Führerscheinstelle

📖 Lesezeit: 7 Min · 📅 16. Juni 2026
Die Führerscheinstelle ist die Behörde für alles rund um Fahrerlaubnis und Führerschein: Erteilung, Umtausch, Umschreibung und Wiedererteilung. Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Wohnort, meist beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt. Die meisten Anträge brauchen einen Termin, viele Schritte laufen über Ihre Fahrschule.
Wer den Führerschein machen will, einen alten Lappen umtauschen muss oder eine ausländische Fahrerlaubnis umschreiben lassen möchte, landet früher oder später bei der Führerscheinstelle. Offiziell heißt sie Fahrerlaubnisbehörde und ist in der Regel dem Straßenverkehrsamt zugeordnet. Diese Seite erklärt, was die Stelle macht, wofür sie zuständig ist und wie Sie Ihren Behördengang vorbereiten.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Die Führerscheinstelle ist die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnorts – meist beim Landratsamt, Kreis oder der kreisfreien Stadt.
- Sie erteilt, verlängert, entzieht und schreibt Fahrerlaubnisse um und wickelt den EU-weiten Führerschein-Umtausch ab.
- Für die meisten Anliegen brauchen Sie einen Termin. Viele Online-Terminbuchungen sind möglich.
- Beim Ersterwerb läuft Ihr Antrag über die Fahrschule, die die Unterlagen meist für Sie einreicht.
- Bei einem Umzug müssen Sie sich nicht bei der Führerscheinstelle ummelden – der Führerschein gilt bundesweit.
Was macht die Führerscheinstelle?
Die Führerscheinstelle ist die zentrale Anlaufstelle für alle hoheitlichen Entscheidungen rund um die Fahrerlaubnis. Anders als die Fahrschule, die ausbildet, oder TÜV und DEKRA, die prüfen, ist die Führerscheinstelle die Behörde, die die Fahrerlaubnis rechtlich erteilt oder entzieht. Sie prüft, ob jemand die Voraussetzungen erfüllt, und stellt am Ende das Führerscheindokument aus.
Wichtig zu verstehen: Fahrerlaubnis und Führerschein sind nicht dasselbe. Die Fahrerlaubnis ist das Recht, ein Fahrzeug zu führen. Der Führerschein ist nur das Plastikkärtchen, das dieses Recht nachweist. Die Führerscheinstelle entscheidet über beides.
Zu den typischen Aufgaben gehören:
- Erteilung von Fahrerlaubnissen aller Klassen (zum Beispiel B, A, C, D)
- Umtausch alter Führerscheine in das EU-Kartenformat
- Umschreibung ausländischer Fahrerlaubnisse
- Ausstellung des internationalen Führerscheins
- Ausstellung von Fahrerlaubnissen zur Fahrgastbeförderung (zum Beispiel Taxi)
- Maßnahmen zur Überprüfung der Fahreignung, etwa Anordnung einer MPU
- Entziehung der Fahrerlaubnis und Neuerteilung nach Sperrfrist
- Ersatzausstellung bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins
- Ausstellung von Fahrer- und Fahrtenschreiberkarten für Lkw und Bus
Zuständigkeiten und Leistungen im Überblick
Welche Stelle für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Hauptwohnsitz ab. In Landkreisen ist es das Landratsamt beziehungsweise die Kreisverwaltung, in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung. Suchen Sie online nach dem Namen Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt zusammen mit „Führerscheinstelle“ oder „Fahrerlaubnisbehörde“, oder fragen Sie im örtlichen Bürgeramt nach.
| Anliegen | Wer ist zuständig / so läuft es |
|---|---|
| Ersten Führerschein machen | Antrag über die Fahrschule, Bearbeitung durch die Führerscheinstelle am Wohnort |
| Alten Führerschein umtauschen | Fahrerlaubnisbehörde am aktuellen Wohnsitz, Termin empfehlenswert |
| Ausländische Fahrerlaubnis umschreiben | Führerscheinstelle am Wohnort, je nach Herkunftsland mit oder ohne Prüfung |
| Internationaler Führerschein | Führerscheinstelle am Wohnort, gegen Vorlage des EU-Kartenführerscheins |
| Führerschein verloren / gestohlen | Führerscheinstelle stellt Ersatzdokument aus, bei Diebstahl mit Anzeige |
| Fahrerlaubnis nach Entzug wiedererlangen | Antrag auf Neuerteilung bei der Führerscheinstelle nach Ablauf der Sperrfrist |
| Umzug innerhalb Deutschlands | Keine Ummeldung bei der Führerscheinstelle nötig, nur beim Einwohnermeldeamt |
Der Führerschein-Umtausch: Diese Fristen gelten
Im Rahmen der EU-weiten Vereinheitlichung müssen alle alten Führerscheine bis spätestens 19. Januar 2033 in das fälschungssichere EU-Kartenformat umgetauscht werden. Der genaue Stichtag richtet sich bei Papierführerscheinen nach dem Geburtsjahr und bei alten Kartenführerscheinen nach dem Ausstellungsjahr.
Für Inhaberinnen und Inhaber von Kartenführerscheinen gelten unter anderem diese Stichtage:
| Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins | Umtausch bis |
|---|---|
| 1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 (bereits abgelaufen) |
| 2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
| 2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
| 2008 | 19. Januar 2029 |
Bei Papierführerscheinen (vor 1999 ausgestellt) richtet sich die Frist nach dem Geburtsjahr; die meisten dieser Fristen sind bereits abgelaufen. Die Geburtsjahrgänge 1971 und später mussten bis zum 19. Januar 2025 umtauschen.
So läuft der Kontakt mit der Führerscheinstelle ab
Der Ablauf hängt vom Anliegen ab. Beim Ersterwerb übernimmt meist die Fahrschule den Antrag. Für Umtausch, Umschreibung oder Ersatzdokument gehen Sie selbst zur Behörde. Typischer Weg:
- 1. Anliegen klären: Auf der Website Ihrer Führerscheinstelle nachsehen, welche Unterlagen für genau Ihr Anliegen nötig sind.
- 2. Termin buchen: Die meisten Stellen arbeiten nur mit Termin, viele bieten Online-Buchung an.
- 3. Unterlagen zusammenstellen: Ausweis, biometrisches Foto und je nach Anliegen weitere Nachweise (siehe unten).
- 4. Termin wahrnehmen: Antrag stellen, Unterlagen abgeben, Gebühr bezahlen (oft per EC-Karte oder bar).
- 5. Bearbeitung abwarten: Das Kartendokument wird zentral produziert; die Bearbeitung dauert je nach Behörde meist einige Wochen.
- 6. Abholen oder Versand: Den neuen Führerschein holen Sie ab oder lassen ihn sich gegen Gebühr zuschicken.
Welche Unterlagen Sie brauchen, hängt vom Anliegen ab. Beim Ersterwerb der Klasse B sind das in der Regel:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs
- Sehtestbescheinigung von Optiker oder Augenarzt
- Angaben zur gewählten Fahrschule
Wann die Führerscheinstelle die Fahreignung prüft
Die Führerscheinstelle erteilt Fahrerlaubnisse und klärt zugleich Zweifel an der Fahreignung. Fällt jemand im Straßenverkehr auf, kann die Behörde ein ärztliches Gutachten oder eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Häufige Anlässe sind:
- Auffälligkeiten mit Alkohol oder Drogen am Steuer
- Missbrauch von Medikamenten
- wiederholte aggressive Verkehrsverstöße (Straftaten)
- bestimmte gesundheitliche oder körperliche Einschränkungen
- Erreichen von 8 Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg
Bei 8 Punkten gilt eine Person nach § 4 Straßenverkehrsgesetz als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Die Führerscheinstelle entzieht dann die Fahrerlaubnis. Für die Neuerteilung verlangt sie in der Regel eine bestandene MPU. Die Sperrfrist beträgt mindestens sechs Monate, kann aber länger sein.
Kosten an der Führerscheinstelle
Die Gebühren der Führerscheinstelle sind bundesweit in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) geregelt. Die Behörden bewegen sich darin in festgelegten Rahmen, daher können die Beträge je nach Gemeinde leicht abweichen. Hinzu kommen oft Kosten für Foto, Versand oder eine Karteikartenabschrift.
| Leistung | Gebühr (Richtwert) |
|---|---|
| Führerschein-Umtausch in EU-Kartenformat | ca. 25 bis 30 Euro |
| Prüfung des Erteilungsantrags | ca. 5 Euro (zzgl. weiterer Gebühren) |
| Prüfbescheinigung begleitetes Fahren ab 17 | ca. 8 Euro |
| Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung | ca. 33 Euro |
| Neuerteilung nach Entzug | ca. 33 bis über 250 Euro je nach Aufwand |
Tipps für den Behördengang
- Prüfen Sie vorab online die Unterlagenliste Ihrer Führerscheinstelle – die Anforderungen unterscheiden sich je nach Anliegen.
- Buchen Sie immer einen Termin und gehen Sie nicht spontan hin; ohne Termin werden Sie oft abgewiesen.
- Tauschen Sie Ihren alten Führerschein frühzeitig um, nicht erst kurz vor dem Stichtag.
- Können Sie nicht selbst kommen, lässt sich für manche Anliegen eine Person mit schriftlicher Vollmacht schicken.
- Bei reinem Umzug innerhalb Deutschlands müssen Sie zur Führerscheinstelle gar nicht – nur das Einwohnermeldeamt ummelden.
Häufig gestellte Fragen
Wo finde ich meine zuständige Führerscheinstelle?
Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz – in Landkreisen das Landratsamt, in kreisfreien Städten die Stadtverwaltung. Suchen Sie online nach Ihrem Ort plus „Führerscheinstelle“ oder fragen Sie im örtlichen Bürgeramt nach der Adresse.
Was kostet die Erteilung einer Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle?
Die reine Behördengebühr für die Prüfung des Antrags liegt bei rund 5 Euro, dazu kommen weitere Gebühren je nach Klasse und Aufwand. Die hohen Führerscheinkosten entstehen durch Fahrschule und Prüfungen, nicht durch die Führerscheinstelle.
Bis wann muss ich meinen Führerschein umtauschen?
Der Stichtag hängt von Geburtsjahr (Papierführerschein) oder Ausstellungsjahr (Kartenführerschein) ab. Kartenführerscheine der Jahre 2002 bis 2004 müssen bis 19. Januar 2027 umgetauscht sein. Spätestens bis 19. Januar 2033 müssen alle umgetauscht haben.
Muss ich mich nach einem Umzug bei der Führerscheinstelle ummelden?
Nein. Der Führerschein gilt bundesweit und ist nicht an Ihre Adresse gebunden. Sie müssen sich nur beim Einwohnermeldeamt ummelden. Eine neue Adresse wird im Führerschein nicht eingetragen.
Kann ich meinen Führerschein online beantragen?
Den Erstantrag stellt meist Ihre Fahrschule für Sie. Für Umtausch und einige andere Anliegen bieten viele Führerscheinstellen Online-Terminbuchung oder Online-Anträge an. Ein persönlicher Termin zur Identitätsprüfung ist aber häufig trotzdem nötig.
Was passiert bei 8 Punkten im Fahreignungsregister?
Bei 8 Punkten gelten Sie nach dem Straßenverkehrsgesetz als ungeeignet. Die Führerscheinstelle entzieht die Fahrerlaubnis. Für die Wiedererteilung nach der Sperrfrist verlangt sie in der Regel eine bestandene MPU.
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