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Melderegisterauskunft beim Bürgerservice beantragen

Meldeangelegenheiten gehören zu den Kernkompetenzen der Bürgerämter. Wenn es um eine Melderegisterauskunft geht, ist man somit beim Bürgerservice an der richtigen Adresse. Dort kann man Auskünfte aus dem Melderegister beantragen und erhält so Informationen zu der betreffenden Person. Dass es sich dabei um ein sensibles Thema handelt, liegt auf der Hand. Daher empfiehlt sich eine eingehende Recherche. Nachfolgend erfahren Interessierte mehr über die Melderegisterauskunft.

Das ist die Melderegisterauskunft

Die Frage, worum es sich bei einer Melderegisterauskunft handelt, kommt immer wieder auf. Grundsätzlich versteht man darunter die Mitteilung von persönlichen Daten, die über die Person im Melderegister gespeichert wurden. Wissenswert ist, dass das Melderegister als amtliches Verzeichnis daherkommt, das Daten von Meldepflichtigen erfasst.

Diese Melderegisterauskünfte gibt es

All diejenigen, die sich mit der Melderegisterauskunft befassen, sollten um die Unterschiede wissen. Zunächst ist festzuhalten, dass Auskünfte aus dem Melderegister schriftlich, mündlich und mitunter auch fernmündlich erteilt werden können. Zudem sollte man die folgende Differenzierung in Bezug auf Melderegisterauskünfte kennen:

  • einfache Melderegisterauskunft
  • erweiterte Melderegisterauskunft

Eine einfache Auskunft kann grundsätzlich jede private Stelle und auch Privatperson ab 16 Jahren beantragen. Im Falle einer erweiterten Melderegisterauskunft ist dahingegen der Nachweis eines berechtigten Interesses erforderlich.

Die notwendige Zustimmung zur Erteilung von Melderegisterauskünften

Dass die persönlichen Daten sehr sensibel zu behandeln sind, ist heute den meisten Menschen bewusst. Umso erstaunlicher ist es, dass Dritte eine Melderegisterauskunft beantragen können. Dazu bedarf es nicht der Zustimmung der betreffenden Bürgerinnen und Bürger. Das gilt allerdings nur für Fälle, in denen mit der Anfrage erklärt wird, dass die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels Anwendung finden. Geht es doch um Adresshandel oder Werbung, bedarf es der vorherigen Zustimmung der betreffenden Person. Ohne entsprechende Einwilligung darf keine Weitergabe der Daten zu den genannten Zwecken erfolgen.

Checkliste: Diese Angaben sind in einer Melderegisterauskunft enthalten

Die Frage, was in einer Melderegisterauskunft steht, beschäftigt viele Menschen. Dabei sollte man sich zunächst bewusst machen, dass man zwischen einer einfachen und einer erweiterten Melderegisterauskunft unterscheiden muss. Eine einfache Auskunft umfasst die folgenden Angaben:

  • Vor- und Familienname
  • Anschrift
  • akademische Grade

Wer ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, kann eine erweiterte Melderegisterauskunft beantragen. Diese umfasst die folgenden Daten:

  • Vor- und Familienname
  • Anschrift
  • akademische Grade
  • frühere Namen
  • Staatsangehörigkeit
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Familienstand
  • frühere Adressen
  • Name und Anschrift des Ehegatten beziehungsweise Lebenspartners
  • Name und Anschrift des gesetzlichen Vertreters
5 Tipps in Bezug auf Auskunftssperren

Vielen Bürgerinnen und Bürgern ist gar nicht bewusst, dass andere Personen oder Stellen über das Melderegister Auskünfte über sie erhalten können. Wer dies verhindern möchte, kann eine Auskunftssperre einrichten. Dies ist aber nur in bestimmten Fällen möglich. Umso wichtiger ist es, dass die folgenden Tipps beherzigt werden:

  • Gehen Sie selbst vorsichtig mit Ihren persönlichen Daten um!
  • Wenn Sie in einem Pflegeheim oder einer anderen bestimmten Einrichtung leben, kann ein bedingter Sperrvermerk für die betreffende Adresse gelten!
  • Falls Sie durch eine Melderegisterauskunft an Dritte eine Gefahr für Ihr Leben, Ihre Gesundheit, Ihre persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen fürchten, sollten Sie eine Auskunftssperre beantragen!
  • Beachten Sie, dass die Meldedaten verzogener oder verstorbener Einwohner/innen teilweise erst nach Jahrzehnten gelöscht werden!
  • Seien Sie sich dessen bewusst, dass Ihre Daten ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels weitergeben werden dürfen!

FAQs

Wo kann man eine Melderegisterauskunft beantragen?

Eine Melderegisterauskunft kann bei der zuständigen Meldebehörde beantragt werden, in der Regel beim Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt der Stadt oder Gemeinde, in der die gesuchte Person gemeldet ist. Der Antrag kann persönlich vor Ort, schriftlich per Post oder elektronisch gestellt werden, je nach den Möglichkeiten der jeweiligen Behörde.

Was kostet eine Melderegisterauskunft?

Die Kosten für eine Melderegisterauskunft können je nach Art der Auskunft und der jeweiligen Meldebehörde variieren. Eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft über das Internet kann beispielsweise 5,00 Euro kosten, während erweiterte Melderegisterauskünfte in der Regel etwa 14,00 Euro kosten. Die genauen Gebühren sind in der Verwaltungsgebührensatzung der jeweiligen Gemeinde festgelegt.

Wie kann man eine Auskunftssperre einrichten?

Um eine Auskunftssperre einzurichten, müssen Sie bei der örtlichen Meldebehörde triftige Gründe vorbringen, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen belegen. Es ist notwendig, dass Ihre Angaben überprüft werden, um die genannte Gefahr zu bestätigen. Die Meldebehörde entscheidet dann auf Basis dieser Informationen über die Einrichtung der Auskunftssperre. Es ist empfehlenswert, sich vorab über die genauen Schritte und Dokumente, die für die Beantragung einer Auskunftssperre erforderlich sind, bei der örtlichen Meldebehörde zu informieren.

Wer kann eine Melderegisterauskunft beantragen?

Grundsätzlich kann jeder eine Melderegisterauskunft beantragen, da die einfache Auskunft ohne besondere Voraussetzungen erteilt wird. Es bedarf keines Nachweises eines berechtigten Interesses oder einer speziellen Beziehung zur gesuchten Person. Die einfache Melderegisterauskunft, die Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschrift der gesuchten Person umfasst, steht dabei jedermann zur Verfügung. Für erweiterte Auskünfte kann jedoch ein berechtigtes Interesse oder eine besondere Rechtsgrundlage erforderlich sein.