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Gewerbe anmelden

Ein Gewerbe melden Sie beim Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde an – persönlich, per Post oder bei vielen Kommunen online. Die Gebühr liegt je nach Gemeinde meist zwischen 15 und 65 Euro, die Anmeldung selbst ist in wenigen Minuten erledigt.

Wer sich selbständig macht und eine gewerbliche Tätigkeit aufnimmt, ist gesetzlich verpflichtet, diese beim zuständigen Amt anzuzeigen. Diese Pflicht ergibt sich aus § 14 der Gewerbeordnung. Auf dieser Seite erfahren Sie, wer ein Gewerbe anmelden muss, welche Unterlagen Sie brauchen, was es kostet und was nach der Anmeldung passiert.

In Deutschland gilt Gewerbefreiheit: Grundsätzlich darf jeder ein Gewerbe betreiben. Die Anmeldung ist deshalb keine Genehmigung, die Sie erst beantragen müssen, sondern eine Anzeige Ihrer Tätigkeit. Eine Erlaubnis ist nur bei bestimmten erlaubnispflichtigen Gewerben nötig.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wo: beim Gewerbeamt (oft Teil des Ordnungs- oder Bürgeramts) Ihrer Stadt oder Gemeinde.
  • Kosten: je nach Gemeinde meist 15 bis 65 Euro, online teils günstiger.
  • Dauer: die Anmeldung selbst dauert wenige Minuten; den Gewerbeschein erhalten Sie in der Regel sofort oder kurz darauf.
  • Pflicht: nach § 14 Gewerbeordnung müssen Sie das Gewerbe bei Beginn der Tätigkeit anzeigen.
  • Ausnahme: Freiberufler (z. B. Ärzte, Anwälte, Journalisten) melden kein Gewerbe an, sondern direkt beim Finanzamt.
  • Danach: Das Gewerbeamt informiert automatisch Finanzamt, IHK oder Handwerkskammer und ggf. die Berufsgenossenschaft.

Was bedeutet Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe ist eine selbständige, auf Dauer angelegte Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht. Dazu zählen typischerweise Handel, Handwerk, Dienstleistungen und produzierendes Gewerbe. Wer eine solche Tätigkeit aufnimmt, muss das nach § 14 Gewerbeordnung dem Gewerbeamt anzeigen – das nennt man Gewerbeanmeldung.

Mit der Anmeldung erhalten Sie den Gewerbeschein. Er ist der Nachweis, dass Sie Ihre Tätigkeit ordnungsgemäß angemeldet haben. Er ist keine Erlaubnis und sagt nichts darüber aus, ob Sie fachlich geeignet sind.

Gewerbe oder Freiberuf – der Unterschied

Nicht jede selbständige Tätigkeit ist ein Gewerbe. Freie Berufe sind davon ausgenommen. Dazu gehören wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten sowie sogenannte Katalogberufe wie Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten oder Journalisten.

Freiberufler melden kein Gewerbe an und zahlen keine Gewerbesteuer. Sie informieren stattdessen direkt das Finanzamt über die Aufnahme ihrer Tätigkeit. Ob Ihre Tätigkeit als freiberuflich oder gewerblich gilt, entscheidet im Zweifel das Finanzamt.

Die Einordnung als Freiberufler oder Gewerbetreibender hat steuerliche Folgen (Gewerbesteuer, Buchführungspflichten, Kammermitgliedschaft). Wenn Sie unsicher sind, klären Sie die Einstufung vor der Anmeldung mit dem Finanzamt oder einer Steuerberatung.

Voraussetzungen für die Gewerbeanmeldung

Die Hürden sind niedrig. In den meisten Fällen brauchen Sie nur:

  • Volljährigkeit und Geschäftsfähigkeit (bei Minderjährigen ist eine familiengerichtliche Genehmigung nötig).
  • einen gültigen Ausweis; bei ausländischen Staatsangehörigen ggf. einen Aufenthaltstitel, der eine selbständige Tätigkeit erlaubt.
  • bei erlaubnispflichtigen Gewerben die jeweilige Erlaubnis oder Konzession.
  • bei zulassungspflichtigem Handwerk die Eintragung in die Handwerksrolle der Handwerkskammer.

Erlaubnispflichtig sind zum Beispiel Gastronomie, Bewachungsgewerbe, Makler- und Bauträgertätigkeit, Personenbeförderung oder die Arbeitnehmerüberlassung. Erkundigen Sie sich vorab bei IHK oder Handwerkskammer, ob Ihre Tätigkeit eine Erlaubnis erfordert.

Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen Sie genau benötigen, hängt von Rechtsform und Tätigkeit ab. Diese Übersicht hilft bei der Einordnung:

Situation Benötigte Unterlagen
Einzelunternehmen / immer gültiger Personalausweis oder Reisepass, ausgefülltes Anmeldeformular (GewA 1)
Ausländische Staatsangehörige (Nicht-EU) zusätzlich Aufenthaltstitel mit Erlaubnis zur selbständigen Tätigkeit
Erlaubnispflichtiges Gewerbe zusätzlich Erlaubnis/Konzession, oft Führungszeugnis und Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Zulassungspflichtiges Handwerk zusätzlich Handwerkskarte bzw. Eintragung in die Handwerksrolle
GmbH, UG, AG zusätzlich Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag, ggf. Bestellung des Geschäftsführers
Personengesellschaft (GbR, OHG, KG) Anmeldung durch die geschäftsführenden Gesellschafter, bei OHG/KG Handelsregisterauszug

Ablauf: So melden Sie Ihr Gewerbe an

  • 1. Tätigkeit klären: Prüfen Sie, ob es sich um ein Gewerbe oder einen freien Beruf handelt und ob eine Erlaubnis nötig ist.
  • 2. Formular besorgen: Das Formular GewA 1 erhalten Sie beim Gewerbeamt oder online auf dem Portal Ihrer Kommune.
  • 3. Anmeldeweg wählen: persönlich vor Ort, per Post oder – in vielen Kommunen – vollständig online über das jeweilige Serviceportal.
  • 4. Angaben machen: Tätigkeit möglichst genau beschreiben, Beginn der Tätigkeit, Betriebssitz und persönliche Daten angeben.
  • 5. Gebühr zahlen: Die Gebühr wird bei der Anmeldung fällig.
  • 6. Gewerbeschein erhalten: Sie bekommen den Gewerbeschein in der Regel sofort, bei Online-Anmeldung kurz darauf per Post oder zum Download.
Beschreiben Sie Ihre Tätigkeit genau, aber nicht zu eng. Steht im Gewerbeschein nur eine sehr enge Formulierung, müssen Sie bei jeder Erweiterung eine kostenpflichtige Ummeldung vornehmen. Eine etwas breitere Beschreibung erspart Ihnen spätere Behördengänge.

Kosten und Gebühren

Die Gebühr für die Gewerbeanmeldung ist nicht bundesweit einheitlich. Jede Kommune legt sie in ihrer eigenen Gebührensatzung fest. In der Praxis liegt sie meist zwischen 15 und 65 Euro. Bei juristischen Personen wie einer GmbH ist sie oft höher als bei Einzelunternehmen. Eine Online-Anmeldung ist in einigen Städten günstiger als die persönliche Anmeldung.

Vorgang Typische Gebühr
Gewerbeanmeldung Einzelunternehmen ca. 15 – 65 Euro (je nach Gemeinde)
Gewerbeummeldung ca. 15 – 60 Euro (je nach Gemeinde)
Gewerbeabmeldung häufig gebührenfrei oder geringe Gebühr
Zusatzkosten (z. B. Führungszeugnis, Registerauszug) je nach Bedarf zusätzlich
Die genannten Spannen sind Orientierungswerte. Die exakte Gebühr erfahren Sie nur bei Ihrem örtlichen Gewerbeamt, da die Sätze von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sind.

Was passiert nach der Anmeldung?

Mit der Gewerbeanmeldung lösen Sie eine Kette weiterer Schritte aus. Das Gewerbeamt leitet Ihre Daten automatisch an andere Stellen weiter – einen Teil der Anmeldungen erledigen Sie aber selbst.

  • Finanzamt: Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt. Sie selbst müssen innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch über ELSTER abgeben. Erst danach erhalten Sie Ihre Steuernummer.
  • IHK oder Handwerkskammer: Mit der Anmeldung werden Sie automatisch Pflichtmitglied der zuständigen Kammer.
  • Berufsgenossenschaft: Die gesetzliche Unfallversicherung wird informiert; teils müssen Sie sich dort innerhalb einer Woche selbst melden.
  • Handelsregister: Kaufleute und Kapitalgesellschaften müssen sich zusätzlich über einen Notar ins Handelsregister eintragen lassen.
Den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung müssen Sie seit 2021 verpflichtend elektronisch über ELSTER einreichen, und zwar innerhalb eines Monats nach Aufnahme der Tätigkeit. Versäumen Sie das, kann das Finanzamt Ihre Besteuerungsgrundlagen schätzen.

Kleinunternehmerregelung beachten

Im Fragebogen entscheiden Sie auch, ob Sie die Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz nutzen. Dann weisen Sie keine Umsatzsteuer aus und müssen keine Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben. Das ist möglich, wenn Ihr Vorjahresumsatz 25.000 Euro nicht überstieg und Ihr Umsatz im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht übersteigt. Wird die Grenze von 100.000 Euro unterjährig überschritten, werden Sie ab diesem Umsatz sofort umsatzsteuerpflichtig.

Ummeldung und Abmeldung

Eine Ummeldung ist nötig, wenn sich an Ihrem laufenden Gewerbe etwas ändert – etwa der Betriebssitz innerhalb derselben Gemeinde oder die ausgeübte Tätigkeit. Ziehen Sie dagegen in eine andere Gemeinde, melden Sie das Gewerbe am alten Ort ab und am neuen Ort neu an; eine Ummeldung ist dann nicht der richtige Weg. Geben Sie Ihr Gewerbe ganz auf, müssen Sie es abmelden.

5 Tipps für die Gewerbeanmeldung

  • Klären Sie vorab bei IHK oder Handwerkskammer, ob Ihre Tätigkeit erlaubnispflichtig ist – das spart Verzögerungen.
  • Formulieren Sie die Tätigkeitsbeschreibung lieber etwas breiter, um spätere kostenpflichtige Ummeldungen zu vermeiden.
  • Prüfen Sie, ob Ihre Kommune eine Online-Anmeldung anbietet – das ist oft schneller und teils günstiger.
  • Halten Sie nach der Anmeldung die Monatsfrist für den ELSTER-Fragebogen im Blick.
  • Bei größeren Vorhaben lohnt sich vorab ein kostenloses Beratungsangebot von IHK, Handwerkskammer oder Gründungsinitiativen.

Häufig gestellte Fragen

Wer muss ein Gewerbe anmelden?

Jeder, der eine selbständige gewerbliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht aufnimmt, muss diese nach § 14 Gewerbeordnung anmelden. Ausgenommen sind Freiberufler wie Ärzte, Anwälte oder Journalisten – sie melden sich direkt beim Finanzamt.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Die Gebühr ist kommunal geregelt und liegt meist zwischen 15 und 65 Euro. Sie ist nicht bundesweit einheitlich. Die genaue Höhe erfahren Sie bei Ihrem örtlichen Gewerbeamt; eine Online-Anmeldung ist teils günstiger.

Wo kann ich mein Gewerbe anmelden?

Beim Gewerbeamt Ihrer Stadt oder Gemeinde, das oft Teil des Ordnungs- oder Bürgeramts ist. Viele Kommunen bieten die Anmeldung inzwischen auch vollständig online über ihr Serviceportal an. Die persönliche Vorsprache ist aber weiterhin möglich.

Wie lange dauert die Gewerbeanmeldung?

Die Anmeldung selbst dauert nur wenige Minuten. Bei persönlicher Vorsprache erhalten Sie den Gewerbeschein meist sofort, bei der Online-Anmeldung kurz darauf per Post oder als Download.

Brauche ich nach der Anmeldung noch eine Steuernummer?

Ja. Das Gewerbeamt informiert zwar das Finanzamt, Sie müssen aber innerhalb eines Monats den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung über ELSTER einreichen. Erst danach erhalten Sie Ihre Steuernummer für das Gewerbe.

Muss ich ein Gewerbe ummelden, wenn ich umziehe?

Nur bei einem Umzug innerhalb derselben Gemeinde melden Sie um. Ziehen Sie in eine andere Gemeinde, melden Sie das Gewerbe am alten Ort ab und am neuen Ort neu an. Bestehende Erlaubnisse bleiben dabei meist gültig.