Telefonanschluss ummelden

📖 Lesezeit: 7 Min · 📅 16. Juni 2026
Den Telefon- und Internetanschluss melden Sie nicht bei einer Behörde um, sondern direkt bei Ihrem Anbieter. Geben Sie den Umzug am besten vier bis sechs Wochen vorher an, am einfachsten online im Kundenkonto. Für das Umschalten an die neue Adresse darf der Anbieter ein Entgelt verlangen, das nicht höher sein darf als die Gebühr für einen Neuanschluss.
Ein Umzug bringt viele kleine Aufgaben mit sich. Eine davon: dafür sorgen, dass in der neuen Wohnung Telefon und Internet funktionieren. Anders als beim Personalausweis oder der Wohnsitz-Anmeldung gehen Sie dafür nicht zum Amt. Zuständig ist allein Ihr Telekommunikationsanbieter, also zum Beispiel Telekom, Vodafone, 1&1 oder Ihr regionaler Anbieter.
Wichtig ist vor allem das richtige Timing und die Frage, ob Ihr Anbieter Ihren bisherigen Tarif an der neuen Adresse überhaupt liefern kann. Falls nicht, haben Sie ein gesetzlich verankertes Sonderkündigungsrecht. Dieser Ratgeber erklärt den Ablauf, Ihre Rechte nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) und worauf Sie beim Termin achten sollten.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Den Telefonanschluss melden Sie bei Ihrem Anbieter um, nicht bei einer Behörde.
- Geben Sie den Umzug vier bis sechs Wochen vorher an, damit der Wunschtermin klappt.
- Ihr bisheriger Tarif läuft am neuen Wohnsitz zu denselben Konditionen weiter, wenn der Anbieter ihn dort anbietet (§ 60 TKG).
- Das Umzugsentgelt darf nicht höher sein als die Gebühr für einen Neuanschluss.
- Kann der Anbieter die gebuchte Leistung am neuen Ort nicht liefern, dürfen Sie mit einer Frist von einem Monat kündigen.
- Ihre alte Rufnummer können Sie in der Regel mitnehmen.
Was bedeutet „Telefonanschluss ummelden“?
Ummelden heißt hier: Sie nehmen Ihren bestehenden Vertrag mit an die neue Adresse. Sie behalten Ihren Tarif, Ihre Rufnummer und Ihre Vertragslaufzeit. Der Anbieter schaltet den Anschluss am alten Wohnort ab und am neuen wieder an. Im Branchenjargon spricht man auch vom „Umzug des Anschlusses“.
Das ist etwas anderes als ein Anbieterwechsel. Beim Wechsel kündigen Sie den alten Vertrag und schließen bei einem neuen Anbieter einen neuen ab. Ein Wechsel wird nur nötig, wenn Ihr bisheriger Anbieter die neue Adresse nicht abdeckt, oder wenn Sie ihn freiwillig nutzen wollen, um an günstigere Konditionen zu kommen.
Rechtlich geregelt ist der Umzug in § 60 des Telekommunikationsgesetzes. Diese Regel gilt für alle Telekommunikationsverträge, also Festnetz, Internet und Mobilfunk gleichermaßen.
Voraussetzungen
Damit Sie Ihren Anschluss mitnehmen können, müssen drei Dinge stimmen:
- Laufender Vertrag: Sie sind Vertragsinhaber des Anschlusses, der umziehen soll.
- Verfügbarkeit am neuen Ort: Ihr Anbieter bietet den gebuchten Tarif an der neuen Adresse an. Ob das der Fall ist, prüft der Anbieter anhand der Anschrift.
- Bekannter Umzugstermin: Sie wissen, ab wann der Anschluss in der neuen Wohnung gebraucht wird.
Liegt die neue Wohnung außerhalb des Versorgungsgebiets oder kann der Anbieter dort nur eine deutlich langsamere Leitung schalten, greift Ihr Sonderkündigungsrecht (siehe unten).
Erforderliche Angaben
Für die Ummeldung braucht der Anbieter einige Daten. Halten Sie diese bereit, dann geht die Meldung in wenigen Minuten:
| Angabe | Wozu |
|---|---|
| Kundennummer | Zur Zuordnung Ihres Vertrags |
| Rufnummer | Identifikation des Anschlusses |
| Bisherige Adresse | Alter Standort des Anschlusses |
| Neue Adresse | Verfügbarkeitsprüfung und Schaltung |
| Gewünschter Umschalttermin | Ab wann der Anschluss am neuen Ort laufen soll |
| Wunsch zur Rufnummernmitnahme | Falls Sie Ihre alte Festnetznummer behalten wollen |
Ablauf der Ummeldung
In den meisten Fällen läuft der Umzug des Anschlusses in fünf Schritten ab:
- Schritt 1 – Termin festlegen: Klären Sie, ab wann Sie in der neuen Wohnung Telefon und Internet brauchen.
- Schritt 2 – Umzug melden: Melden Sie den Umzug im Kundenkonto, über das Umzugsformular oder telefonisch beim Anbieter. Geben Sie die neue Adresse und den Wunschtermin an.
- Schritt 3 – Verfügbarkeit prüfen: Der Anbieter prüft, ob er Ihren Tarif an der neuen Adresse liefern kann, und bestätigt den Umschalttermin.
- Schritt 4 – Technik vorbereiten: Nehmen Sie Router und Endgeräte mit. Häufig ist nur ein Umstecken nötig, manchmal kommt ein Techniker.
- Schritt 5 – Umschaltung: Zum vereinbarten Termin wird der Anschluss am alten Ort ab- und am neuen angeschaltet. Prüfen Sie danach, ob Telefon und Internet laufen.
Kosten und Gebühren
Für den Umzug des Anschlusses darf der Anbieter ein Entgelt verlangen, aber nur ein angemessenes. Nach § 60 TKG darf dieses Umzugsentgelt nicht höher sein als die Gebühr, die der Anbieter für die Schaltung eines Neuanschlusses ansetzt. Die konkrete Höhe ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.
| Posten | Wer trägt es | Hinweis |
|---|---|---|
| Umzugsentgelt / Bereitstellung | Kundin/Kunde | Höchstens so viel wie ein Neuanschluss; je Anbieter verschieden, teils Aktionen ohne Gebühr |
| Technikertermin | meist Kundin/Kunde | Nur falls technisch erforderlich |
| Rufnummernmitnahme bei Umzug innerhalb des Netzes | oft kostenlos | Je nach Anbieter und Ortsnetz |
| Laufende monatliche Grundgebühr | Kundin/Kunde | Läuft unverändert weiter |
Konkrete Eurobeträge nennen wir hier bewusst nicht, weil sie je Anbieter und Tarif stark schwanken. Fragen Sie das Umzugsentgelt vor der Meldung beim Kundenservice ab oder lesen Sie es in der Preisliste Ihres Tarifs nach.
Ihre Rechte: Sonderkündigung und gleiche Leistung
Das Telekommunikationsgesetz schützt Sie beim Umzug gleich doppelt.
Anspruch auf gleiche Leistung: Bietet Ihr Anbieter den Tarif an der neuen Adresse an, muss er Ihnen die vertraglich geschuldete Leistung dort zu unveränderten Konditionen erbringen, ohne neue Mindestlaufzeit und ohne Aufpreis auf den Tarif.
Sonderkündigungsrecht: Kann der Anbieter die gebuchte Leistung am neuen Wohnsitz nicht erbringen, etwa weil die Adresse nicht im Versorgungsgebiet liegt oder dort nur eine deutlich langsamere Leitung möglich ist, dürfen Sie den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen, auch wenn die eigentliche Mindestlaufzeit noch nicht abgelaufen ist.
5 Tipps für die Ummeldung
- Früh dran sein: Melden Sie den Umzug vier bis sechs Wochen vorher, dann ist der Wunschtermin realistischer.
- Rufnummer mitnehmen: Lassen Sie sich die Mitnahme Ihrer Festnetznummer bestätigen, sonst geht sie verloren.
- Verfügbarkeit vorab prüfen: Checken Sie online, ob Ihr Tarif an der neuen Adresse läuft, bevor Sie umziehen.
- Alles schriftlich: Lassen Sie sich Umschalttermin, Entgelt und Konditionen per Auftragsbestätigung geben.
- Anbieterwechsel vergleichen: Ist ohnehin ein Wechsel nötig, vergleichen Sie nicht allein den Preis, sondern auch Geschwindigkeit und Vertragslaufzeit.
Häufig gestellte Fragen
Wo melde ich meinen Telefonanschluss um?
Direkt bei Ihrem Telekommunikationsanbieter, nicht bei einer Behörde. Das geht online im Kundenkonto, über das Umzugsformular auf der Anbieter-Website oder telefonisch beim Kundenservice. Halten Sie Kundennummer und neue Adresse bereit.
Wie lange vorher sollte ich den Umzug melden?
Etwa vier bis sechs Wochen vor dem Einzug. So hat der Anbieter genug Zeit, die Verfügbarkeit zu prüfen und Ihren Wunschtermin zu reservieren. Bei nötigem Technikertermin kann es länger dauern, dann melden Sie noch früher.
Was kostet die Ummeldung des Anschlusses?
Der Anbieter darf ein Umzugsentgelt verlangen, das nach § 60 TKG nicht höher sein darf als die Gebühr für einen Neuanschluss. Die Höhe ist je Anbieter verschieden, manche bieten den Umzug per Aktion kostenlos an. Fragen Sie vorab nach.
Kann ich meinen Vertrag bei Umzug kündigen?
Ja, wenn Ihr Anbieter die gebuchte Leistung am neuen Wohnsitz nicht anbietet. Dann gilt ein Sonderkündigungsrecht mit einem Monat Frist, auch innerhalb der Mindestlaufzeit. Liefert der Anbieter den Tarif dort, läuft der Vertrag normal weiter.
Behalte ich meine Telefonnummer beim Umzug?
In der Regel ja. Beim Umzug innerhalb desselben Ortsnetzes können Sie Ihre Festnetznummer meist behalten. Bei einem Umzug in ein anderes Ortsnetz ist die Mitnahme nicht immer möglich. Klären Sie das vorher mit dem Anbieter.
Muss ich bei einem Anbieterwechsel ohne Internet bleiben?
Nein. Bei einem Anbieterwechsel ist der bisherige Anbieter verpflichtet, die Versorgung bis zur erfolgreichen Umschaltung zum neuen Anbieter aufrechtzuerhalten. So vermeiden Sie eine längere Lücke ohne Anschluss.
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🔗 Weitere offizielle Quellen und Anlaufstellen:
