Standesamt

📖 Lesezeit: 7 Min · 📅 16. Juni 2026
Das Standesamt beurkundet Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle und stellt die dazugehörigen Urkunden aus. Zuständig ist je nach Anliegen das Standesamt am Geburts- oder Sterbeort oder am Wohnort – die Gebühren legt jede Gemeinde selbst fest.
Beim Standesamt geht es um die wichtigsten Stationen im Leben: Geburt, Heirat und Tod. Es führt die amtlichen Register, in denen diese Ereignisse festgehalten werden, und gibt daraus Urkunden heraus. Wer eine Geburtsurkunde, eine Eheurkunde oder eine Sterbeurkunde braucht, ist hier richtig. Auf dieser Seite finden Sie, wofür das Standesamt zuständig ist, welche Unterlagen Sie mitbringen, welche Fristen gelten und womit Sie bei den Kosten rechnen.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Das Standesamt ist eine kommunale Behörde und arbeitet auf Grundlage des Personenstandsgesetzes (PStG).
- Es beurkundet Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefälle und stellt die passenden Urkunden aus.
- Für die Geburt ist das Standesamt am Geburtsort zuständig, für den Sterbefall das am Sterbeort, für die Hochzeit in der Regel das Standesamt am Wohnort eines der Partner.
- Eine Geburt muss binnen einer Woche, ein Sterbefall spätestens am dritten folgenden Werktag angezeigt werden.
- Die Gebühren sind je Gemeinde unterschiedlich. Eine Personenstandsurkunde kostet häufig rund 10 bis 20 Euro, jede weitere gleichzeitig bestellte Ausfertigung weniger.
Was macht das Standesamt?
Das Standesamt ist für den sogenannten Personenstand zuständig – also für die rechtliche Stellung eines Menschen innerhalb der Familie. Konkret beurkundet es vier Ereignisse: die Geburt, die Eheschließung, die Begründung einer Lebenspartnerschaft und den Tod. Jedes dieser Ereignisse wird in einem eigenen Register festgehalten: im Geburtenregister, im Eheregister, im Lebenspartnerschaftsregister und im Sterberegister.
Aus diesen Registern stellt das Standesamt die Urkunden aus, die Sie für viele andere Behördengänge und private Angelegenheiten brauchen – etwa für die Anmeldung von Kindergeld, für die Rentenversicherung, für Erbschaftsangelegenheiten oder für eine Eheschließung.
Standesämter sind kommunal organisiert. Jede Stadt und jede Gemeinde hat ein eigenes Standesamt; in großen Städten gibt es teils mehrere, die nach Bezirken aufgeteilt sind. Die fachliche Grundlage bildet bundesweit das Personenstandsgesetz, die Bearbeitung übernehmen Standesbeamtinnen und Standesbeamte.
Zuständigkeiten und Leistungen
Welches Standesamt für Sie zuständig ist, hängt vom Anliegen ab. Die wichtigsten Fälle im Überblick:
| Anliegen | Zuständiges Standesamt |
|---|---|
| Geburt beurkunden | Standesamt am Geburtsort des Kindes |
| Eheschließung / Lebenspartnerschaft | Standesamt am Wohnort eines der Partner (heiraten dürfen Sie danach meist in jedem deutschen Standesamt) |
| Sterbefall beurkunden | Standesamt am Sterbeort |
| Urkunde aus dem Register (z. B. Geburtsurkunde) | Standesamt, das das Ereignis ursprünglich beurkundet hat |
Zu den Leistungen gehören neben der Beurkundung und der Ausstellung von Urkunden auch Namensangelegenheiten (zum Beispiel die Bestimmung des Familiennamens für ein Kind), die Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung, Kirchenaustritte (je nach Bundesland) sowie beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsregistern.
So läuft der Kontakt mit dem Standesamt ab
Je nach Anlass unterscheidet sich der Ablauf deutlich. Hier die drei häufigsten Situationen.
Geburt: Wird Ihr Kind in einer Klinik geboren, übernimmt diese in vielen Fällen die Anzeige der Geburt an das Standesamt. Bei einer Geburt zu Hause oder mit Hebamme zeigen Sie die Geburt selbst an. Die Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden (§ 18 Personenstandsgesetz). Das Standesamt trägt die Geburt ins Geburtenregister ein und stellt die Geburtsurkunde aus.
Eheschließung: Vor der Hochzeit melden Sie die Eheschließung beim Standesamt an (früher „Aufgebot“ genannt). Dabei prüft das Standesamt, ob alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Anmeldung ist in der Regel frühestens sechs Monate vor dem Wunschtermin möglich und danach sechs Monate gültig. Beide Partner sollten dafür gemeinsam erscheinen.
Sterbefall: Ein Todesfall muss spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag beim Standesamt angezeigt werden (§ 28 Personenstandsgesetz). In der Praxis übernimmt das häufig das Bestattungsunternehmen. Das Standesamt beurkundet den Tod und stellt die Sterbeurkunde aus, die Sie zum Beispiel für die Rentenversicherung und das Nachlassverfahren benötigen.
Welche Unterlagen Sie mitbringen sollten
Die genauen Anforderungen legt das jeweilige Standesamt fest. Häufig gefragt sind:
| Anlass | Typische Unterlagen |
|---|---|
| Eheschließung anmelden | gültige Ausweise beider Partner, beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, ggf. Aufenthaltsbescheinigung; bei Vorehe Eheurkunde mit Auflösungsvermerk |
| Geburt anzeigen (Hausgeburt) | Geburtsbescheinigung der Hebamme/Ärztin, Ausweise der Eltern, Geburtsurkunden der Eltern, ggf. Eheurkunde, ggf. Vaterschaftsanerkennung |
| Sterbefall anzeigen | Todesbescheinigung (Totenschein), Ausweis und Geburtsurkunde der verstorbenen Person, ggf. Eheurkunde oder Scheidungsbeschluss |
| Urkunde anfordern | gültiger Ausweis, Angabe von Name, Datum und Ort des Ereignisses, ggf. Nachweis des berechtigten Interesses |
Kosten und Gebühren
Die Gebühren des Standesamts sind von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, da jede Kommune ihre eigene Gebührensatzung hat. Die folgenden Werte sind übliche Spannen und keine festen Preise – maßgeblich ist immer die Satzung Ihres Standesamts.
| Leistung | Übliche Gebühr |
|---|---|
| Personenstandsurkunde (z. B. Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunde) | ca. 10–20 Euro |
| Jede weitere gleichzeitig bestellte Ausfertigung | oft reduziert, ca. 5–10 Euro |
| Anmeldung der Eheschließung | ca. 40–90 Euro (höher bei Auslandsbezug) |
| Trauung außerhalb der Öffnungszeiten oder an besonderem Ort | Zuschlag möglich, je nach Gemeinde |
Für bestimmte Zwecke sind Urkunden gebührenfrei – etwa Geburtsurkunden, die Sie für die gesetzliche Rentenversicherung, das Kindergeld oder Elterngeld benötigen. Sagen Sie dem Standesamt, wofür Sie die Urkunde brauchen, dann wird die Befreiung berücksichtigt.
Tipps für den Behördengang
- Termin vereinbaren: Viele Standesämter arbeiten nur noch mit Terminbuchung. Prüfen Sie das vorab auf der Website Ihrer Stadt oder Gemeinde.
- Frühzeitig planen: Beliebte Hochzeitstermine sind oft Monate im Voraus vergeben. Kümmern Sie sich rechtzeitig um Anmeldung und Wunschdatum.
- Unterlagen vorher abklären: Ein kurzer Anruf erspart einen zweiten Gang, wenn ein Dokument fehlt.
- Urkunden online anfordern: Geburts-, Ehe- und Sterbeurkunden lassen sich bei vielen Standesämtern schriftlich oder über das Online-Portal der Gemeinde bestellen.
- Mehrere Ausfertigungen auf einmal: Brauchen Sie eine Urkunde für verschiedene Stellen, bestellen Sie gleich mehrere – zusätzliche Ausfertigungen sind meist günstiger.
Häufig gestellte Fragen
Wofür ist das Standesamt zuständig?
Das Standesamt beurkundet Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefälle und stellt die zugehörigen Urkunden aus. Es führt die Personenstandsregister und übernimmt Namensangelegenheiten sowie Vaterschaftsanerkennungen. Grundlage ist das Personenstandsgesetz.
Welches Standesamt ist für mich zuständig?
Das hängt vom Anliegen ab: Für die Geburt ist das Standesamt am Geburtsort zuständig, für den Sterbefall das am Sterbeort und für die Hochzeit meist das Standesamt am Wohnort eines der Partner. Eine Urkunde erhalten Sie dort, wo das Ereignis beurkundet wurde.
Wie lange habe ich Zeit, eine Geburt oder einen Sterbefall anzuzeigen?
Eine Geburt muss binnen einer Woche angezeigt werden, ein Sterbefall spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag. Bei Klinikgeburten übernimmt die Anzeige oft das Krankenhaus, bei Sterbefällen häufig das Bestattungsunternehmen.
Was kostet eine Geburtsurkunde oder Sterbeurkunde?
Die Gebühr liegt je nach Gemeinde häufig bei rund 10 bis 20 Euro, jede weitere gleichzeitig bestellte Ausfertigung ist meist günstiger. Für Rentenversicherung, Kindergeld und Elterngeld sind bestimmte Urkunden gebührenfrei. Den genauen Betrag legt Ihr Standesamt fest.
Wann sollte ich die Eheschließung anmelden?
Die Anmeldung ist in der Regel frühestens sechs Monate vor dem Wunschtermin möglich und danach sechs Monate gültig. Kümmern Sie sich frühzeitig darum, denn beliebte Termine sind oft lange im Voraus ausgebucht. Beide Partner sollten gemeinsam erscheinen.
Muss ich dem Standesamt einen Umzug melden?
Nein. Den Wohnsitz melden Sie beim Bürgeramt beziehungsweise Einwohnermeldeamt an oder um. Das Standesamt müssen Sie über einen Umzug nicht gesondert informieren.
Verwandte Themen
🔗 Weitere offizielle Quellen und Anlaufstellen:
Familie und Soziales
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde beantragen
- Erbschaftssteuer 2026
- Erbschein beantragen
- Familienkasse
- Geburtsurkunde beantragen
- Jugendamt
- Kindergarten
- Kita-Platz beantragen
- Mutterschutz
- Namensänderung
- Schulen
- Sterbefall: Behördengänge
- Sterbeurkunde beantragen
- Unterhaltsvorschuss
- Vaterschaftsanerkennung
