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GEZ ummelden

Dass man sich bei einem Umzug auch bei der GEZ ummelden beziehungsweise dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice die geänderten Daten mitteilen muss, wird zuweilen vergessen. Einerseits ist die Beitragspflicht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk vielen Menschen ein Dorn im Auge, andererseits wird die GEZ-Ummeldung im Umzugsstress leicht übersehen. Das sollte nicht passieren. Nachfolgend finden sich weiterführende Informationen rund um die Ummeldung bei der GEZ beziehungsweise beim Beitragsservice.

Diese Situationen erfordern eine GEZ-Ummeldung

Es stellt sich zunächst die Frage, wann eine Ummeldung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice angezeigt ist. Grundsätzlich ist dies vor allem bei einem Umzug der Fall. Aber auch ein neuer Name oder eine andere Zahlungsweise erfordern eine Anpassung der bei der GEZ hinterlegten Daten.

So kann man sich beim Beitragsservice ummelden

Die Ummeldung beim Beitragsservice kann zwar zusätzlichen Stress bedeuten, lässt sich aber leicht bewerkstelligen. Der Beitragsservice nimmt Änderungen auf unterschiedlichen Wegen zur Kenntnis. Dementsprechend hat man für die GEZ-Ummeldung die folgenden Optionen:

  • telefonisch
  • postalisch
  • online per Kontaktformular

Diese Konsequenzen drohen, wenn man sich nicht bei der GEZ ummeldet

Wer sich nach einem Umzug nicht beim Beitragsservice ummeldet, erhält dennoch nach einiger Zeit Post vom Beitragsservice. Durch die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt erfährt dieser vom Umzug und tritt so an die betreffenden Bürgerinnen und Bürger heran. Diese werden aufgefordert, ihre neue Wohnung bei der GEZ anzumelden. Bleibt das Schreiben unbeantwortet, erfolgt eine automatische Anmeldung zum offiziellen Einzugsdatum.

Checkliste: Diese Daten lassen sich bei der GEZ ändern

Der Rundfunkbeitrag lässt sich nicht umgehen, schließlich besteht eine Beitragspflicht. Diese bezieht sich allerdings auf den Haushalt, sodass nicht jede Bürgerin und jeder Bürger GEZ zahlen muss. Wer aber der Beitragspflicht unterliegt, muss den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice über relevante Änderungen informieren. Diese erfordern gegebenenfalls eine Ummeldung beim Beitragsservice. Die folgende Checkliste zeigt auf, welche Daten gegebenenfalls geändert werden müssen:

  • Adresse
  • Name
  • Zahlungsweise
5 Tipps für die GEZ-Ummeldung

In vielen Situationen ist eine Ummeldung beim Beitragsservice unausweichlich. Daher sollte man dies nicht versäumen und stattdessen die folgenden Tipps beherzigen, damit die Änderung der relevanten Daten reibungslos abläuft:

  • Beachten Sie, dass Sie sich bei einem Zuzug zu einem Beitragszahler von der GEZ abmelden können!
  • Melden Sie sich zeitnah nach Ihrem Umzug beim Beitragsservice um!
  • Melden Sie die GEZ auf sich um, wenn Ihr Mitbewohner, der bislang den Rundfunkbeitrag gezahlt hat, ausgezogen oder verstorben ist!
  • Denken Sie bei einem Umzug daran, Ihre alte Wohnung bei der GEZ abzumelden!
  • Nutzen Sie die Ummeldung beim Beitragsservice, um gegebenenfalls eine Ermäßigung beziehungsweise Befreiung zu beantragen!

FAQs

Wann muss man sich bei der GEZ ummelden?

Eine Ummeldung bei der GEZ ist erforderlich, wenn sich die Wohnadresse ändert, beispielsweise nach einem Umzug. Wenn Sie bereits Rundfunkgebühren zahlen und umziehen, müssen Sie Ihre neue Adresse beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice angeben. Personen, die in einen Haushalt ziehen, der bereits Rundfunkgebühren entrichtet, können sich von der Beitragspflicht abmelden. Wenn Sie bisher noch nicht angemeldet waren und in eine eigene Wohnung ziehen, müssen Sie sich bei der GEZ anmelden.

Wie funktioniert die GEZ-Ummeldung?

Die GEZ-Ummeldung kann auf unterschiedliche Weise erfolgen, darunter online, telefonisch, schriftlich. Dabei müssen persönliche Daten wie Name, Adresse und Geburtsdatum und weitere Informationen angegeben werden. Die genauen Informationen zur Ummeldung sind auf der Website des Beitragsservice oder durch Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice erhältlich.

Was passiert, wenn man sich bei der GEZ nicht ummeldet?

Wenn man keine GEZ-Gebühren zahlt, können rechtliche Konsequenzen folgen. Der Beitragsservice ist nicht verpflichtet, eine gesonderte Zahlungserinnerung zu verschicken, daher liegt die Verantwortung beim Zahlenden, die Zahlungen fristgerecht zu leisten. Bei ausbleibender Zahlung schickt der Beitragsservice einen Festsetzungsbescheid, der einen Säumniszuschlag von 1 Prozent der rückständigen Beitragsschuld, mindestens jedoch 8 Euro, beinhaltet. Man hat die Möglichkeit, innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist wird der Bescheid unanfechtbar und vollstreckbar.

Wer muss sich bei der GEZ ummelden?

Bei einem Umzug müssen sich grundsätzlich alle Personen, die zuvor den GEZ-Beitrag gezahlt haben, sich bei der GEZ bzw. dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ummelden. Dies betrifft sowohl Personen, die bereits Rundfunkgebühren zahlen, als auch solche, die bisher noch kein eigenes Gebührenkonto haben. Nur einige Gruppen von Menschen, die zum Beispiel bestimmte Sozialleistungen wie Bürgergeld, BAföG, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, können von der Rundfunkgebühr befreit sein.