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Wohnberechtigungsschein beantragen

Ein Umzug bedeutet längst nicht nur eine Adressänderung, die mit einer Um- beziehungsweise Anmeldung beim Einwohnermeldeamt einhergeht, sondern zieht noch viele weitere Veränderungen nach sich. Davon können unterschiedliche Lebensbereiche betroffen sein. Finanzielle Aspekte spielen dabei stets eine Rolle. Einerseits muss man an die Umzugskosten denken, andererseits muss die neue Wohnung bezahlbar sein. Um Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu haben, ist vielfach ein Wohnberechtigungsschein erforderlich. Hier erfahren Bürgerinnen und Bürger Wissenswertes rund um den WBS-Antrag.

Darum handelt es sich bei einem Wohnberechtigungsschein

Die Frage, worum es sich bei einem Wohnberechtigungsschein handelt, kommt bei vielen Wohnungssuchenden auf. Spätestens wenn sie auf Wohnungsangebote stoßen, die einen WBS erfordern, sollten sie dem Ganzen auf den Grund gehen. Wissenswert ist, dass es sich dabei um eine amtliche Bescheinigung handelt. Mit dieser kann man eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen und hat somit Zugang zu Sozialwohnungen, die nur Mietern mit WBS zur Verfügung stehen. Insbesondere in Zeiten steigender Mieten und Wohnungsknappheit, kann ein Wohnberechtigungsschein bei der Wohnungssuche sehr hilfreich sein.

Das ist der Vorteil eines Wohnberechtigungsscheins

Der große Vorteil eines Wohnberechtigungsscheins besteht darin, dass er zum Bezug einer Sozialwohnung berechtigt. Dabei handelt es sich um eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung, die dementsprechend günstiger ist. Der soziale Wohnungsbau richtet sich an Menschen, die aufgrund ihrer knappen finanziellen Mittel am freien Wohnungsmarkt schlechte Chancen haben. Wer über einen Wohnberechtigungsschein verfügt, kann in eine günstige Sozialwohnung ziehen und so vom sozialen Wohnungsbau profieren.

Der soziale Wohnungsbau fördert preiswerte Wohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen. Durch die staatliche Förderung lassen sich hier niedrigere Mieten realisieren. Davon profitiert man als Mieter/in enorm. Außerdem schränkt die Notwendigkeit eines Wohnberechtigungsscheins die Mitbewerber um die Wohnung ein. Das ist aufgrund der angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt ebenfalls ein großer Vorteil. Da aber vor allem bezahlbarer Wohnraum fehlt, kann es auch mit WBS schwierig sein, eine Wohnung zu finden.

Checkliste: Diese Unterlagen sind für die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins erforderlich

Wer aufgrund seines Einkommens nur schwer eine bezahlbare Wohnung auf dem freien Markt bekommt, sollte einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Dazu wendet man sich an das Wohnungsamt der Stadt beziehungsweise Gemeinde und stellt den betreffenden Antrag. Im Zuge dessen müssen verschiedene Unterlagen eingereicht werden, um die Berechtigung nachzuweisen. Die folgende Checkliste führt auf, welche Unterlagen für den WBS-Antrag erforderlich sind:

  • Personalausweis
  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder
  • ausgefüllter Antrag auf Wohnberechtigungsschein
  • gegebenenfalls Heiratsurkunde
  • gegebenenfalls Geburtsurkunden der Kinder
  • gegebenenfalls Nachweis der Schwerbehinderung
  • gegebenenfalls Nachweis der Pflegebedürftigkeit
  • etwaige Studienbescheinigung
  • gegebenenfalls Nachweis der Aufenthaltserlaubnis
5 Tipps rund um den Wohnberechtigungsschein

Menschen mit geringem Einkommen haben es auf dem freien Wohnungsmarkt schwer, denn bezahlbarer Wohnraum ist knapp. Ein Wohnberechtigungsschein kann eine Hilfe sein und sollte daher genutzt werden. Passend dazu gibt es folgend fünf kurze Tipps:

  • Beachten Sie, dass der Wohnberechtigungsschein nur ein Jahr gültig ist!
  • Denken Sie daran, dass die Bedingungen für den Wohnberechtigungsschein variieren können!
  • Planen Sie ausreichend Zeit für die Wohnungssuche ein!
  • Informieren Sie sich über die aktuellen Einkommensgrenzen für den WBS in Ihrer Kommune!
  • Nutzen Sie die Sonderregelungen für Schwerbehinderte in Bezug auf den Wohnberechtigungsschein, sofern Sie schwerbehindert sind!

FAQs

Wer bekommt einen Wohnberechtigungsschein?

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) wird Haushalten erteilt, deren Einkommen bestimmte festgelegte Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Die genauen Kriterien und Einkommensgrenzen können je nach Bundesland und Kommune variieren. In der Regel gelten diese Einkommensgrenzen für Alleinstehende, Paare und Familien. Der WBS dient dazu, den Zugang zu öffentlich gefördertem Wohnraum zu ermöglichen, der in der Regel zu günstigeren Mietkonditionen angeboten wird. Auch bestimmte soziale oder familiäre Umstände, wie die Pflege von Angehörigen oder eine Schwerbehinderung, können Einfluss auf die Bewilligung des WBS haben.

Wo kann man einen Wohnberechtigungsschein beantragen?

Den Wohnberechtigungsschein (WBS) können Sie bei Ihrem örtlichen Landratsamt beantragen. Sie können sich direkt an diese Stellen wenden, um Informationen über die genauen Antragsvoraussetzungen, erforderliche Unterlagen und den Ablauf des Antragsverfahrens zu erhalten. Oftmals bieten die entsprechenden Ämter auch online Informationen und Formulare zum Download an, sodass Sie sich im Voraus informieren und den Antrag vorbereiten können.

Wie lange dauert es, bis der Wohnberechtigungsschein ausgestellt wird?

Die Dauer, bis ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt wird, variiert je nach zuständiger Behörde und Arbeitsbelastung. Es kann mehrere Wochen bis hin zu mehreren Monaten dauern. Um eine genauere Auskunft zu erhalten, sollte man sich direkt bei der zuständigen Stelle erkundigen.

Welche Einkommensgrenzen gelten in Zusammenhang mit dem Wohnberechtigungsschein?

Die Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein sind bundesweit festgelegt, können jedoch je nach Bundesland variieren. Für Alleinstehende liegt die Grenze in der Regel bei 12.000 Euro pro Jahr, während sie für einen Zweipersonenhaushalt etwa 18.000 Euro pro Jahr beträgt. Pro weiterer im Haushalt lebender Person werden üblicherweise zusätzlich 4.100 Euro pro Jahr zugerechnet. Es ist ratsam, bei der zuständigen Behörde oder dem Wohnungsamt nach den konkreten Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein zu erkundigen, da es individuelle Unterschiede geben kann.