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Hund anmelden

Ihren Hund melden Sie bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung an, meist beim Steueramt oder online. Je nach Wohnort gilt eine Frist von ein bis vier Wochen, danach erhalten Sie einen Hundesteuerbescheid. Die Hundesteuer liegt für den ersten Hund meist zwischen rund 40 und 190 Euro im Jahr.

Wenn Sie sich einen Hund anschaffen oder mit Ihrem Tier in eine neue Gemeinde ziehen, müssen Sie ihn anmelden. Das ist Pflicht und Grundlage für die Hundesteuer, eine kommunale Aufwandsteuer. Jede Stadt und Gemeinde legt eigene Regeln, Fristen und Steuersätze fest. Deshalb finden Sie hier den allgemeinen Ablauf und worauf Sie achten müssen. Die genauen Beträge erfragen Sie bei Ihrer Gemeinde.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständig ist die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, meist das Steueramt. Viele Kommunen bieten die Anmeldung online an.
  • Die Frist beträgt je nach Gemeinde meist 1 bis 4 Wochen nach Anschaffung oder Zuzug. Bei Welpen läuft sie oft ab dem 3. Lebensmonat.
  • Die Hundesteuer für den ersten Hund liegt meist zwischen rund 40 und 190 Euro im Jahr, für Listenhunde teils mehrere Hundert bis über 1.000 Euro.
  • Nach der Anmeldung kommt der Hundesteuerbescheid, vielerorts auch eine Hundemarke. Einige Städte (z. B. Berlin) geben keine Marke mehr aus.
  • Wer den Hund nicht anmeldet, riskiert Nachzahlungen und ein Bußgeld – bis zu 10.000 Euro sind möglich, in der Praxis meist 100 bis 500 Euro plus Nachzahlung.

Was bedeutet die Anmeldung eines Hundes?

Die Anmeldung ist die behördliche Registrierung Ihres Hundes bei der Gemeinde. Mit ihr setzen Sie die Hundesteuer in Gang. Das ist keine Versicherung und kein Chip-Register, sondern eine reine Steuersache. Anmelden müssen Sie unabhängig davon, ob Sie den Hund gekauft, aus dem Tierheim geholt oder geschenkt bekommen haben.

Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Die Höhe und die Fristen legt jede Kommune selbst fest, deshalb gibt es bundesweit keine einheitlichen Beträge. Mit der Steuer wollen die Gemeinden Einnahmen erzielen und zugleich die Zahl der Hunde steuern. Eine Anmeldepflicht besteht in jeder Gemeinde.

Wichtig: Die Hundesteuer hat nichts mit der Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht zu tun, die in einigen Bundesländern gilt. Manche Länder verlangen, dass Hunde gechippt und in einem Landeshunderegister eingetragen werden. Das ist ein getrenntes Verfahren. Erkundigen Sie sich, was in Ihrem Bundesland zusätzlich vorgeschrieben ist.

Auch begrifflich begegnen Ihnen mehrere Bezeichnungen für denselben Vorgang: „Hund anmelden“, „Hund bei der Gemeinde anmelden“, „Hund registrieren“ oder „neuen Hund anmelden“ meinen im Kern die steuerliche Anmeldung beim Steueramt. „Hund ummelden“ bezeichnet meist den Wechsel des Wohnorts oder den Wechsel des Halters. Den Unterschied erklären wir weiter unten genauer.

Voraussetzungen: Wer muss anmelden?

Anmelden muss die Person, die den Hund tatsächlich hält. In der Regel ist das die Halterin oder der Halter im eigenen Haushalt. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist Ihr Wohnort, nicht der Ort, an dem Sie den Hund gekauft haben.

  • Sie haben sich einen Hund angeschafft (Kauf, Tierheim, Übernahme, Geschenk).
  • Sie sind mit Ihrem Hund in eine neue Gemeinde gezogen.
  • Ein zugelaufener Hund lebt dauerhaft bei Ihnen.
  • Bei Welpen beginnt die Steuerpflicht in vielen Gemeinden erst ab dem 3. Lebensmonat.

Halter ist, wer den Hund im eigenen Interesse und für eigene Rechnung versorgt, nicht zwingend der Eigentümer. Lebt der Hund in einem Haushalt mit mehreren Erwachsenen, melden Sie ihn unter der Person an, die ihn überwiegend betreut. Pflegestellen, die einen Hund nur vorübergehend für ein Tierheim oder einen Verein aufnehmen, sind meist nicht steuerpflichtig, solange das Tier weiter dem Verein zugeordnet bleibt. Klären Sie das im Zweifel mit Ihrem Steueramt.

Frist beachten: Die Anmeldefrist ist je nach Gemeinde unterschiedlich. Häufig sind es 1 bis 2 Wochen, mancherorts bis zu einem Monat. Verlassen Sie sich nicht auf eine pauschale Frist, sondern prüfen Sie die Vorgabe Ihrer Stadt. Wer zu spät anmeldet, muss mit Nachforderungen und Bußgeld rechnen.

Ab wann muss man einen Hund anmelden?

Die Steuerpflicht entsteht, sobald Sie den Hund halten. Maßgeblich ist nicht der Kaufvertrag, sondern der Tag, an dem das Tier dauerhaft bei Ihnen einzieht. Ab diesem Zeitpunkt läuft die Anmeldefrist Ihrer Gemeinde.

  • Neuer Hund (Kauf, Tierheim, Übernahme): ab dem Einzugstag, innerhalb der gemeindlichen Frist (meist 1–4 Wochen).
  • Welpe aus eigener Zucht oder Wurf: in vielen Gemeinden erst ab dem 3. Lebensmonat. Bis dahin gilt der Welpe oft als steuerfrei.
  • Zuzug aus anderer Gemeinde: ab dem Tag des Umzugs neu anmelden, beim alten Wohnort abmelden.
  • Zugelaufener Hund: sobald absehbar ist, dass er dauerhaft bei Ihnen bleibt.

Wer den genauen Stichtag der eigenen Gemeinde wissen will, findet ihn in der örtlichen Hundesteuersatzung. Diese Satzung steht meist auf der Website der Stadt oder lässt sich beim Steueramt anfragen. Sie regelt verbindlich Frist, Beginn der Steuerpflicht und die Welpenregelung für Ihren Wohnort.

Hund registrieren: Steuer, Chip und Register richtig auseinanderhalten

„Hund registrieren“ kann zweierlei bedeuten. Viele suchen damit die steuerliche Anmeldung bei der Gemeinde. Andere meinen die Kennzeichnung per Mikrochip und den Eintrag in ein Register. Beides sind getrennte Vorgänge mit unterschiedlicher Zuständigkeit.

Vorgang Wo Pflicht?
Steuerliche Anmeldung Gemeinde / Steueramt überall Pflicht
Kennzeichnung per Mikrochip Tierarzt je nach Bundesland, oft für gefährliche Hunde
Eintrag im Landeshunderegister zentrale Landesstelle nur in einzelnen Ländern
Eintrag im Haustierregister Tasso, FINDEFIX (freiwillig) freiwillig, hilft beim Wiederfinden

Der Mikrochip allein meldet den Hund nicht bei der Gemeinde an. Auch ein Eintrag bei Tasso oder FINDEFIX ersetzt die Steueranmeldung nicht. Umgekehrt ersetzt die Steueranmeldung keine im Land vorgeschriebene Chip- oder Registerpflicht. Erledigen Sie beides, wo es für Sie gilt.

EU-Ausblick: Das EU-Parlament hat im April 2026 eine Verordnung zur Rückverfolgbarkeit von Hunden und Katzen beschlossen. Eine EU-weite Chip- und Registrierungspflicht für privat gehaltene Hunde greift jedoch erst ab Mitte 2036. An Ihren Pflichten heute ändert das nichts: Es gilt weiter das Recht Ihres Bundeslands.

Erforderliche Unterlagen und Angaben

Was brauche ich, um einen Hund anzumelden? In der Regel reichen Ihre persönlichen Daten, die Angaben zum Hund (Rasse, Geburtsdatum, Geschlecht) sowie die Chipnummer und Bankdaten für das SEPA-Lastschriftmandat. Welche Nachweise zusätzlich verlangt werden, hängt von der Gemeinde ab. Im Einzelnen benötigen Sie meist:

  • Persönliche Daten der Halterin oder des Halters (Name, Anschrift, Geburtsdatum)
  • Angaben zum Hund: Rasse, Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Farbe und Größe
  • Datum, seit wann Sie den Hund halten, und dessen Herkunft
  • Anzahl weiterer Hunde im Haushalt (für den Steuersatz wichtig)
  • Chipnummer des Hundes, falls vorhanden
  • Bankdaten für ein SEPA-Lastschriftmandat, wenn Sie die Steuer abbuchen lassen möchten
  • Bei Listenhunden ggf. ein Rassenachweis oder die Einstufung als gefährlicher Hund
  • Ggf. Nachweise für eine Ermäßigung oder Befreiung (z. B. Assistenzhund, Sozialleistungsbescheid)

Eine Hundehaftpflichtversicherung ist in einigen Bundesländern Pflicht, in anderen freiwillig. Für die reine Steueranmeldung wird der Nachweis nicht überall verlangt, kann aber gefordert sein.

Ablauf: So melden Sie Ihren Hund an

Der Weg ist meist kurz. Viele Gemeinden bieten die Anmeldung inzwischen online an, sodass Sie nicht ins Rathaus müssen.

  • Schritt 1: Zuständige Stelle finden. Das ist die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, meist das Steueramt oder die Steuerkasse. In einigen Ländern läuft die Anmeldung über ein zentrales Hunderegister oder das Finanzamt.
  • Schritt 2: Formular wählen. Sie nutzen das Online-Verfahren, laden das Formular „Anmeldung zur Hundesteuer“ herunter oder holen es vor Ort ab.
  • Schritt 3: Angaben eintragen und absenden. Tragen Sie Ihre Daten und die Angaben zum Hund ein. Prüfen Sie, ob eine Ermäßigung für Sie infrage kommt.
  • Schritt 4: Bescheid abwarten. Die Gemeinde bearbeitet die Anmeldung und schickt Ihnen den Hundesteuerbescheid, oft innerhalb weniger Wochen.
  • Schritt 5: Hundemarke erhalten. Vielerorts bekommen Sie eine Hundesteuermarke, die der Hund beim Ausführen tragen soll. Manche Städte verzichten inzwischen darauf.
Bei einem Umzug erledigen Sie die Hundeanmeldung am besten zusammen mit der Wohnsitz-Ummeldung. In der alten Gemeinde melden Sie den Hund ab, in der neuen melden Sie ihn neu an. Eine automatische Übertragung von einer Stadt in die andere gibt es nicht.

Hund online anmelden

Immer mehr Städte bieten die Hundeanmeldung als Online-Dienst an. Sie füllen das Formular am Rechner aus, laden bei Bedarf Nachweise hoch und senden es digital ab. Eine eigene Software brauchen Sie dafür nicht.

  • Einstieg: über das Serviceportal oder Bürgerportal Ihrer Stadt, Suchbegriff „Hundesteuer anmelden“.
  • Login: manche Portale verlangen ein Konto oder die BundID, viele lassen die Anmeldung auch ohne Login zu.
  • Unterlagen: Chipnummer, Bankdaten fürs SEPA-Mandat und ggf. Nachweise als PDF oder Foto bereithalten.
  • Bestätigung: Sie erhalten eine Eingangsbestätigung, der Steuerbescheid kommt später per Post oder ins Postfach.

Bietet Ihre Gemeinde keinen Online-Dienst an, genügt oft auch eine formlose E-Mail mit dem ausgefüllten Formular oder der Postweg. Der Zuständigkeitsfinder von Service-BW und vergleichbare Portale anderer Länder zeigen Ihnen den richtigen Weg für Ihren Ort.

Hund ummelden: neuer Besitzer oder Umzug

„Ummelden“ steht für zwei verschiedene Fälle. Wichtig ist: Eine bestehende Anmeldung wandert weder automatisch zu einem neuen Halter noch in eine neue Stadt. In beiden Fällen gehören Ab- und Anmeldung zusammen.

Fall Was zu tun ist
Neuer Besitzer (Hund abgegeben/übernommen) Bisheriger Halter meldet den Hund bei seiner Gemeinde ab. Der neue Halter meldet ihn bei seiner Gemeinde neu an.
Umzug in andere Gemeinde Am alten Wohnort abmelden, am neuen Wohnort anmelden – am besten zusammen mit der Wohnsitz-Ummeldung.
Umzug innerhalb derselben Gemeinde Neue Adresse beim Steueramt mitteilen, keine Ab- und Neuanmeldung nötig.

Beim Halterwechsel ist der Tag der Abgabe entscheidend: Bis dahin zahlt der alte Halter, danach der neue. Geben Sie der Gemeinde das Übergabedatum an, damit die Steuer korrekt aufgeteilt wird. Zu viel gezahlte Steuer für das laufende Jahr wird häufig anteilig erstattet.

Vergisst der bisherige Halter die Abmeldung, läuft die Steuer auf seinen Namen weiter – auch wenn der Hund längst woanders lebt. Deshalb sollte der abgebende Halter die Abmeldung schriftlich erledigen und sich bestätigen lassen.

Kosten und Gebühren

Die Anmeldung selbst ist in der Regel kostenlos. Bezahlen müssen Sie die laufende Hundesteuer. Deren Höhe hängt von Ihrer Gemeinde, der Zahl Ihrer Hunde und teils von der Rasse ab. Die folgenden Werte sind Orientierungsgrößen, keine festen Sätze.

Fall Typische Spanne pro Jahr Hinweis
Erster Hund ca. 40–190 € Auf dem Land oft günstiger, in Großstädten höher
Zweiter Hund oft deutlich höher Viele Kommunen verlangen für jeden weiteren Hund mehr
Listenhund / gefährlicher Hund mehrere Hundert bis über 1.000 € Nicht jede Gemeinde erhebt einen Sondersatz
Anmeldung / Hundemarke meist kostenlos Je nach Satzung kann eine geringe Gebühr anfallen

Die Steuer wird meist jährlich festgesetzt und in Raten fällig, etwa vierteljährlich. Die genauen Termine stehen in Ihrem Steuerbescheid.

Hundesteuer berechnen: Was den Betrag bestimmt

Es gibt keinen bundesweiten Rechner mit einem festen Tarif, weil jede Gemeinde ihren eigenen Satz in der Hundesteuersatzung festlegt. Den genauen Betrag liefert immer Ihr Steuerbescheid. Diese Faktoren bestimmen, was Sie zahlen:

  • Wohnort: Großstädte verlangen meist mehr als ländliche Gemeinden. Einzelne Gemeinden erheben gar keine Hundesteuer.
  • Anzahl der Hunde: Der zweite Hund kostet oft deutlich mehr als der erste, manche Städte verlangen das Doppelte.
  • Einstufung als Listenhund: Für als gefährlich geltende Rassen gilt vielerorts ein stark erhöhter Sondersatz.
  • Ermäßigungen: Tierheimhund im ersten Jahr, Sozialleistungsbezug oder bestimmte Gebrauchshunde senken den Satz oder befreien ganz.

Zur groben Orientierung einige Ersthund-Sätze in Großstädten (Stand 2025/2026, Änderungen vorbehalten): Köln rund 156 €, Berlin rund 120 €, Stuttgart rund 108 €, Frankfurt am Main rund 102 €, München rund 100 €, Hamburg rund 90 €. Für den zweiten Hund liegt der Satz häufig deutlich darüber, in Stuttgart und Frankfurt etwa beim Doppelten. Verlässlich ist nur die Auskunft Ihrer eigenen Gemeinde.

Ermäßigung, Befreiung und Sonderfälle

Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie weniger oder gar keine Hundesteuer zahlen. Ob und in welcher Höhe, regelt jede Gemeinde in ihrer Hundesteuersatzung. Den Antrag stellen Sie oft direkt bei der Anmeldung.

  • Ermäßigung: häufig für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen oder für Hunde aus dem Tierheim im ersten Jahr.
  • Befreiung: oft für Assistenz- und Blindenführhunde, manchmal auch für Jagd-, Hüte-, Dienst- oder Rettungshunde.
  • Abmeldung: Sie müssen den Hund abmelden, wenn er stirbt, abgegeben wird, dauerhaft entläuft oder Sie in eine andere Gemeinde ziehen.

Eine Ermäßigung oder Befreiung gibt es nicht automatisch: Sie müssen sie beantragen und in der Regel mit Nachweisen belegen, etwa dem Schwerbehindertenausweis mit passendem Merkzeichen, der Bescheinigung über den Assistenzhund oder dem Bescheid über Bürgergeld. Wird der Grund später hinfällig, etwa weil der Sozialleistungsbezug endet, müssen Sie das der Gemeinde mitteilen.

Hund nicht angemeldet: Strafe und Nachzahlung

Wer seinen Hund nicht oder zu spät anmeldet, verstößt gegen die Hundesteuersatzung der Gemeinde. Das ist eine Ordnungswidrigkeit und kann teuer werden.

  • Bußgeld: Je nach Satzung sind Bußgelder bis zu 10.000 Euro möglich. In der Praxis bleibt es meist bei 100 bis 500 Euro, abhängig von Gemeinde und Dauer der Versäumnis.
  • Nachzahlung: Die Gemeinde fordert die Steuer rückwirkend für den Zeitraum nach, in dem der Hund bereits bei Ihnen lebte.
  • Steuerhinterziehung: Wird der Hund vorsätzlich verschwiegen, kann das in schweren Fällen als Steuerhinterziehung gewertet werden.

Wer eine versäumte Anmeldung bemerkt, sollte den Hund umgehend nachträglich anmelden. Eine spätere Anmeldung ist jederzeit möglich und mindert das Risiko, weil sie zeigt, dass kein dauerhafter Vorsatz bestand. Chip- und Registerdaten werden vielerorts mit den Steuerdaten abgeglichen, sodass nicht angemeldete Hunde auffallen.

Was passiert, wenn Sie den Hund nicht anmelden? Die Gemeinde kann die Steuer rückwirkend nachfordern und ein Bußgeld verhängen. In schweren Fällen mit Vorsatz droht ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung. Melden Sie den Hund deshalb lieber zu spät als gar nicht an.

Zusätzliche Pflichten: Versicherung, Chip und Leine

Mit der Steueranmeldung ist es nicht in jedem Bundesland getan. Je nach Land kommen weitere Pflichten dazu, die nichts mit dem Steueramt zu tun haben.

  • Hundehaftpflicht: In Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen ist eine Haftpflichtversicherung für alle Hunde Pflicht. In den übrigen Ländern gilt sie meist nur für gefährliche Hunde oder Listenhunde – freiwillig ist sie aber überall sinnvoll.
  • Kennzeichnung per Mikrochip: In den meisten Ländern für gefährliche Hunde und Listenhunde vorgeschrieben, in einzelnen Ländern für alle Hunde. Der Chip wird beim Tierarzt gesetzt.
  • Landeshunderegister: Einige Länder führen ein zentrales Register, in das Hunde eingetragen werden müssen – getrennt von der Steueranmeldung.
  • Sachkunde, Leinen- und Maulkorbpflicht: Für bestimmte Rassen oder Hunde ab einer Größe verlangen manche Länder einen Sachkundenachweis oder besondere Auflagen.

Welche dieser Pflichten für Sie gelten, hängt vom Bundesland und teils von der Kommune ab. Die Landeshundeverordnung Ihres Bundeslands nennt die Details. Prüfen Sie das vor allem, bevor Sie einen großen Hund oder eine gelistete Rasse aufnehmen.

Hund bei der Einreise anmelden: Beispiel Schweden

Neben der Steueranmeldung zu Hause kann eine Anmeldung beim Zoll nötig sein, wenn Sie mit dem Hund verreisen. Das hat mit der Hundesteuer nichts zu tun, taucht aber unter „Hund anmelden“ häufig auf. Schweden ist das bekannteste Beispiel.

Müssen Sie einen Hund bei der Einreise nach Schweden anmelden? Ja. Auch aus einem anderen EU-Land melden Sie den Hund beim schwedischen Zoll (Tullverket) an. Das geht vorab online oder direkt bei der Einreise. Nach der Registrierung erhalten Sie eine Nummer und dürfen den grünen Ausgang „Nichts zu verzollen“ nutzen.

  • EU-Heimtierausweis: Pflicht für die Einreise.
  • Mikrochip: Der Hund muss gekennzeichnet sein, der Ausweis muss zum Chip passen.
  • Tollwutimpfung: gültige Impfung mit 21 Tagen Wartezeit nach der Erstimpfung. Welpen dürfen frühestens mit 15 Wochen einreisen.
  • Anmeldung beim Tullverket: online über das Portal der schwedischen Zollverwaltung oder vor Ort an der Grenze.
  • Fuchsbandwurm: Eine Behandlung ist für Schweden nicht vorgeschrieben (anders als etwa für Norwegen, Finnland oder Irland).

Diese Reiseregeln gelten zusätzlich zur Steueranmeldung in Ihrer Heimatgemeinde. Die deutsche Hundesteuer läuft während einer Reise normal weiter.

Mieter, Hauskauf und Hundehaltung

Die Steueranmeldung ist das eine, die Erlaubnis zur Hundehaltung das andere. Wohnen Sie zur Miete, dürfen Sie nicht in jedem Fall ohne Weiteres einen Hund halten.

  • Mietwohnung: Ein generelles Hundeverbot im Mietvertrag ist nach der Rechtsprechung oft unwirksam, ein Zustimmungsvorbehalt aber zulässig. Klären Sie die Haltung vor der Anschaffung mit der Vermieterin oder dem Vermieter.
  • Eigentumswohnung: Die Gemeinschaftsordnung oder ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft kann Regeln zur Tierhaltung enthalten.
  • Eigenes Haus nach Kauf: Hier entscheiden Sie frei – die Steueranmeldung bei der für den neuen Wohnort zuständigen Gemeinde bleibt trotzdem Pflicht.

Unabhängig von der Wohnsituation gilt: Die Steueranmeldung richtet sich nach Ihrem Hauptwohnsitz. Wer ohne festen Wohnsitz lebt, klärt die Zuständigkeit mit der Gemeinde, in der er sich tatsächlich überwiegend aufhält.

5 Tipps für die Hundeanmeldung

  • Melden Sie den Hund zeitnah nach der Anschaffung an und prüfen Sie vorher die genaue Frist Ihrer Gemeinde.
  • Erledigen Sie bei einem Umzug die Hundeanmeldung gleich mit der Wohnsitz-Ummeldung und melden Sie den Hund am alten Wohnort ab.
  • Prüfen Sie vorab, ob eine Ermäßigung oder Befreiung für Sie infrage kommt, und stellen Sie den Antrag direkt bei der Anmeldung.
  • Klären Sie bei Mietwohnungen die Hundehaltung mit der Vermieterin oder dem Vermieter ab.
  • Führen Sie die Hundemarke beim Ausführen mit, falls Ihre Gemeinde eine ausgibt, und prüfen Sie zusätzliche Pflichten wie Chip und Haftpflicht in Ihrem Bundesland.

Häufig gestellte Fragen

Wo muss ich meinen Hund anmelden?

Bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnorts, meist beim Steueramt. Viele Kommunen bieten die Anmeldung online an. In einigen Bundesländern läuft sie über ein zentrales Hunderegister oder das Finanzamt.

Ab wann muss man einen Hund anmelden?

Ab dem Tag, an dem der Hund dauerhaft bei Ihnen einzieht. Dann läuft die Anmeldefrist Ihrer Gemeinde, meist 1 bis 4 Wochen. Bei Welpen beginnt die Steuerpflicht oft erst ab dem dritten Lebensmonat.

Was brauche ich, um einen Hund anzumelden?

Sie brauchen Ihre persönlichen Daten, die Angaben zum Hund (Rasse, Geburtsdatum, Geschlecht, Farbe), das Datum, seit dem Sie ihn halten, sowie meist die Chipnummer und Bankdaten für das SEPA-Mandat. Bei Listenhunden kann ein Rassenachweis dazukommen.

Wie melde ich einen neuen Hund an?

Sie nennen dem Steueramt Ihre Daten und die Angaben zum Hund, online oder per Formular. Es spielt keine Rolle, ob Sie den Hund gekauft, aus dem Tierheim geholt oder übernommen haben – angemeldet wird jeder Hund.

Wie melde ich einen Hund auf einen neuen Besitzer um?

Eine direkte Ummeldung gibt es nicht. Der bisherige Halter meldet den Hund bei seiner Gemeinde ab, der neue Halter meldet ihn bei seiner Gemeinde neu an. Maßgeblich ist das Datum der Übergabe.

Wie viel Zeit habe ich für die Anmeldung?

Die Frist ist je nach Gemeinde unterschiedlich, häufig 1 bis 2 Wochen, mancherorts bis zu einem Monat nach Anschaffung oder Zuzug. Bei Welpen beginnt sie oft mit dem 3. Lebensmonat. Fragen Sie die genaue Frist bei Ihrer Stadt nach.

Wie hoch ist die Hundesteuer?

Das legt jede Gemeinde selbst fest. Für den ersten Hund liegt sie meist zwischen rund 40 und 190 Euro im Jahr. Für jeden weiteren Hund und für Listenhunde ist sie oft deutlich höher. Die genauen Sätze nennt Ihre Gemeinde.

Was passiert, wenn ich den Hund nicht anmelde?

Sie verstoßen gegen die Hundesteuersatzung. Die Gemeinde kann die Steuer rückwirkend nachfordern und ein Bußgeld verhängen – möglich sind bis zu 10.000 Euro, üblich sind 100 bis 500 Euro plus Nachzahlung. Bei Vorsatz kann es als Steuerhinterziehung gelten. Eine spätere Anmeldung ist trotzdem jederzeit möglich und sinnvoll.

Kann ich meinen Hund online anmelden?

In vielen Städten ja. Über das Serviceportal Ihrer Stadt füllen Sie das Formular aus und senden es digital ab. Gibt es keinen Online-Dienst, genügt oft eine E-Mail mit dem Formular oder der Postweg.

Ist „Hund registrieren“ dasselbe wie anmelden?

Gemeint ist meist die steuerliche Anmeldung bei der Gemeinde. Davon getrennt sind die Kennzeichnung per Mikrochip und der Eintrag in ein Landes- oder Haustierregister. Der Chip allein meldet den Hund nicht beim Steueramt an.

Muss ich einen Welpen sofort anmelden?

In vielen Gemeinden beginnt die Steuerpflicht erst ab dem dritten Lebensmonat des Welpen. Bis dahin müssen Sie ihn meist nicht anmelden. Da die Regeln variieren, prüfen Sie die Vorgabe Ihrer Stadt.

Muss ich meinen Hund bei der Einreise nach Schweden anmelden?

Ja. Sie melden den Hund beim schwedischen Zoll (Tullverket) an, online vorab oder bei der Einreise. Voraussetzung sind EU-Heimtierausweis, Mikrochip und eine gültige Tollwutimpfung. Diese Reiseanmeldung ist getrennt von der Hundesteuer in Deutschland.

Bekomme ich noch eine Hundemarke?

In den meisten Gemeinden ja: Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke, die der Hund beim Ausführen tragen soll. Einzelne Städte wie Berlin haben die Marke abgeschafft. Den Nachweis ersetzt dann der Steuerbescheid.

Muss ich den Hund auch chippen und versichern?

Das ist von der Steueranmeldung getrennt. In einigen Bundesländern sind Chip, Registereintrag und Haftpflicht Pflicht, in anderen freiwillig. Erkundigen Sie sich, welche Regeln in Ihrem Bundesland gelten.

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