Führungszeugnis beim Bürgerservice beantragen
Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann dieses beim Bürgerservice beantragen. Das kommunale Bürgeramt bietet verschiedene Dienstleistungen an und bietet auch die Gelegenheit, ein Führungszeugnis zu beantragen. Bürgerinnen und Bürger, die bislang noch kein Führungszeugnis brauchten, haben oftmals einige Fragen. Daher ist es sinnvoll, vor dem Behördengang etwas zu recherchieren und dem Führungszeugnis auf den Grund zu gehen. Hier erfahren Interessierte viel Wissenswertes und sind so bestens vorbereitet für den Termin im Bürgerbüro.
Inhaltsverzeichnis
Darum handelt es sich bei einem Führungszeugnis
Es kommt zunächst die Frage auf, was man unter einem Führungszeugnis verstehen kann. Dabei handelt es sich um einen Auszug aus dem Strafregister, der über die registrierten Vorstrafen der betreffenden Person Auskunft gibt. Es ist eine behördliche Bescheinigung, die in vielen Situationen als Unbescholtenheitszeugnis dient. Die betreffende Person kann mithilfe eines sauberen Führungszeugnisses ihre Straffreiheit belegen.
Das sind die Unterschiede zwischen einem Führungszeugnis und einem polizeilichen Führungszeugnis
Wenn es um ein Führungszeugnis geht, ist in Deutschland zuweilen auch von einem polizeilichen Führungszeugnis die Rede. Man sollte wissen, dass es sich um zwei unterschiedliche Sachen handelt. Die folgenden Ausführungen verdeutlichen dies:
- FührungszeugnisDas klassische Führungszeugnis wird auch als einfaches Führungszeugnis bezeichnet. Dabei handelt es sich um einen Auszug aus dem Bundeszentralregister, der über strafrechtliche Verurteilungen und Entscheidungen von Verwaltungsbehörden Auskunft gibt.
- polizeiliches FührungszeugnisAls polizeiliches Führungszeugnis wird das erweiterte Führungszeugnis bezeichnet, das auch geringfügige Verurteilungen aufführt. Insbesondere kinder- und jugendschutzrelevante Verurteilungen sowie Verurteilungen aufgrund von Sexualdelikten werden hier aufgeführt.
Führungszeugnis beantragen: So geht’s
All diejenigen, die ein Führungszeugnis benötigen, können sich an den Bürgerservice ihrer Kommune wenden. Dort können sie einen entsprechenden Antrag stellen. Die Meldebehörden sind hier zuständig, sodass man im Bürgerbüro an der richtigen Adresse ist. Es besteht aber auch die Möglichkeit, einen Online-Service zu nutzen. Nicht nur das einfache Führungszeugnis kann man online beantragen, sondern gegebenenfalls auch das erweiterte Führungszeugnis.
Wer ein Führungszeugnis beantragen möchte, weil er es für berufliche oder private Zwecke benötigt, kann entweder den Bürgerservice der Kommune persönlich aufsuchen oder das Online-Portal des Bundesamts für Justiz nutzen.
Checkliste: Typische Situationen, in denen man ein Führungszeugnis braucht
In Zusammenhang mit der Beantragung eines Führungszeugnisses kommt immer wieder die Frage auf, warum man einen solchen Auszug aus dem Bundeszentralregister des Bundesamtes für Justiz benötigt. Die folgende Checkliste nennt typische Situationen und vermittelt somit einen Eindruck von der Relevanz des Führungszeugnisses:
- Bewerbung in bestimmten Branchen und Berufen
- Ausübung bestimmter Berufe oder Tätigkeiten
- Erteilung einer Fahrerlaubnis
- Antrag auf Einbürgerung
Wer ein Führungszeugnis beantragen muss, um es dem Arbeitgeber oder einer Behörde vorzulegen, sollte sich mit dem Thema befassen und ergründen, was im Führungszeugnis steht. Außerdem ist es hilfreich, die folgenden Tipps zu beherzigen:
- Bringen Sie in Erfahrung, ob ein einfaches Führungszeugnis ausreicht oder Sie ein erweitertes Führungszeugnis benötigen!
- Beantragen Sie Ihr Führungszeugnis rechtzeitig und planen Sie eine gewisse Bearbeitungszeit ein!
- Achten Sie darauf, dass Ihr Führungszeugnis aktuell ist!
- Beantragen Sie gegebenenfalls ein europäisches Führungszeugnis (criminal record certificate) !
- Nutzen Sie nach Möglichkeit Online-Services, um ein Führungszeugnis zu beantragen!
FAQs
Wie erhält man ein Führungszeugnis?
Um ein Führungszeugnis zu erhalten, muss ein Antrag gestellt werden. Dies kann entweder persönlich beim örtlichen Bürgerservice oder Bürgeramt oder online über das Portal des Bundesamts für Justiz erfolgen. Bei der Antragstellung muss die Identität nachgewiesen werden, in der Regel durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Es fallen Gebühren an, die entweder direkt bei der Antragstellung oder online bezahlt werden müssen.
Was steht im Führungszeugnis?
Im Führungszeugnis werden Eintragungen über strafrechtliche Verurteilungen und Entscheidungen von Verwaltungsbehörden aufgeführt. Es dient als Nachweis über die Vorstrafen einer Person und gibt Auskunft darüber, ob diese vorbestraft ist oder nicht. Das Führungszeugnis enthält Informationen über Geldstrafen ab 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen ab 3 Monaten. Es wird häufig für berufliche Zwecke oder bei bestimmten Tätigkeiten angefordert, um die Straffreiheit einer Person zu belegen.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines Antrags auf ein Führungszeugnis?
Die Bearbeitungsdauer für einen Antrag auf ein Führungszeugnis beträgt in der Regel etwa ein bis zwei Wochen. Die genaue Dauer kann variieren und hängt von Faktoren wie der Auslastung der Behörde und dem gewählten Antragsverfahren ab. Bei einer Online-Beantragung kann die Bearbeitung schneller erfolgen als bei einer persönlichen Beantragung im Bürgeramt.
Was kostet ein Führungszeugnis?
Die Kosten für ein reguläres, erweitertes und europäisches Führungszeugnis betragen derzeit jeweils 13 Euro. Es besteht jedoch die Möglichkeit, von dieser Gebühr befreit zu werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Gebührenbefreiung kann beispielsweise für Personen in finanzieller Notlage gelten, die Sozialhilfe, Hartz IV (ALG II) oder BAföG beziehen. Um eine Gebührenbefreiung zu erhalten, muss ein Antrag auf Ausstellung des Führungszeugnisses sowie ein Antrag auf Gebührenbefreiung gestellt werden. Weitere Informationen zur Gebührenbefreiung finden Sie auf der Website des Bundesamts für Justiz.