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Dokumente im Bürgerbüro beglaubigen lassen

Der städtische Bürgerservice ist die Anlaufstelle, wenn es um die Anmeldung nach einem Umzug geht. Darüber hinaus kann man hier auch viele weitere Services in Anspruch nehmen. Unter anderem sind Beglaubigungen von unterschiedlichsten Dokumenten im Bürgerbüro möglich. Wissenswertes rund um dieses Thema erfahren Interessierte hier im Folgenden.

Darum handelt es sich bei Beglaubigungen

Eine Beglaubigung fungiert als offizielle Bestätigung für die Richtigkeit einer Abschrift beziehungsweise Unterschrift. Die betreffende Stelle bescheinigt so, dass die vorliegende Zweitschrift dem originalen Dokument entspricht. Auf diese Art und Weise erhält man eine Bescheinigung darüber, dass Kopie und Original übereinstimmen. In vielen Bereichen des Rechtsverkehrs ist dies erforderlich.

Diese Formen der Beglaubigung gibt es

Wenn es um die Beglaubigung von Dokumenten geht, muss man die verschiedenen Formen der Beglaubigung unterscheiden. Die folgende Differenzierung ist daher notwendig:

  • öffentliche BeglaubigungWenn ein Notar die Beglaubigung vornimmt, ist von einer öffentlichen Beglaubigung die Rede.
  • amtliche BeglaubigungIm Rahmen einer amtlichen Beglaubigung wird eine dazu ermächtigte Behörde tätig.

Das ist der Unterschied zwischen Beglaubigung und Beurkundung

Wenn von einer Beglaubigung die Rede ist, findet auch die Beurkundung vielfach Erwähnung. Laien sehen darin zuweilen Synonyme und verkennen, dass es sich um zwei unterschiedliche Dinge handelt. Eine Beglaubigung bestätigt, dass Kopie und Original übereinstimmen. Die Bestätigung der Gleichheit der Zweitschrift mit dem Original ist somit das Wesen der Beglaubigung. Im Gegensatz dazu geht eine Beurkundung weiter und stellt den Inhalt des betreffenden Dokuments auf den Prüfstand. Wenn dieser korrekt ist, kann die Beurkundung erfolgen.

Checkliste: Diese Dokumente werden typischerweise beglaubigt

Es stellt sich zuweilen die Frage, welche Dokumente beglaubigt werden müssen. Häufig reicht es aus, eine Kopie vorzulegen, aber in verschiedenen Fällen muss entweder das Original vorgelegt oder eine beglaubigte Kopie eingereicht werden. Beispielsweise im Bürgerbüro werden typischerweise die folgenden Dokumente beglaubigt:

  • Zeugniskopie
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Kopien von Geburts-, Sterbe-, Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden
5 Tipps für die Beglaubigung von Dokumenten

Wer eine beglaubigte Kopie eines Dokuments braucht, kann sich in der Regel an das Bürgeramt seines Wohnortes wenden. Beglaubigungen gehören zum Standardrepertoire des Bürgerservices. Zudem sollte man auch die folgenden Tipps beachten, um den Behördengang so reibungslos wie möglich zu gestalten:

  • Fertigen Sie vorab eine Kopie des betreffenden Dokuments an!
  • Bringen Sie Ihren Personalausweis mit!
  • Denken Sie an die Gebühr, die Sie für die Beglaubigung in bar entrichten müssen!
  • Wenden Sie sich zur Beglaubigung von Personenstandsurkunden gegebenenfalls an das Standesamt!
  • Achten Sie bei der Beglaubigung von Übersetzungen auf den Originalstempel des Übersetzers!

FAQs

Wo kann man Dokumente beglaubigen lassen?

Dokumente können an verschiedenen Stellen beglaubigt werden, darunter das örtliche Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt, Notare, Gerichte und gegebenenfalls Konsulate oder Botschaften im Ausland. Das Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt ist eine häufige Anlaufstelle für die Beglaubigung von Dokumenten, wenn es um behördliche Angelegenheiten geht. Notare können sowohl öffentliche als auch amtliche Beglaubigungen durchführen, insbesondere bei rechtsgeschäftlichen Dokumenten wie Verträgen oder Vollmachten. Die Gerichte sind in den meisten Fällen für rechtlich relevanten Unterlagen zuständig.

Was kostet eine Beglaubigung im Bürgerbüro?

Die Kosten für Beglaubigungen beim Bürgeramt liegen in der Regel zwischen 5 und 10 Euro pro Dokument. Diese Gebühren können je nach Gemeinde oder Stadt variieren, daher ist es empfehlenswert, sich im Vorfeld bei der zuständigen Behörde nach den Kosten zu erkundigen, um genaue Informationen zu erhalten.

Welche Unterlagen sind für eine Beglaubigung erforderlich?

Für eine Beglaubigung sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich: Das Originaldokument, eine Kopie des Originals, ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und gegebenenfalls die zu zahlende Gebühr. Es ist ratsam, vor dem Besuch beim Bürgeramt oder der zuständigen Behörde die genauen Anforderungen und benötigten Unterlagen zu überprüfen, da dies je nach Art des Dokuments und den örtlichen Vorschriften variieren kann.

Wann ist eine Beurkundung anstelle einer Beglaubigung erforderlich?

Eine Beurkundung ist erforderlich, wenn der Inhalt eines Dokuments festgehalten und bestätigt werden muss, nicht nur die Richtigkeit der Kopie oder Unterschrift. Beurkundungen werden häufig bei Verträgen, Testamenten, Eheverträgen oder anderen rechtlich bindenden Dokumenten verwendet. Im Gegensatz zur Beglaubigung, die lediglich die Übereinstimmung von Kopie und Original bestätigt, prüft der Notar bei einer Beurkundung den Inhalt des Dokuments auf seine Rechtmäßigkeit und berät die beteiligten Parteien. Eine Beurkundung bietet eine höhere rechtliche Verbindlichkeit als eine Beglaubigung.