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Kfz-Zulassungsstelle

Die Kfz-Zulassungsstelle ist eine wichtige Anlaufstelle für Fahrzeughalter/innen, schließlich können nur zugelassene Kraftfahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen. Bei der Neuanschaffung eines Fahrzeugs, einem Autoverkauf oder auch im Falle eines Umzugs muss man sich hier gegebenenfalls an-, um- oder abmelden. Wer mehr über die erforderlichen Behördengänge erfahren möchte, kann sich nachfolgend informieren.

So sind die Kfz-Zulassungsstellen in Deutschland organisiert

Wissenswert ist, dass die Kfz-Zulassungsstelle auch als Kfz-Zulassungsbehörde bezeichnet wird. Bürgerinnen und Bürger sollten zudem wissen, dass die Zulassungsstelle dem jeweiligen Straßenverkehrsamt angehört. Allerdings untersteht die Kfz-Zulassungsbehörde nicht dem Kraftfahrt-Bundesamt. Die Kfz-Zulassungsstellen sind Einrichtungen der Kreise und Städte und dementsprechend kommunal organisiert.

Die Rechtsgrundlagen der Kfz-Zulassung

Dass die Kfz-Zulassungsstellen wichtige Institutionen des deutschen Verwaltungswesens sind, steht außer Frage. Dabei dient ihnen die Fahrzeug-Zulassungsverordnung als juristische Grundlage. Darin geht es vor allem um die folgenden Aspekte:

  • Notwendigkeit und Verfahren der Zulassung sowie Außerbetriebsetzung
  • Festsetzung und Aufhebung der Unterscheidungskennzeichen
  • Zuteilung, Ausgestaltung und Anbringung von Kennzeichen
  • Zulassungsbescheinigungen
  • Fahrzeugdatenspeicherung im örtlichen und Zentralen Fahrzeugregister
  • Kfz-Versicherungspflichten

Diese Aufgaben hat die Kfz-Zulassungsstelle

Die inhaltliche Bandbreite der Fahrzeug-Zulassungsverordnung setzt sich in Bezug auf die facettenreichen Aufgaben der Kfz-Zulassungsstellen fort. Diese nehmen dementsprechend die folgenden Aufgaben wahr:

  • Anmeldung von Kraftfahrzeugen
  • Ummeldung von Kraftfahrzeugen
  • Abmeldung von Kraftfahrzeugen

Diese Unterlagen sind für die Kfz-Zulassung erforderlich

All diejenigen, die bei der Kfz-Zulassungsstelle vorstellig werden müssen, um ein Auto oder anderes Fahrzeug anzumelden, dürfen die erforderlichen Unterlagen auf keinen Fall vergessen. Dabei handelt es sich um:

  • Personalausweis
  • eVB-Nummer als Versicherungsnachweis
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2
  • TÜV-Nachweis
  • gegebenenfalls COC-Bescheinigung
  • gegebenenfalls Vertretungsvollmacht

Diese Dinge besiegeln die Kfz-Zulassung

Wer sein neues Auto oder anderes Kfz zulassen möchte, muss das betreffende Verfahren durchlaufen und zu diesem Zweck bei der Kfz-Zulassungsstelle vorstellig werden. In diesem Zusammenhang kann sich die Frage nach dem Ergebnis der Zulassung stellen. Die folgenden Dinge besiegeln die Kfz-Zulassung:

  • Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
  • Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens

Checkliste: So kann man ein Kraftfahrzeug zulassen

Dass die Zulassung unerlässlich für die Teilnahme am Straßenverkehr ist, steht außer Frage. Dementsprechend muss man sich an die Kfz-Zulassungsstelle wenden, denn diese ist für derartige Belange zuständig. All diejenigen, die bezüglich der richtigen Herangehensweise unsicher sind, können sich anhand der folgenden Checkliste orientieren. So durchlaufen sie die Kfz-Zulassung Schritt für Schritt.

  • Abschluss einer Kfz-Versicherung
  • eVB-Nummer beantragen
  • An- beziehungsweise Ummeldung bei der Zulassungsstelle
  • Kennzeichen besorgen
  • Kennzeichen siegeln lassen
5 Tipps für den Termin bei der Kfz-Zulassungsstelle

Sofern es um ein zulassungspflichtiges Fahrzeug geht, ist ein Termin bei der örtlichen Kfz-Zulassungsstelle unerlässlich. Viele Menschen scheuen Behördengänge und profitieren daher besonders von den folgenden Tipps:

  • Informieren Sie sich über Online-Services Ihrer Kfz-Zulassungsstelle!
  • Buchen Sie vorab einen Termin, um die Wartezeit zu verkürzen!
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum Termin mit!
  • Denken Sie darüber nach, vorab ein Wunschkennzeichen zu reservieren!
  • Beachten Sie, dass die Kfz-Zulassung nur möglich ist, wenn keine offenen Kfz-Steuerforderungen bestehen!

FAQs

Wo findet man die zuständige Kfz-Zulassungsstelle?

Die zuständige Kfz-Zulassungsstelle befindet sich in der Regel in der Stadt oder im Landkreis, in dem der Fahrzeughalter seinen Wohnsitz hat. Die genaue Adresse und Kontaktdaten können auf der Website der Stadt oder des Landkreises gefunden werden. Alternativ kann man das örtliche Straßenverkehrsamt kontaktieren, um Informationen zur zuständigen Kfz-Zulassungsstelle zu erhalten.

Welche Fahrzeuge sind zulassungsfrei?

Zu den zulassungsfreien Fahrzeugen gehören Stapler, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, motorisierte Krankenfahrstühle, Leichtkraftfahrzeuge mit vier Rädern, Kleinkrafträder mit zwei oder drei Rädern, elektronische Mobilitätshilfen und Zugmaschinen für die Forst- und Landwirtschaft. Diese Fahrzeuge benötigen keine Zulassung im Straßenverkehr. In einigen Fällen kann jedoch ein Versicherungskennzeichen erforderlich sein, wenn sie auf öffentlichen Straßen genutzt werden.

Wann muss die Kfz-Zulassungsstelle bei einem Umzug informiert werden?

Bei einem Umzug in Deutschland muss die Kfz-Zulassungsstelle unverzüglich über die Adressänderung informiert werden. Gemäß der gesetzlichen Vorgaben sollte dies innerhalb einer Woche nach dem Umzug erfolgen. Eine verspätete oder unterlassene Mitteilung kann zu rechtlichen Konsequenzen wie einem Verwarnungsgeld führen.

Welche Formen der Kfz-Zulassung gibt es?

Bei der Kfz-Zulassung werden verschiedene Kennzeichenformen verwendet, um Fahrzeuge zu kennzeichnen. Das allgemeine Kennzeichen ist für den regulären Straßenverkehr bestimmt, während rote Kennzeichen vorübergehend genutzt werden. Zusätzlich gibt es Saisonkennzeichen, die eine zeitlich begrenzte Zulassung ermöglichen. Jede Kennzeichenart hat ihre spezifische Funktion und Anwendungsbereiche.

Was kostet die Kfz-Zulassung?

Die Kosten für die Kfz-Zulassung können je nach Wohnort variieren, da sie nicht bundesweit einheitlich geregelt sind. In der Regel liegen die Gebühren für die Zulassung eines Neuwagens bei etwa 30 Euro. Die Ummeldung eines gebrauchten Fahrzeugs kostet in der Regel zwischen 20 und 30 Euro. Für die Abmeldung eines Fahrzeugs werden in der Regel Kosten von etwa 5 bis 10 Euro berechnet. Zusätzlich können weitere Kosten für spezielle Kennzeichenarten, wie Wunschkennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen, anfallen.