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GEZ

Die Bezeichnung GEZ ist mittlerweile veraltet, aber dennoch in den Köpfen vieler Menschen verankert. An die Stelle der Gebühreneinzugszentrale trat der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, der heute die Rundfunkbeiträge erhebt. Vor allem diejenigen, die in eine erste eigene Wohnung ziehen oder umziehen, sollten sich mit dem Rundfunkbeitrag befassen und wissen, was es mit der sogenannten GEZ auf sich hat. Hier erfahren sie alles Wissenswerte und sind so im Bilde.

Der verpflichtende Rundfunkbeitrag

Der zentrale Berührungspunkt mit dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist für die meisten Bürgerinnen und Bürger der verpflichtende Rundfunkbeitrag. Zu GEZ-Zeiten orientierte sich dieser noch an der Anzahl der Empfangsgeräte, dem ist heute aber nicht mehr so. Der Rundfunkbeitrag ist heute als Haushaltsabgabe konzipiert. Dementsprechend ist jeder Haushalt in Deutschland dazu verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen.

Die GEZ-Anmeldung

Die GEZ-Anmeldung beziehungsweise Anmeldung beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice sollte bei der Gründung eines neuen Haushalts auf keinen Fall versäumt werden. Für diejenigen, die sich erstmalig für den Rundfunkbeitrag anmelden möchten, steht ein Online-Formular zur Verfügung. Auch für den Fall, dass man eine weitere Wohnung anmelden möchte, kann man ein entsprechendes Formular online abrufen. Die GEZ-Anmeldung lässt sich somit mit wenigen Klicks erledigen.

Situationen, in denen eine GEZ-Abmeldung möglich ist

Da der Rundfunkbeitrag eine verpflichtende Abgabe ist, besteht nicht die Möglichkeit, sich abzumelden. Selbst diejenigen, die keine öffentlich-rechtlichen Medien konsumieren, können keine Abmeldung vornehmen, sondern müssen sich anmelden und regelmäßig Beiträge zahlen. In bestimmten Fällen können bisherige Beitragszahler/innen aber doch eine Abmeldung vornehmen. Das gilt in den folgenden Situationen:

  • Tod des Beitragszahlers
  • dauerhafter Umzug ins Ausland
  • Umzug zu einem anderen Beitragszahler
  • Umzug in eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung oder Pflegeeinrichtung
  • Aufgabe der Wohnung

Möglichkeiten zur GEZ-Befreiung oder -Ermäßigung

Unabhängig von einer Abmeldung besteht zuweilen auch die Möglichkeit, eine Ermäßigung der GEZ-Gebühr oder auch eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu erwirken. Grundsätzlich gibt es dafür die folgenden zwei Optionen:

  • gesundheitliche Gründe
  • soziale Gründe

Menschen mit Behinderung oder auch Bezieher/innen von Sozialleistungen sollten die Möglichkeit einer Befreiung beziehungsweise Ermäßigung kennen und nutzen.

Für diese Zwecke wird der Rundfunkbeitrag verwendet

In Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag, der auch heute noch umgangssprachlich als GEZ-Gebühr bezeichnet wird, stellt sich vielfach die Frage, mit welcher Begründung dieser erhoben wird. Die nachfolgende Übersicht der Aufgaben des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice geben Aufschluss darüber:

  • Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender
  • Finanzierung der Landesmedienanstalten

Der Rundfunkbeitrag stellt somit den öffentlich-rechtlichen Rundfunk sicher, der als Pendant des privatrechtlichen Rundfunks in Erscheinung tritt.

Checkliste: So kann man seine Daten beim Beitragsservice ändern

Im Falle eines Umzugs oder anderer relevanter Veränderungen bedarf es keiner erneuten Anmeldung für den Rundfunkbeitrag. Stattdessen ist eine Änderung der Daten erforderlich. In Zeiten zunehmender Digitalisierung kann man dies online vornehmen, indem man folgendermaßen vorgeht:

  • Beitragsnummer angeben
  • bisherige Anschrift angeben
  • geänderte Adresse, Bankverbindung oder Zahlungsweise angeben
  • Änderungen überprüfen und bestätigen
5 Tipps in Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag

Es gibt zahlreiche GEZ-Gegner/innen, die den verpflichtenden Rundfunkbeitrag scharf kritisieren und umgehen möchten. Dazu kursieren im Internet einige Tipps, die aber nur bedingt praxistauglich sind. Man sollte einsehen, dass es sich um eine obligatorische Haushaltsabgabe handelt. Dennoch kann es sich im Umgang mit dem Beitragsservice lohnen, die folgenden Tipps zu beherzigen:

  • Nehmen Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teil, um nicht in Rückstand zu geraten!
  • Halten Sie in der Kommunikation mit dem Beitragsservice stets Ihre Beitragsnummer bereit!
  • Nutzen Sie die vielfältigen Online-Dienste des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservices!
  • Lassen Sie Ihre Nebenwohnung vom Rundfunkbeitrag befreien!
  • Bedenken Sie, dass auch Betriebsstätten beitragspflichtig sein können!

FAQs

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag?

Der aktuelle Rundfunkbeitrag beträgt 18,36 Euro pro Monat für eine Wohnung. Diese Pauschalgebühr gilt unabhängig von der Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen oder der tatsächlichen Nutzung von Rundfunkgeräten.

Wann ist die GEZ-Gebühr fällig

Die GEZ-Gebühr bzw. der Rundfunkbeitrag können über mehrere Zahlungsmöglichkeiten entrichtet werden. Die vierteljährliche Zahlung kann entweder zum ersten Tag eines Quartals oder in der Mitte des Quartals fällig sein. Bei der halbjährlichen Zahlung ist der Beitrag am ersten Tag eines Halbjahres zu entrichten, während bei der jährlichen Zahlung der erste Tag des Jahres als Zahlungstermin gilt.

Wer muss den Rundfunkbeitrag zahlen?

Grundsätzlich ist der Rundfunkbeitrag von allen erwachsenen Personen zu zahlen, die eine Wohnung oder ein Haus in Deutschland bewohnen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie tatsächlich Rundfunkgeräte besitzen oder die öffentlich-rechtlichen Programme nutzen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, wie beispielsweise Personen in bestimmten sozialen oder finanziellen Situationen, die unter bestimmten Voraussetzungen von der Beitragspflicht befreit werden können.

Wie erreicht man den Beitragsservice?

Man kann den Beitragsservice telefonisch unter der Rufnummer 01806-999 555 10 erreichen. Für schriftliche Anfragen kann man einen Brief an die Adresse „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln“ senden oder online auf der Webseite des Beitragsservice in Kontakt treten.