Schwerbehindertenausweis beantragen

📖 Lesezeit: 7 Min · 📅 16. Juni 2026
Den Schwerbehindertenausweis beantragen Sie kostenlos beim zuständigen Versorgungsamt – Voraussetzung ist ein festgestellter Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Die Bearbeitung dauert je nach Bundesland etwa drei bis sechs Monate, der Ausweis selbst kostet nichts.
Sie leben mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung und fragen sich, ob sich der Aufwand für einen Schwerbehindertenausweis lohnt? In den meisten Fällen ja: Der Ausweis ist die Eintrittskarte zu Nachteilsausgleichen wie Steuerfreibeträgen, besonderem Kündigungsschutz, früherem Rentenbeginn und vergünstigtem Nahverkehr. Auf dieser Seite erfahren Sie, wer Anspruch hat, welche Unterlagen Sie brauchen und wie der Antrag Schritt für Schritt abläuft.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Zuständig: das Versorgungsamt, Amt für soziale Angelegenheiten oder eine vergleichbare Stelle in Ihrem Bundesland.
- Voraussetzung: ein festgestellter GdB von mindestens 50.
- Kosten: Antrag und Ausweis sind kostenlos.
- Dauer: meist drei bis sechs Monate, je nach Bundesland und Aufwand der Begutachtung.
- Gültigkeit: höchstens fünf Jahre, bei dauerhaften Behinderungen unbefristet.
- Antragsweg: per Formular, formlos oder zunehmend online über das Landesportal.
Was ist der Schwerbehindertenausweis?
Der Schwerbehindertenausweis ist ein bundesweit einheitlicher Nachweis im Scheckkartenformat. Er bestätigt amtlich, dass bei Ihnen eine Schwerbehinderung anerkannt ist. Zusammen mit Ihrem Personalausweis weisen Sie damit gegenüber Behörden, Arbeitgebern, Verkehrsbetrieben oder dem Finanzamt nach, dass Ihnen bestimmte Nachteilsausgleiche zustehen.
Auf dem Ausweis stehen Ihr Grad der Behinderung und – sofern zutreffend – sogenannte Merkzeichen. Diese Kürzel entscheiden darüber, welche konkreten Vergünstigungen Sie nutzen können, etwa die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr oder die Berechtigung für einen Behindertenparkplatz.
Der Grad der Behinderung (GdB)
Der Grad der Behinderung beschreibt, wie stark Sie im Alltag durch Ihre gesundheitliche Beeinträchtigung eingeschränkt sind. Er wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgelegt – Grundlage sind die Versorgungsmedizinischen Grundsätze. Ein höherer Wert bedeutet eine stärkere Einschränkung.
Wichtig: Ein Schwerbehindertenausweis wird erst ab einem GdB von 50 ausgestellt. Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, werden diese nicht einfach addiert. Das Amt prüft, wie sich die Einschränkungen in ihrer Gesamtwirkung auf Ihren Alltag auswirken.
Welche Merkzeichen gibt es?
Merkzeichen sind Kürzel auf dem Ausweis, die eine bestimmte Beeinträchtigung kennzeichnen und an konkrete Nachteilsausgleiche gekoppelt sind. Das Amt vergibt sie auf Grundlage der medizinischen Unterlagen.
| Merkzeichen | Bedeutung |
|---|---|
| G | Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr |
| aG | Außergewöhnliche Gehbehinderung (berechtigt zum Behindertenparkplatz) |
| B | Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson |
| H | Hilflos |
| Bl | Blind |
| Gl | Gehörlos |
| TBl | Taubblind |
| RF | Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag |
| 1. Kl | Berechtigung zur Nutzung der 1. Klasse mit Ticket der 2. Klasse |
| EB / VB | Entschädigungs- bzw. versorgungsberechtigt |
Voraussetzungen
Einen Antrag stellen können Sie unabhängig von Alter, Beruf oder Einkommen. Entscheidend ist allein der gesundheitliche Befund. Im Einzelnen gilt:
- Es liegt eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung vor, die voraussichtlich länger als sechs Monate andauert.
- Für den Ausweis muss das Amt einen GdB von mindestens 50 feststellen.
- Sie haben Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Arbeitsplatz in Deutschland.
- Auch chronische Erkrankungen wie Diabetes, Krebs oder psychische Leiden können einen GdB begründen.
Erforderliche Unterlagen
Je vollständiger Ihr Antrag ist, desto schneller kann das Amt entscheiden. Halten Sie bereit:
- ausgefülltes Antragsformular Ihres Bundeslandes (oder ein formloses Antragsschreiben)
- Name und Anschrift aller behandelnden Ärztinnen, Ärzte und Kliniken
- vorhandene Befunde, Arztbriefe, Reha-Berichte und Gutachten
- bei Folgeanträgen den bisherigen Bescheid
- für die Ausstellung des Ausweises später ein aktuelles Passfoto
So läuft der Antrag ab
Der Weg zum Schwerbehindertenausweis besteht aus wenigen, klaren Schritten:
- 1. Antrag stellen. Reichen Sie das Formular beim zuständigen Versorgungsamt ein – schriftlich, persönlich oder online über das Portal Ihres Bundeslandes.
- 2. Ärzte entbinden. Mit Ihrer Unterschrift erlauben Sie dem Amt, medizinische Unterlagen bei Ihren Behandlern anzufordern.
- 3. Prüfung. Der versorgungsärztliche Dienst wertet die Befunde aus. Eine eigene Untersuchung findet meist nicht statt, kann aber angeordnet werden.
- 4. Bescheid. Sie erhalten einen schriftlichen Feststellungsbescheid mit GdB und etwaigen Merkzeichen.
- 5. Ausweis. Ab GdB 50 schickt Ihnen das Amt den Ausweis zu oder fordert Sie auf, ein Passfoto nachzureichen.
Kosten und Gebühren
Sowohl der Antrag als auch die Feststellung und der Ausweis selbst sind kostenlos. Es entstehen keine Gebühren.
Eine Ausnahme betrifft die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr: Wer den Nahverkehr mit den Merkzeichen G, aG, Gl oder H kostenlos nutzen möchte, braucht ein Beiblatt mit Wertmarke. Diese Wertmarke kostet 2026 bundesweit 104 Euro für ein Jahr oder 53 Euro für ein halbes Jahr. Menschen mit den Merkzeichen Bl oder H sowie Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld oder Grundsicherung erhalten die Wertmarke kostenlos.
Gültigkeit, Verlängerung und Sonderfälle
Der Schwerbehindertenausweis wird höchstens für fünf Jahre ausgestellt. Ist absehbar, dass sich Ihr Gesundheitszustand nicht mehr wesentlich bessert, erhalten Sie einen unbefristeten Ausweis – das Merkzeichen entfällt dann nicht, der Ausweis bleibt aber dauerhaft gültig.
Die Verlängerung können Sie ohne neuen Feststellungsantrag beantragen, in der Regel vier bis sechs Wochen vor Ablauf. Verschlechtert sich Ihr Zustand, stellen Sie einen Verschlimmerungs- oder Änderungsantrag, damit GdB und Merkzeichen neu geprüft werden. Geht der Ausweis verloren, beantragen Sie bei Ihrem Amt einen Ersatzausweis.
5 Tipps für den Antrag
- Sammeln Sie vor dem Antrag alle Befunde der letzten Jahre – das beschleunigt die Bearbeitung deutlich.
- Nennen Sie wirklich alle Beeinträchtigungen, auch psychische oder solche, die Ihnen nebensächlich erscheinen.
- Nutzen Sie die kostenlose Beratung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) oder eines Sozialverbands.
- Prüfen Sie nach dem Bescheid genau, ob GdB und Merkzeichen zu Ihren Einschränkungen passen – sonst lohnt der Widerspruch.
- Beantragen Sie die Verlängerung rechtzeitig, damit Sie nicht ohne gültigen Ausweis dastehen.
Häufig gestellte Fragen
Was kostet der Schwerbehindertenausweis?
Der Schwerbehindertenausweis ist kostenlos. Antrag, Feststellung und Ausstellung sind gebührenfrei. Kosten entstehen nur für die optionale Wertmarke zur kostenlosen Nahverkehrsnutzung – 2026 sind das 104 Euro im Jahr, für viele Berechtigte ist sie gratis.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
In der Regel drei bis sechs Monate. Die Dauer hängt vom Bundesland und davon ab, wie schnell Ihre Ärzte die angeforderten Unterlagen liefern. Ein vollständiger Antrag mit allen Befunden verkürzt die Wartezeit spürbar.
Ab welchem GdB bekomme ich einen Ausweis?
Einen Schwerbehindertenausweis erhalten Sie ab einem Grad der Behinderung von 50. Bei einem GdB von 30 oder 40 ist kein Ausweis vorgesehen, Sie können sich aber bei der Agentur für Arbeit gleichstellen lassen.
Wo muss ich den Antrag stellen?
Beim Versorgungsamt, Amt für soziale Angelegenheiten oder einer vergleichbaren Stelle Ihres Bundeslandes. Viele Länder bieten inzwischen einen Online-Antrag an. Die zuständige Stelle erfahren Sie bei Ihrem örtlichen Bürgeramt.
Kann ich gegen den Bescheid vorgehen?
Ja. Gegen den Feststellungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch einlegen. Sinnvoll ist Unterstützung durch einen Sozialverband. Bleibt der Widerspruch erfolglos, ist eine Klage vor dem Sozialgericht möglich.
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