Kfz-Zulassungsstelle

📖 Lesezeit: 7 Min · 📅 16. Juni 2026
Die Kfz-Zulassungsstelle meldet Fahrzeuge an, um und ab. Zuständig ist die Stelle in Ihrem Wohnort-Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt. Viele Vorgänge laufen seit 2023 vollständig online über das Portal i-Kfz – das ist meist deutlich günstiger als der Gang vor Ort.
Die Kfz-Zulassungsstelle (auch Kfz-Zulassungsbehörde oder Straßenverkehrsamt genannt) ist die Anlaufstelle für alles, was mit der amtlichen Zulassung von Autos, Motorrädern, Anhängern und anderen Fahrzeugen zu tun hat. Ohne Zulassung darf ein zulassungspflichtiges Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Diese Seite erklärt, was die Zulassungsstelle macht, wofür sie zuständig ist, welche Unterlagen Sie brauchen und wie Sie viele Vorgänge inzwischen bequem von zu Hause erledigen.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Die Kfz-Zulassungsstelle ist eine kommunale Behörde – zuständig ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt Ihres Wohnorts (bei Firmen: des Firmensitzes).
- Hauptaufgaben: Fahrzeuge anmelden, umschreiben (ummelden) und außer Betrieb setzen (abmelden) sowie Kennzeichen zuteilen.
- Seit dem 1. September 2023 lassen sich diese Vorgänge in der Ausbaustufe 4 von i-Kfz vollständig online erledigen.
- Rechtsgrundlage ist die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV); die Gebühren regelt die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) bundesweit einheitlich.
- Die Online-Vorgänge sind günstiger als der Termin vor Ort – eine Außerbetriebsetzung kostet online nur wenige Euro.
Was macht die Kfz-Zulassungsstelle?
Die Zulassungsstelle führt das örtliche Fahrzeugregister und entscheidet darüber, ob und mit welchem Kennzeichen ein Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen darf. Sie ist eine Einrichtung der Kreise und kreisfreien Städte, also kommunal organisiert. Das übergeordnete Zentrale Fahrzeugregister führt dagegen das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg.
Zu den Kernaufgaben gehören:
- Neuzulassung: Ein fabrikneues oder noch nicht zugelassenes Fahrzeug bekommt erstmals ein Kennzeichen.
- Umschreibung (Ummeldung): bei Halterwechsel (Gebrauchtwagenkauf) oder beim Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk.
- Wiederzulassung: ein zuvor abgemeldetes Fahrzeug wird erneut zugelassen.
- Außerbetriebsetzung (Abmeldung): etwa beim Verkauf, bei Verschrottung oder längerer Stilllegung.
- Adressänderung: Eintrag der neuen Anschrift nach einem Umzug innerhalb desselben Bezirks.
- Kennzeichen: Zuteilung, Reservierung von Wunschkennzeichen, Saison- und Kurzzeitkennzeichen sowie rote Kennzeichen für Händler und Werkstätten.
Zuständigkeit: Welche Stelle ist für mich richtig?
Zuständig ist die Kfz-Zulassungsstelle am Ort Ihres Hauptwohnsitzes. In Landkreisen sitzt sie beim Landratsamt, in kreisfreien Städten beim städtischen Straßenverkehrs- oder Ordnungsamt. Für Firmenfahrzeuge richtet sich die Zuständigkeit nach dem Sitz oder der Niederlassung des Unternehmens.
Seit der Kennzeichenliberalisierung dürfen Sie in vielen Fällen Ihr altes Unterscheidungszeichen behalten, auch wenn Sie in einen anderen Kreis umziehen. Ummelden müssen Sie das Fahrzeug bei der für den neuen Wohnort zuständigen Stelle trotzdem.
Konkrete Adresse, Öffnungszeiten und Online-Angebote finden Sie auf der Website Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt. Suchen Sie dort nach „Kfz-Zulassung“ oder „Straßenverkehrsamt“.
So läuft der Kontakt ab: vor Ort oder online
Sie haben zwei Wege: den klassischen Termin in der Behörde oder die internetbasierte Fahrzeugzulassung i-Kfz.
Vor Ort
- Termin online oder telefonisch buchen (reduziert Wartezeiten erheblich).
- Kfz-Versicherung abschließen und eVB-Nummer als Versicherungsnachweis besorgen.
- Mit allen Unterlagen zum Termin erscheinen.
- Kennzeichenschilder beim Schildermacher prägen lassen und vor Ort siegeln (stempeln) lassen.
Online über i-Kfz
Seit dem 1. September 2023 ermöglicht die i-Kfz-Stufe 4, Fahrzeuge online an-, um- und abzumelden – ohne Behördengang. Den Zugang erreichen Sie über das Portal Ihres Bundeslandes oder Ihrer Kommune. Sie benötigen dafür:
- Personalausweis oder eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und sechsstelliger PIN, dazu die kostenlose AusweisApp (oder ein Kartenlesegerät); alternativ BundID per ELSTER oder eID.
- Die Sicherheitscodes von der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II sowie – bei Außerbetriebsetzung – vom Kennzeichensiegel; diese verdeckten Codes legen Sie während des Vorgangs frei.
- Eine Bankverbindung (SEPA-Lastschrift) für Gebühr und Kfz-Steuer.
Erforderliche Unterlagen
Welche Dokumente Sie brauchen, hängt vom Vorgang ab. Für eine Anmeldung vor Ort sind das in der Regel:
| Unterlage | Wofür |
|---|---|
| Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung) | Identitäts- und Wohnsitznachweis |
| eVB-Nummer | Nachweis der Kfz-Haftpflichtversicherung |
| Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) | bei Gebrauchtfahrzeugen |
| Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) | Eigentumsnachweis |
| Nachweis der Hauptuntersuchung (HU/TÜV) | gültige HU erforderlich |
| SEPA-Lastschriftmandat / IBAN | für die Kfz-Steuer |
| CoC-Bescheinigung | bei Neufahrzeugen ohne Vorzulassung |
| Vollmacht + Ausweis des Halters | wenn jemand anderes den Vorgang erledigt |
Kosten und Gebühren
Die Verwaltungsgebühren sind über die GebOSt bundesweit einheitlich geregelt – es gibt also keine regionalen Unterschiede bei der eigentlichen Amtsgebühr. Variieren können nur die Kosten für die Kennzeichenschilder beim Schildermacher und für optionale Leistungen wie ein Wunschkennzeichen. Auffällig ist der Preisvorteil der Online-Variante:
| Vorgang | Vor Ort (ca.) | Online (i-Kfz, ca.) |
|---|---|---|
| Neuzulassung / Wiederzulassung | 26–30 € | ab ca. 13 € |
| Umschreibung mit Halterwechsel | 26–30 € | ab ca. 13 € |
| Adressänderung (gleicher Bezirk) | ca. 11–13 € | günstiger |
| Außerbetriebsetzung (Abmeldung) | ca. 16 € | ab ca. 2 € |
| Wunschkennzeichen (Reservierung) | ca. 10–13 € | ca. 10–13 € |
Hinzu kommen einmalig die Kennzeichenschilder (rund 10–15 € pro Schild beim Schildermacher) und – sofern noch nicht vorhanden – die Umweltplakette. Die Online-Gebühren liegen je nach Vorgang bis zu rund 70 Prozent unter denen des Behördengangs.
Umzug, Verkauf und Sonderfälle
Nach einem Umzug müssen Sie Ihre neue Anschrift bei der Zulassungsstelle eintragen lassen – das sollte zeitnah geschehen, da Sie als Halter zur Mitteilung verpflichtet sind. Bleiben Sie im selben Zulassungsbezirk, genügt eine Adressänderung; ziehen Sie in einen anderen Kreis, ist eine Umschreibung nötig.
Beim Verkauf sollten Verkäufer auf einer sofortigen Um- oder Abmeldung bestehen, damit Steuer- und Haftungspflichten enden. Zulassungsfreie Fahrzeuge wie bestimmte selbstfahrende Arbeitsmaschinen, motorisierte Krankenfahrstühle oder Zugmaschinen der Land- und Forstwirtschaft brauchen keine Zulassung, teils aber ein Versicherungskennzeichen.
Tipps für den Behördengang
- Erst online prüfen: Viele Vorgänge gehen über i-Kfz schneller und günstiger – ein Termin ist oft gar nicht nötig.
- Termin buchen: Wenn Sie doch hingehen, reservieren Sie vorab einen Termin und sparen sich lange Wartezeiten.
- Unterlagen vollständig mitnehmen: Fehlt die eVB-Nummer oder der HU-Nachweis, scheitert die Zulassung am Schalter.
- eID aktivieren: Lassen Sie die Online-Ausweisfunktion frühzeitig freischalten – ohne sie funktioniert i-Kfz nicht.
- Wunschkennzeichen vorab reservieren: Das geht online und sichert Ihre Wunschkombination für den Termin.
Häufig gestellte Fragen
Wo finde ich meine zuständige Kfz-Zulassungsstelle?
Zuständig ist die Stelle in dem Landkreis oder der kreisfreien Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Adresse, Öffnungszeiten und Online-Services finden Sie auf der Website Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt unter dem Stichwort „Kfz-Zulassung“.
Kann ich mein Auto komplett online zulassen?
Ja. Seit dem 1. September 2023 erlaubt i-Kfz in der Stufe 4 die vollständige Online-Zulassung, -Umschreibung und -Abmeldung. Sie brauchen dafür einen Ausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion, die AusweisApp und die Sicherheitscodes Ihrer Fahrzeugpapiere.
Was kostet eine Kfz-Zulassung?
Vor Ort liegt die Gebühr für eine Neuzulassung bei rund 26 bis 30 Euro, online ab etwa 13 Euro. Die Verwaltungsgebühren sind bundesweit über die GebOSt einheitlich; hinzu kommen Kennzeichenschilder und gegebenenfalls ein Wunschkennzeichen.
Welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldung?
In der Regel Personalausweis, eVB-Nummer, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, HU-Nachweis sowie ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Bei Neufahrzeugen kommt die CoC-Bescheinigung hinzu, bei Vertretung eine Vollmacht.
Muss ich nach einem Umzug ummelden?
Ja. Sie müssen Ihre neue Anschrift bei der Zulassungsstelle eintragen lassen. Innerhalb desselben Bezirks reicht eine Adressänderung, beim Wechsel in einen anderen Kreis ist eine Umschreibung nötig. Versäumnisse können ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen.
Brauche ich für die Online-Abmeldung neue Fahrzeugpapiere?
Die Online-Außerbetriebsetzung funktioniert nur mit Papieren, die nach dem 1. Januar 2015 ausgestellt wurden. Ältere Dokumente enthalten die nötigen verdeckten Sicherheitscodes nicht – in diesem Fall müssen Sie vor Ort abmelden.
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