Führungszeugnis beim Bürgerservice beantragen

📖 Lesezeit: 6 Min · 📅 16. Juni 2026
Ein Führungszeugnis beantragen Sie persönlich im Bürgeramt Ihrer Stadt oder online über das Portal des Bundesamts für Justiz. Es kostet 13 Euro und wird Ihnen in der Regel innerhalb weniger Wochen per Post zugeschickt – nicht direkt beim Termin ausgehändigt.
Sie brauchen ein Führungszeugnis für eine Bewerbung, eine ehrenamtliche Tätigkeit oder eine Behörde? Hier erfahren Sie, welche Art Sie benötigen, was Sie mitbringen müssen, wie lange es dauert und wie Sie Geld sparen können. Wichtig vorab: Das Bürgeramt nimmt nur Ihren Antrag entgegen. Ausgestellt und verschickt wird das Zeugnis vom Bundesamt für Justiz in Bonn.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Wo: persönlich im Bürgeramt/Bürgerservice Ihrer Meldegemeinde oder online auf fuehrungszeugnis.bund.de
- Kosten: 13 Euro pro Führungszeugnis – einfach, erweitert und europäisch jeweils gleich
- Dauer: meist 1 bis 2 Wochen, derzeit wegen hoher Nachfrage teils länger; europäisches Zeugnis bis zu 20 Werktage
- Mitbringen: gültiger Personalausweis oder Reisepass; beim erweiterten Zeugnis zusätzlich die schriftliche Aufforderung der Stelle
- Versand: Sie erhalten das Zeugnis per Post, nicht beim Termin
- Ab 14 Jahren können Sie ein Führungszeugnis beantragen
Was ist ein Führungszeugnis?
Ein Führungszeugnis ist ein amtlicher Auszug aus dem Bundeszentralregister, das vom Bundesamt für Justiz geführt wird. Es zeigt, ob über eine Person strafrechtliche Verurteilungen eingetragen sind. Ist nichts eingetragen, enthält das Zeugnis den Vermerk „Inhalt: Keine Eintragung“.
Nicht jede Verurteilung steht im einfachen Führungszeugnis. Geringe Strafen – etwa Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen oder Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten – bleiben in der Regel unerwähnt, sofern keine weitere Strafe eingetragen ist. Das einfache Führungszeugnis zeichnet also kein vollständiges Bild des Registers, sondern nur der relevanteren Eintragungen.
Häufig fällt der Begriff polizeiliches Führungszeugnis. Das ist umgangssprachlich dasselbe wie das einfache Führungszeugnis – die Polizei ist daran nicht beteiligt. Davon klar zu unterscheiden ist das erweiterte Führungszeugnis, das zusätzliche Eintragungen enthält.
Welche Arten gibt es?
| Art | Wofür | Besonderheit |
|---|---|---|
| Einfaches Führungszeugnis (Belegart N) | für private und berufliche Zwecke, Vorlage beim Arbeitgeber | geht an Sie selbst |
| Erweitertes Führungszeugnis | für Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen, Ehrenamt, Betreuung, Pflege | schriftliche Aufforderung der Stelle nötig; enthält zusätzliche Eintragungen |
| Behördenführungszeugnis (Belegart O) | wenn eine Behörde es selbst anfordert, z. B. für eine Erlaubnis | geht direkt an die Behörde, nicht an Sie |
| Europäisches Führungszeugnis | für Staatsangehörige eines anderen EU-Staates | enthält zusätzlich Eintragungen aus dem Herkunftsland |
Voraussetzungen
- Sie haben das 14. Lebensjahr vollendet
- Sie sind in Deutschland mit Wohnsitz gemeldet (für den Antrag im Bürgeramt) oder beantragen als im Ausland lebende Person direkt beim Bundesamt für Justiz
- Sie weisen Ihre Identität mit Personalausweis oder Reisepass nach
- Für das erweiterte Führungszeugnis: Sie haben eine schriftliche Aufforderung der Stelle, die das Zeugnis verlangt
Beantragen können Sie das Führungszeugnis grundsätzlich nur für sich selbst. Eine Beantragung für eine andere Person ist nur mit Vollmacht und in engen Grenzen möglich.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bei Pass zusätzlich Meldebescheinigung)
- Bei abweichender Versandadresse: Angabe einer c/o-Adresse möglich – Empfänger bleiben aber immer Sie
- Beim erweiterten Führungszeugnis: das Aufforderungsschreiben der Behörde, des Vereins oder des Arbeitgebers, in dem der Zweck bestätigt wird
- Gegebenenfalls Nachweis für eine Gebührenbefreiung (siehe unten)
- Die Gebühr von 13 Euro
So läuft der Antrag ab
Sie haben zwei Wege: persönlich im Bürgeramt oder online. Beide führen zum gleichen Ergebnis – das Zeugnis stellt in jedem Fall das Bundesamt für Justiz aus.
Persönlich im Bürgeramt:
- Termin beim Bürgerservice Ihrer Meldegemeinde vereinbaren, falls dort Termine nötig sind
- Ausweisdokument und – beim erweiterten Zeugnis – die schriftliche Aufforderung mitbringen
- Antrag ausfüllen und Gebühr bezahlen
- Das Bürgeramt leitet den Antrag an das Bundesamt für Justiz weiter
- Sie erhalten das Zeugnis später per Post an Ihre Adresse
Online über fuehrungszeugnis.bund.de:
- Sie benötigen einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) und ein Lesegerät oder die AusweisApp auf dem Smartphone
- Identität online nachweisen, Antrag ausfüllen, Gebühr per Karte zahlen
- Auch das erweiterte Zeugnis lässt sich online beantragen – das Aufforderungsschreiben wird dabei vorgelegt
Kosten und Gebühren
Die Gebühr beträgt einheitlich 13 Euro pro Führungszeugnis – unabhängig davon, ob Sie ein einfaches, erweitertes oder europäisches Zeugnis beantragen. Grundlage ist das Justizverwaltungskostengesetz (JVKostG).
Gültigkeit, Dauer und Sonderfälle
Ein Führungszeugnis hat kein offizielles Ablaufdatum. In der Praxis akzeptieren Arbeitgeber und Behörden meist ein Zeugnis, das nicht älter als drei bis sechs Monate ist. Maßgeblich ist das Ausstellungsdatum auf dem Dokument.
Die Bearbeitungs- und Versanddauer liegt üblicherweise bei ein bis zwei Wochen. Wegen des derzeit hohen Antragsaufkommens kann es länger dauern – planen Sie also Puffer ein. Ein europäisches Führungszeugnis dauert wegen der Abfrage im Herkunftsland bis zu 20 Werktage.
Das fertige Zeugnis geht ausschließlich an Sie als antragstellende Person. Eine Zustellung an eine abweichende Adresse ist über eine c/o-Angabe möglich, der Versand an einen Dritten als Empfänger jedoch nicht.
5 Tipps für Ihren Antrag
- Art vorab klären: Fragen Sie bei der Stelle nach, ob ein einfaches oder ein erweitertes Führungszeugnis verlangt wird.
- Früh beantragen: Planen Sie wegen Bearbeitungs- und Postlaufzeit mindestens zwei bis drei Wochen Vorlauf ein.
- Aufforderungsschreiben mitnehmen: Für das erweiterte Zeugnis geht ohne die schriftliche Bestätigung der Stelle nichts.
- Gebührenbefreiung prüfen: Bei Ehrenamt oder finanzieller Notlage zahlen Sie unter Umständen nichts.
- Online sparen: Mit Online-Ausweisfunktion beantragen Sie das Zeugnis bequem von zu Hause und sparen sich den Behördengang.
Häufig gestellte Fragen
Wo beantrage ich ein Führungszeugnis?
Im Bürgeramt oder Bürgerservice Ihrer Meldegemeinde oder online über das Portal des Bundesamts für Justiz unter fuehrungszeugnis.bund.de. Ausgestellt und verschickt wird es in beiden Fällen vom Bundesamt für Justiz.
Was kostet ein Führungszeugnis?
Es kostet einheitlich 13 Euro – egal ob einfaches, erweitertes oder europäisches Führungszeugnis. Für ehrenamtliche Tätigkeiten oder bei finanzieller Notlage können Sie eine Gebührenbefreiung beantragen.
Wie lange dauert es, bis ich das Zeugnis erhalte?
Meist ein bis zwei Wochen, derzeit wegen hoher Nachfrage teils länger. Ein europäisches Führungszeugnis kann bis zu 20 Werktage dauern. Das Zeugnis kommt per Post, nicht beim Termin.
Was ist der Unterschied zwischen einfachem und erweitertem Führungszeugnis?
Das erweiterte Führungszeugnis enthält zusätzliche Eintragungen, vor allem zu Straftaten gegen Minderjährige. Es ist Pflicht für Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen und setzt eine schriftliche Aufforderung der Stelle voraus.
Ist das polizeiliche Führungszeugnis etwas anderes?
Nein. Der Begriff polizeiliches Führungszeugnis ist umgangssprachlich und meint das einfache Führungszeugnis. Die Polizei ist daran nicht beteiligt – zuständig ist das Bundesamt für Justiz.
Wird das Führungszeugnis bald digital?
Ja. Ab dem 1. Oktober 2026 soll das Führungszeugnis als gesichertes PDF über das BundID-Konto bereitgestellt werden. Die gesetzliche Grundlage wurde im Mai 2026 beschlossen. Bis zur Einführung gilt der Postversand.
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