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Hartz-IV-Aufstockung beantragen

Hartz IV beziehungsweise Arbeitslosengeld II wird vornehmlich an Arbeitslose gezahlt und dient diesen als Sicherung des Existenzminimums. Es kommt aber leider auch vor, dass das Arbeitseinkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu finanzieren. In solchen Fällen gibt es die Möglichkeit einer Hartz-IV-Aufstockung. Wer diese beantragen möchte, sollte vor seinem Termin beim Arbeitsamt einige Informationen sammeln. Nachfolgend erfährt man Wissenswertes dazu und ist somit bestens im Bilde.

Das hat es mit der Hartz-IV-Aufstockung auf sich

Es stellt sich zunächst die Frage, was es mit der Hartz-IV-Aufstockung auf sich hat. Darunter versteht man die Inanspruchnahme von aufstockenden Leistungen, die das Einkommen ergänzen. Dazu sollte man wissen, dass eine volle Erwerbstätigkeit den Bezug von Hartz IV beziehungsweise Arbeitslosengeld II keinesfalls ausschließt. Wer trotz Arbeit unter dem Hartz-IV-Anspruch verdient, kann aufstockende Leistungen beantragen. Dabei sollte man wissen, dass das gesamte Einkommen dem Bedarf der Bedarfsgemeinschaft gegenübergestellt wird.

So beantragt man eine Ergänzung des Einkommens mit Arbeitslosengeld 2

Bürgerinnen und Bürger, die trotz Arbeit nicht genug Geld für ihren Lebensunterhalt haben, sollten sich nicht schämen, sondern Hilfe in Anspruch nehmen. Dazu sollten sie sich an das Jobcenter wenden und aufstockende Leistungen beantragen. Zu diesem Zweck stellen sie einen normalen Hauptantrag auf Hartz IV beim Jobcenter. Die entsprechenden Anlagen und Unterlagen dürfen Antragsteller nicht vergessen.

Das sind die Bestandteile der Hartz-IV-Aufstockung

All diejenigen, die trotz eines Vollzeitjobs und des daraus resultierenden Einkommens auf staatliche Unterstützung angewiesen sind, sollten sich an das Jobcenter wenden. Dort können sie aufstockende Leistungen beantragen, die sich aus den folgenden Bestandteilen zusammensetzen:

  • Regelbedarf
  • Kosten für Unterkunft und Heizung

Checkliste: Diese Unterlagen müssen angehende Aufstocker:innen beim Arbeitsamt einreichen

Angehende Aufstocker:innen sollten nicht davor zurückscheuen, staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Dazu müssen sie sich an das Jobcenter wenden und aufstockende Leistungen beantragen. Dieser Antrag muss die folgenden Unterlagen umfassenden:

  • ausgefüllter Hauptantrag
  • Personalausweis
  • Meldebescheinigung
  • Mietvertrag
  • Nachweis über die monatlichen Nebenkosten
  • Nachweis über die monatlichen Heizkosten
  • Kontoauszüge
  • Arbeitsvertrag
  • Gehaltsabrechnungen
5 Tipps für Aufstocker:innen

Dass man trotz Arbeit auf eine Hartz-IV-Aufstockung angewiesen ist, kann ohne Frage sehr frustrierend sein. Betroffene sollten sich aber nicht entmutigen lassen. Es ist vielmehr wichtig, dass sie die folgenden Tipps beherzigen:

  • Nutzen Sie auch als Selbständige:r die Möglichkeit einer Aufstockung!
  • Machen Sie als Aufstocker:in Werbungskosten geltend!
  • Nutzen Sie Online-Rechner, um eine mögliche Hartz-IV-Aufstockung unverbindlich zu berechnen!
  • Beachten Sie, dass sich das Arbeiten dank des Freibetrags lohnt und Aufstocker im Vergleich zu Arbeitslosen bessergestellt sind!
  • Beantragen Sie zunächst vorrangige Leistungen wie Kindergeld oder Rente, bevor Sie an eine Hartz-IV-Aufstockung denken!

FAQs

Wer hat Anspruch auf eine Hartz-IV-Aufstockung?

Einen Anspruch auf eine Hartz-IV-Aufstockung haben erwerbstätige Personen, deren Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt und die Bedürfnisse der Bedarfsgemeinschaft zu decken. Dies betrifft Menschen, die trotz Vollzeitarbeit ein Einkommen unterhalb des Anspruchs auf reguläres Arbeitslosengeld II haben. Der Anspruch wird individuell geprüft und hängt von verschiedenen Faktoren wie Einkommen, familiärer Situation und Wohnkosten ab.

Wie wird der Anspruch auf eine Hartz-IV-Aufstockung berechnet?

Der Anspruch auf eine Hartz-IV-Aufstockung wird anhand eines Vergleichs zwischen dem Einkommen der Person oder Familie, und dem Bedarf berechnet. Der Bedarf setzt sich aus dem Regelbedarf, der die grundlegenden Lebenshaltungskosten abdeckt, sowie den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung zusammen. Das Einkommen wird dann auf den Bedarf angerechnet, und die Differenz zwischen Bedarf und Einkommen kann als Aufstockung beantragt werden. Die genaue Berechnung erfolgt durch das Jobcenter, das alle relevanten Einkommens- und Vermögensverhältnisse prüft, um den individuellen Bedarf zu ermitteln.

Wo kann man aufstockende Leistungen ergänzend zum Einkommen beantragen?

Aufstockende Leistungen zur Ergänzung des Einkommens können beim zuständigen Jobcenter beantragt werden Je nach Wohnort ist das örtliche Jobcenter für die Antragsstellung zuständig. Es ist ratsam, telefonisch oder persönlich einen Termin beim Jobcenter zu vereinbaren, um den Antrag auf aufstockende Leistungen zu stellen. Dort werden die individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnisse überprüft und der Bedarf ermittelt.

Wann sollte man darüber nachdenken, aufstockende Leistungen zu beantragen?

Man sollte darüber nachdenken, aufstockende Leistungen zu beantragen, wenn das eigene Einkommen nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt oder den der Bedarfsgemeinschaft zu decken. Dies kann der Fall sein, wenn das Arbeitseinkommen niedrig ist oder andere Einkommensquellen nicht ausreichen. Es ist wichtig, die individuelle finanzielle Situation zu prüfen und festzustellen, ob man gemäß den geltenden Richtlinien einen Anspruch auf aufstockende Leistungen hat. In solchen Fällen kann es ratsam sein, sich beim zuständigen Jobcenter zu informieren und einen Antrag auf aufstockende Leistungen zu stellen.