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Ämter informieren

Wer einen Behördengang plant, steht oft vor der Frage, welches Amt überhaupt zuständig ist. Dieser Themenbereich ordnet die wichtigsten Ämter ein und führt Sie direkt zur passenden Übersichtsseite.

In Deutschland gibt es für nahezu jedes Anliegen eine eigene Behörde – vom Einwohnermeldeamt für die Ummeldung über das Finanzamt für die Steuererklärung bis zum Standesamt für Geburts- und Heiratsurkunden. Die Zuständigkeiten sind klar verteilt, aber für Außenstehende nicht immer leicht zu durchschauen.

Diese Seite verschafft Ihnen einen Überblick: Sie erfahren, welches Amt für welches Thema verantwortlich ist, und gelangen über die Themenliste direkt zur jeweiligen Detailseite. Dort finden Sie die typischen Aufgaben des Amtes und Hinweise dazu, wie Sie Ihr örtliches Amt erreichen.

Wie die Ämter in Deutschland organisiert sind

Die meisten Ämter sind kommunal organisiert, also bei Ihrer Stadt, Ihrem Landkreis oder Ihrer Gemeinde angesiedelt. Dazu zählen etwa das Einwohnermeldeamt, das Standesamt, das Jugendamt oder die Kfz-Zulassungsstelle. Zuständig ist in der Regel die Behörde an Ihrem Wohnort.

Andere Ämter gehören zum Bund oder zu einer bundesweiten Organisation. Die Agentur für Arbeit mit Arbeitsamt und Familienkasse sowie die Jobcenter arbeiten nach bundeseinheitlichen Regeln, auch wenn sie eine örtliche Geschäftsstelle haben. Das Finanzamt wiederum ist eine Landesbehörde und nach Ihrem Wohnsitz zuständig.

Für einen konkreten Behördengang gilt fast immer: Maßgeblich ist das Amt, das für Ihren Wohnort zuständig ist. Wo genau sich Ihr örtliches Amt befindet, finden Sie über die Website Ihrer Stadt oder über das jeweilige Behördenverzeichnis.

Themen im Überblick

Justiz und Eigentum

Gerichte und Grundbuch – rund um Recht und Immobilien.

Finanzen, Gesundheit und Rente

Steuern, Gesundheit und Altersvorsorge.

Welches Amt für welches Anliegen?

Die folgende Tabelle ordnet häufige Anliegen dem zuständigen Amt zu. Eine erste Orientierung, bevor Sie sich an Ihr örtliches Amt wenden:

Anliegen Zuständiges Amt Ebene
Wohnsitz an-, um- oder abmelden Einwohnermeldeamt Kommunal
Kindergeld beantragen Familienkasse Bundesweit
Arbeitslos melden Arbeitsamt Bundesweit
Bürgergeld beantragen Jobcenter Bundesweit
Steuererklärung abgeben Finanzamt Land
Auto anmelden Kfz-Zulassungsstelle Kommunal
Führerschein beantragen Führerscheinstelle Kommunal
Geburts- oder Heiratsurkunde Standesamt Kommunal
Erbschein beantragen Amtsgericht Land
Zuständig ist fast immer das Amt an Ihrem Wohnort. Für ein konkretes Anliegen finden Sie die richtige Stelle über die Website Ihrer Stadt oder Gemeinde oder über das jeweilige Behördenverzeichnis. Die hier verlinkten Seiten erklären die Aufgaben der Ämter bundesweit gültig.

Das Bürgeramt: erste Anlaufstelle für viele Anliegen

Das Bürgeramt bündelt die häufigsten Bürgerdienste an einer Stelle. Je nach Stadt heißt es Bürgerbüro, Bürgerservice, Kundenzentrum oder schlicht Einwohnermeldeamt – gemeint ist dieselbe Anlaufstelle. Hier erledigen Sie unter anderem:

In kleineren Gemeinden übernimmt die Hauptverwaltung diese Aufgaben, in Großstädten gibt es mehrere Standorte. Für Anliegen rund um Auto, Steuern oder Soziales sind dagegen eigene Ämter zuständig – siehe Tabelle oben.

Termin und Öffnungszeiten: so vermeiden Sie Wartezeit

Größere Bürgerämter arbeiten überwiegend mit Terminvergabe. Buchen Sie online über die Website Ihrer Stadt, oft Wochen im Voraus, da die Termine schnell vergeben sind. Ohne Termin ist ein Besuch in vielen Städten nur eingeschränkt oder gar nicht möglich. In kleineren Kommunen reichen die offenen Sprechzeiten meist aus.

Prüfen Sie vor dem Termin, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen. Für die Wohnsitz-Anmeldung sind das in der Regel der Personalausweis oder Reisepass aller anzumeldenden Personen und die Wohnungsgeberbestätigung des Vermieters. Wer ein Ausweisdokument beantragt, bringt ein biometrisches Passfoto mit.

Wichtige Fristen, Kosten und Eckdaten 2026

Die folgenden Werte gelten bundesweit. Gebühren für Bescheinigungen sind teilweise Ländersache und können vor Ort leicht abweichen.

Vorgang Frist / Kosten 2026 Hinweis
Wohnsitz anmelden / ummelden innerhalb von 2 Wochen nach Einzug § 17 Bundesmeldegesetz
Gebühr für die Anmeldung selbst kostenfrei nur Bescheinigungen kosten
Bußgeld bei verspäteter Anmeldung bis zu 1.000 € § 54 BMG, Praxis variiert
Personalausweis (ab 24 Jahre) 37,00 € seit 7. Februar 2026
Personalausweis (unter 24 Jahre) 22,80 € seit 7. Februar 2026
Reisepass (ab 24 Jahre, 32 Seiten) 70,00 € 10 Jahre gültig
Reisepass (unter 24 Jahre, 32 Seiten) 37,50 € 6 Jahre gültig
Meldebescheinigung (einfach) ca. 5–15 € Gebühr je nach Bundesland
Führungszeugnis (einfach / erweitert) 13,00 € Bundesamt für Justiz
Tipp: Die Wohnungsgeberbestätigung stellt Ihr Vermieter aus; bei selbst genutztem Eigentum bestätigen Sie den Einzug selbst. Ohne diese Bestätigung kann das Amt die Anmeldung ablehnen. Fordern Sie sie rechtzeitig vor dem Termin an.

Häufig gestellte Fragen

Wie finde ich heraus, welches Amt für mich zuständig ist?

Maßgeblich ist in der Regel Ihr Wohnort. Die Themenseiten oben erklären, welches Amt für welches Anliegen verantwortlich ist. Die konkrete Geschäftsstelle finden Sie über die Website Ihrer Stadt oder über das Behördenverzeichnis Ihres Bundeslandes.

Was kostet eine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt?

Die An- oder Ummeldung des Wohnsitzes selbst ist bundesweit kostenfrei. Gebühren fallen nur an, wenn Sie zusätzlich eine Meldebescheinigung benötigen – je nach Bundesland etwa 5 bis 15 Euro. Bringen Sie zur Ummeldung Ihren Ausweis und die Wohnungsgeberbestätigung mit.

Was ist der Unterschied zwischen Bürgeramt und Einwohnermeldeamt?

Beide bezeichnen meist dieselbe Stelle. Das Einwohnermeldeamt führt das Melderegister, das Bürgeramt oder Bürgerbüro fasst diese und weitere Bürgerdienste wie Ausweise und Bescheinigungen an einem Schalter zusammen. In welcher Form Ihre Stadt das organisiert, steht auf deren Website.

Muss ich für einen Behördengang einen Termin vereinbaren?

In vielen Ämtern ja, vor allem in größeren Städten. Eine vorherige Online-Terminbuchung über die Website des Amtes spart Wartezeit, kann aber mehrere Wochen Vorlauf erfordern. In kleineren Gemeinden reichen oft die offenen Sprechzeiten. Prüfen Sie vorab, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen.

Was macht das Ordnungsamt und wofür ist es zuständig?

Das Ordnungsamt sorgt für öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Kommune. Dazu zählen ruhender Verkehr und Falschparker, Lärmbeschwerden, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Tierhaltung, Sondernutzung öffentlicher Flächen sowie die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten. Die genauen Aufgaben legt jede Gemeinde selbst fest.

Was darf das Ordnungsamt nicht?

Das Ordnungsamt darf keine schweren Straftaten verfolgen – das ist Sache der Polizei. Es trägt keine Schusswaffen, darf niemanden vorläufig festnehmen wie die Polizei und darf eine Wohnung nicht ohne richterliche Anordnung oder Ihre Einwilligung durchsuchen. Seine Befugnisse beschränken sich auf das Ordnungs- und Gefahrenabwehrrecht.

Darf das Ordnungsamt mein Grundstück betreten?

Ein privates, eingefriedetes Grundstück darf das Ordnungsamt grundsätzlich nur mit Ihrer Einwilligung oder bei einer konkreten Gefahr betreten. Für das Betreten von Wohnungen gilt der besondere Schutz aus Artikel 13 Grundgesetz; dafür ist in der Regel eine richterliche Anordnung nötig. Frei zugängliche Außenbereiche kann es dagegen kontrollieren.

Sind die Ämter überall in Deutschland gleich aufgebaut?

Die Aufgaben sind bundesweit weitgehend einheitlich, die Organisation kann sich vor Ort aber unterscheiden. In manchen Städten heißt das Einwohnermeldeamt Bürgeramt oder Bürgerbüro, in kleineren Gemeinden bündelt eine Verwaltung mehrere Aufgaben unter einem Dach.