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Ummelden bei Umzug

Nach einem Umzug müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen beim Bürgeramt Ihres neuen Wohnorts an- oder ummelden. Die Anmeldung selbst ist in der Regel kostenlos; Sie brauchen dafür Ihren Ausweis und eine Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters.

Wer in eine neue Wohnung zieht, muss das der Meldebehörde mitteilen. Das schreibt das Bundesmeldegesetz vor. Ob Sie sich an-, um- oder abmelden müssen, hängt davon ab, wohin Sie ziehen. In den meisten Fällen genügt ein einziger Termin beim Bürgeramt am neuen Wohnort. Diese Seite erklärt, welche Frist gilt, welche Unterlagen Sie mitbringen und wann ein Bußgeld droht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Frist: An- oder Ummeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug (§ 17 BMG).
  • Wo: beim Bürgeramt, Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt Ihres neuen Wohnorts.
  • Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass und die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters.
  • Kosten: Die Anmeldung des Wohnsitzes ist in den meisten Gemeinden gebührenfrei.
  • Abmeldung: nur nötig, wenn Sie ins Ausland ziehen oder eine Nebenwohnung aufgeben.
  • Bußgeld: Wer die Frist versäumt, riskiert bis zu 1.000 Euro (§ 54 BMG).

Was bedeutet An-, Um- und Abmeldung?

Im Alltag sprechen viele von „Ummelden“, egal wohin sie ziehen. Rechtlich gibt es aber Unterschiede, die festlegen, welcher Schritt für Sie zutrifft:

  • Anmeldung: Sie ziehen aus einer anderen Stadt oder Gemeinde zu. Sie melden Ihren neuen Wohnsitz beim Bürgeramt am Zuzugsort an. Eine getrennte Abmeldung beim alten Ort ist dabei nicht nötig, das übernehmen die Behörden untereinander.
  • Ummeldung: Sie ziehen innerhalb derselben Stadt oder Gemeinde um. Sie teilen dem zuständigen Bürgeramt nur die neue Adresse mit.
  • Abmeldung: Sie ziehen ins Ausland und beziehen keine Wohnung mehr in Deutschland, oder Sie geben eine Nebenwohnung auf. Nur dann müssen Sie sich aktiv abmelden.

In allen drei Fällen ist die Meldebehörde am neuen oder bisherigen Wohnort zuständig. Diese heißt je nach Bundesland Bürgeramt, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt oder Meldebehörde, gemeint ist aber dieselbe Stelle.

Beziehen Sie eine Zweitwohnung, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Die Gemeinde der Nebenwohnung erhebt häufig eine Zweitwohnungsteuer. Höhe und Bemessung sind je Kommune unterschiedlich.

Voraussetzungen

Meldepflichtig sind Sie, sobald Sie in eine Wohnung einziehen und diese tatsächlich nutzen. Die An- oder Ummeldung kann erst nach dem Einzug erfolgen, nicht im Voraus. Grund: Der Vermieter darf die Wohnungsgeberbestätigung erst ausstellen, wenn Sie eingezogen sind.

Für Kinder unter 16 Jahren melden die Eltern oder Erziehungsberechtigten den Wohnsitz an. Ziehen mehrere Personen gemeinsam um, kann eine Person die Anmeldung für alle erledigen, sofern sie eine Vollmacht und die Ausweise der anderen vorlegt.

Erforderliche Unterlagen

Bringen Sie zum Termin folgende Dokumente mit. Ohne die Wohnungsgeberbestätigung kann die Behörde die Anmeldung nicht abschließen.

Unterlage Hinweis
Personalausweis oder Reisepass für alle anzumeldenden Personen
Wohnungsgeberbestätigung vom Vermieter ausgestellt, mit Einzugsdatum und Anschrift
ausgefülltes Meldeformular oft vor Ort erhältlich oder online vorab herunterladbar
Vollmacht und Ausweise nur, wenn Sie andere Personen mit anmelden
Heiratsurkunde oder Geburtsurkunde nur in Einzelfällen, je nach Gemeinde

Die Wohnungsgeberbestätigung ist nach § 19 Bundesmeldegesetz Pflicht. Der Vermieter oder eine bevollmächtigte Hausverwaltung muss sie Ihnen innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug aushändigen. Stellt der Vermieter sie nicht oder zu spät aus, kann auch ihm ein Bußgeld drohen.

Eine reine Mietvertragskopie ersetzt die Wohnungsgeberbestätigung nicht. Die Behörde verlangt das eigene Formular mit Datum und Unterschrift des Wohnungsgebers. Fordern Sie es rechtzeitig an.

Ablauf der Ummeldung Schritt für Schritt

  • 1. Wohnungsgeberbestätigung anfordern: Bitten Sie den Vermieter direkt nach dem Einzug um das ausgefüllte und unterschriebene Formular.
  • 2. Termin buchen: Viele Bürgerämter vergeben nur Termine. Buchen Sie ihn frühzeitig online, da Wartezeiten von mehreren Wochen möglich sind.
  • 3. Unterlagen vorbereiten: Ausweis, Wohnungsgeberbestätigung und Meldeformular bereitlegen.
  • 4. Beim Bürgeramt vorsprechen: Die Anmeldung dauert in der Regel wenige Minuten. Die neue Adresse wird im Melderegister eingetragen.
  • 5. Ausweisadresse aktualisieren: Die Behörde überklebt oder ändert die Adresse auf Personalausweis und Reisepass direkt vor Ort.

In vielen größeren Städten geht die Anmeldung inzwischen auch online über die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA). Dafür brauchen Sie einen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion, die zugehörige PIN, ein Nutzerkonto wie die BundID, die AusweisApp und ein NFC-fähiges Smartphone. Der neue Adressaufkleber für den Ausweis kommt anschließend per Post. Ob Ihre Gemeinde die eWA anbietet, prüfen Sie über das Personalausweisportal des Bundes.

Können Sie wegen ausgebuchter Termine die Zwei-Wochen-Frist nicht einhalten, bewahren Sie die Terminbestätigung auf. Sie belegt, dass die Verzögerung nicht an Ihnen lag. In solchen Fällen verzichten Behörden meist auf ein Bußgeld.

Kosten und Gebühren

Die An- oder Ummeldung des Wohnsitzes ist in den meisten Gemeinden gebührenfrei. Auch die Adressänderung auf Personalausweis und Reisepass kostet nichts. Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist aus Deutschland ebenfalls kostenlos.

Vorgang Kosten
Anmeldung / Ummeldung Wohnsitz in der Regel kostenlos
Adressänderung auf Ausweis und Pass kostenlos
Elektronische Wohnsitzanmeldung (aus Deutschland) kostenlos
Meldebescheinigung (auf Wunsch) je nach Gemeinde unterschiedlich, meist rund 5 bis 15 Euro

Vereinzelt erheben einzelne Kommunen für bestimmte Sonderfälle eine geringe Gebühr. Genaue Beträge erfahren Sie auf dem Portal Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Frist, Bußgeld und Sonderfälle

Die gesetzliche Frist beträgt zwei Wochen ab dem Tag des Einzugs. Wer sich nicht oder zu spät anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Nach § 54 BMG ist ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro möglich. Die tatsächliche Höhe liegt im Ermessen der Behörde und fällt in der Praxis meist deutlich niedriger aus, vor allem bei geringer Verspätung.

Wer ins Ausland zieht, muss sich beim bisherigen Bürgeramt abmelden, und zwar innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug. Frühestens eine Woche vor dem Auszug ist die Abmeldung möglich. Bei einem reinen Umzug innerhalb Deutschlands ist keine getrennte Abmeldung am alten Ort nötig.

Die zwei Wochen sind keine reine Empfehlung. Beginnen Sie deshalb sofort nach dem Einzug mit der Terminbuchung, denn die Wartezeit auf einen freien Termin zählt nicht automatisch als Entschuldigung, wenn Sie sie nicht nachweisen können.

Weitere Stellen, die Ihre neue Adresse brauchen

Das Bürgeramt ist der erste, aber nicht der einzige Behördengang. Je nach Lebenssituation sollten Sie nach dem Umzug weitere Stellen informieren:

Ein Nachsendeauftrag bei der Post sorgt dafür, dass Briefe für eine Übergangszeit an die neue Adresse weitergeleitet werden, solange Sie noch nicht alle Absender benachrichtigt haben.

5 Tipps zur Ummeldung bei Umzug

  • Buchen Sie den Termin sofort nach dem Einzug, nicht erst kurz vor Fristende.
  • Fordern Sie die Wohnungsgeberbestätigung früh an, ohne sie geht nichts.
  • Prüfen Sie, ob Ihre Stadt die elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet, das spart den Behördengang.
  • Melden Sie alle mitziehenden Personen in einem Termin an, mit Vollmacht und Ausweisen.
  • Richten Sie parallel einen Post-Nachsendeauftrag ein, damit keine Briefe verloren gehen.

Häufig gestellte Fragen

Wo muss ich mich nach einem Umzug ummelden?

Beim Bürgeramt, Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt Ihres neuen Wohnorts. Diese Meldebehörde trägt die neue Adresse ins Melderegister ein. Bei einem Umzug aus einer anderen Stadt ist keine getrennte Abmeldung am alten Ort nötig.

Wie viel Zeit habe ich für die Ummeldung?

Sie haben zwei Wochen ab dem Einzugstag. Diese Frist ergibt sich aus § 17 Bundesmeldegesetz. Wer sie versäumt, riskiert ein Bußgeld. Buchen Sie den Termin deshalb möglichst früh.

Was kostet die Ummeldung des Wohnsitzes?

Die An- oder Ummeldung ist in den meisten Gemeinden kostenlos, ebenso die Adressänderung auf Ausweis und Pass. Nur freiwillige Zusatzleistungen wie eine Meldebescheinigung kosten je nach Gemeinde meist rund 5 bis 15 Euro.

Brauche ich wirklich eine Wohnungsgeberbestätigung?

Ja. Sie ist nach § 19 Bundesmeldegesetz Pflicht und muss vom Vermieter ausgestellt werden. Ohne sie kann die Behörde Ihre Anmeldung nicht abschließen. Eine Kopie des Mietvertrags reicht nicht aus.

Kann ich mich nach einem Umzug online ummelden?

In vielen größeren Städten ja, über die elektronische Wohnsitzanmeldung. Sie brauchen dafür einen Personalausweis mit Online-Funktion, die PIN, ein Nutzerkonto wie die BundID und die AusweisApp. Ob Ihre Gemeinde mitmacht, zeigt das Personalausweisportal.

Muss ich mich beim alten Wohnort abmelden?

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands nein, das regeln die Behörden untereinander. Abmelden müssen Sie sich nur, wenn Sie ins Ausland ziehen und keine Wohnung in Deutschland behalten oder wenn Sie eine Nebenwohnung aufgeben.

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