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Ummelden bei Umzug

Einerseits sind Umzüge eine alltägliche Angelegenheit, andererseits ist ein Umzug für die betreffenden Personen eine große Lebensveränderung. Wer seine alte Wohnung verlässt und neue vier Wände bezieht, wagt gewissermaßen einen Neuanfang. Dabei darf man allerdings nicht den Aufwand und Stress vergessen, die damit einhergehen. Zudem sind auch einige bürokratische Angelegenheiten fällig. So sollte man um die erforderlichen Ummeldungen im Falle eines Umzugs wissen.

Die Ummeldebescheinigung vom Vermieter

Wer in eine neue Wohnung zieht, muss sich unter anderem beim Einwohnermeldeamt ummelden. Dazu muss man nicht nur das Bürgerbüro aufsuchen, sondern unter anderem auch eine Ummeldebescheinigung des Vermieters vorlegen. Diese wird als Wohnungsgeberbestätigung bezeichnet und muss vom Vermieter ausgestellt werden. Darin bestätigt er, dass die benannten Personen in die angegebene Wohnung eingezogen sind. Dementsprechend kann diese Vermieterbescheinigung erst nach dem Einzug ausgestellt werden. Da die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt ebenfalls erst nach dem Umzug erfolgen kann, ist dies kein Problem.

Die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt

Die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt ist der wichtigste Behördengang, der nach einem Umzug ansteht. Dabei muss man zwischen einer Anmeldung und Ummeldung unterscheiden. Es ist zwar vielfach von einer Ummeldung die Rede, tatsächlich handelt es sich aber mitunter um eine Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Daher sollten Bürgerinnen und Bürger trotz Umzugsstress die folgende Differenzierung kennen:

  • Ummeldung
    Wer innerhalb der Stadt beziehungsweise Gemeinde umzieht, muss dem Einwohnermeldeamt die Adressänderung mitteilen. Dazu bedarf es einer Ummeldung beim Einwohnermeldeamt.
  • Anmeldung
    Diejenigen, die in eine neue Stadt ziehen, müssen sich beim Einwohnermeldeamt anmelden. Dazu werden sie typischerweise im Bürgerbüro des neuen Wohnortes vorstellig.

Eine Abmeldung ist dahingegen in der Regel nicht erforderlich. Nur diejenigen, die dauerhaft ins Ausland umziehen, müssen sich bei ihrem bisherigen Einwohnermeldeamt abmelden.

Weitere Ummeldungen im Falle eines Umzugs

Das Einwohnermeldeamt ist ohne Frage das erste Amt, das man nach einem Umzug aufsuchen sollte. Dazu hat man zwei Wochen Zeit. Darüber hinaus stehen aber noch viele weitere Behördengänge an. Das Finanzamt, die Kfz-Zulassungsstelle, das Jugendamt, das Arbeitsamt und das Sozialamt sind hier beispielsweise zu nennen. Dabei kommt es natürlich darauf an, in welcher Lebenslage man sich befindet.

Neben Behörden sind auch andere Stellen über den Umzug zu informieren. Die GEZ, die Hausbank, Krankenkasse, Versicherungen und viele weitere Kontakte brauchen die neue Adresse. Im Umzugsstress kann es leicht passieren, dass man den einen oder anderen Kontakt vergisst. Ein Post-Nachsendeantrag kann dann dafür sorgen, dass man seine Post trotzdem erhält.

Checkliste: Diese Unterlagen braucht man für die Ummeldung bei Umzug

Wenn es um die Ummeldung bei Umzug geht, steht die An- beziehungsweise Ummeldung beim Einwohnermeldeamt im Fokus. Da hier gewisse Fristen gelten, sollte man sich rechtzeitig um einen Termin bemühen. Zudem sollte man alle Unterlagen dabeihaben. Die folgende Checkliste dient hier als Orientierung:

  • Personalausweis
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • gegebenenfalls Vollmacht der Person, für die man die Ummeldung vornimmt
5 Tipps rund um die Ummeldung bei Umzug

Menschen, die in eine neue Wohnung ziehen, sind häufig sehr gestresst, da es viel zu tun gibt. Zudem müssen sie auch der Bürokratie Rechnung tragen und erforderliche Behördengänge erledigen. Passend dazu gibt es nachfolgend fünf kurze Tipps:

  • Bedenken Sie, dass die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt nicht im Voraus erfolgen kann!
  • Berücksichtigen Sie die Ummeldefrist von zwei Wochen!
  • Informieren Sie auch andere Ämter über Ihren Umzug!
  • Nutzen Sie nach Möglichkeit Online-Services zur Ummeldung!
  • Stellen Sie bei der Post einen Nachsendeantrag, damit Sie auch an Ihrer neuen Adresse Ihre Post erhalten!

FAQs

Wo muss man sich bei einem Umzug ummelden?

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands muss man sich beim örtlichen Einwohnermeldeamt ummelden. Das Einwohnermeldeamt ist in der Regel für die An- und Ummeldung von Wohnsitzen zuständig. Je nach Bundesland kann das Einwohnermeldeamt auch unter verschiedenen Namen wie Bürgeramt, Bürgerbüro oder Meldebehörde bekannt sein. Es ist wichtig, die Ummeldung innerhalb einer bestimmten Frist vorzunehmen, in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach dem Umzug.

Was hat es mit der Ummeldebescheinigung des Vermieters auf sich?

Die Ummeldebescheinigung des Vermieters, auch Wohnungsgeberbestätigung genannt, ist ein Dokument, das der Vermieter oder eine bevollmächtigte Person dem Mieter ausstellt. Es dient als Nachweis für den Einzug in die neue Wohnung und wird beim Einwohnermeldeamt vorgelegt. Die Ummeldebescheinigung enthält Informationen wie den Namen des Mieters, die alte und neue Adresse, den Einzugsdatum sowie die Unterschrift des Vermieters.

Wann muss man sich beim Einwohnermeldeamt ummelden?

Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands ist es erforderlich, sich innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt umzumelden. Diese Ummeldung dient dazu, die persönlichen Daten und die neue Adresse offiziell zu registrieren. Es ist wichtig, die Ummeldung zeitnah vorzunehmen, um eventuelle Bußgelder zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle notwendigen Behördengänge und Steuerangelegenheiten reibungslos ablaufen können.

Warum ist ein Post-Nachsendeauftrag im Rahmen eines Umzugs empfehlenswert?

Ein Post-Nachsendeauftrag ist empfehlenswert, da er sicherstellt, dass die Post auch nach dem Umzug an die neue Adresse weitergeleitet wird. Beim Umzug können wichtige Briefe, Rechnungen oder andere Dokumente verloren gehen, wenn man die Absender nicht über die neue Adresse informiert hat. Der Post-Nachsendeauftrag ermöglicht es, dass die Post für einen bestimmten Zeitraum automatisch an die neue Adresse geschickt wird, ohne dass man jedes Unternehmen einzeln benachrichtigen muss. Dies gibt einem zusätzliche Zeit, um sämtliche Kontakte über die neue Adresse zu informieren und sicherzustellen, dass keine wichtige Post verloren geht.