Ummeldung bei Versicherungen

📖 Lesezeit: 7 Min · 📅 16. Juni 2026
Nach einem Umzug müssen Sie allen Versicherern Ihre neue Adresse mitteilen – am einfachsten online im Kundenkonto, telefonisch oder per Brief. Das kostet nichts, sollte aber spätestens zum Umzugstag erfolgen, weil Versicherungen wie die Hausrat- oder Kfz-Versicherung direkt an Ihre Wohnung gebunden sind.
Ein Wohnortwechsel ist nicht allein eine Frage des Ummeldens beim Bürgeramt. Auch Ihre Versicherungen müssen von der Adressänderung erfahren. Bei manchen Verträgen geht es nur um die korrekte Postanschrift – bei anderen verändert sich durch den Umzug das versicherte Risiko und damit unter Umständen der Beitrag oder sogar der Schutz selbst. Wer das versäumt, riskiert im schlimmsten Fall, im Schadensfall leer auszugehen.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Sie müssen alle Versicherer über Ihre neue Adresse informieren – nicht allein die wohnungsbezogenen.
- Die Adressänderung selbst ist kostenlos und meist in wenigen Minuten online erledigt.
- Besonders wichtig sind Hausrat-, Privathaftpflicht- und Kfz-Versicherung, weil hier der Wohnort das Risiko beeinflusst.
- Melden Sie den Umzug möglichst frühzeitig, spätestens zum Umzugstag – bei der Hausratversicherung idealerweise schon vorher.
- Ein Umzug ist kein Grund für ein Sonderkündigungsrecht – auch wenn der Beitrag steigt, bleibt der Vertrag bestehen.
Was bedeutet die Ummeldung bei Versicherungen?
Mit „Ummeldung bei Versicherungen“ ist gemeint, dass Sie Ihren Versicherungsgesellschaften Ihre Adressänderung mitteilen. Anders als beim Bürgeramt gibt es dafür kein zentrales Amt und keine einheitliche Frist – Sie müssen jeden Vertrag einzeln anpassen.
Dahinter steckt mehr als Höflichkeit. Versicherungsverträge enthalten eine Anzeigepflicht. Ändert sich etwas am versicherten Risiko, müssen Sie das dem Versicherer mitteilen. Bei einem Umzug betrifft das vor allem Versicherungen, die sich auf Ihre Wohnung oder Ihren Wohnort beziehen. Rechtlich greift hier unter anderem die Regelung zur Gefahrerhöhung nach § 23 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG): Verändert sich das Risiko, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen.
Welche Versicherungen sind betroffen?
Grundsätzlich sollten Sie jede Versicherung informieren, bei der Sie Kunde sind, damit Post und Beitragsabrechnungen Sie weiter erreichen. Bei einem Teil der Verträge ist die Meldung jedoch besonders wichtig, weil der Umzug direkte Auswirkungen hat.
| Versicherung | Warum die Meldung wichtig ist | Wann melden? |
|---|---|---|
| Hausratversicherung | Versichert Ihr Eigentum in der Wohnung; Beitrag hängt von Wohnfläche und Wohnort ab | Möglichst vor dem Umzug |
| Privathaftpflicht | Deckt teils Mietsachschäden ab; Adresse muss aktuell sein | Zum Umzugstag |
| Kfz-Versicherung | Beitrag richtet sich nach der Regionalklasse des Wohnorts | Spätestens zum Umzugstag |
| Glas-, Gebäude-, Elementarversicherung | Direkt an die Immobilie gebunden | Vor dem Umzug |
| Lebens-, Renten-, Unfall-, Rechtsschutz | Reine Adressänderung, damit Post ankommt | Zeitnah nach Umzug |
| Krankenversicherung | Adresse aktualisieren; bei PKV ggf. weitere Angaben | Zeitnah nach Umzug |
Welche Angaben werden benötigt?
Für die Ummeldung halten Sie am besten Ihre Vertragsunterlagen bereit. In der Regel verlangt der Versicherer folgende Angaben:
- Versicherungsschein- oder Vertragsnummer
- Name und Geburtsdatum des Versicherungsnehmers
- bisherige Adresse
- neue Adresse und Datum des Einzugs
Je nach Vertrag kommen weitere Angaben hinzu. Für die Hausratversicherung sind das meist die neue Wohnfläche und manchmal Angaben zur Sicherung der Wohnung, etwa zu Sicherheitsschlössern. Sind Sie unsicher, welche Daten gebraucht werden, fragen Sie direkt bei Ihrem Versicherer nach.
So läuft die Ummeldung ab
Die Meldung Ihrer neuen Adresse ist unkompliziert. So gehen Sie vor:
- Schritt 1 – Verträge sammeln: Verschaffen Sie sich einen Überblick über alle laufenden Versicherungen und legen Sie die Vertragsnummern bereit.
- Schritt 2 – Weg wählen: Melden Sie die Adressänderung online im Kundenkonto, telefonisch, per E-Mail, per Brief oder persönlich in der Geschäftsstelle.
- Schritt 3 – Wohnungsbezogene Verträge zuerst: Kümmern Sie sich vorrangig um Hausrat-, Haftpflicht- und Kfz-Versicherung, weil sich hier Beitrag und Schutz ändern können.
- Schritt 4 – Bestätigung sichern: Lassen Sie sich die Änderung schriftlich oder per E-Mail bestätigen und heben Sie den Nachweis auf.
- Schritt 5 – Beiträge prüfen: Kontrollieren Sie, ob sich der Beitrag verändert hat, und passen Sie bei der Hausratversicherung die Versicherungssumme an.
Kosten und Gebühren
Die Ummeldung der Adresse bei Ihren Versicherungen ist grundsätzlich kostenlos. Es fallen keine Bearbeitungsgebühren an.
Was sich ändern kann, ist der Versicherungsbeitrag. Bei der Kfz-Versicherung richtet sich der Beitrag nach der Regionalklasse Ihres Wohnorts. Ziehen Sie in eine Region mit höherer Schadenhäufigkeit, kann der Beitrag steigen – ziehen Sie in eine günstigere Region, kann er sinken. Bleibt Ihr Postleitzahlengebiet gleich, ändert sich am Beitrag in der Regel nichts. Auch bei der Hausratversicherung kann sich der Beitrag durch eine andere Wohnfläche oder einen anderen Wohnort verschieben.
Fristen und Sonderfälle
Eine einheitliche gesetzliche Frist für die Ummeldung bei Versicherungen gibt es nicht. Maßgeblich ist die vertragliche Anzeigepflicht: Risikorelevante Änderungen müssen Sie unverzüglich melden. In der Praxis bedeutet das: spätestens zum Umzugstag, bei der Hausratversicherung am besten schon vorher.
Bei der Hausratversicherung gilt eine Besonderheit. Während des Umzugs besteht in der Regel ein Übergangsschutz für beide Wohnungen – die alte und die neue. Wie lange dieser Schutz gilt, hängt vom Tarif ab und beträgt häufig zwei bis drei Monate. Danach erlischt der Schutz für die alte Wohnung. Prüfen Sie die genaue Dauer in Ihren Versicherungsbedingungen.
5 Tipps zur Ummeldung bei Versicherungen
- Nutzen Sie das Online-Kundenkonto – dort ist die Adressänderung meist in wenigen Minuten erledigt und sofort dokumentiert.
- Erstellen Sie eine Versicherungsliste, damit Sie keinen Vertrag vergessen – auch die selten genutzten wie Rechtsschutz oder Unfallversicherung.
- Passen Sie die Versicherungssumme der Hausratversicherung an, wenn sich Wohnfläche oder Wert des Hausrats ändern, um Unterversicherung zu vermeiden.
- Nutzen Sie den Umzug zum Check: Brauchen Sie am neuen Wohnort zusätzlich eine Elementarschadenversicherung gegen Starkregen oder Hochwasser?
- Heben Sie jede Bestätigung auf – im Schadensfall ist der Nachweis der rechtzeitigen Meldung Gold wert.
Häufig gestellte Fragen
Wie teile ich meiner Versicherung den Umzug mit?
Am einfachsten über das Online-Kundenkonto Ihres Versicherers. Alternativ geht es telefonisch, per E-Mail, per Brief oder persönlich in der Geschäftsstelle. Geben Sie immer Ihre Vertragsnummer sowie alte und neue Adresse an.
Was kostet die Ummeldung bei Versicherungen?
Die Adressänderung selbst ist kostenlos. Ändern kann sich aber der Beitrag – etwa bei der Kfz-Versicherung durch eine andere Regionalklasse oder bei der Hausratversicherung durch eine geänderte Wohnfläche.
Bis wann muss ich den Umzug melden?
Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Risikorelevante Änderungen müssen Sie unverzüglich anzeigen, also spätestens zum Umzugstag. Die Hausratversicherung informieren Sie am besten schon vor dem Umzug.
Was passiert mit meiner Hausratversicherung beim Umzug?
Sie läuft weiter und der Schutz geht auf die neue Wohnung über. Während des Umzugs sind in der Regel beide Wohnungen für einen Übergangszeitraum versichert. Melden Sie die neue Adresse und gegebenenfalls die geänderte Wohnfläche.
Kann ich wegen des Umzugs meine Kfz-Versicherung kündigen?
Nein, ein Umzug begründet kein Sonderkündigungsrecht – auch nicht, wenn der Beitrag durch die neue Regionalklasse steigt. Ein regulärer Wechsel ist erst zum Ende der Versicherungsperiode möglich.
Was passiert, wenn ich die Ummeldung vergesse?
Wichtige Post erreicht Sie nicht mehr, und im Schadensfall kann der Versicherer die Leistung kürzen, wenn Sie eine Gefahrerhöhung nicht angezeigt haben. Bei grober Fahrlässigkeit droht im Extremfall der Verlust des Anspruchs.
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🔗 Weitere offizielle Quellen und Anlaufstellen:
