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Hauptwohnung eines Kindes beim Bürgerservice ändern

Die Trennung der Eltern ist für Kinder ein einschneidendes Erlebnis und verändert das gesamte Familienleben. Die Erwachsenen müssen das Ende der Partnerschaft verkraften und zugleich ihrer Verantwortung für ihren Nachwuchs gerecht werden. Dass das sehr herausfordernd sein kann, liegt auf der Hand. Trotzdem muss man auch an bürokratische Belange denken und gegebenenfalls die Hauptwohnung des Kindes ändern. Dazu sucht man typischerweise den Bürgerservice der Stadt auf. Allerdings müssen auch einige Dinge beachtet werden. Im Folgenden erfahren Bürgerinnen und Bürger Wissenswertes rund um die Änderung der Hauptwohnung eines Kindes.

Die elterliche Sorge im Wechselmodell und der Hauptwohnsitz des Kindes

Grundsätzlich ist der Hauptwohnsitz eines Kindes bei getrenntlebenden Eltern bei dem Elternteil anzumelden, bei dem das Kind mehrheitlich lebt. Wenn aber das Wechselmodell die elterliche Sorge prägt, lebt das Kind abwechselnd bei der Mutter und dem Vater. Es lebt somit gleichermaßen bei beiden Elternteilen. Die Anmeldung von zwei Hauptwohnsitzen ist allerdings nicht möglich. Somit muss der Wohnsitz eines Elternteils als Hauptwohnung des Kindes dienen. Grundsätzlich müssen die Sorgeberechtigten in einem solchen Fall die Hauptwohnung des Kindes bestimmen. Wenn beide Elternteile gemeinsam sorgeberechtigt sind, dem Wechselmodell folgen, sich aber auf keine Hauptwohnung einigen können, ist typischerweise die frühere gemeinsame Familienwohnung als Hauptwohnsitz anzusehen, sofern ein Elternteil dort nach wie vor wohnt.

So ändert man den Hauptwohnsitz eines Kindes

Dass das Wechselmodell der elterlichen Sorge für die Kinder von großem Vorteil sein kann und auch den Eltern die Gelegenheit gibt, gleichermaßen das Elternsein auszuleben, steht außer Frage. In Bezug auf die Bestimmung der Hauptwohnung des Kindes kann das Wechselmodell aber für einen komplizierten Sachverhalt sorgen.

Unabhängig davon, wie die beiden Elternteile die elterliche Sorge organisieren, kann es dazu kommen, dass der Hauptwohnsitz eines Kindes geändert werden muss. Zu diesem Zweck sucht man als sorgeberechtigter Elternteil das Bürgerbüro auf und meldet das Kind bei sich an. Dazu bedarf es gegebenenfalls aber auch der Zustimmung des anderen sorgeberechtigten Elternteils.

Checkliste: Diese Unterlagen sind für die Änderung des Hauptwohnsitzes eines Kindes erforderlich

Grundsätzlich sollte man die Bestimmung der Hauptwohnung eines minderjährigen Kindes als Eltern einvernehmlich vornehmen. So vermeidet man bürokratische Probleme und erspart seinem Kind Streitigkeiten, die auf seinem Rücken ausgetragen werden. Zudem sollte man sich selbst unnötigen Stress ersparen. Daher sollte man die erforderlichen Unterlagen zum Termin im Bürgerbüro mitbringen. Die folgende Checkliste führt die erforderlichen Unterlagen auf:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Kinderausweis oder Kinderreisepass
  • Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
5 Tipps für die Änderung des Hauptwohnsitzes eines Kindes

Wenn die Hauptwohnung eines minderjährigen Kindes geändert werden soll, ist man im Bürgeramt richtig, da dort typischerweise die Meldeangelegenheiten erledigt werden. Die An- beziehungsweise Ummeldung eines minderjährigen Kindes kann allerdings schwierig sein, wenn beide Elternteile getrennt, sorgeberechtigt, aber uneins sind. Die folgenden Tipps können helfen, die Situation zu entschärfen und für Klarheit zu sorgen:

  • Sprechen Sie vorab mit dem anderen Elternteil und bemühen Sie sich um eine Einigung!
  • Nehmen Sie gegebenenfalls eine Mediation in Anspruch oder suchen Sie sich Unterstützung beim Jugendamt!
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zur Änderung der Hauptwohnung des Kindes zum Termin beim Bürgerservice mit!
  • Beantragen Sie gegebenenfalls die Übertragung der Entscheidungsbefugnis zur Anmeldung des Kindes, falls Sie sich mit Ihrem Ex-Partner nicht einigen können!
  • Denken Sie darüber nach, die Wohnung des anderen Elternteils als Zweitwohnsitz des Kindes anzumelden!

FAQs

Wo kann man den Hauptwohnsitz eines Kindes ändern?

Den Hauptwohnsitz eines Kindes kann man im zuständigen Einwohnermeldeamt oder Bürgerbüro ändern. Diese Änderung erfolgt in der Regel in der Stadt oder Gemeinde, in der das Kind seinen neuen Hauptwohnsitz haben soll. Dort werden die entsprechenden Anträge gestellt und die erforderlichen Dokumente vorgelegt.

Wer kann den Hauptwohnsitz eines Kindes ändern?

Die Änderung des Hauptwohnsitzes eines Kindes kann von den sorgeberechtigten Eltern oder dem alleinigen sorgeberechtigten Elternteil vorgenommen werden. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge ist in der Regel die Zustimmung beider Elternteile erforderlich. In Ausnahmefällen kann auch das Familiengericht die Änderung des Hauptwohnsitzes festlegen.

Wann bietet sich die Anmeldung eines Nebenwohnsitzes für ein Kind an?

Die Anmeldung eines Nebenwohnsitzes für ein Kind bietet sich an, wenn die Eltern dauerhaft getrennt leben und die gemeinsame Ausübung der Personensorge vereinbart haben. Dadurch wird der regelmäßige Aufenthalt und die gemeinsame Betreuung des Kindes rechtlich anerkannt. Die genauen Voraussetzungen und Regelungen zur Anmeldung eines Nebenwohnsitzes können je nach Land und Kommune unterschiedlich sein.