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GEZ ummelden – Rundfunkbeitrag / Formular zum Daten ändern

Nach einem Umzug melden Sie Ihre neue Anschrift beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (früher GEZ) – am schnellsten online über das Formular auf rundfunkbeitrag.de. Die Ummeldung ist kostenlos, Sie brauchen nur Ihre 9-stellige Beitragsnummer. Der Beitrag bleibt 2026 bei 18,36 Euro pro Monat und Wohnung.

Die „GEZ“ gibt es als Behörde seit 2013 nicht mehr. Zuständig ist heute der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Umgangssprachlich spricht aber fast jeder weiter von der GEZ-Ummeldung, wenn die Adresse oder andere Daten beim Beitragsservice geändert werden sollen. Gemeint ist immer dasselbe: Sie teilen dem Beitragsservice mit, dass sich etwas geändert hat.

Wichtig ist, das nicht im Umzugsstress zu vergessen. Ihre alte Wohnung wird nicht automatisch abgemeldet, und die neue nicht automatisch angemeldet. Wer nichts tut, zahlt im schlechtesten Fall doppelt – oder bekommt Post mit einem Festsetzungsbescheid.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständig ist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, nicht mehr die GEZ.
  • Adresse, Name und Bankverbindung ändern Sie online, telefonisch oder per Post – mit Ihrer 9-stelligen Beitragsnummer.
  • Die Ummeldung ist kostenlos. Pro Wohnung wird ein Beitrag fällig, egal wie viele Personen dort wohnen.
  • Der Rundfunkbeitrag liegt 2026 unverändert bei 18,36 Euro pro Monat.
  • Ziehen Sie zu jemandem, der bereits zahlt, können Sie Ihr eigenes Beitragskonto abmelden und die Beitragsnummer des Partners angeben.
  • Ja, Sie müssen bei einem Umzug ummelden: Die alte Wohnung wird nicht automatisch abgemeldet, die neue nicht automatisch angemeldet.

Was bedeutet „GEZ ummelden“?

Ummelden heißt: Sie teilen dem Beitragsservice mit, dass sich Ihre hinterlegten Daten geändert haben. In den meisten Fällen ist das ein Umzug. Sie geben dann die neue Anschrift an, und der Beitragsservice führt Ihr bestehendes Beitragskonto unter der neuen Adresse weiter.

Eine echte Ummeldung im engeren Sinn ist die Adressänderung. Daneben gibt es weitere Datenänderungen, die ebenfalls über den Beitragsservice laufen:

  • Adresse – nach einem Umzug.
  • Name – zum Beispiel nach einer Heirat.
  • Bankverbindung / Zahlungsweise – neue IBAN oder Wechsel zwischen monatlicher, vierteljährlicher und jährlicher Zahlung.
  • An- und Abmeldung – wenn Sie zum ersten Mal eine eigene Wohnung beziehen oder zu einem zahlenden Haushalt ziehen.
Ein Beitrag pro Wohnung: Es zählt die Wohnung, nicht die Person. Wer in einen Haushalt zieht, in dem bereits jemand zahlt, muss nicht zusätzlich zahlen. In diesem Fall melden Sie Ihr eigenes Konto ab und geben die Beitragsnummer der zahlenden Person an.

GEZ, Rundfunkbeitrag, Beitragsservice – was heißt was?

Bei der Suche tauchen viele Begriffe auf, die alle dasselbe meinen. Das sorgt oft für Verwirrung. Diese Übersicht ordnet ein, wonach Sie eigentlich suchen, wenn Sie „GEZ adresse ändern“, „rundfunkbeitrag ummelden“ oder „ard ummelden“ eingeben:

Begriff Was gemeint ist
GEZ Alter Name (Gebühreneinzugszentrale), bis 2013. Wird umgangssprachlich weiter benutzt.
Rundfunkbeitrag Die offizielle Bezeichnung seit 2013. Früher hieß die Abgabe „Rundfunkgebühr“.
Beitragsservice Die zuständige Stelle: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln.
ARD / ZDF ummelden Meint ebenfalls die Adressänderung beim Beitragsservice, nicht etwa beim Sender selbst.
Adressänderung / Adresse ändern Der häufigste Fall: neue Anschrift nach Umzug eintragen.

Egal welchen Begriff Sie verwenden – der Weg ist identisch: Sie nutzen das Online-Formular auf rundfunkbeitrag.de, das Telefon oder den Postweg. Eine Anmeldung beim Sender ARD oder ZDF selbst ist nicht nötig und auch nicht möglich.

Voraussetzungen und benötigte Angaben

Für die Ummeldung brauchen Sie keine besonderen Voraussetzungen – nur die richtigen Daten zur Hand. Halten Sie vor allem Ihre Beitragsnummer bereit.

Angabe Wozu
9-stellige Beitragsnummer Eindeutige Zuordnung Ihres Kontos. Steht auf jedem Schreiben des Beitragsservice, auf der Anmeldebestätigung und auf dem Kontoauszug bei der Beitragsabbuchung.
Alte und neue Anschrift Für die Adressänderung nach Umzug.
Einzugsdatum Ab wann die neue Wohnung bewohnt wird.
Name, Geburtsdatum Zur Identifizierung; bei Namensänderung auch der neue Name.
IBAN Nur, wenn Sie die Bankverbindung ändern.

Die Beitragsnummer nicht zur Hand? Dann finden Sie auf rundfunkbeitrag.de auch ein Formular, mit dem sich die Nummer anfragen lässt. Geben Sie dort möglichst genaue Angaben zu Name und Anschrift an. Suchen können Sie die Nummer auf dem letzten Beitragsbescheid, in alten Briefen vom Beitragsservice oder im Verwendungszweck der Abbuchung auf Ihrem Kontoauszug – dort steht sie meist hinter dem Kürzel „BS“.

GEZ-Adresse online ändern: So geht der schnellste Weg

Die Adressänderung erledigen Sie am schnellsten direkt im Browser. Sie brauchen kein Kundenkonto und keine Registrierung. Rufen Sie auf rundfunkbeitrag.de das Formular „Name, Adresse, Zahlungsweise ändern“ auf, geben Sie Beitragsnummer, alte und neue Adresse sowie das Einzugsdatum ein und senden Sie ab. Die Übermittlung ist verschlüsselt; eine Bestätigung kommt per Post oder E-Mail.

Online ist meist die beste Wahl: Sie bekommen eine sofortige Eingangsbestätigung am Bildschirm, müssen keinen Brief frankieren und keine Telefon-Warteschleife durchstehen. Wer lieber spricht oder keine Beitragsnummer parat hat, ist beim Telefon-Service besser aufgehoben – dort kann das Konto auch über Name und Adresse gesucht werden.

Telefonisch ummelden: Den Beitragsservice erreichen Sie unter der Servicenummer 01806 999 555 10 (Festnetz 20 Cent pro Anruf, Mobilfunk maximal 60 Cent). Nennen Sie Ihre Beitragsnummer und die neue Adresse; ohne Nummer sucht der Service Ihr Konto über Name und Anschrift. Eine schriftliche Bestätigung kommt anschließend per Post.

Weg Geeignet für Bestätigung
Online-Formular Schnelle Adress-, Namens- oder Bankänderung mit Beitragsnummer Sofort am Bildschirm, später schriftlich
Telefon Rückfragen, fehlende Beitragsnummer, persönliche Klärung Mündlich, auf Wunsch schriftlich
Post Wer keine Online-Wege nutzen möchte oder Belege beilegt Schriftlich, mit einigen Tagen Postlaufzeit

Ablauf: So melden Sie sich beim Beitragsservice um

Sie haben drei Wege. Online geht es am schnellsten, telefonisch und schriftlich funktioniert genauso.

  • 1. Weg wählen. Online über das Formular auf rundfunkbeitrag.de, telefonisch über den Kundenservice oder schriftlich per Post.
  • 2. Passendes Formular nehmen. Für Adresse, Name und Zahlungsweise gibt es ein gemeinsames Online-Formular. Zum Erstbezug einer eigenen Wohnung nutzen Sie „Wohnung anmelden“, zum Zusammenziehen „Wohnung abmelden“.
  • 3. Daten eingeben. Beitragsnummer, alte und neue Adresse sowie das Einzugsdatum eintragen.
  • 4. Absenden und Bestätigung aufbewahren. Die Adressänderung wird in der Regel innerhalb weniger Werktage verarbeitet. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung.
Alte Wohnung nicht vergessen: Wenn Sie umziehen und niemand Ihr altes Beitragskonto übernimmt, müssen Sie die alte Wohnung abmelden – sonst läuft der Beitrag weiter. Eine rückwirkende Abmeldung ist nicht möglich; abgemeldet wird frühestens zum Ende des Monats, in dem Sie die Änderung mitteilen. Melden Sie also zeitnah.

GEZ bei Umzug: typische Fälle und was Sie konkret tun

Ein Umzug ist nicht gleich Umzug. Je nachdem, ob Sie allein oder zu zweit ziehen, ändert sich, was Sie melden müssen. Diese Übersicht deckt die häufigsten Umzugssituationen ab:

Ihre Situation Was Sie melden
Umzug in eine neue Wohnung, Sie zahlen bisher schon Nur Adressänderung – Ihr Konto läuft unter neuer Adresse weiter.
Erste eigene Wohnung (vorher bei den Eltern) Wohnung anmelden – neues Beitragskonto wird angelegt.
Sie ziehen zu einer Person, die bereits zahlt Eigenes Konto abmelden, Beitragsnummer der zahlenden Person angeben.
Zwei zahlende Haushalte ziehen zusammen Ein Konto behalten, das zweite abmelden – ab dann nur ein Beitrag.
Umzug ins Ausland Wohnung in Deutschland vollständig abmelden.
WG-Umzug, ein Mitbewohner zieht aus Zahlt der Auszug der bisherige Beitragszahler, muss ein anderer das Konto übernehmen.
Bisher zahlender Partner verstirbt Konto auf den hinterbliebenen Partner umschreiben lassen (Beitragsnummer angeben), nicht abmelden.

Wer eine Wohnung kauft und vorher zur Miete wohnte, behandelt das wie jeden anderen Umzug: Es zählt nicht das Eigentum, sondern dass Sie eine Wohnung bewohnen. Für den Rundfunkbeitrag macht es keinen Unterschied, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind.

Sonderfall Kind, Studium und junge Erwachsene

Solange Sie bei den Eltern wohnen, sind Sie über deren Wohnung mitabgedeckt – ein Kind oder erwachsenes Kind im Elternhaushalt zahlt nicht extra. Erst mit der ersten eigenen Wohnung wird ein eigener Beitrag fällig. Das betrifft vor allem Auszubildende und Studierende beim Auszug ins erste WG-Zimmer oder Apartment.

  • Eigenes WG-Zimmer: Eine WG gilt als eine Wohnung. Es zahlt nur eine Person für alle. Wer einzieht und niemand zahlt bisher, meldet die Wohnung an.
  • BAföG-Empfänger: Wer BAföG bezieht und nicht mehr bei den Eltern wohnt, kann sich auf Antrag vom Beitrag befreien lassen. Dazu reichen Sie den BAföG-Bescheid beim Beitragsservice ein.
  • Studierende ohne BAföG: Sie zahlen den vollen Beitrag, sofern keine andere Person in der WG bereits zahlt.
Wichtig für junge Erwachsene: Die Befreiung kommt nicht automatisch mit dem BAföG. Sie müssen sie aktiv beim Beitragsservice beantragen – am besten gleich nach dem ersten Bescheid, denn rückwirkend gilt sie nur ab dem Antragsmonat (mit Nachweis bis zu drei Jahre zurück).

Kosten und Gebühren

Die Ummeldung selbst kostet nichts. Es fällt nur der reguläre Rundfunkbeitrag an.

Posten Betrag 2026
Ummeldung / Datenänderung kostenlos
Rundfunkbeitrag pro Wohnung 18,36 € pro Monat (55,08 € pro Quartal)
Ermäßigter Beitrag (Merkmal „RF“) 6,12 € pro Monat (ein Drittel)
Befreiung bei bestimmten Sozialleistungen 0 €

Der Beitrag von 18,36 Euro gilt seit 2021 und bleibt auch 2026 unverändert. Die zum 1. Januar 2025 geplante Erhöhung auf 18,94 Euro wurde nicht umgesetzt, weil mehrere Landesregierungen die Zustimmung verweigerten. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am 23. Juni 2026 über die Klage von ARD und ZDF dazu; ein Urteil wird erst später im Jahr erwartet. Die Finanzkommission KEF hat inzwischen vorgeschlagen, den Beitrag erst ab 2027 auf 18,64 Euro anzuheben. Für Ihre Ummeldung 2026 ändert das nichts – der Betrag bleibt vorerst bei 18,36 Euro.

So wird der Beitrag berechnet

Die Rechenlogik ist einfach: Es gilt ein fester Beitrag pro Wohnung, unabhängig davon, wie viele Personen dort leben, wie viele Geräte vorhanden sind und ob überhaupt ferngesehen wird. Wer zwei Wohnungen bewohnt, zahlt grundsätzlich zweimal – mit Ausnahmen bei der Zweitwohnung (siehe unten).

Zahlungsweise Betrag 2026 Abbuchung
Monatlich 18,36 € nicht möglich – abgebucht wird in Dreimonatsschritten
Vierteljährlich (Standard) 55,08 € zur Mitte des Dreimonatszeitraums
Halbjährlich 110,16 € auf Wunsch im Voraus
Jährlich 220,32 € auf Wunsch im Voraus

Der Beitrag wird zwar in Monatsbeträgen ausgewiesen, abgebucht wird er aber im Regelfall vierteljährlich. Halb- und jährliche Zahlung im Voraus lassen sich über dasselbe Online-Formular einstellen, mit dem Sie auch die Bankverbindung ändern. Pro Wohnung beginnt die Beitragspflicht am Ersten des Monats, in dem Sie einziehen, und endet zum Monatsende der Abmeldung.

Fristen und Sonderfälle

Eine feste gesetzliche Frist für die Adressänderung gibt es nicht. Trotzdem sollten Sie zeitnah handeln, damit Bescheide ankommen und keine Beiträge für eine alte Wohnung weiterlaufen.

  • Automatische Anmeldung: Die Meldebehörde übermittelt Ihren Umzug an den Beitragsservice. Wer sich nicht selbst meldet, bekommt ein Anschreiben und wird – bleibt es unbeantwortet – automatisch zum Einzugsdatum angemeldet.
  • Mitbewohner zieht aus oder verstirbt: Hat bisher Ihr Mitbewohner den Rundfunkbeitrag gezahlt und zieht aus oder verstirbt, übernehmen Sie das Konto. Melden Sie die Wohnung dann auf sich um, damit der Beitrag weiter ordnungsgemäß läuft.
  • Zweitwohnung / Ferienwohnung: Für jede zusätzliche bewohnte Wohnung wird grundsätzlich ein eigener Beitrag fällig. Für die Zweitwohnung lässt sich auf Antrag eine Befreiung erreichen, wenn beide Wohnungen auf dieselbe Person gemeldet sind.
  • Befreiung rückwirkend: Eine Befreiung wird ab dem Antragsmonat gewährt und ist mit den passenden Bescheiden bis zu drei Jahre rückwirkend möglich.
  • Auszug ins Ausland oder Heimunterbringung: In solchen Fällen können Sie die Wohnung vollständig abmelden.
  • Ohne festen Wohnsitz: Wer keine Wohnung bewohnt – etwa wohnungslos ist oder dauerhaft in einer Einrichtung lebt – ist nicht beitragspflichtig. Bei vorübergehender Adresslosigkeit zwischen zwei Wohnungen melden Sie die alte ab und die neue zum Einzug wieder an.
Wer den Beitrag nicht zahlt, erhält einen Festsetzungsbescheid. Dabei wird ein Säumniszuschlag von einem Prozent der rückständigen Summe fällig, mindestens jedoch 8 Euro. Gegen den Bescheid können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen. Danach wird er unanfechtbar und vollstreckbar.

Befreiung und Ermäßigung beim Umzug prüfen

Ein Umzug ist ein guter Anlass, den eigenen Beitrag zu prüfen. Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, zahlt gar nichts; bei einer anerkannten Behinderung mit dem Merkmal „RF“ gilt der ermäßigte Beitrag von 6,12 Euro. Beides müssen Sie aktiv beantragen – mit dem aktuellen Bescheid als Nachweis.

Situation Folge Nachweis
Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe Befreiung (0 €) Leistungsbescheid
BAföG, eigener Haushalt Befreiung (0 €) BAföG-Bescheid
Behinderung mit Merkmal „RF“ Ermäßigung auf 6,12 € Schwerbehindertenausweis
Taubblindheit, Empfänger Blindenhilfe Befreiung (0 €) entsprechender Nachweis

Die Befreiung gilt in der Regel für den Zeitraum des Leistungsbescheids und muss danach mit dem Folgebescheid verlängert werden. Läuft die Leistung aus, lebt die Beitragspflicht automatisch wieder auf.

5 Tipps für die GEZ-Ummeldung

  • Erledigen Sie die Ummeldung direkt nach dem Umzug, solange Sie alle Unterlagen griffbereit haben.
  • Melden Sie die alte Wohnung ab, wenn niemand das Konto übernimmt – sonst zahlen Sie weiter.
  • Ziehen Sie zu einer Person, die bereits zahlt: Melden Sie Ihr eigenes Konto ab und geben Sie deren Beitragsnummer an.
  • Halten Sie die 9-stellige Beitragsnummer bereit; das beschleunigt jede Änderung.
  • Prüfen Sie bei der Gelegenheit, ob Sie Anspruch auf Befreiung oder Ermäßigung haben – etwa bei Bürgergeld, Grundsicherung, BAföG oder dem Merkmal „RF“.

Häufig gestellte Fragen

Gibt es die GEZ noch?

Nein. Die GEZ wurde 2013 abgelöst. Zuständig ist heute der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Der Begriff „GEZ“ wird umgangssprachlich aber weiter genutzt und meint denselben Vorgang.

Was kostet die GEZ-Ummeldung?

Die Ummeldung ist kostenlos. Es fällt nur der reguläre Rundfunkbeitrag an: 2026 sind das 18,36 Euro pro Monat und Wohnung, unabhängig von der Personenzahl im Haushalt.

Wie melde ich mich nach einem Umzug um?

Am schnellsten online über das Formular „Name, Adresse, Zahlungsweise ändern“ auf rundfunkbeitrag.de. Sie geben Ihre Beitragsnummer, die neue Adresse und das Einzugsdatum an. Alternativ geht das telefonisch oder per Post.

Kann ich den GEZ-Umzug online melden?

Ja. Die Adressänderung läuft direkt über das Online-Formular auf rundfunkbeitrag.de, ohne Registrierung oder Kundenkonto. Sie brauchen nur die Beitragsnummer und die neue Anschrift. Eine Bestätigung kommt anschließend schriftlich.

Wie ändere ich nur meine Adresse bei der GEZ?

Über dasselbe Formular „Name, Adresse, Zahlungsweise ändern“. Tragen Sie Beitragsnummer, alte und neue Adresse sowie das Einzugsdatum ein. Eine reine Adressänderung legt kein neues Konto an, sondern führt Ihr bestehendes weiter.

Muss ich meine alte Wohnung abmelden?

Ja, wenn niemand Ihr bisheriges Beitragskonto übernimmt. Sonst läuft der Beitrag für die alte Wohnung weiter. Eine rückwirkende Abmeldung ist nicht möglich, melden Sie deshalb zeitnah.

Was passiert, wenn ich mich nicht ummelde?

Der Beitragsservice erfährt über die Meldebehörde von Ihrem Umzug und schreibt Sie an. Reagieren Sie nicht, werden Sie automatisch zum Einzugsdatum angemeldet. Bei Nichtzahlung droht ein Festsetzungsbescheid mit Säumniszuschlag.

Kann ich auch die Bankverbindung online ändern?

Ja. Über dasselbe Online-Formular ändern Sie Name, Adresse und Bankverbindung. Halten Sie Ihre neue IBAN und die Beitragsnummer bereit, damit künftige Abbuchungen korrekt laufen.

Wie melde ich ARD und ZDF um?

„ARD ummelden“ meint in der Praxis die Adressänderung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, nicht beim Sender selbst. Sie nutzen dafür das Formular auf rundfunkbeitrag.de. Eine separate Anmeldung bei ARD oder ZDF gibt es nicht.

Muss ich beim Zusammenziehen etwas ändern?

Ja. Ziehen zwei zahlende Haushalte zusammen, behalten Sie ein Beitragskonto und melden das zweite ab. Ab dann zahlen Sie nur einen Beitrag pro Wohnung. Geben Sie beim Abmelden die Beitragsnummer des fortbestehenden Kontos an.

Steigt der Rundfunkbeitrag 2026?

Nein. Der Beitrag bleibt 2026 bei 18,36 Euro pro Monat. Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im Juni 2026 über die ausgebliebene Erhöhung. Eine mögliche Anhebung auf 18,64 Euro ist frühestens ab 2027 im Gespräch.

Muss man die GEZ überhaupt ummelden?

Ja. Bei einem Umzug müssen Sie die Adresse beim Beitragsservice ändern, denn die alte Wohnung wird nicht automatisch abgemeldet und die neue nicht automatisch angemeldet. Wer das versäumt, zahlt unter Umständen doppelt oder erhält einen Festsetzungsbescheid. Die Meldebehörde übermittelt den Umzug zwar, ersetzt Ihre Meldung aber nicht.

Wie melde ich den Rundfunkbeitrag auf meinen Partner oder Ehepartner um?

Eine echte Übertragung des Kontos gibt es beim Zusammenziehen nicht. Sie melden stattdessen Ihr eigenes Beitragskonto ab und geben dabei die Beitragsnummer der Person an, die den Beitrag künftig zahlt. Pro Wohnung wird nur ein Beitrag fällig. Nutzen Sie dafür das Formular „Wohnung abmelden“ auf rundfunkbeitrag.de.

Wie melde ich die GEZ telefonisch um?

Den Beitragsservice erreichen Sie unter 01806 999 555 10 (Festnetz 20 Cent pro Anruf, Mobilfunk maximal 60 Cent). Geben Sie Ihre Beitragsnummer und die neue Adresse durch; ohne Nummer wird das Konto über Name und Anschrift gesucht. Die Bestätigung folgt schriftlich per Post.

Was passiert mit der GEZ im Todesfall des Ehepartners?

Verstirbt der bisher zahlende Partner, läuft der Beitrag nicht automatisch aus. Lebte der hinterbliebene Partner in derselben Wohnung, wird das Konto auf ihn umgeschrieben: Die bisherige Beitragsnummer wird beendet und das Konto unter dem hinterbliebenen Partner weitergeführt. Dafür brauchen Sie die Sterbeurkunde und die Beitragsnummer. Beiträge, die nach dem Sterbedatum abgebucht wurden, werden auf Antrag erstattet.

Gibt es das GEZ-Ummeldeformular auch als PDF zum Ausdrucken?

Ja. Das Online-Formular „Name, Adresse, Zahlungsweise ändern“ lässt sich nach dem Ausfüllen ausdrucken und per Post an den Beitragsservice senden, statt es direkt online abzuschicken. Wer lieber komplett ohne Internet meldet, schreibt formlos mit Beitragsnummer, alter und neuer Adresse sowie Einzugsdatum an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln.

Muss ich den Rundfunkbeitrag auch für eine Ferienwohnung ummelden?

Ja. Auch eine Ferienwohnung gilt als Wohnung im Sinne des Rundfunkbeitrags, ebenso ein dauerhaft bewohntes Gästezimmer. Für jede zusätzliche Wohnung wird grundsätzlich ein eigener Beitrag fällig. Sind Haupt- und Ferienwohnung auf dieselbe Person gemeldet, können Sie für die Zweitwohnung eine Befreiung beantragen. Die Anmeldung läuft wie sonst über das Online-Formular oder per Post.

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