Elterngeld ummelden
Eltern, die Elterngeld beziehen, wissen dieses zusätzliche Einkommen sehr zu schätzen. Während der Elternzeit kann der betreffende Elternteil schließlich nicht seiner beruflichen Tätigkeit nachgehen, was finanzielle Einbußen zur Folge hat. Das Elterngeld fängt dies zumindest teilweise auf. Aus diesem Grund ist es wichtig, die bei der Elterngeldstelle hinterlegten Daten aktuell zu halten. Dass man das Elterngeld ummelden muss, wenn man umzieht, steht somit außer Frage.
Inhaltsverzeichnis
So kann man die Elterngeldstelle über den Umzug informieren
Die Elterngeldstelle ist die richtige Anlaufstelle für die Ummeldung beim Elterngeld. Familien müssen hier bei Umzug ihre Adressänderung mitteilen. Dazu sind sie verpflichtet, sodass sie auch zeitnah aktiv werden müssen. Im Umzugsstress kann man zwar leicht Behördengänge oder andere Formalitäten vergessen, an das Elterngeld sollte man aber unbedingt denken. Bereits vor dem eigentlichen Umzugstermin kann man sich persönlich oder telefonisch an die Elterngeldstelle wenden. Spätestens ein bis zwei Wochen nach dem Umzug sollte man aber die Elterngeld-Ummeldung vornehmen.
Indem man das Elterngeld rechtzeitig ummeldet, kommt man seinen Informationspflichten nach und riskiert keine Schwierigkeiten beim Bezug der Leistung. Gleichzeitig verhindert man, dass man wichtige Post von der Elterngeldstelle verpasst. In Sachen Post ist aber auch ein Post-Nachsendeauftrag sehr empfehlenswert.
Situationen, die eine Änderungsmitteilung an die Elterngeldstelle erfordern
Ein Umzug ist der klassische Fall, der eine Änderungsmitteilung an die Elterngeldstelle erfordert. Das ist aber nicht die einzige Situation, in der man eine Elterngeld-Ummeldung vornehmen muss. Grundsätzlich sind hier die folgenden Szenarien zu nennen:
- Umzug
- neue Bankverbindung
Vor allem Familien, die im Rahmen ihres Umzugs auch ihre Bank wechseln, sollten sich um eine vollständige Änderungsmitteilung an die Elterngeldstelle kümmern.
Checkliste: Diese Angaben sollte die Elterngeld-Ummeldung enthalten
Für die Form der Änderungsmitteilung an die Elterngeldstelle gibt es keine Vorschriften. In der Regel reicht es, wenn man anruft, die Stelle persönlich aufsucht oder ein formloses Schreiben aufsetzt, um die relevanten Änderungen mitzuteilen. Teilweise stellen die Elterngeldstellen aber auch entsprechende Formulare zur Verfügung. Grundsätzlich sollte man stets beachten, dass die folgenden Angaben in diesem Zusammenhang unverzichtbar sind:
- Name
- Adresse
- Name des betreffenden Kindes
- Geburtsdatum des betreffenden Kindes
- Elterngeldnummer beziehungsweise Geschäftszeichen/Aktenzeichen aus dem Elterngeldbescheid
- Bankverbindung
Wenn es darum geht, das Elterngeld umzumelden, muss man in der Regel keine strengen Formvorschriften einhalten. Entscheidend ist, dass man der zuständigen Elterngeldstelle den Umzugstermin sowie die neue Adresse mitteilt. Nichtsdestotrotz kann es sinnvoll sein, sich gut vorzubereiten. Damit die Ummeldung bei der Elterngeldstelle reibungslos funktioniert, gibt es nachfolgend fünf kurze Tipps:
- Recherchieren Sie nach der Elterngeldstelle, die für Ihren neuen Wohnort zuständig ist!
- Nutzen Sie nach Möglichkeit die Vordrucke oder Formulare der Elterngeldstelle für die Ummeldung!
- Geben Sie bei der Elterngeld-Ummeldung unbedingt das Geschäftszeichen aus dem Elterngeldbescheid an!
- Vereinbaren Sie gegebenenfalls einen Termin für eine persönliche Vorsprache bei der Elterngeldstelle!
- Beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen beim Elterngeld nur bedingt möglich sind!
FAQs
Wann muss man das Elterngeld ummelden?
Das Elterngeld muss umgemeldet werden, wenn sich Änderungen in den melderechtlichen Daten ergeben. Insbesondere bei einem Umzug ist es wichtig, das Elterngeld zeitnah nach dem Umzug umzumelden, idealerweise innerhalb von ein bis zwei Wochen. Es ist jedoch empfehlenswert, die Elterngeldstelle bereits vor dem Umzugstermin über die anstehende Änderung zu informieren. Neben einem Umzug erfordern auch Änderungen in der Bankverbindung oder anderen relevanten Informationen eine Ummeldung des Elterngeldes.
Wie soll die Ummeldung bei der Elterngeldstelle erfolgen?
Die Ummeldung bei der Elterngeldstelle kann auf unterschiedliche Weisen erfolgen, je nachdem welche Möglichkeiten die jeweilige Elterngeldstelle anbietet. Es besteht in der Regel die Option einer persönlichen Vorsprache vor Ort, einer telefonischen Kontaktaufnahme oder dem Versenden eines formlosen Schreibens per Post oder E-Mail. Einige Elterngeldstellen stellen spezielle Formulare zur Verfügung. Bei der Ummeldung sollten alle relevanten Informationen wie Name, neue Adresse, Geburtsdatum des Kindes, Elterngeldnummer oder Geschäftszeichen aus dem Elterngeldbescheid sowie gegebenenfalls die neue Bankverbindung angegeben werden.
Welche Elterngeldstelle ist nach dem Umzug zuständig?
Nach einem Umzug ist die zuständige Elterngeldstelle abhängig vom neuen Wohnort. Jede Stadt oder Gemeinde hat ihre eigene Elterngeldstelle, die für die Bearbeitung der Elterngeldangelegenheiten zuständig ist. Um die genaue Zuständigkeit zu ermitteln, kann man verschiedene Möglichkeiten nutzen, wie die Online-Recherche auf der Website der neuen Stadt oder Gemeinde oder die Kontaktaufnahme mit dem örtlichen Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt.
Was passiert mit dem Elterngeld bei Umzug?
Nach dem Umzug muss man die neue Adresse und den Umzugstermin der Elterngeldstelle mitteilen, damit die Zahlungen an die neue Adresse erfolgen und die Bearbeitung der Elterngeldangelegenheiten fortgesetzt werden kann. Je nach den Vorgaben der Elterngeldstelle kann die Mitteilung persönlich, telefonisch, schriftlich per Post oder E-Mail erfolgen.