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Statuswechsel für eine Wohnung beim Bürgerservice vornehmen

Die meisten Bürgerinnen und Bürger haben einen Wohnsitz in Deutschland. Die Frage, ob es sich dabei um ihre Hauptwohnung oder eine Nebenwohnung handelt, stellt sich somit nicht. Wer aber mehrere Wohnungen im Inland hat, sollte sich mit dem Statuswechsel befassen und in Erfahrung bringen, worauf es dabei ankommt.

Das macht einen Statuswechsel für eine Wohnung aus

Die deutsche Meldepflicht sorgt dafür, dass jeder im Inland gelegene Wohnsitz angemeldet werden muss. Dazu wendet man sich an das Bürgerbüro und nimmt eine Anmeldung vor. Im Zuge dessen muss man auch angeben, ob es sich um den Hauptwohnsitz oder einen Nebenwohnsitz handelt. Im Laufe der Zeit können sich die Verhältnisse ändern, sodass beispielsweise aus der Hauptwohnung ein Nebenwohnsitz wird. In einer solchen Situation muss ein Statuswechsel für die Wohnung vorgenommen werden. Dazu sollte man innerhalb von zwei Wochen beim zuständigen Bürgerservice vorstellig werden.

So funktioniert ein Statuswechsel für eine Wohnung

Der Statuswechsel für eine Wohnung ist kein Hexenwerk und lässt sich einfach bewerkstelligen. Man sucht das Bürgerbüro auf, das typischerweise für sämtliche Meldeangelegenheiten zuständig ist, und teilt dort die Veränderung mit. So wird aus einer Nebenwohnung die Hauptwohnung oder die Hauptwohnung zur Nebenwohnung. Bürgerinnen und Bürger müssen sich dazu lediglich ausweisen und eine entsprechende Erklärung abgeben.

Typische Gründe für einen Statuswechsel für eine Wohnung

Es kommt regelmäßig die Frage auf, warum ein Statuswechsel für eine Wohnung erforderlich sein kann. Unterschiedliche Lebenslagen können dafür verantwortlich sein. Nachfolgend finden sich ein paar typische Beispiele:

  • Trennung vom Partner und Auszug aus der gemeinsamen Hauptwohnung
  • Verlagerung des Lebensmittelpunkts
  • Aufgabe einer Wohnung

Checkliste: Diese Unterlagen sind für einen Statuswechsel der Wohnung erforderlich

Der Status einer bereits angemeldeten Wohnung kann in wenigen Schritten geändert werden. So kommt man seiner Meldepflicht nach und sorgt für klare Verhältnisse. Im Rahmen des Termins beim Bürgeramt sind für einen Statuswechsel der Wohnung grundsätzlich die folgenden Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweise oder Reisepässe aller betroffenen Meldepflichtigen
  • etwaige Vollmachten
5 Tipps für den Wechsel der Hauptwohnung

Bei denjenigen, die zumindest bislang mehrere Wohnsitze hatten, kommt es zuweilen vor, dass sie die Hauptwohnung wechseln wollen oder müssen. Grundsätzlich handelt es sich um einen einfachen Vorgang, der sich schnell im Bürgerbüro erledigen lässt. Dennoch kann es sinnvoll sein, den folgenden Tipps Beachtung zu schenken:

  • Beachten Sie, dass ein Statuswechsel innerhalb von zwei Wochen zu melden ist!
  • Denken Sie gegebenenfalls auch an die Abmeldung der bisherigen Nebenwohnung!
  • Informieren Sie sich vorab über Haupt- und Nebenwohnungen im deutschen Melderecht!
  • Beachten Sie, dass Sie nur eine Wohnung als Hauptwohnung anmelden können!
  • Erscheinen Sie für den Statuswechsel persönlich im Bürgerbüro und vereinbaren Sie gegebenenfalls vorab einen Termin!

FAQs

Wo muss man den Statuswechsel einer Wohnung mitteilen?

Um den Statuswechsel einer Wohnung mitzuteilen, muss man sich an das zuständige Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt wenden. Diese Ämter sind in der Regel für die Verwaltung von Meldeangelegenheiten zuständig, einschließlich der Änderung des Wohnsitzstatus. Dort kann man die Veränderung des Wohnsitzes melden und den entsprechenden Statuswechsel von Hauptwohnung zu Nebenwohnung oder umgekehrt mitteilen. Es empfiehlt sich, persönlich im Bürgerbüro vorbeizugehen und die erforderlichen Dokumente vorzulegen, um den Statuswechsel offiziell zu registrieren.

Wann muss man einen Statuswechsel für die Wohnung vornehmen?

Ein Statuswechsel für die Wohnung sollte vornehmlich innerhalb von zwei Wochen nach der Änderung des Wohnsitzstatus erfolgen. Wenn sich beispielsweise die Hauptwohnung in eine Nebenwohnung oder umgekehrt ändert, sollte dies zeitnah dem zuständigen Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt mitgeteilt werden. Es ist wichtig, die Frist einzuhalten, um den rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen und eventuelle Konsequenzen zu vermeiden. Der genaue Zeitpunkt des Statuswechsels hängt von den individuellen Umständen ab, wie beispielsweise einer Trennung, Scheidung oder dem Umzug in eine andere Wohnung.

Wie kann man die Hauptwohnung eines Kindes ändern?

Um die Hauptwohnung eines Kindes zu ändern, müssen die sorgeberechtigten Eltern oder der alleinige Sorgeberechtigte einen Antrag beim örtlichen Einwohnermeldeamt stellen. Hierbei sind bestimmte Unterlagen wie Personalausweise, Geburtsurkunde des Kindes und gegebenenfalls eine Wohnungsgeberbestätigung erforderlich. Die Zustimmung aller sorgeberechtigten Elternteile ist notwendig, wenn das Sorgerecht geteilt wird und die Eltern getrennt leben. Nach Vorlage der Unterlagen und Prüfung der Angaben wird die Hauptwohnung des Kindes im Melderegister geändert.

Was kostet der Statuswechsel einer Wohnung?

Der Statuswechsel einer Wohnung ist in der Regel kostenfrei. Es fallen in der Regel keine direkten Gebühren an, um den Wohnsitzstatus einer Wohnung zu ändern. Die Änderung kann persönlich durch den Wohnungsinhaber oder durch eine beauftragte Person mit Vollmacht vorgenommen werden.