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Gewerbe anmelden

All diejenigen, die sich selbständig machen möchten und ihr Glück in der Existenzgründung suchen, müssen ein Gewerbe anmelden. Lediglich im Falle einer freiberuflichen Tätigkeit ist dies nicht der Fall. Im Bereich der Selbständigkeit sind gewerbliche Tätigkeiten aber die Regel. Wer künftig sein eigener Chef sein möchte, sollte sich mit den notwendigen bürokratischen Schritten befassen und der Gewerbeanmeldung auf den Grund gehen.

Darum handelt es sich bei einem Gewerbe

Existenzgründer/innen stellen sich zuweilen die Frage, worum es sich bei einem Gewerbe handelt. Dieses lässt sich als selbständige Tätigkeit beschreiben, die eine Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. In der Regel sind gewerbliche Betriebe in den Bereichen Handwerk, Dienstleistungen und Industrie angesiedelt. Als Gründer eines solchen Unternehmens wird man zum Gewerbetreibenden und übt seine Tätigkeit im Rahmen eines Gewerbebetriebs aus.

Der Unterschied zwischen Gewerbe und Freiberuflichkeit

Wer sich selbständig machen möchte, sollte den Unterschied zwischen einem Gewerbe und einer Freiberuflichkeit kennen. Freie Berufe werden selbständig ausgeübt, sind aber im erzieherischen, künstlerischen, schriftstellerischen, unterrichtenden oder wissenschaftlichen Bereich angesiedelt. Als Freiberufler/in unterliegt man weder der Gewerbeordnung noch der Gewerbesteuer.

Voraussetzungen für die Anmeldung eines Gewerbes

Existenzgründer/innen, die ein Gewerbe anmelden möchten, müssen dazu gewisse Voraussetzungen erfüllen, wobei keine hohen Hürden existieren. Grundsätzlich darf jeder gewerblich tätig sein. Die folgenden allgemeinen Voraussetzungen sind dennoch zu beachten:

  • Volljährigkeit
  • Geschäftsfähigkeit
  • etwaige Erlaubnis beziehungsweise Genehmigung je nach Art des Gewerbes

Erforderliche Unterlagen für die Gewerbeanmeldung

Dank der Gewerbefreiheit in Deutschland darf grundsätzlich jeder gewerblich tätig werden. Wer sich mit einem Gewerbe selbständig machen möchte, muss dieses aber anmelden und dazu die folgenden Unterlagen vorlegen:

  • Personalausweis
  • eventuell Kopie des Handelsregisterauszugs
  • etwaige notarielle Beurkundung des Gründungsvertrages beziehungsweise Gesellschaftsvertrages
  • gegebenenfalls Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer
  • Erlaubnis beziehungsweise Konzession bei erlaubnispflichtigem Gewerbe

Situationen, in denen ein Gewerbe umgemeldet werden muss

Wenn es um eine Gewerbeummeldung geht, denken die meisten Menschen vor allem an einen Umzug. Falls der Firmensitz in eine andere Gemeinde verlegt wird, muss man in der alten Stadt das Gewerbe abmelden und am neuen Standort das Gewerbe anmelden. Eine Ummeldung ist dann nicht angezeigt. Stattdessen bedarf es in den folgenden Situationen einer Ummeldung des Gewerbes:

  • Umzug innerhalb der Stadt
  • Änderung des Warenangebots beziehungsweise des Leistungsspektrums

Checkliste: Darauf muss man bei der Gewerbeanmeldung achten

Die Gewerbeanmeldung erfolgt vielfach im Rahmen einer persönlichen Vorsprache. Alternativ kann man das Gewerbe auch postalisch oder online anmelden. Unabhängig davon, auf welche Art und Weise man sein Gewerbe anmeldet, sollte man die folgende Checkliste zur Hand nehmen. So hat man im Überblick, welche Aspekte besonders beachtenswert sind:

  • Angaben zum Beginn der gewerblichen Tätigkeit
  • exakte Beschreibung der gewerblichen Tätigkeit
  • erforderliche Unterlagen zur Gewerbeanmeldung
  • Geld zur Begleichung der Anmeldegebühren
5 Tipps für die Anmeldung eines Gewerbes

Wer sich den Traum von der beruflichen Selbständigkeit erfüllen und daher ein Gewerbe anmelden möchte, kann dies einfach tun und profitiert von der Gewerbefreiheit. Dennoch muss man einige Punkte beachten und um die Konsequenzen einer solchen Gründung wissen. Die folgenden Tipps können dabei sehr hilfreich sein:

  • Nehmen Sie vorab mit der IHK oder HWK Kontakt auf, um sich über eventuell notwendige Erlaubnisse zu informieren!
  • Beschreiben Sie die Art Ihrer gewerblichen Tätigkeit exakt und bereiten Sie sich dementsprechend vor!
  • Denken Sie darüber nach, Ihr Gewerbe zunächst nebenberuflich zu starten!
  • Besuchen Sie vorab ein Existenzgründerseminar!
  • Lassen Sie sich von einem Gründungscoach beraten und begleiten!

FAQs

Wer kann ein Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe kann von natürlichen Personen oder juristischen Personen angemeldet werden. Natürliche Personen sind Einzelpersonen, die selbstständig ein Gewerbe betreiben möchten. Juristische Personen sind rechtlich eigenständige Unternehmen, wie Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder eingetragene Vereine. Bei Personengesellschaften müssen die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter die Gewerbeanmeldung durchführen, während bei Kapitalgesellschaften der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich ist.

Wo kann man ein Gewerbe anmelden?

Wer ein Gewerbe anmelden möchte,kann dies beim zuständigen Gewerbeamt tun. Das Gewerbeamt befindet sich normalerweise in der Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltung. In größeren Städten finden sich manchmal auch separate Gewerbeämter oder Ordnungsämter. Es ist empfehlenswert, vorab die genaue Adresse und Öffnungszeiten des Gewerbeamtes in Ihrer Stadt oder Gemeinde zu recherchieren. Alternativ dazu bieten einige Kommunen mittlerweile auch die Möglichkeit der Online-Gewerbeanmeldung an.

Was kostet die Gewerbeanmeldung?

Die Kosten für die Gewerbeanmeldung können je nach Stadt und Gemeinde variieren. In der Regel liegen die Gebühren für die Gewerbeanmeldung zwischen 10 und 65 Euro. Es gibt jedoch keine bundesweit einheitlichen Gebühren, daher ist es ratsam, sich beim zuständigen Gewerbeamt über die genauen Kosten zu informieren. Zusätzlich können weitere Kosten entstehen, wenn bestimmte Unterlagen wie ein polizeiliches Führungszeugnis oder ein Handelsregisterauszug benötigt werden.

Wie funktioniert die Gewerbeummeldung bei einem Umzug?

Bei einem Umzug mit Gewerbetätigkeit müssen Sie das Gewerbe ummelden, um den neuen Betriebssitz anzugeben. Dies geschieht in der Regel durch eine Gewerbeummeldung beim zuständigen Gewerbeamt am neuen Standort. Dabei müssen Sie das Gewerbe am bisherigen Standort abmelden und gleichzeitig am neuen Standort wieder anmelden. Etwaige Gewerbeerlaubnisse behalten in der Regel ihre Gültigkeit und müssen nicht erneut beantragt werden. Die Ummeldung ist kostenpflichtig und beträgt je nach Gemeinde zwischen 15 und 60 Euro.

Was passiert nach der Gewerbeanmeldung?

Nach der Gewerbeanmeldung erhalten Sie einen Gewerbeschein als Nachweis Ihrer gewerblichen Tätigkeit. Das Gewerbeamt leitet Ihre Informationen an andere relevante Behörden wie das Finanzamt, die IHK oder Handwerkskammer weiter. Vom Finanzamt erhalten Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den Sie ausfüllen müssen. Nach Prüfung Ihrer Angaben erhalten Sie Ihre Steuernummer und gegebenenfalls Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Anschließend können Sie offiziell Ihre geschäftlichen Aktivitäten aufnehmen und Ihre steuerlichen Pflichten erfüllen.