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Elterngeld ummelden

Wenn Sie während des Elterngeldbezugs umziehen, müssen Sie Ihre neue Adresse der zuständigen Elterngeldstelle mitteilen. Das geht formlos und kostenlos, sollte aber unverzüglich passieren, damit Ihre Zahlung nicht stockt und Sie keine Post verpassen.

Eine Ummeldung des Elterngeldes im engeren Sinn gibt es nicht: Sie melden keine Leistung um, sondern Sie teilen der Elterngeldstelle eine Änderung Ihrer Daten mit. In der Praxis ist damit meist der Umzug an eine neue Adresse gemeint, manchmal auch eine neue Bankverbindung. Diese Mitteilung ist Pflicht und folgt aus § 60 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I): Wer eine Sozialleistung bezieht, muss alle Änderungen, die für die Leistung erheblich sind, unverzüglich melden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wohin: an die Elterngeldstelle, die für Ihren Fall geführt wird – bei einem Umzug innerhalb desselben Zuständigkeitsbereichs bleibt sie gleich, bei einem Wechsel des Bundeslandes oder der Region kann eine andere Stelle zuständig werden.
  • Wie: formlos schriftlich (Brief, oft auch E-Mail oder Online-Formular), je nach Stelle auch telefonisch oder persönlich.
  • Wann: unverzüglich, idealerweise schon vor dem Umzug, spätestens innerhalb von ein bis zwei Wochen danach.
  • Kosten: keine. Die Mitteilung ist gebührenfrei.
  • Wichtig: Geben Sie immer das Aktenzeichen oder Geschäftszeichen aus Ihrem Elterngeldbescheid an.

Was bedeutet Elterngeld ummelden?

Das Elterngeld wird vom Bund finanziert, aber von den Ländern und Kommunen verwaltet. Deshalb ist nicht eine zentrale Behörde zuständig, sondern eine örtliche Elterngeldstelle – je nach Bundesland angesiedelt beim Jugendamt, beim Versorgungsamt, bei einem Landesamt oder einer kommunalen Stelle. Diese Stelle führt Ihren Akt, berechnet Ihr Elterngeld und überweist es.

Ziehen Sie um, ändert sich Ihre Meldeadresse. Die Elterngeldstelle braucht diese Information, um Bescheide und Schreiben an die richtige Adresse zu schicken und Ihre Akte korrekt zu führen. Beim Bürgeramt melden Sie sich beim Umzug ohnehin an oder um – die Elterngeldstelle erfährt davon aber nicht automatisch. Sie müssen sie selbst informieren.

Der Umzug ist der häufigste Anlass für eine Änderungsmitteilung. Daneben sollten Sie der Elterngeldstelle auch eine neue Bankverbindung sowie Änderungen melden, die sich auf die Höhe des Elterngeldes auswirken können – etwa wenn Sie früher als geplant wieder arbeiten oder sich Ihr Einkommen während des Bezugs ändert.

In welchen Fällen müssen Sie die Elterngeldstelle informieren?

Die Mitteilungspflicht aus § 60 SGB I gilt für alle Änderungen, die für die Leistung erheblich sind. Beim laufenden Elterngeldbezug betrifft das vor allem:

  • Umzug / neue Adresse – Ihre eigene, die des anderen Elternteils, des Kindes oder eingetragener Geschwisterkinder.
  • Neue Bankverbindung, auf die das Elterngeld überwiesen werden soll.
  • Aufnahme oder Änderung einer Erwerbstätigkeit während des Bezugs (Teilzeit, höhere Stundenzahl, früherer Wiedereinstieg), da dies das Elterngeld mindern kann.
  • Änderungen beim Einkommen während des Bezugszeitraums.
  • Änderung der Lebenssituation, etwa Trennung der Eltern oder eine weitere Schwangerschaft.
Reine Adress- und Kontoänderungen ändern die Höhe Ihres Elterngeldes nicht. Änderungen bei Einkommen oder Arbeitszeit können dagegen zu einer Neuberechnung führen. Verschweigen Sie solche Änderungen nicht – sonst drohen Rückforderungen bereits ausgezahlter Beträge.

Welche Angaben gehören in die Mitteilung?

Damit Ihre Änderungsmitteilung eindeutig zugeordnet werden kann, sollten Sie folgende Angaben machen:

Angabe Warum wichtig
Vor- und Nachname Zuordnung zur leistungsberechtigten Person
Aktenzeichen / Geschäftszeichen Steht auf dem Elterngeldbescheid, beschleunigt die Bearbeitung erheblich
Name und Geburtsdatum des Kindes Identifikation des konkreten Elterngeldfalls
Neue Adresse Damit Bescheide korrekt zugestellt werden
Umzugsdatum Klärt, ab wann die neue Adresse gilt
Neue Bankverbindung (falls geändert) Damit das Elterngeld weiter ankommt
Datum und Unterschrift Bei schriftlicher Mitteilung erforderlich

So läuft die Änderungsmitteilung ab

  • Schritt 1: Prüfen Sie, ob nach dem Umzug noch dieselbe Elterngeldstelle zuständig ist. Bei einem Umzug innerhalb derselben Kommune oder Region bleibt sie in der Regel gleich. Ziehen Sie in ein anderes Bundesland oder eine andere Region, kann eine neue Stelle zuständig werden.
  • Schritt 2: Halten Sie Ihren Elterngeldbescheid mit dem Aktenzeichen bereit.
  • Schritt 3: Teilen Sie die Änderung mit – formlos per Brief oder E-Mail, über ein Online- oder Vordruck-Formular der Stelle oder telefonisch. Viele Elterngeldstellen bieten ein eigenes Formular „Änderungsmitteilung“ zum Download an.
  • Schritt 4: Bewahren Sie eine Kopie oder den Versandnachweis auf, damit Sie die rechtzeitige Mitteilung belegen können.
  • Schritt 5: Richten Sie zusätzlich einen Nachsendeauftrag bei der Post ein, damit Sie in der Übergangszeit keine Schreiben verpassen.
Welche Elterngeldstelle für Sie zuständig ist, finden Sie über die Funktion „Beratung vor Ort“ auf dem Familienportal des Bundes (familienportal.de) – einfach Postleitzahl Ihres neuen Wohnorts eingeben.

Kosten und Gebühren

Die Änderungsmitteilung an die Elterngeldstelle ist kostenlos. Es fallen keine Gebühren an, egal ob Sie schriftlich, telefonisch oder online melden. Kosten können nur an anderer Stelle entstehen, etwa Portokosten für einen Brief oder die Gebühr für die Anmeldung beim Bürgeramt nach dem Umzug. Die An- oder Ummeldung des Wohnsitzes beim Meldeamt ist ebenfalls grundsätzlich gebührenfrei.

Fristen und Sonderfälle

Eine starre gesetzliche Frist in Tagen gibt es für die Adressänderung nicht – § 60 SGB I verlangt aber eine unverzügliche Mitteilung, also ohne schuldhaftes Zögern. Praktisch heißt das: möglichst schon vor dem Umzug, spätestens ein bis zwei Wochen danach.

  • Wechsel der Elterngeldstelle: Bei einem Umzug über die Zuständigkeitsgrenze hinweg gibt die bisherige Stelle Ihre Akte an die neue ab. Sie müssen in der Regel keinen neuen Antrag stellen – informieren Sie aber beide Stellen, wenn unklar ist, wer zuständig ist.
  • Laufende Auszahlung: Eine reine Adressänderung unterbricht die Zahlung nicht. Wird der Akt umgesetzt, kann es kurzzeitig zu Verzögerungen kommen.
  • Rückwirkende Änderungen: Korrekturen, die die Höhe betreffen, sind nur eingeschränkt rückwirkend möglich. Melden Sie leistungsrelevante Änderungen daher zeitnah.

5 Tipps für die Elterngeld-Ummeldung

  • Klären Sie früh, welche Elterngeldstelle nach dem Umzug zuständig ist – über „Beratung vor Ort“ auf familienportal.de.
  • Nutzen Sie, wenn vorhanden, das Formular „Änderungsmitteilung“ Ihrer Elterngeldstelle. Das stellt sicher, dass Sie nichts vergessen.
  • Geben Sie immer das Aktenzeichen aus dem Elterngeldbescheid an – das ist der schnellste Weg zur richtigen Akte.
  • Melden Sie nicht allein die Adresse, sondern in einem Aufwasch auch eine geänderte Bankverbindung.
  • Bewahren Sie einen Nachweis der Mitteilung auf und richten Sie einen Post-Nachsendeauftrag ein.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich das Elterngeld bei einem Umzug ummelden?

Ja. Sie müssen der zuständigen Elterngeldstelle Ihre neue Adresse mitteilen. Das ist eine gesetzliche Pflicht nach § 60 SGB I. Einen neuen Antrag müssen Sie dafür in der Regel nicht stellen.

Wie teile ich der Elterngeldstelle die neue Adresse mit?

Formlos. Ein kurzer Brief, eine E-Mail oder ein Online- bzw. Vordruck-Formular der Stelle genügen. Geben Sie Name, Aktenzeichen, Name und Geburtsdatum des Kindes, die neue Adresse und das Umzugsdatum an.

Welche Elterngeldstelle ist nach dem Umzug zuständig?

Die Stelle am neuen Wohnort. Innerhalb derselben Kommune bleibt sie meist gleich, bei einem Wechsel des Bundeslandes oder der Region wird oft eine andere zuständig. Die richtige Stelle finden Sie über „Beratung vor Ort“ auf familienportal.de.

Was kostet die Ummeldung des Elterngeldes?

Nichts. Die Änderungsmitteilung an die Elterngeldstelle ist kostenlos. Auch die Anmeldung des neuen Wohnsitzes beim Bürgeramt ist grundsätzlich gebührenfrei.

Was passiert, wenn ich den Umzug nicht melde?

Bescheide und Post erreichen Sie nicht mehr, und die Bearbeitung kann stocken. Bei leistungsrelevanten Änderungen, die Sie verschweigen, drohen außerdem Rückforderungen bereits ausgezahlten Elterngeldes.

Muss ich auch eine neue Bankverbindung melden?

Ja. Ändert sich Ihr Konto, teilen Sie die neue Bankverbindung der Elterngeldstelle mit, am besten zusammen mit der Adressänderung. Sonst kann die Überweisung des Elterngeldes scheitern.

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