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Ordnung und Verkehr

Ob Fahrzeug zulassen, Führerschein erledigen oder einen Parkausweis beantragen – im Bereich Ordnung und Verkehr bündeln wir die wichtigsten Behördengänge rund um Mobilität. Diese Übersicht führt Sie direkt zur passenden Anleitung.

Zuständig sind hier meist zwei Stellen: die Kfz-Zulassungsstelle für alles rund ums Fahrzeug und die Führerscheinstelle für die Fahrerlaubnis. Parkausweise erteilt dagegen das Straßenverkehrs- oder Ordnungsamt Ihrer Kommune. Was Sie jeweils mitbringen müssen, welche Fristen gelten und was es kostet, steht ausführlich auf den verlinkten Seiten.

Die Zuständigkeit richtet sich fast immer nach Ihrem Wohnort. Für Fahrzeug und Führerschein ist die Behörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zuständig, in der Sie gemeldet sind; bei Parkausweisen entscheidet die Adresse, an der Sie wohnen oder Ihr Gewerbe betreiben. Ein bundesweit einheitliches Amt für diese Anliegen gibt es nicht – die Abläufe folgen aber denselben rechtlichen Vorgaben, etwa der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung. Welche Stelle bei Ihnen vor Ort konkret zuständig ist und ob ein Termin nötig ist, klären Sie am besten vorab über das Online-Angebot Ihrer Kommune.

Themen im Überblick

Welche Stelle ist wofür zuständig?

Im Bereich Mobilität greifen verschiedene Ämter ineinander. Die folgende Orientierung zeigt, an wen Sie sich mit welchem Anliegen wenden.

Anliegen Zuständige Stelle Mehr dazu
Fahrzeug an-/abmelden, Kennzeichen Kfz-Zulassungsstelle Zulassung, Wunschkennzeichen
Fahrerlaubnis, Führerschein Führerscheinstelle (Fahrerlaubnisbehörde) Führerscheinstelle
Parken am Wohnort Straßenverkehrs-/Ordnungsamt Anwohnerparkausweis
Parken für Betriebe Straßenverkehrs-/Ordnungsamt Gewerbeparkausweis
Bußgeld, Punkte, Fahrverbot Bußgeldstelle, Kraftfahrt-Bundesamt (Fahreignungsregister) Bußgeldbescheid, Punkte in Flensburg

Tipp: Viele Zulassungs- und Führerscheinstellen arbeiten nur nach vorheriger Terminvergabe. Buchen Sie den Termin online bei Ihrem örtlichen Amt und halten Sie die geforderten Unterlagen vollständig bereit – das vermeidet einen zweiten Weg.

Wichtige Fristen, Kosten und Eckdaten 2026

Die folgenden Werte sind bundesweit in Gebühren- und Zulassungsverordnungen geregelt. Einzelne Kommunen weichen bei den Verwaltungsgebühren leicht ab, die Größenordnung gilt aber überall. Die Schilderprägung beim privaten Schilderdienst (rund 15–30 € pro Kennzeichen) kommt zu den Amtsgebühren hinzu.

Vorgang Kosten / Frist 2026 Gut zu wissen
Auto anmelden (Neuzulassung) ca. 27–50 € Amtsgebühr Plus Wunschkennzeichen und Schilder; online über i-Kfz oft etwas günstiger
Auto ummelden (Umzug/Halterwechsel) ca. 20–35 € Amtsgebühr Innerhalb desselben Zulassungsbezirks meist günstiger
Wunschkennzeichen 2,60 € Reservierung + 10,20 € Zuteilung = 12,80 € Reservierung vorab online möglich, einige Tage gültig
Führerschein umtauschen 26,50 € Grundgebühr (Endbetrag oft 30–45 €) Versand und Foto je nach Kommune zusätzlich
Frist Auto ummelden nach Umzug „unverzüglich“ (Praxis: meist innerhalb 1 Monat) Pflicht nach Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Führerschein-Umtausch Kartenführerschein Baujahr 1999–2001: bis 19.01.2026 · 2002–2004: bis 19.01.2027 Gestaffelt bis 19.01.2033, dann alle Alt-Führerscheine ungültig
H-Kennzeichen (Oldtimer) ab 30 Jahren nach Erstzulassung Fahrzeug muss im weitgehend originalen, guten Zustand sein
Punkte in Flensburg (Fahrverbot) Fahrerlaubnis weg ab 8 Punkten Register beim Kraftfahrt-Bundesamt, kostenlose Auskunft möglich

i-Kfz: Viele Fahrzeugvorgänge – Neuzulassung, Ummeldung, Wiederzulassung und Abmeldung – laufen inzwischen vollständig online über die internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz). Nötig sind der Online-Ausweis (eID) und ein SEPA-Mandat. Ob Sie nach erfolgreicher Online-Zulassung sofort losfahren dürfen, hängt davon ab, wie weit Ihre Zulassungsstelle das Verfahren umgesetzt hat.

Häufig gestellte Fragen

Was braucht man zum Auto anmelden?

Für die Anmeldung benötigen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II (früher Fahrzeugschein und -brief), eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer), den Nachweis der gültigen Hauptuntersuchung (HU/TÜV) und ein SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer. Bei gebrauchten Fahrzeugen kommen die alten Kennzeichen dazu. Firmen brauchen zusätzlich einen Handelsregisterauszug.

Was kostet es, ein Auto anzumelden?

Die reine Amtsgebühr für eine Neuzulassung liegt meist zwischen 27 und 50 Euro. Dazu kommen ein Wunschkennzeichen (12,80 Euro) sowie die Schilderprägung beim Schilderdienst (rund 15–30 Euro pro Schild). Insgesamt sollten Sie für eine Anmeldung mit Schildern grob 60 bis 100 Euro einplanen. Über i-Kfz online ist die Verwaltungsgebühr oft etwas niedriger.

Was brauche ich, um mein Auto umzumelden?

Beim Ummelden legen Sie Personalausweis, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, den HU-Nachweis sowie ein SEPA-Mandat vor. Ziehen Sie nur innerhalb desselben Zulassungsbezirks um und behalten das Kennzeichen, reicht oft eine Adressänderung. Bei einem Halterwechsel oder Wechsel des Zulassungsbezirks brauchen Sie zusätzlich eine eVB-Nummer und meist neue Kennzeichen.

Muss ich mein Auto ummelden, wenn ich umziehe?

Ja. Nach einem Wohnsitzwechsel müssen Sie die neue Anschrift unverzüglich der Zulassungsstelle melden – in der Praxis nennen die Ämter meist rund einen Monat als Orientierung. Bleiben Sie im selben Zulassungsbezirk, dürfen Sie Ihr Kennzeichen behalten. Wer die Ummeldung versäumt, riskiert ein Verwarnungsgeld.

Was kostet das Ummelden eines Autos?

Eine Ummeldung kostet je nach Vorgang und Kommune meist 20 bis 35 Euro Amtsgebühr. Beim Wechsel des Zulassungsbezirks oder bei einem Halterwechsel kommen neue Kennzeichen und gegebenenfalls ein Wunschkennzeichen hinzu. Eine reine Adressänderung ohne neue Schilder ist am günstigsten.

Ab wann bekommt man ein H-Kennzeichen?

Ein H-Kennzeichen für Oldtimer gibt es, sobald das Fahrzeug mindestens 30 Jahre nach seiner Erstzulassung alt ist. Zusätzlich muss es weitgehend im Originalzustand und in gutem, gepflegtem Zustand sein. Das prüft ein Sachverständiger (etwa TÜV oder DEKRA) per Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO. Das H-Kennzeichen bringt eine günstige pauschale Kfz-Steuer und Vorteile bei Umweltzonen.

Kennzeichen verloren oder gestohlen – was tun?

Bei Diebstahl erstatten Sie zuerst Anzeige bei der Polizei, denn mit dem Kennzeichen kann Missbrauch betrieben werden. Anschließend gehen Sie zur Zulassungsstelle und lassen ein neues Kennzeichen ausgeben; das alte wird gesperrt. Bei einem bloßen Verlust ohne Diebstahlverdacht genügt oft der Weg zur Zulassungsstelle. Halten Sie Fahrzeugpapiere und Personalausweis bereit.

Welche Kennzeichen sind verboten?

Nicht zulässig sind Buchstabenkombinationen, die NS-Bezüge haben – etwa HJ, KZ, NS, SA, SD oder SS. Diese werden bundesweit nicht zugeteilt. Einzelne Zulassungsstellen sperren darüber hinaus weitere als anstößig empfundene Kombinationen. Welche Kombination noch frei ist, sehen Sie bei der Online-Wunschkennzeichen-Suche Ihrer Kommune.

Bei welcher Stelle bekomme ich meinen Führerschein?

Für die Fahrerlaubnis ist die Führerscheinstelle, auch Fahrerlaubnisbehörde genannt, zuständig. Sie sitzt meist im Landratsamt oder der Stadtverwaltung. Dort beantragen Sie den ersten Führerschein, den Umtausch alter Papierführerscheine oder einen Ersatz nach Verlust. Bis 19.01.2033 müssen alle vor 2013 ausgestellten Führerscheine gestaffelt umgetauscht sein.