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Umzugskostenbeihilfe beantragen

Ein Umzug ist mit viel Stress verbunden und kann zudem mit hohen Kosten einhergehen. Erforderliche Renovierungsarbeiten, neue Möbel, die Mietkaution sowie der Umstand, dass man in der Regel mindestens einen Monat doppelt Miete zahlen muss, sorgen für erhebliche finanzielle Belastungen. Arbeitslose sollten sich daher an das Arbeitsamt wenden und ihre Situation darlegen. Hier können sie Umzugskostenbeihilfe beantragen und sich so finanzielle Unterstützung sichern.

Darum handelt es sich bei der Umzugskostenbeihilfe

Es stellt sich zunächst die Frage, worum es sich bei der Umzugskostenbeihilfe handelt. Die Umzugskostenbeihilfe kam als Leistung daher, die für finanzielle Unterstützung in Bezug auf die Umzugskosten sorgte. Die Bundesagentur für Arbeit konnte Umzugskostenbeihilfe gewähren, wenn der Umzug der Aufnahme einer neuen Beschäftigung diente. Arbeitslose erhielten dadurch neue Perspektiven und konnten durch den Umzug ihren Zugang zum Arbeitsmarkt verbessern.

Das Vermittlungsbudget als Alternative zur Umzugskostenbeihilfe

Die Umzugskostenbeihilfe war eine Leistung des Arbeitsamtes, die heute nicht mehr existiert. Das bedeutet aber nicht, dass Arbeitslose keinerlei Unterstützung mehr erhalten, wenn ein Umzug erforderlich ist. Heute steht hier das sogenannte Vermittlungsbudget zur Verfügung, das zur Förderung der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung genutzt werden kann. Gegebenenfalls kann auch ein Umzug in diese Kategorie fallen, sodass es entsprechende finanzielle Hilfe über das Vermittlungsbudget gibt.

Finanzielle Unterstützung für den Umzug beim Arbeitsamt beantragen

Wer einen Antrag auf Umzugskostenbeihilfe beim Arbeitsamt stellen möchte, stellt fest, dass diese Leistung nicht mehr existiert. Die Inanspruchnahme von finanzieller Unterstützung in Zusammenhang mit einem Umzug ist aber trotzdem möglich. Arbeitslose wenden sich dazu an die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter und beantragen dort eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget. Dazu sollte man ein ausführliches Gespräch mit der Vermittlungsfachkraft führen und darlegen, warum der Umzug für die neue Arbeitsstelle nötig ist. Wer hier grünes Licht bekommen hat, kann einen entsprechenden Antrag stellen.

Checkliste: Diese Personen können Umzugskostenbeihilfe beziehungsweise eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhalten

Die Inanspruchnahme der Umzugskostenbeihilfe beziehungsweise einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft. Grundsätzlich kann nicht jedermann finanzielle Unterstützung für einen anstehenden Umzug erhalten. Die folgende Checkliste zeigt auf, von wem das Vermittlungsbudget genutzt werden kann:

  • Ausbildungssuchende
  • Arbeitslose
  • Arbeitssuchende, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind
5 Tipps zur Finanzierung eines Umzugs

Finanzielle Unterstützung vom Staat kann helfen, einen kostspieligen Umzug zu finanzieren. Grundsätzlich sollte man aber auch aus eigenem Antrieb bestrebt sein, die Finanzierung sicherzustellen. Zu diesem Zweck sollte man alle Optionen ausloten und vor allem die folgenden Tipps beherzigen:

  • Übernehmen Sie erforderliche Renovierungsarbeiten nach Möglichkeit in Eigenregie!
  • Spannen Sie Freunde und Familie als Umzugshelfer/innen ein!
  • Holen Sie Angebote von verschiedenen Umzugsfirmen ein und vergleichen Sie genau!
  • Sparen Sie im Vorfeld für einen geplanten Umzug!
  • Erkundigen Sie sich beim Arbeitsamt nach der Möglichkeit eines Darlehens beispielsweise für die Mietkaution!

FAQs

Wer kann Umzugskostenbeihilfe erhalten?

Umzugskostenbeihilfe wird in der Regel an Empfänger von Bürgergeld (Arbeitslosengeld 2 bzw. Hartz 4) gewährt, die aus triftigen Gründen umziehen müssen. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der Umzug für eine neue Arbeitsstelle erforderlich ist, die aktuelle Wohnung unzumutbar ist oder aus sozialen Gründen ein Umzug notwendig ist. Die genauen Bedingungen und Richtlinien für die Gewährung von Umzugskostenbeihilfe können je nach Bundesland und örtlicher Zuständigkeit variieren.

Wo kann man Umzugskostenbeihilfe beantragen?

Umzugskostenbeihilfe kann von Empfängern von Bürgergeld (Arbeitslosengeld 2 bzw. Hartz 4) beantragt werden. Der Antrag kann beim örtlichen Jobcenter gestellt werden, welches die zuständige Stelle für die Bearbeitung und Gewährung finanzieller Unterstützung für Umzüge ist. Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig einzureichen und alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Das Jobcenter prüft den Antrag und entscheidet über die Bewilligung und die Höhe der finanziellen Unterstützung gemäß den geltenden Richtlinien.

Wie kann man einen Antrag auf Umzugskostenbeihilfe stellen?

Um einen Antrag auf Umzugskostenbeihilfe zu stellen, sollten Sie zunächst Kontakt mit Ihrem zuständigen Jobcenter aufnehmen. Dort erhalten Sie die erforderlichen Antragsformulare, die entweder persönlich abgeholt oder von den Internetseiten des Jobcenters heruntergeladen werden können. Füllen Sie das Antragsformular sorgfältig aus und fügen Sie alle notwendigen Unterlagen wie Mietvertrag, Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen und Nachweise über Umzugsbedarf hinzu. Sobald der Antrag vollständig ist, reichen Sie ihn beim Jobcenter ein und warten auf die Bearbeitung und Entscheidung über die Bewilligung der Umzugskostenbeihilfe.

Welche Alternativen gibt es zur Umzugskostenbeihilfe?

Bei fehlender Umzugskostenbeihilfe gibt es alternative Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung. Dazu gehören zinslose Darlehen beim Jobcenter oder der Arbeitsagentur, die später zurückgezahlt werden müssen. Das örtliche Sozialamt kann ebenfalls finanzielle Hilfe für den Umzug bieten, insbesondere für Personen, die Sozialhilfe beziehen. Gemeinnützige Organisationen können ebenfalls Unterstützung in Form von Geld oder Sachleistungen anbieten. Bei einem berufsbezogenen Umzug kann das Jobcenter auch bei den Umzugskosten helfen.