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Wohngeld beantragen

Hohe Mieten und steigende Lebenshaltungskosten bringen viele Bürgerinnen und Bürger in Deutschland in Bedrängnis. Wer keinen Anspruch auf Sozialleistungen in Form von beispielsweise Hartz IV hat und trotzdem knapp bei Kasse ist, kann gegebenenfalls Wohngeld beantragen. So erhält man finanzielle Unterstützung in Form eines Zuschusses zu den Wohnkosten.

Das macht das Wohngeld aus

Bei dem Wohngeld handelt es sich um eine Sozialleistung, die auf dem Wohngeldgesetz basiert. Bürgerinnen und Bürger, die über ein geringes Einkommen verfügen und daher durch hohe Wohnkosten besonders belastet sind, erhalten so finanzielle Unterstützung. Wissenswert ist auch, dass das Wohngeld als Zuschuss daherkommt und in den folgenden Varianten gewährt werden kann:

  • Mietzuschuss – Wohngeld als Zuschuss zur Wohnungsmiete
  • Lastenzuschuss – Wohngeld als Zuschuss zu den Kosten von selbst genutztem Wohneigentum

Die Zielgruppe von Wohngeld

Die Frage, an wen sich das Wohngeld richtet, beschäftigt viele Bürgerinnen und Bürger. Zunächst sollte man bedenken, dass es sich um eine Sozialleistung für Menschen mit geringem Einkommen handelt. In der Regel wird das Wohngeld als Mietzuschuss gezahlt, sodass Mieter:innen eine zentrale Zielgruppe darstellen. Aber auch diejenigen, die in einer eigenen Immobilie wohnen, können Wohngeld erhalten. Dieses kommt dann als Lastenzuschuss daher.

Ein Bezug von Wohngeld ist jedoch nicht möglich, wenn man bereits Hartz IV erhält. Mitunter kann das Wohngeld aber dafür sorgen, dass keine weitere Hilfebedürftigkeit besteht. Als vorrangige Leistung kann gegebenenfalls Wohngeld beantragt werden. Menschen mit erheblichem Vermögen sind ebenfalls vom Wohngeld ausgeschlossen, wobei es gewisse Vermögensfreigrenzen gibt.

So wird das Wohngeld berechnet

Im Gegensatz zu beispielsweise Hartz IV gibt es beim Wohngeld keinen pauschalen Regelsatz. Die Höhe des Wohngeldes kann somit von Fall zu Fall variieren. Die Zahl der Personen im Haushalt, das Haushaltseinkommen, die Höhe der Miete sowie die Größe der Wohnung sind Faktoren, die die Höhe des Wohngeldes beeinflussen. Wer Wohngeld beantragen möchte, muss daher umfassende Angaben machen. Diejenigen, die vorab bereits einschätzen möchten, wie viel Wohngeld sie erhalten können, finden online den einen oder anderen Wohngeldrechner. Entscheidend ist aber stets der Bescheid der zuständigen Behörde.

Checkliste: Diese Unterlagen sind für einen Wohngeldantrag erforderlich

Wer einen Zuschuss zu den Wohnkosten beantragen möchte, um seine finanziell angespannte Situation zu verbessern, kann einen Wohngeldantrag bei der entsprechenden Stelle einreichen. Dafür ist die kommunale Wohngeldbehörde zuständig. In vielen Städten und Gemeinden kann man den Antrag aber auch im Bürgerbüro abgeben. Zuweilen besteht auch die Möglichkeit, Wohngeld online zu beantragen.

Unabhängig davon, wie man einen Antrag auf Wohngeld stellt, dürfen die erforderlichen Unterlagen auf keinen Fall fehlen. Wer im selbst genutzten Eigentum wohnt, muss die folgenden Unterlagen einreichen:

  • Wohnflächenberechnung
  • Einkommenserklärung
  • Einkommensnachweis
  • Nachweis über Kapitalerträge
  • Grundsteuerbescheid
  • Darlehensverträge inklusive Zahlungsnachweise
  • Nachweise sonstiger Einkünfte
  • aktueller Kontoauszug

Als Mieter:in muss man neben dem ausgefüllten Wohngeldantrag die folgenden Unterlagen bei der Wohngeldbehörde vorlegen:

  • Vermieterbescheinigung
  • Einkommenserklärung
  • Einkommensnachweis
  • Nachweis über Kapitalerträge
  • Nachweise sonstiger Einkünfte
  • aktueller Kontoauszug
5 Tipps rund ums Wohngeld

Das Wohngeld ist für viele Bürgerinnen und Bürger eine große Hilfe. Es bezuschusst die Wohnkosten und bewahrt sie mitunter davor, andere Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu müssen. Wer daher Wohngeld beantragen möchte, sollte das Antragsverfahren kennen und außerdem die folgenden Tipps beachten:

  • Reichen Sie mit dem Wohngeldantrag alle Unterlagen ein, um das Antragsverfahren zu beschleunigen!
  • Beantragen Sie das Wohngeld frühzeitig, denn dieses wird frühestens ab Antragstellung und nicht rückwirkend gezahlt!
  • Nutzen Sie die Möglichkeit einer Probeberechnung, um Ihren etwaigen Wohngeldanspruch vorab unverbindlich zu prüfen!
  • Holen Sie sich gegebenenfalls Hilfe beim Ausfüllen des Wohngeldantrags!
  • Befassen Sie sich auch mit anderen Sozialleistungen, die Ihnen zustehen könnten!

FAQs

Wer kann Wohngeld beantragen?

Wohngeld kann von Personen beantragt werden, die entweder zur Miete wohnen oder ein Eigenheim bzw. eine Eigentumswohnung besitzen. Um einen Anspruch auf Wohngeld zu haben, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein. Dazu gehören das Unterschreiten von Einkommensgrenzen, die von der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Mietstufe und der Region abhängen. Es ist wichtig, über ausreichendes Einkommen zu verfügen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, jedoch nicht genug, um die Wohnkosten vollständig zu decken. Personen, die bereits andere Sozialleistungen erhalten, welche bereits die Wohnkosten berücksichtigen, haben in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld. Hierzu zählen beispielsweise Bürgergeld (ALG 2 bzw.Hartz IV), Sozialgeld, Berufsausbildungsbeihilfe oder BAföG.

Wo kann man einen Antrag auf Wohngeld stellen?

Einen Antrag auf Wohngeld kann man bei der zuständigen Wohngeldbehörde stellen. Diese ist in der Regel das örtliche Rathaus, das Bürgeramt oder das Amt für Soziales und Wohnen. In einigen Städten und Gemeinden besteht auch die Möglichkeit, den Antrag online über das Internetportal der Wohngeldbehörde einzureichen. Es empfiehlt sich, vorab die genaue Zuständigkeit und die benötigten Unterlagen bei der örtlichen Wohngeldbehörde zu erfragen, um sicherzustellen, dass der Antrag korrekt und vollständig eingereicht werden kann.

Wie hoch ist das Wohngeld?

Die Höhe des Wohngeldes variiert individuell und wird anhand verschiedener Faktoren berechnet, wie der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Gesamteinkommen und den Wohnkosten. Es gibt keine pauschalen Beträge für das Wohngeld. Durchschnittlich lag der Wohngeldanspruch in Bayern im Jahr 2021 bei etwa 195 Euro pro Monat und in Nordrhein-Westfalen bei etwa 209 Euro pro Monat. Um den genauen Betrag zu erfahren, sollte ein Antrag auf Wohngeld bei der zuständigen Wohngeldbehörde gestellt werden, die eine individuelle Berechnung durchführt.

Welche Alternativen gibt es zum Wohngeld?

Es gibt mehrere Alternativen zum Wohngeld, die je nach Bedarf und individueller Situation in Betracht gezogen werden können. Dazu gehören der Bezug anderer Sozialleistungen wie Hartz IV, Sozialgeld oder BAföG, die die Wohnkosten möglicherweise bereits abdecken. Der Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins ermöglicht den Bezug einer preisgünstigen Sozialwohnung. Personen, die erwerbsfähig sind, aber ihren Lebensunterhalt nicht ausreichend selbst bestreiten können, haben die Möglichkeit, beim Jobcenter einen Mietzuschuss zu beantragen. Das Zusammenleben in einer Wohngemeinschaft oder der Eintritt in eine Wohnungsbaugenossenschaft können ebenfalls zu geringeren Wohnkosten führen.