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Jugendamt

Das Jugendamt ist eine wichtige Institution in Deutschland und fügt sich in den komplexen Verwaltungsapparat ein. Die Kinder- und Jugendhilfe ist das Aufgabengebiet des Jugendamtes, das in diesem Rahmen verschiedene Aufgaben wahrnimmt. Grundsätzlich müssen Kinder nicht beim Jugendamt angemeldet, umgemeldet oder abgemeldet werden. Familien, die vom Jugendamt betreut werden, sollten dieses aber über einen Umzug in Kenntnis setzen. Viele weitere Informationen rund um das Jugendamt finden sich im Folgenden.

Die Organisation des Jugendamtes

Mitunter ist es interessant, hinter die Kulissen des Jugendamtes zu blicken. Zu diesem Zweck bietet es sich an, der Organisation des Jugendamtes auf den Grund zu gehen. Dabei offenbart sich, dass es sich bei den Jugendämtern um Einrichtungen der kommunalen Verwaltung handelt. Die Landkreise und kreisfreien Städte sind üblicherweise die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe und als solche zur Errichtung eines Jugendamtes verpflichtet.

Die Struktur des Jugendamtes besteht aus der Verwaltung des Jugendamtes und dem Jugendhilfeausschuss. Auf diese Art und Weise wird dafür Sorge getragen, dass unter anderem auch nicht staatliche Organisationen an der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe Anteil haben. Der Jugendhilfeausschuss nimmt Anregungen von außen an und widmet sich der Förderung sowie Planung von Angeboten der Jugendhilfe. Darüber hinaus befasst er sich mit den Problemen von Jugendlichen und Familien.

Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit des Jugendamtes

Die Pflicht zur Errichtung eines Jugendamtes ergibt sich aus § 69 Absatz 3 SGB VIII. Das Achte Buch Sozialgesetzbuch ist insgesamt die rechtliche Grundlage der Arbeit der Jugendämter. Darin geht es um die Kinder- und Jugendhilfe, die den Kommunen als Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe obliegt. Diese richten Jugendämter ein, die die betreffenden Aufgaben wahrnehmen.

Das sind die Aufgaben des Jugendamtes

Die Frage, welche Aufgaben das Jugendamt hat, kommt immer wieder auf. Je nach Kommune kann die konkrete Ausgestaltung der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe variieren. Grundsätzlich lassen sich die Leistungen des Jugendamtes folgendermaßen zusammenfassen:

  • Förderung der Jugendarbeit
  • Jugendsozialarbeit
  • erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
  • Hilfen zur Erziehung
  • Beratung von Familien
  • Inobhutnahme
  • Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft
  • Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren

Diese Maßnahmen kann das Jugendamt bei einer Kindeswohlgefährdung ergreifen

Das Wohl von Kindern und Jugendlichen ist das zentrale Anliegen der Jugendämter. Diese setzen grundsätzlich auf die Förderung der Erziehung in der Familie, können aber im Falle einer Kindeswohlgefährdung eingreifen. Gemäß Grundgesetz obliegen die Erziehung und der Schutz von Kindern den Eltern. Das Jugendamt übernimmt allerdings das Wächteramt der Jugendhilfe und kann dementsprechend einschreiten. In der Regel hat das Jugendamt dann die folgenden Aufgaben:

  • Prüfung einer etwaigen Kindeswohlgefährdung durch den Allgemeinen Sozialen Dienst
  • Unterstützung der Familie im Rahmen eines Hilfeplanverfahrens
  • Inobhutnahme

Checkliste: So kann man das Jugendamt um Hilfe bitten

Die Erziehung und Fürsorge für die eigenen Kinder können zuweilen sehr herausfordernd sein. Eltern in schwierigen Lebenslagen sind mitunter überfordert und werden ihrer Verantwortung nur schwer gerecht. Dann sollten sie sich dies eingestehen und sich nicht scheuen das Jugendamt zu kontaktieren. In anderen Fällen wird das Jugendamt von anderen Personen eingeschaltet und kommt dann auf die Familie zu.

Unabhängig davon, wie der Kontakt zum Jugendamt zustande kommt, sollte man Hilfe annehmen. So erhalten die Eltern die notwendige Unterstützung, während stets für das Kindeswohl gesorgt ist. Die folgende Checkliste zeigt, wie Erziehungsberechtigte ihren Anspruch auf Hilfe zur Erziehung geltend machen können:

  • Beratung beim Jugendamt
  • gemeinsam Lösungsansätze erörtern und passende Angebote ergründen
  • Hilfe zur Erziehung beantragen
5 Tipps für die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt

Obwohl für das Jugendamt das Kindeswohl absolute Priorität hat und in der Regel die Unterstützungsangebote an die gesamte Familie gerichtet sind, empfinden viele Eltern den Kontakt mit dem Jugendamt als sehr heikel. Sie haben vor allem Angst, dass das Amt eine Inobhutnahme anordnet und ihnen somit die Kinder wegnimmt. Grundsätzlich sollte man sich vor Augen führen, dass es nicht das Ziel der Jugendämter ist, Kinder aus ihren Familien zu reißen. Außerdem tun Erziehungsberechtigte gut daran, die folgenden Tipps im Kontakt mit dem Jugendamt zu beherzigen:

  • Sehen Sie das Jugendamt als Partner, schließlich geht es stets um das Wohl des Kindes beziehungsweise Jugendlichen!
  • Nehmen Sie die vereinbarten Termine wahr!
  • Legen Sie Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein an den Tag!
  • Seien Sie offen für Hilfsangebote des Jugendamtes!
  • Informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten!

FAQs

Wofür ist das Jugendamt zuständig?

Das Jugendamt ist zuständig für die Kinder- und Jugendhilfe und übernimmt eine Vielzahl von Aufgaben in diesem Bereich. Dazu gehören die Förderung der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Hilfen zur Erziehung, Beratung von Familien sowie die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren.

Wann kann man das Jugendamt einschalten?

Das Jugendamt kann in spezifischen Situationen eingeschaltet werden, wenn das Wohl von Kindern und Jugendlichen gefährdet ist. Dazu gehören beispielsweise Fälle von Vernachlässigung, Misshandlung, sexuellem Missbrauch oder psychischer Belastung. Auch bei Erziehungsproblemen, familiären Konflikten oder drohender Obdachlosigkeit kann das Jugendamt um Hilfe gebeten werden.

Welche Maßnahmen können die Jugendämter ergreifen?

Die Jugendämter können verschiedene Maßnahmen ergreifen, um Kinder und Jugendliche zu unterstützen und zu schützen. Dazu gehören Beratungsangebote für Eltern und Familien, Hilfen zur Erziehung und die Möglichkeit der Inobhutnahme in akuten Notfällen. Außerdem können sie gerichtliche Maßnahmen wie Vormundschaften oder Pflegschaften beantragen, um das Wohl des Kindes sicherzustellen.

Welches Jugendamt ist zuständig?

Jeder Wohnort hat ein eigenes Jugendamt, das für die entsprechende Region oder Stadt zuständig ist. Um herauszufinden, welches Jugendamt zuständig ist, sollte man im Internet nach dem Namen der eigenen Stadt oder Gemeinde und dem Begriff „Jugendamt“ suchen.

Was kann man bei Problemen mit dem Jugendamt tun?

Bei Problemen mit dem Jugendamt gibt es verschiedene Handlungsmöglichkeiten. Man sollte zuerst versuchen, das Gespräch mit den zuständigen Mitarbeitern des Jugendamtes zu suchen und seine Anliegen zu klären. Falls keine Einigung erzielt werden kann, besteht die Möglichkeit, sich an die Vorgesetzten oder die Beschwerdestelle des Jugendamtes zu wenden. In schwerwiegenden Fällen kann auch eine rechtliche Beratung in Betracht gezogen werden, um weitere Schritte zu prüfen.