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Personalausweis verlängern

Einen Personalausweis kann man nicht verlängern – ist er abgelaufen, brauchen Sie einen neuen. Den beantragen Sie persönlich im Bürgeramt Ihres Wohnorts. Seit dem 7. Februar 2026 kostet er 46,00 Euro (ab 24 Jahren) bzw. 27,60 Euro (unter 24 Jahren), die Ausstellung dauert meist drei bis vier Wochen.

Viele sprechen davon, den Personalausweis „verlängern“ zu lassen. Technisch gibt es das nicht: Ein abgelaufener Ausweis bleibt ungültig und lässt sich nicht reaktivieren. Wenn die Gültigkeit endet, beantragen Sie stattdessen ein komplett neues Dokument. Der Ablauf ist unkompliziert – wenn Sie ihn rechtzeitig angehen. Ob Sie nach „Personalausweis verlängern“, „Personalausweis erneuern“ oder „neuen Personalausweis beantragen“ suchen: Gemeint ist immer derselbe Vorgang, den dieser Ratgeber Schritt für Schritt erklärt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Verlängerung des Personalausweises gibt es nicht – Sie beantragen einen neuen Ausweis (umgangssprachlich „erneuern“).
  • Zuständig ist das Bürgeramt (auch Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt) Ihres Hauptwohnsitzes. Sie müssen persönlich erscheinen.
  • Gebühr seit 7. Februar 2026: 46,00 Euro ab 24 Jahren, 27,60 Euro unter 24 Jahren.
  • Gültigkeit: 10 Jahre ab 24 Jahren, 6 Jahre für jüngere Personen.
  • Bearbeitungszeit meist drei bis vier Wochen – planen Sie rechtzeitig, am besten ab zwei bis drei Monaten vor Ablauf.
  • Einen Übergang oder Puffer für einen abgelaufenen Ausweis gibt es nicht: Er ist ab dem Tag nach dem Ablaufdatum ungültig.
  • Wer schnell ein Dokument braucht, kann einen vorläufigen Personalausweis (10,00 Euro) bekommen. Eine Express-Ausstellung wie beim Reisepass gibt es nicht.

Personalausweis verlängern, erneuern, neu beantragen – was ist gemeint?

Diese Begriffe meinen alle dasselbe und unterscheiden sich nur in der Formulierung. „Verlängern“ ist die häufigste Suche, beschreibt den Vorgang aber falsch: Bei einem Personalausweis wird nichts verlängert. „Erneuern“ trifft es besser, weil tatsächlich ein neues Dokument entsteht. Behördlich heißt die Leistung schlicht „Personalausweis bei Ablauf neu beantragen“.

Begriff Was tatsächlich passiert
Personalausweis verlängern Gibt es nicht – es wird ein neuer Ausweis ausgestellt
Personalausweis erneuern Neuer Ausweis mit neuer Nummer und neuem Chip
Personalausweis neu beantragen Korrekter behördlicher Vorgang bei Ablauf
Personalausweis umtauschen Alter wird bei Abholung entwertet, neuer übernimmt

Praktisch heißt das: Egal welchen Begriff Sie verwenden, im Bürgeramt verlangen Sie immer dieselbe Leistung – einen neuen Personalausweis wegen Ablaufs.

Warum man den Personalausweis nicht verlängern kann

Der Personalausweis ist ein hoheitliches Sicherheitsdokument mit Chip, biometrischem Foto und fest eingedruckter Gültigkeitsdauer. Diese Daten lassen sich nachträglich nicht ändern. Deshalb wird kein bestehender Ausweis verlängert, sondern bei Ablauf ein neues Dokument produziert. Der Chip wird im Werk personalisiert und versiegelt; ein nachträgliches Verschieben des Ablaufdatums wäre eine Manipulation des Sicherheitsmerkmals.

In Deutschland gilt eine Ausweispflicht: Wer das 16. Lebensjahr vollendet hat und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat, muss einen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen (§ 1 Personalausweisgesetz). Ein abgelaufener Ausweis erfüllt diese Pflicht nicht mehr.

Gut zu wissen: Sie müssen den Ausweis besitzen, aber nicht ständig bei sich tragen. Auf Verlangen von Polizei oder Behörden müssen Sie sich jedoch ausweisen können. Ein gültiger Reisepass erfüllt die Ausweispflicht ebenfalls – wer einen hat, muss bei abgelaufenem Personalausweis nicht in Eile geraten.

Wie lange ist der Personalausweis gültig?

Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach Ihrem Alter zum Zeitpunkt der Antragstellung:

Alter bei Antragstellung Gültigkeitsdauer
unter 24 Jahren 6 Jahre
ab 24 Jahren 10 Jahre

Das genaue Ablaufdatum steht auf der Vorderseite Ihres Ausweises unter „gültig bis“. Prüfen Sie es etwa zwei bis drei Monate vorher, damit Sie genug Vorlauf für den neuen Ausweis haben. Ein abgelaufener Ausweis wird nicht automatisch ersetzt – die Behörde erinnert Sie nicht, Sie müssen selbst aktiv werden.

Geplante Neuregelung für Seniorinnen und Senioren: Künftig sollen Personalausweise, die ab dem 70. Geburtstag beantragt werden, unbefristet gültig sein. Diese Änderung ist beschlossen, tritt aber voraussichtlich erst 2027 in Kraft. Bis dahin gilt auch hier die reguläre Gültigkeit von 10 Jahren – einen ab 70 ausgestellten Ausweis müssen Sie also vorerst weiter regulär erneuern.

Wann sollten Sie den neuen Personalausweis beantragen?

Beantragen Sie den neuen Ausweis am besten, sobald die Restgültigkeit unter drei Monate fällt. So liegt der fertige Ausweis vor, bevor der alte ungültig wird, und Sie vermeiden eine Lücke ohne gültiges Dokument. Sie können den neuen Ausweis bereits beantragen, während der alte noch gültig ist – beide sind dann für eine kurze Übergangszeit nebeneinander nutzbar, bis der alte bei der Abholung entwertet wird.

Ein fester früherer Antragszeitpunkt ist nicht vorgeschrieben. Wer aber eine Reise, einen Umzug, einen Jobwechsel oder einen Hauskauf plant, sollte den Ausweis lieber zu früh als zu spät erneuern – bei vielen dieser Anlässe müssen Sie sich ausweisen, etwa beim Notartermin oder beim Abschluss eines Mietvertrags.

Situation Empfohlener Zeitpunkt
Normaler Ablauf, kein besonderer Anlass 2–3 Monate vor dem Ablaufdatum
Reise oder Umzug geplant Sofort, mindestens 6 Wochen vorher
Ausweis bereits abgelaufen Umgehend – ggf. mit vorläufigem Ausweis überbrücken
Lange Wartezeiten auf Termine vor Ort So früh wie möglich, Termin parallel buchen

Welche Unterlagen Sie brauchen

Für den neuen Personalausweis bringen Sie mit:

  • Ihren alten Personalausweis oder einen gültigen Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild in digitaler Form (siehe Hinweis unten)
  • bei der ersten Beantragung oder fehlendem alten Ausweis ggf. eine Geburtsurkunde oder ein Familienstammbuch
  • bei Namensänderung (z. B. nach Heirat) die entsprechende Urkunde (Heirats- oder Namensänderungsurkunde)
  • bei Minderjährigen die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten sowie deren Ausweise
Wichtig zum Lichtbild: Seit dem 1. Mai 2025 werden für Ausweisdokumente nur noch digitale biometrische Fotos akzeptiert. Klassische Papier-Passbilder dürfen die Behörden nicht mehr annehmen. Das Foto wird entweder direkt im Bürgeramt erstellt (bundeseinheitlich 6,00 Euro extra) oder bei einem registrierten Fotodienstleister, der es über eine sichere Cloud verschlüsselt an die Behörde übermittelt. Beim Fotografen erhalten Sie dazu einen QR-Code, mit dem das Amt Ihr Bild abruft.

So läuft die Beantragung ab

Der neue Personalausweis wird in wenigen Schritten beantragt:

  • Termin vereinbaren: Buchen Sie online oder telefonisch einen Termin beim Bürgeramt Ihres Wohnorts. In vielen Städten sind die Wartezeiten auf Termine lang.
  • Lichtbild besorgen: Lassen Sie vorab ein digitales biometrisches Foto erstellen oder nutzen Sie das Foto-System im Amt.
  • Persönlich erscheinen: Sie müssen selbst vor Ort sein – Fingerabdrücke und Unterschrift werden direkt erfasst. Eine Vertretung ist nicht möglich.
  • Antrag stellen und zahlen: Sie geben Ihre Daten ab, entscheiden über die Online-Ausweisfunktion (eID) und zahlen die Gebühr.
  • Ausweis abholen: Nach meist drei bis vier Wochen holen Sie den fertigen Ausweis persönlich ab. Den alten Ausweis bringen Sie dazu mit – er wird entwertet.
Tipp: Bei der Abholung können Sie sich die Online-Ausweisfunktion und einen Transport-PIN aushändigen lassen. Damit weisen Sie sich später online bei Behörden, Banken und Versicherungen aus, ohne erscheinen zu müssen.

Kann man den Personalausweis online verlängern?

Einen Personalausweis können Sie nicht vollständig online erneuern. Der Gesetzgeber verlangt für jeden neuen Ausweis die persönliche Vorsprache, weil Fingerabdrücke und Unterschrift biometrisch erfasst werden müssen. Einen reinen Online-Antrag, bei dem der neue Ausweis ohne Behördengang nach Hause geschickt wird, gibt es nicht.

Online erledigen können Sie in vielen Kommunen aber die Vorbereitung: Termin buchen, teils Daten vorab eingeben und das digitale Lichtbild von einem registrierten Dienstleister übermitteln lassen. Das verkürzt die Zeit am Schalter. Die Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres alten Ausweises hilft beim Erneuern dagegen nicht – sie erlischt mit dem Ablaufdatum und kann nicht auf den neuen Ausweis übertragen werden.

Hinweis zum Versand: In immer mehr Kommunen lässt sich der fertige Ausweis per sicherem Direktversand nach Hause schicken, statt ihn abzuholen. Dieser Versand kostet bundeseinheitlich 15,00 Euro zusätzlich. Ob er vor Ort angeboten wird, klären Sie bei der Antragstellung. Die erste persönliche Vorsprache ersetzt das nicht.

Kosten und Gebühren

Die Gebühren wurden zum 7. Februar 2026 bundesweit angehoben. Sie gelten einheitlich in ganz Deutschland:

Leistung Gebühr
Personalausweis ab 24 Jahren 46,00 Euro
Personalausweis unter 24 Jahren 27,60 Euro
Vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro
Lichtbild im Amt (optional) 6,00 Euro
Direktversand nach Hause (optional) 15,00 Euro

Zum Vergleich: Vor dem 7. Februar 2026 lag die Gebühr bei 37,00 Euro (ab 24) bzw. 22,80 Euro (unter 24). Die Erhöhung begründet der Bund mit gestiegenen Kosten in der Verwaltung und bei der Herstellung. Wer im Bürgeramt nur einen Nebenwohnsitz hat, zahlt je nach Kommune teils einen Zuschlag. Lassen Sie den Ausweis per Direktversand nach Hause schicken, kommen 15,00 Euro hinzu – mit Foto im Amt zahlt eine erwachsene Person dann zusammen bis zu 67,00 Euro. Bezahlt wird meist per EC-Karte oder bar – ob Kartenzahlung möglich ist, hängt von der Gemeinde ab.

Personalausweis abgelaufen – was tun?

Ist Ihr Personalausweis abgelaufen, beantragen Sie umgehend einen neuen. Eine Karenzzeit oder Schonfrist gibt es nicht: Der Ausweis verliert seine Gültigkeit am Tag nach dem aufgedruckten Ablaufdatum, unabhängig davon, ob er einen Tag oder fünf Jahre abgelaufen ist. Es spielt also keine Rolle, „wie lange“ der Ausweis schon abgelaufen ist – gültig wird er dadurch nicht wieder.

So gehen Sie vor:

  • Termin buchen: Vereinbaren Sie sofort einen Termin im Bürgeramt für einen neuen Ausweis.
  • Reisepass nutzen: Haben Sie einen gültigen Reisepass, erfüllen Sie damit die Ausweispflicht in der Zwischenzeit.
  • Vorläufigen Ausweis holen: Brauchen Sie sofort ein Dokument (z. B. für eine Reise oder einen Vertrag), beantragen Sie einen vorläufigen Personalausweis.
  • Nicht aufschieben: Je länger Sie warten, desto eher kann ein Bußgeld drohen.
Drohendes Bußgeld: Wer dauerhaft ohne gültigen Ausweis bleibt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Nach § 32 Personalausweisgesetz ist theoretisch ein Bußgeld bis zu 3.000 Euro möglich; in der Praxis liegt die Höhe meist zwischen rund 10 und 80 Euro – und nur, wenn der Ausweis längere Zeit abgelaufen ist. Bei kurzer Überschreitung von wenigen Wochen zeigen sich die Ämter in der Regel kulant.

Wenn es schnell gehen muss: vorläufiger Personalausweis

Ist Ihr Ausweis bereits abgelaufen oder reicht die Zeit bis zur Ausstellung nicht, können Sie einen vorläufigen Personalausweis bekommen. Er wird sofort im Amt ausgestellt und kostet 10,00 Euro. Eine echte Express-Ausstellung des regulären Ausweises – wie sie beim Reisepass existiert – gibt es beim Personalausweis nicht; der vorläufige Ausweis ist die einzige sofort verfügbare Lösung.

Der vorläufige Ausweis ist ein Papierdokument ohne Chip und ohne Online-Ausweisfunktion. Seine Gültigkeit wird dem Zweck angepasst und beträgt höchstens drei Monate. Für Reisen ist er nur eingeschränkt brauchbar – nicht jedes Land erkennt ihn als Reisedokument an.

Achtung bei Reisen: Haben Sie einen gültigen Reisepass, nutzen Sie diesen in der Übergangszeit. Prüfen Sie vor Auslandsreisen, ob das Zielland einen vorläufigen Personalausweis akzeptiert.

Personalausweis für Kinder erneuern

Auch Kinder können einen Personalausweis besitzen, der wie bei Erwachsenen nicht verlängert, sondern bei Ablauf neu beantragt wird. Für Personen unter 24 Jahren gilt die Gültigkeit von sechs Jahren und die ermäßigte Gebühr von 27,60 Euro.

Wichtig: Für Kinder unter 16 Jahren besteht in Deutschland keine Ausweispflicht – sie müssen also nicht zwingend einen gültigen Personalausweis besitzen. Sobald aber eine Auslandsreise ansteht, braucht jedes Kind ein eigenes Reisedokument („eine Person – ein Dokument“). Den früheren Kinderreisepass gibt es seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr; stattdessen kommen Personalausweis oder ein regulärer elektronischer Reisepass infrage.

Bei Minderjährigen: Zum Termin müssen beide sorgeberechtigten Elternteile zustimmen. In der Praxis genügt häufig, dass ein Elternteil mit der schriftlichen Einverständniserklärung des anderen sowie dessen Ausweis erscheint. Das Kind selbst muss anwesend sein, damit Lichtbild und – ab 6 Jahren – Fingerabdrücke erfasst werden können.

Online-Ausweisfunktion: eID nicht vergessen

Mit jedem neuen Personalausweis erhalten Sie die Online-Ausweisfunktion (eID), mit der Sie sich im Internet sicher gegenüber Behörden und Unternehmen ausweisen. Ab Ausstellung ist sie automatisch aktiviert; nutzbar wird sie, sobald Sie die fünfstellige Transport-PIN durch eine selbst gewählte sechsstellige PIN ersetzen.

Mit der eID erledigen Sie viele Vorgänge online, für die Sie früher persönlich erscheinen mussten – etwa beim Rentenkonto, beim Kfz-Wesen, bei der Steuer oder beim Bürgergeld-Antrag. Wer beim alten Ausweis die eID nie freigeschaltet hat, sollte das beim neuen Ausweis gleich nachholen. Die eID lässt sich nicht vom alten auf den neuen Ausweis übertragen; mit dem neuen Dokument richten Sie sie neu ein.

Praxistipp: Notieren Sie sich Ihre selbst gewählte PIN sicher. Haben Sie sie vergessen, können Sie im Bürgeramt eine neue PIN setzen lassen. Für die Nutzung am Smartphone brauchen Sie zusätzlich die offizielle AusweisApp und ein NFC-fähiges Gerät.

Fünf Tipps für den reibungslosen Ausweiswechsel

  • Prüfen Sie das Ablaufdatum früh und beantragen Sie den neuen Ausweis spätestens vier bis sechs Wochen vorher.
  • Vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin – in Ballungsräumen sind freie Termine oft erst Wochen später verfügbar.
  • Lassen Sie das digitale Lichtbild vorab erstellen, dann geht der Termin schneller.
  • Nutzen Sie bei Bedarf einen gültigen Reisepass oder einen vorläufigen Ausweis als Übergang.
  • Aktivieren Sie die Online-Ausweisfunktion und richten Sie Ihre PIN ein – das spart Ihnen später Behördengänge.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich meinen Personalausweis verlängern lassen?

Nein, eine Verlängerung gibt es nicht. Läuft der Ausweis ab, beantragen Sie persönlich im Bürgeramt einen neuen. Den alten bringen Sie zur Abholung mit, er wird dort entwertet.

Was bedeutet „Personalausweis erneuern“?

Erneuern ist die umgangssprachliche Bezeichnung für das Neubeantragen bei Ablauf. Es entsteht ein komplett neues Dokument mit neuer Nummer und neuem Chip. Der Vorgang ist identisch mit dem, was viele „verlängern“ nennen.

Wann sollte ich einen neuen Personalausweis beantragen?

Am besten, sobald die Restgültigkeit unter drei Monate fällt. Sie können den neuen Ausweis beantragen, solange der alte noch gültig ist. So vermeiden Sie eine Lücke ohne gültiges Dokument, denn die Ausstellung dauert meist drei bis vier Wochen.

Wie lange darf der Personalausweis abgelaufen sein?

Es gibt keine erlaubte Frist. Der Ausweis ist ab dem Tag nach dem Ablaufdatum ungültig – egal ob einen Tag oder Jahre. Sie sollten ihn umgehend ersetzen; ein längerer Zeitraum ohne gültigen Ausweis kann ein Bußgeld nach sich ziehen.

Was passiert, wenn mein Personalausweis abgelaufen ist?

Ein abgelaufener Ausweis ist ungültig und erfüllt die Ausweispflicht nicht. Sie sollten ihn zeitnah ersetzen. Wer keinen gültigen Ausweis vorweisen kann, riskiert ein Bußgeld; in der Praxis bewegt sich die Höhe meist zwischen rund 10 und 80 Euro, je nach Bundesland und Einzelfall.

Was kostet ein neuer Personalausweis 2026?

Seit dem 7. Februar 2026 kostet der Personalausweis 46,00 Euro ab 24 Jahren und 27,60 Euro für jüngere Antragstellende. Ein vorläufiger Personalausweis kostet 10,00 Euro. Wird das Foto im Amt erstellt, kommen 6,00 Euro hinzu, für den Direktversand nach Hause weitere 15,00 Euro.

Wie lange dauert es, bis der neue Ausweis fertig ist?

In der Regel dauert die Ausstellung drei bis vier Wochen. In Einzelfällen kann es länger dauern. Fragen Sie bei der Antragstellung im Amt nach der aktuellen Bearbeitungszeit und planen Sie entsprechend Vorlauf ein.

Kann ich den Personalausweis online verlängern?

Nein. Für jeden neuen Ausweis ist die persönliche Vorsprache nötig, weil Fingerabdrücke und Unterschrift erfasst werden. Online können Sie nur die Vorbereitung erledigen, etwa Termin buchen oder das digitale Foto übermitteln lassen.

Gibt es einen Express-Personalausweis?

Nein. Anders als beim Reisepass gibt es für den Personalausweis kein Express-Verfahren, mit dem Sie den regulären Ausweis schneller erhalten. Wer sofort ein Dokument braucht, beantragt einen vorläufigen Personalausweis für 10,00 Euro, der direkt im Amt ausgestellt wird.

Kann ich den neuen Ausweis nach Hause schicken lassen?

In vielen Kommunen ja: Per sicherem Direktversand kommt der fertige Ausweis nach Hause, das kostet 15,00 Euro extra. Die erste persönliche Vorsprache zur Antragstellung ersetzt das nicht – sie bleibt Pflicht. Ob der Versand vor Ort angeboten wird, klären Sie im Bürgeramt.

Kann ich mich mit einem abgelaufenen Personalausweis noch ausweisen?

Für hoheitliche Zwecke und förmliche Legitimationen nicht: Banken, Notare und Behörden verlangen ein gültiges Dokument; ein abgelaufener Ausweis wird dort nicht akzeptiert. Nutzen Sie in der Übergangszeit einen gültigen Reisepass oder einen vorläufigen Personalausweis.

Stimmt es, dass der Personalausweis ab 70 nicht mehr erneuert werden muss?

Das ist beschlossen, gilt aber noch nicht. Künftig sollen ab dem 70. Geburtstag beantragte Ausweise unbefristet gültig sein; die Regelung tritt voraussichtlich erst 2027 in Kraft. Bis dahin gilt auch ab 70 die reguläre Gültigkeit von 10 Jahren, und Sie müssen den Ausweis bei Ablauf neu beantragen.

Brauche ich einen Termin oder kann ich einfach hingehen?

Die meisten Bürgerämter arbeiten mit Terminvergabe. Buchen Sie online oder telefonisch vorab einen Termin. Ohne Termin ist je nach Kommune nur mit langen Wartezeiten oder gar nicht mit einer Bearbeitung zu rechnen.

Kann jemand anderes den Ausweis für mich beantragen?

Nein. Die Beantragung erfordert Ihre persönliche Anwesenheit, weil Fingerabdrücke und Unterschrift direkt erfasst werden. Die Abholung kann in vielen Ämtern eine bevollmächtigte Person mit Ihrer Vollmacht und Ihrem alten Ausweis übernehmen.

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