Umwelt und Natur

📖 Lesezeit: 6 Min · 📅 17. Juni 2026
Im Themenbereich Umwelt und Natur geht es um die Dinge, die im Alltag rund um Abfall und Entsorgung anfallen. Hier finden Sie die passenden Anleitungen und erfahren, an welche Stelle Sie sich vor Ort wenden.
Abfall und Entsorgung gehören zu den Aufgaben, die in Deutschland kommunal geregelt sind. Zuständig ist meist der Abfallwirtschaftsbetrieb, der Eigenbetrieb oder das Umweltamt Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises. Welche Tonnen abgeholt werden, wie die Gebühren berechnet werden und wie Sie Sperrmüll loswerden, entscheidet jede Kommune selbst.
Diese Übersichtsseite bündelt die wichtigsten Anliegen aus diesem Bereich. Sie zeigt Ihnen, welche Schritte jeweils nötig sind und führt Sie direkt zu den Detailseiten mit den konkreten Anleitungen.
Gemeinsam ist allen Themen, dass die genauen Regeln vor Ort festgelegt werden. Bundesweit gilt das Kreislaufwirtschaftsgesetz als Rahmen, doch die Umsetzung im Alltag regelt jede Kommune über ihre eigene Abfallsatzung. Das betrifft die Trennung in Restmüll, Bioabfall, Papier und Verpackungen ebenso wie die Frage, wie Sie sperrige oder besondere Abfälle loswerden. Die verlinkten Anleitungen erklären den jeweils üblichen Ablauf und nennen, worauf Sie unabhängig vom Wohnort achten sollten.
Inhaltsverzeichnis
Themen im Überblick
Abfall und Entsorgung
Müll, Sperrmüll, Sondermüll und Wertstoffhof.
- Abfall richtig entsorgen: das Entsorgungs-ABC
- Altkleider entsorgen: Wohin mit Kleidung, Schuhen und Textilien
- Altöl entsorgen: Wohin damit, was es kostet und welche Pflichten gelten
- Asbest entsorgen: Kosten, Wege und Vorschriften 2026
- Batterien entsorgen: Wohin damit? Alle Rückgabestellen, Kosten und Regeln 2026
- Bauschutt entsorgen: Wohin, was kostet es und worauf Sie achten müssen
- Biotonne anmelden: Antrag, Kosten und Ablauf 2026
- Elektroschrott entsorgen: Wertstoffhof, Handel-Rücknahme & Abholung
- Gelber Sack & Gelbe Tonne: Was darf rein – und was sich 2026 ändert
- Grünschnitt entsorgen: Wege, Kosten und Tipps 2026
- Kühlschrank entsorgen: kostenlos & richtig (Wege, Kosten, Anleitung)
- Matratze entsorgen: Wertstoffhof, Sperrmüll & Kosten 2026
- Müll anmelden
- Reifen entsorgen: Wohin mit Altreifen, was es kostet (2026)
- Schadstoffmobil: Sondermüll kostenlos entsorgen – Termine, Annahme, Ablauf
- Sondermüll entsorgen
- Sperrmüll anmelden
- Styropor entsorgen: Welche Tonne, wohin damit und was es kostet
- Wertstoffhof
Natur und Garten
Bäume und Grünes rund ums Grundstück.
Wer ist für Abfall und Entsorgung zuständig?
Für die Abfallentsorgung ist Ihr Wohnort zuständig, nicht der Bund oder das Land. Je nach Region heißt die Stelle Abfallwirtschaftsbetrieb, Stadtreinigung, Entsorgungsbetrieb oder schlicht Umweltamt. In vielen Landkreisen übernimmt ein gemeinsamer Zweckverband die Aufgabe für mehrere Gemeinden.
Wofür Sie zahlen, hängt vom Gebührenmodell Ihrer Kommune ab. Üblich sind eine Grundgebühr und eine Leerungsgebühr, die sich nach Größe und Anzahl der Tonnen richtet. Wer weniger Restmüll produziert und konsequent trennt, kann oft eine kleinere Tonne oder einen längeren Leerungsrhythmus wählen und so sparen. Über die Höhe und Berechnung Ihrer Abfallgebühren gibt der jährliche Gebührenbescheid Auskunft.
Wenn Sie nicht sicher sind, an wen Sie sich wenden müssen, hilft die folgende Orientierung:
| Anliegen | Wo erledigen? | Wie? |
|---|---|---|
| Sperrmüll abholen lassen | Kommunaler Abfallbetrieb | Online-Formular, Telefon oder vor Ort |
| Sperrmüll selbst abgeben | Wertstoffhof / Recyclinghof | Persönlich, oft kostenlos in haushaltsüblicher Menge |
| Mülltonnen anmelden | Abfallbetrieb der Gemeinde | Antrag bei Einzug oder Umzug |
| Tonnengröße ändern | Abfallbetrieb der Gemeinde | Formlose Mitteilung oder Online-Antrag |
| Schadstoffe / Sondermüll abgeben | Wertstoffhof oder Schadstoffmobil | Persönlich zu den Annahmezeiten |
| Baum im Garten fällen | Untere Naturschutzbehörde / Umweltamt | Antrag, falls Baumschutzsatzung gilt |
Wichtige Fristen, Kosten und Eckdaten 2026
Die folgende Übersicht fasst zusammen, was bundesweit gilt und was Ihre Kommune im Einzelfall festlegt. Konkrete Gebühren entnehmen Sie immer der Satzung vor Ort.
| Thema | Was gilt 2026 | Kosten |
|---|---|---|
| Sperrmüllabholung | Anmeldung über Online-Formular, Telefon oder App; Termin wird zugeteilt | Je nach Kommune kostenlose Abholungen pro Jahr oder Gebühr je Abholung |
| Sperrmüll am Wertstoffhof | Anlieferung zu den Öffnungszeiten, meist ohne Termin | In haushaltsüblicher Menge häufig kostenfrei, sonst nach Gewicht/Menge |
| Schadstoffe / Sondermüll | Farben, Lacke, Altöl, Batterien, Chemikalien getrennt abgeben (Wertstoffhof oder Schadstoffmobil) | Für Privathaushalte vielerorts gebührenfrei, lokal unterschiedlich |
| Batterien & Akkus | Rücknahme im Handel ist gesetzlich vorgeschrieben | Kostenlos |
| Elektroschrott / Altgeräte | Rückgabe an kommunaler Sammelstelle und im Handel (Großgeräte sowie Kleingeräte bei großen Verkaufsflächen) | Für Endnutzer in der Regel kostenlos |
| Mülltonne bei Umzug | Anschluss- und Benutzungszwang: Haushalt am neuen Wohnort anmelden bzw. Tonnen übernehmen | Grund- und Leerungsgebühr laut Gebührenbescheid |
| Baumfällung im Garten | Verbot von Gehölzschnitt und Rodung nach § 39 BNatSchG vom 1. März bis 30. September; je nach Baumschutzsatzung ganzjährig genehmigungspflichtig | Antrags-/Verwaltungsgebühr je nach Kommune |
Häufig gestellte Fragen
Was ist Sperrmüll und was gehört dazu?
Sperrmüll sind sperrige Gegenstände aus dem Haushalt, die wegen ihrer Größe nicht in die Restmülltonne passen. Dazu zählen zum Beispiel Möbel, Matratzen, Teppiche, große Polster oder Lattenroste. Bauschutt, Autoteile, Altreifen, Elektrogeräte und Sondermüll gehören dagegen nicht zum Sperrmüll und müssen getrennt entsorgt werden.
Was nimmt die Sperrmüllabfuhr nicht mit?
Nicht mitgenommen werden in der Regel Elektrogeräte, Bauabfälle wie Fliesen oder Bauschutt, Altreifen, Farben und Schadstoffe sowie lose Kleinteile in Säcken. Auch sehr schwere Einzelstücke oder fest verbaute Teile bleiben oft stehen. Diese Abfälle bringen Sie zum Wertstoffhof oder zur Schadstoffsammlung.
Ab wann darf man Sperrmüll rausstellen?
Stellen Sie den Sperrmüll erst am Vorabend oder am Morgen des vereinbarten Abholtags an den Straßenrand, nicht tagelang vorher. Viele Kommunen nennen in der Anmeldebestätigung eine genaue Uhrzeit. Stellen Sie den Sperrmüll gut sichtbar auf den Gehweg, ohne Fußgänger oder Verkehr zu behindern.
Was darf nicht in den Restmüll?
In den Restmüll gehören keine Wertstoffe und keine Schadstoffe. Nicht hinein dürfen Batterien, Akkus, Elektrogeräte, Energiesparlampen, Farben, Chemikalien und Medikamentenreste. Auch Bioabfall, Papier, Glas und Verpackungen werden getrennt gesammelt. Restmüll ist nur, was sich nicht verwerten lässt und nicht gefährlich ist.
In welche Mülltonne kommt Styropor?
Sauberes Verpackungs-Styropor (zum Beispiel von Elektrogeräten) gehört in den Gelben Sack beziehungsweise die Gelbe Tonne, sofern es haushaltsübliche Mengen sind. Große Mengen, verschmutztes Styropor oder Dämm-Styropor vom Bau bringen Sie zum Wertstoffhof. Im Zweifel fragen Sie bei Ihrem Abfallbetrieb nach.
Was ist Sondermüll und wo gebe ich ihn ab?
Sondermüll sind gefährliche Abfälle aus dem Haushalt, etwa Farben, Lacke, Lösungsmittel, Altöl, Pflanzenschutzmittel und Batterien. Sie dürfen nicht in den Restmüll oder ins Abwasser. Abgeben können Sie sie am Wertstoffhof, bei stationären Annahmestellen oder beim Schadstoffmobil, das viele Kommunen mehrmals im Jahr einsetzen.
Was tun gegen Maden in der Mülltonne?
Besprühen Sie die Maden mit Essigwasser oder Salzwasser und reinigen Sie die Tonne anschließend gründlich. Vorbeugen können Sie, indem Sie Essensreste in Papier wickeln, die Tonne im Schatten stellen und den Deckel geschlossen halten. Etwas Streu oder Zeitungspapier am Tonnenboden bindet Feuchtigkeit.
Wann brauche ich für eine Baumfällung im Garten eine Genehmigung?
Ob Sie einen Baum auf Ihrem Grundstück fällen dürfen, hängt von der Baumschutzsatzung Ihrer Kommune ab. Viele Städte schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang und verlangen dann einen Antrag bei der unteren Naturschutzbehörde. Unabhängig davon ist nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz das Roden und der starke Rückschnitt von Gehölzen vom 1. März bis 30. September verboten.
Umwelt und Natur
- Abfall richtig entsorgen
- Altkleider entsorgen
- Altöl entsorgen
- Asbest entsorgen
- Batterien entsorgen
- Baumfällung beantragen
- Bauschutt entsorgen
- Biotonne anmelden
- Elektroschrott entsorgen
- Gelber Sack & Gelbe Tonne
- Grünschnitt entsorgen
- Kühlschrank entsorgen
- Matratze entsorgen
- Müll anmelden
- Reifen entsorgen
- Schadstoffmobil
- Sondermüll entsorgen
- Sperrmüll anmelden
- Styropor entsorgen
- Wertstoffhof
- Wespennest entfernen
