig?

In vielen Bundesländern erlischt die Baugenehmigung, wenn Sie nicht innerhalb von rund drei Jahren mit dem Bau beginnen. Wird der Bau länger unterbrochen, kann sie ebenfalls erlöschen. Eine Verlängerung ist meist auf Antrag möglich. Die genaue Frist regelt die jeweilige Landesbauordnung.

Was kostet ein Energieausweis?

Der Preis hängt vom Ausweistyp ab. Ein Verbrauchsausweis ist günstiger und kostet je nach Anbieter meist rund 50 bis 100 Euro, ein aussagekräftigerer Bedarfsausweis liegt deutlich höher, oft im Bereich von etwa 300 bis 500 Euro. Ausgestellt wird er von qualifizierten Fachleuten wie Energieberatern, Architekten oder Schornsteinfegern.

Wie lange ist ein Energieausweis gültig und wann ist er Pflicht?

Ein Energieausweis ist 10 Jahre ab Ausstellung gültig und lässt sich nicht verlängern. Pflicht ist er bei Verkauf, Neuvermietung und Verpachtung sowie bei Neubauten – spätestens zur Besichtigung muss er vorliegen. Wer ausschließlich selbst wohnt und nicht verkauft oder vermietet, braucht keinen. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 10.000 Euro.