Strom ummelden

📖 Lesezeit: 7 Min · 📅 16. Juni 2026
Strom melden Sie nicht bei einer Behörde um, sondern bei Ihrem Stromanbieter. Informieren Sie ihn am besten vier bis sechs Wochen vor dem Umzug, notieren Sie am Umzugstag die Zählerstände in alter und neuer Wohnung und teilen Sie die neue Adresse mit. Die Ummeldung selbst ist kostenlos.
Anders als bei der Wohnsitz-Anmeldung im Bürgeramt gibt es für den Strom kein Amt, das zuständig ist. Ihr Stromvertrag ist ein privater Vertrag mit einem Energieversorger. Trotzdem ist beim Umzug einiges zu regeln, und seit dem 6. Juni 2025 gelten dafür neue gesetzliche Fristen. Diese Seite erklärt, wie Sie Ihren Strom korrekt ab- und ummelden, welche Fristen Sie einhalten müssen und worauf Sie beim Zählerstand achten sollten.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Wo: direkt bei Ihrem Stromanbieter, meist online im Kundenkonto, per Umzugsformular oder telefonisch.
- Wann: idealerweise vier bis sechs Wochen vor dem Umzug. Eine rückwirkende Ummeldung ist seit Juni 2025 nicht mehr möglich.
- Was kostet es: Die Ummeldung beim bestehenden Anbieter ist kostenlos. Kosten entstehen nur durch den laufenden Stromverbrauch.
- Wichtig: Zählerstand und Zählernummer in alter und neuer Wohnung am Umzugstag notieren, am besten mit Foto.
- Sonderfall: Liefert Ihr Anbieter am neuen Wohnort nicht oder nur teurer, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.
Was bedeutet Strom ummelden, anmelden und abmelden?
Die drei Begriffe werden oft durcheinandergebracht. Sie meinen unterschiedliche Vorgänge:
- Ummelden: Sie behalten Ihren bisherigen Stromanbieter und übertragen den laufenden Vertrag auf die neue Adresse. Das geht nur, wenn der Anbieter am neuen Wohnort liefert.
- Anmelden: Sie schließen für die neue Wohnung einen neuen Stromvertrag ab, etwa beim ersten eigenen Haushalt oder bei einem Anbieterwechsel.
- Abmelden: Sie kündigen den Vertrag für die alte Wohnung zum Auszugstermin, damit Sie für Strom, den dort nach Ihnen jemand anderes verbraucht, nicht mehr zahlen.
In den meisten Fällen laufen Ab- und Anmeldung zusammen: Sie melden den alten Anschluss zum Auszug ab und den neuen zum Einzug an. Wenn Sie beim selben Anbieter bleiben, fasst dieser beides als Ummeldung zusammen.
Voraussetzungen
Um den Strom ummelden oder neu anmelden zu können, brauchen Sie:
- einen feststehenden Umzugstermin (Einzugsdatum)
- die genaue neue Adresse
- Zugang zum Stromzähler der neuen Wohnung, um Zählernummer und Stand abzulesen
- bei der Ummeldung: Ihre bestehende Kunden- oder Vertragsnummer
Ob Sie ummelden oder den Anbieter wechseln können, hängt davon ab, ob Ihr bisheriger Versorger am neuen Wohnort beliefert. Das prüfen Sie über die Postleitzahl im Umzugsformular des Anbieters.
Erforderliche Angaben und Unterlagen
Halten Sie für die Ummeldung folgende Angaben bereit. Eine vollständige Liste vermeidet Rückfragen und Verzögerungen:
| Angabe | Wofür |
|---|---|
| Name und Geburtsdatum | Vertragspartner identifizieren |
| Kunden- oder Vertragsnummer | bestehenden Vertrag zuordnen |
| Alte und neue Adresse | Liefer- und Abrechnungsort |
| Auszugs- und Einzugsdatum | Stichtage für Ab- und Anmeldung |
| Zählernummer (neue Wohnung) | Anschluss eindeutig zuordnen |
| Zählerstand alt und neu | Schlussrechnung und neuer Startwert |
| Bankverbindung (IBAN) | Abbuchung der Abschläge |
Die Zählernummer steht meist direkt auf dem Zähler. Notieren Sie zur Sicherheit beide Werte und machen Sie ein Foto vom Display, auf dem Datum und Stand erkennbar sind.
Ablauf: Strom in Schritten ummelden
So gehen Sie beim Umzug Schritt für Schritt vor:
- 1. Frühzeitig melden: Sobald der Umzugstermin steht, informieren Sie Ihren Anbieter, idealerweise vier bis sechs Wochen vorher.
- 2. Lieferung am neuen Ort prüfen: Geben Sie die neue Postleitzahl an. Liefert der Anbieter dort, können Sie den Vertrag mitnehmen.
- 3. Zählerstände ablesen: Notieren Sie am Umzugstag den Stand in der alten Wohnung (für die Schlussrechnung) und in der neuen Wohnung (als Startwert).
- 4. Daten übermitteln: Schicken Sie Adressen, Termine und Zählerstände über das Umzugsformular oder Kundenkonto an den Anbieter.
- 5. Bestätigung sichern: Bewahren Sie die schriftliche Bestätigung der Um- oder Anmeldung auf.
Kosten und Gebühren
Die Ummeldung Ihres Stroms ist kostenlos. Weder der Anbieter noch der Netzbetreiber dürfen für die Adressänderung oder den Wechsel eine Gebühr verlangen. Auch der technische Wechsel zu einem neuen Anbieter ist gebührenfrei und erfolgt an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.
Zahlen müssen Sie nur für den tatsächlich verbrauchten Strom. Die monatlichen Abschläge richten sich nach Ihrem geschätzten Jahresverbrauch und dem Tarif. Beim Auszug erstellt der Anbieter anhand Ihres Schlusszählerstands eine Endabrechnung.
Fristen und Sonderfälle
Welche Frist gilt, hängt von Ihrem Vertrag ab:
| Situation | Frist / Regelung |
|---|---|
| Ummeldung beim eigenen Anbieter | möglichst 4 bis 6 Wochen vor Umzug |
| An-/Abmeldung melden | bis spätestens 2 Wochen vor dem Wechseltermin |
| Kündigung in der Grundversorgung | 2 Wochen Kündigungsfrist |
| Sonderkündigung bei Umzug (Sondervertrag) | 6 Wochen zum Auszugstermin |
| Ersatzversorgung (z. B. ungeklärter Anschluss) | auf 3 Monate begrenzt, danach Grundversorgung |
Ein Sonderkündigungsrecht haben Sie, wenn Ihr bisheriger Anbieter am neuen Wohnort nicht oder nur zu höheren Preisen liefert oder wenn für die neue Wohnung bereits ein Vertrag besteht. Sie kündigen dann mit sechswöchiger Frist zum Auszugstermin. Der Anbieter hat zwei Wochen Zeit, Ihnen eine Weiterbelieferung zu den bisherigen Konditionen anzubieten. Tut er das nicht, wird die Kündigung wirksam.
5 Tipps für die Strom-Ummeldung
- Vergleichen Sie vor dem Umzug die Tarife. Ein Umzug ist ein guter Anlass, in einen günstigeren Vertrag zu wechseln.
- Lesen Sie den Zählerstand in beiden Wohnungen am Umzugstag ab und fotografieren Sie ihn mit sichtbarem Datum.
- Lassen Sie sich jede Ab-, An- und Ummeldung schriftlich bestätigen.
- Achten Sie auf kurze Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen, damit Sie beim nächsten Umzug ungebunden bleiben.
- Meiden Sie Anbieter, die Kaution oder hohe Vorauszahlungen verlangen.
Häufig gestellte Fragen
Wo muss ich den Strom ummelden?
Den Strom melden Sie direkt bei Ihrem Stromanbieter um, nicht bei einer Behörde. Das geht in der Regel online über das Kundenkonto, ein Umzugsformular auf der Anbieter-Website oder telefonisch über die Service-Hotline.
Wie lange vor dem Umzug muss ich den Strom ummelden?
Melden Sie sich am besten vier bis sechs Wochen vorher. Die Meldung muss spätestens etwa zwei Wochen vor dem Wechseltermin beim Anbieter eingehen. Eine rückwirkende Ummeldung ist seit Juni 2025 nicht mehr erlaubt.
Was kostet die Strom-Ummeldung?
Die Ummeldung ist kostenlos. Weder Anbieter noch Netzbetreiber dürfen eine Gebühr für die Adressänderung oder den Wechsel verlangen. Sie zahlen nur für den tatsächlich verbrauchten Strom.
Was passiert, wenn ich mich nicht um den Strom kümmere?
Dann werden Sie automatisch vom örtlichen Grundversorger beliefert. Sie haben also weiterhin Strom, zahlen aber meist einen höheren Tarif. Ein eigener Vertrag ist fast immer günstiger.
Kann ich meinen Stromvertrag bei einem Umzug mitnehmen?
Ja, wenn Ihr Anbieter am neuen Wohnort liefert, können Sie den Vertrag mitnehmen. Prüfen Sie das über die neue Postleitzahl. Liefert er nicht oder nur teurer, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht mit sechswöchiger Frist.
Muss ich den alten Stromanschluss abmelden?
Ja. Melden Sie den Strom für die alte Wohnung zum Auszugstermin ab und übermitteln Sie den Schlusszählerstand. Sonst zahlen Sie möglicherweise weiter für Strom, den nach Ihnen jemand anderes verbraucht.
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🔗 Weitere offizielle Quellen und Anlaufstellen:
