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Wunschkennzeichen

Ein Wunschkennzeichen reservieren Sie online über das Portal Ihrer Zulassungsbehörde oder direkt vor Ort. Die Zuteilung kostet bundesweit 10,20 Euro, die Reservierung zusätzlich 2,60 Euro – insgesamt also rund 12,80 Euro. Die Reservierung gilt je nach Behörde meist 10 bis 90 Tage.

Sie möchten Ihr Auto, Motorrad oder Wohnmobil mit Ihren Initialen, Ihrem Geburtsjahr oder einer leicht zu merkenden Zahlenfolge anmelden? Ein Wunschkennzeichen macht das möglich. Sie wählen die Buchstaben- und Zahlenkombination selbst, statt eine zufällig zugeteilte Nummer hinzunehmen. Diese Seite erklärt, wie Sie Ihr Wunschkennzeichen prüfen und reservieren, was es kostet, wie lange die Reservierung gilt und welche Kombinationen nicht erlaubt sind.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständig ist die Kfz-Zulassungsbehörde des Ortes, an dem das Fahrzeug zugelassen wird – meist über deren Online-Portal oder das Bürgeramt.
  • Kosten: 10,20 Euro für die Zuteilung des Wunschkennzeichens plus 2,60 Euro für die Reservierung, zusammen 12,80 Euro. Diese Gebühren sind bundesweit einheitlich.
  • Reservierungsdauer: je nach Behörde unterschiedlich, in der Regel zwischen 10 und 90 Tagen. Eine Verlängerung ist oft gegen Gebühr möglich.
  • Kein Rechtsanspruch: Das Wunschkennzeichen ist ein freiwilliger Service. Ist die Kombination bereits vergeben oder unzulässig, erhalten Sie sie nicht.
  • Online möglich: Reservierung und teils die komplette Zulassung laufen über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz).

Was ist ein Wunschkennzeichen?

Ein Kfz-Kennzeichen besteht aus zwei Teilen. Das Unterscheidungszeichen sind die ein bis drei Buchstaben am Anfang, die für den Zulassungsort stehen – etwa B für Berlin oder M für München. Diesen Teil können Sie nicht frei wählen, er richtet sich nach dem Ort der Zulassung. Frei gestalten lässt sich die Erkennungsnummer: ein bis zwei Buchstaben und bis zu vier Ziffern.

Genau diese Erkennungsnummer legen Sie beim Wunschkennzeichen selbst fest. Beliebt sind die eigenen Initialen, das Geburtsdatum, das Geburtsjahr oder die Anfangsbuchstaben von Partnerin oder Partner. Viele möchten auch das alte Kennzeichen vom vorherigen Fahrzeug behalten, damit sie sich keine neue Nummer merken müssen.

Das Unterscheidungszeichen ist vorgegeben, aber Sie haben die freie Wahl bei Erkennungsbuchstaben und Ziffern – im Rahmen der zulässigen Stellenzahl. Insgesamt darf ein Kennzeichen maximal acht Zeichen umfassen.

Voraussetzungen

Für die Reservierung selbst brauchen Sie noch kein Fahrzeug anzumelden – Sie sichern sich nur die Kombination vorab. Damit die Wunschkombination zugeteilt werden kann, müssen folgende Punkte erfüllt sein:

  • Das Unterscheidungszeichen muss zum Zulassungsbezirk passen, in dem Sie das Fahrzeug anmelden (Ihr Wohnort bzw. Standort des Fahrzeugs).
  • Die gewünschte Kombination ist noch frei und nicht bereits anderweitig vergeben oder reserviert.
  • Die Kombination ist zulässig und verstößt nicht gegen die guten Sitten (siehe verbotene Kombinationen).
  • Sie halten die Vorgaben zur Stellenzahl ein (ein bis zwei Buchstaben, bis zu vier Ziffern in der Erkennungsnummer).

Erforderliche Unterlagen

Für die reine Online-Reservierung genügen meist Ihre persönlichen Daten – eine Ausweis-Authentifizierung ist dafür oft nicht nötig. Für die anschließende Zulassung des Fahrzeugs brauchen Sie die üblichen Papiere:

  • Reservierungsbestätigung des Wunschkennzeichens (ausgedruckt oder als Vorgangsnummer)
  • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldeadresse
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II (Fahrzeugschein und -brief)
  • Bestätigung der Hauptuntersuchung (HU), bei Neufahrzeugen die CoC-Bescheinigung
  • Nachweis einer Kfz-Versicherung (eVB-Nummer)
  • SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Die Reservierung ersetzt nicht die Zulassung. Erst wenn Sie das Fahrzeug innerhalb der Reservierungsfrist anmelden, gehört Ihnen das Kennzeichen tatsächlich. Läuft die Frist ab, wird die Kombination wieder freigegeben.

Ablauf: So reservieren Sie Ihr Wunschkennzeichen

  • Schritt 1 – Portal aufrufen: Öffnen Sie den Online-Dienst zur Wunschkennzeichen-Reservierung Ihrer Zulassungsbehörde. Viele Kommunen bieten das über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) an.
  • Schritt 2 – Kombination prüfen: Geben Sie Ihre gewünschten Buchstaben und Ziffern ein. Das System zeigt sofort, ob die Kombination frei ist.
  • Schritt 3 – Alternativen testen: Ist die Wunschnummer vergeben, probieren Sie Varianten aus, bis eine freie Kombination passt.
  • Schritt 4 – Reservieren und bezahlen: Reservieren Sie die freie Kombination und zahlen Sie die Gebühr online.
  • Schritt 5 – Bestätigung sichern: Drucken Sie die Reservierungsbestätigung aus oder notieren Sie die Vorgangsnummer.
  • Schritt 6 – Schilder prägen lassen: Lassen Sie die Schilder bei einem Prägedienst herstellen – das geht vor Ort an der Zulassungsstelle oder online.
  • Schritt 7 – Fahrzeug zulassen: Melden Sie das Fahrzeug innerhalb der Reservierungsfrist an, vor Ort oder vollständig online per i-Kfz.
Wenn Sie ohnehin eine i-Kfz-Komplettzulassung planen, können Sie das Wunschkennzeichen direkt im selben Vorgang auswählen und müssen es nicht separat reservieren. Für die volle Online-Zulassung benötigen Sie einen Personalausweis mit aktivierter Online-Funktion und ein passendes Lesegerät oder eine Smartphone-App.

Kosten und Gebühren

Die Gebühren für ein Wunschkennzeichen sind bundesweit einheitlich in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) festgelegt. Sie sind unabhängig vom Bundesland gleich.

Leistung Gebühr
Zuteilung Wunschkennzeichen 10,20 Euro
Reservierung des Kennzeichens 2,60 Euro
Summe Wunschkennzeichen-Aufschlag 12,80 Euro
Verlängerung der Reservierung je nach Behörde unterschiedlich

Dazu kommen die normalen Kosten der Fahrzeugzulassung – die Verwaltungsgebühr für eine Neuzulassung liegt bundesweit bei rund 26 bis 30 Euro – sowie die Schilder selbst, die je nach Prägedienst und Anzahl meist zwischen etwa 20 und 35 Euro kosten. Die Schilderkosten legt der jeweilige Anbieter fest und sind nicht behördlich geregelt.

Reservierungsdauer und Sonderfälle

Wie lange eine Reservierung gilt, entscheidet die jeweilige Behörde selbst. Üblich ist eine Frist zwischen 10 und 90 Tagen, manche Städte reservieren auch länger. Können Sie das Fahrzeug nicht rechtzeitig anmelden, lässt sich die Reservierung in vielen Fällen verlängern – fragen Sie rechtzeitig vor Ablauf bei Ihrer Zulassungsbehörde nach.

Ein paar Sonderfälle lohnen sich zu kennen:

  • Kennzeichen mitnehmen (Kennzeichenmitnahme): Seit 2015 dürfen Sie Ihr Kennzeichen bei einem Umzug bundesweit behalten. Auch beim Halterwechsel kann das alte Kennzeichen unter Umständen weitergeführt werden.
  • Wechselkennzeichen und Saisonkennzeichen: Auch hier ist ein Wunschkennzeichen grundsätzlich möglich, sofern die Kombination frei und zulässig ist.
  • E-Kennzeichen: Reine Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge erhalten das Zusatzkennzeichen „E“ am Ende – die übrige Kombination können Sie als Wunschkennzeichen wählen.

Diese Kombinationen sind verboten

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) verbietet Kennzeichen, die gegen die guten Sitten verstoßen. Was darunter fällt, liegt im Ermessen der jeweiligen Zulassungsbehörde, einige Buchstaben- und Zahlenkombinationen mit Bezug zum Nationalsozialismus sind aber bundesweit ausgeschlossen:

  • Buchstabenkombinationen wie NS, SS, SA, KZ, HJ, AH, SD
  • Kombinationen aus Buchstaben und den Zahlen 18 (für AH) oder 88 (für HH), zum Beispiel HH 88 oder AH 18
  • Buchstabenfolgen wie NPD oder HKN

Daneben sind technisch bestimmte Kombinationen nicht möglich, etwa Erkennungsnummern, die andere amtliche Kennzeichen nachahmen. Ob eine Kombination zulässig ist, prüft das System bei der Online-Reservierung automatisch.

5 Tipps für Ihr Wunschkennzeichen

  • Prüfen Sie vor dem Zulassungstermin online, ob Ihre Wunschkombination frei ist – das spart Zeit am Schalter.
  • Legen Sie sich zwei bis drei Alternativen zurecht, falls die erste Wahl vergeben ist.
  • Behalten Sie die Reservierungsfrist im Blick und melden Sie das Fahrzeug rechtzeitig an, sonst verfällt die Reservierung.
  • Prüfen Sie, ob Ihre Behörde die komplette Zulassung per i-Kfz anbietet – dann erledigen Sie alles online inklusive Wunschkennzeichen.
  • Lassen Sie die Schilder erst prägen, wenn die Reservierung steht – sie passen nur zu genau dieser Kombination.

Häufig gestellte Fragen

Was kostet ein Wunschkennzeichen?

Ein Wunschkennzeichen kostet bundesweit 10,20 Euro für die Zuteilung plus 2,60 Euro für die Reservierung, zusammen 12,80 Euro. Diese Gebühren sind in der GebOSt einheitlich geregelt. Hinzu kommen die normale Zulassungsgebühr und die Kosten für die Schilder.

Wie lange gilt eine Wunschkennzeichen-Reservierung?

Die Reservierungsdauer ist je nach Zulassungsbehörde unterschiedlich, meist zwischen 10 und 90 Tagen. Können Sie das Fahrzeug nicht rechtzeitig anmelden, lässt sich die Reservierung oft gegen Gebühr verlängern. Fragen Sie vor Ablauf bei Ihrer Behörde nach.

Kann ich ein Wunschkennzeichen komplett online beantragen?

Ja. Die Reservierung läuft bei den meisten Behörden online. Über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) können Sie das Fahrzeug oft vollständig digital zulassen und das Wunschkennzeichen direkt im Vorgang auswählen. Dafür brauchen Sie einen Personalausweis mit Online-Funktion.

Habe ich einen Anspruch auf mein Wunschkennzeichen?

Nein. Das Wunschkennzeichen ist ein freiwilliger Service ohne Rechtsanspruch. Ist die Kombination bereits vergeben oder unzulässig, erhalten Sie sie nicht. Das Unterscheidungszeichen richtet sich zudem immer nach dem Zulassungsort.

Kann ich mein altes Kennzeichen behalten?

In vielen Fällen ja. Seit 2015 dürfen Sie Ihr Kennzeichen bei einem Umzug innerhalb Deutschlands behalten. Auch bei einem Halterwechsel ist die Weiterführung unter Umständen möglich. Klären Sie das im Einzelfall mit Ihrer Zulassungsbehörde.

Welche Kennzeichen sind verboten?

Verboten sind Kombinationen, die gegen die guten Sitten verstoßen, vor allem mit Bezug zum Nationalsozialismus wie NS, SS, SA, KZ, HJ, AH oder Zahlen wie 18 und 88. Das Reservierungssystem prüft die Zulässigkeit automatisch.

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