Wohnberechtigungsschein beantragen

📖 Lesezeit: 7 Min · 📅 16. Juni 2026
Den Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen Sie beim Wohnungsamt oder Bürgeramt Ihrer Stadt oder Gemeinde. Die Gebühr liegt meist zwischen rund 5 und 25 Euro, der Schein gilt ein Jahr. Ohne WBS bekommen Sie keine Sozialwohnung.
Sie haben eine günstige Wohnung gefunden, aber im Inserat steht „WBS erforderlich“? Dann brauchen Sie einen Wohnberechtigungsschein. Diese Bescheinigung weist nach, dass Ihr Haushaltseinkommen unter einer bestimmten Grenze liegt und Sie deshalb eine öffentlich geförderte Wohnung mieten dürfen. Sozialwohnungen sind in der Regel deutlich preiswerter als Wohnungen auf dem freien Markt, dürfen aber nur an Menschen mit WBS vermietet werden.
Welche Einkommensgrenze gilt, legt jedes Bundesland selbst fest. Eine bundesweit einheitliche Zahl gibt es nicht. Auf dieser Seite erfahren Sie, wer Anspruch hat, welche Unterlagen Sie brauchen und wie der Antrag abläuft.
Inhaltsverzeichnis
Das Wichtigste in Kürze
- Wo: beim Wohnungsamt oder Bürgeramt Ihrer Stadt bzw. Gemeinde, in einigen Regionen auch online.
- Voraussetzung: Ihr Haushaltseinkommen liegt unter der Einkommensgrenze Ihres Bundeslandes.
- Kosten: je nach Gemeinde meist rund 5 bis 25 Euro; in einzelnen Ländern auch gebührenfrei.
- Gültigkeit: ein Jahr ab Ausstellung (§ 27 WoFG).
- Dauer: einige Tage bis mehrere Wochen, abhängig von der Behörde.
- Zweck: Berechtigung zum Bezug einer Sozialwohnung (öffentlich geförderter Wohnraum).
Was ist ein Wohnberechtigungsschein?
Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, die Sie berechtigt, eine Sozialwohnung zu mieten. Sozialwohnungen werden mit öffentlichen Mitteln gefördert und sind dafür preisgebunden, also günstiger als vergleichbare Wohnungen am freien Markt. Im Gegenzug dürfen Vermieter solche Wohnungen nur an Menschen vergeben, die einen gültigen WBS vorlegen. Das regelt § 27 des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG).
Der Schein ist kein Wohnungsangebot und keine Garantie. Er bestätigt nur, dass Sie berechtigt sind. Eine passende Wohnung müssen Sie selbst suchen, etwa bei kommunalen Wohnungsgesellschaften, Genossenschaften oder über Wohnungsangebote mit dem Hinweis „WBS erforderlich“.
Man unterscheidet zwei Formen:
- Allgemeiner WBS: Sie halten die Einkommensgrenze Ihres Bundeslandes ein.
- Besonderer WBS / WBS mit Dringlichkeit: In Härtefällen oder bei vordringlichem Wohnbedarf, teils auch bei leichter Überschreitung der Einkommensgrenze, möglich. Die Regeln dazu setzen die Länder und Kommunen.
Voraussetzungen
Ob Sie einen WBS bekommen, hängt vor allem vom Einkommen Ihres Haushalts ab. Grundsätzlich gelten diese Bedingungen:
- Ihr Haushaltseinkommen liegt unter der Einkommensgrenze Ihres Bundeslandes. Gezählt werden die Einkünfte aller Personen, die in die Wohnung einziehen.
- Sie sind in der Regel volljährig (in einzelnen Ländern ab 16 Jahren mit Zustimmung der Eltern).
- Sie haben einen gesicherten Aufenthaltsstatus und halten sich nicht allein vorübergehend in Deutschland auf.
- Sie wollen die Wohnung als Lebensmittelpunkt nutzen und einen eigenen Haushalt führen.
Beim Einkommen werden nicht die reinen Brutto- oder Nettozahlen genommen. Die Behörde rechnet von den Jahreseinkünften pauschale Abzüge (etwa für Steuern und Sozialabgaben) sowie Freibeträge ab, zum Beispiel für Kinder, Schwerbehinderung oder Alleinerziehende. Dadurch liegt das anrechenbare Einkommen oft niedriger als das, was Sie tatsächlich verdienen.
Erforderliche Unterlagen
Welche Nachweise genau verlangt werden, kann sich je nach Kommune unterscheiden. In den meisten Fällen brauchen Sie:
| Unterlage | Hinweis |
|---|---|
| Ausgefüllter WBS-Antrag | Formular der Stadt/Gemeinde, oft online abrufbar |
| Einkommenserklärung | häufig eigenes Formular der Behörde |
| Einkommensnachweise (letzte 12 Monate) | für alle einziehenden Haushaltsmitglieder |
| Personalausweis oder Reisepass | aller Haushaltsmitglieder |
| Aufenthaltstitel | nur bei ausländischer Staatsangehörigkeit |
| Heiratsurkunde / Geburtsurkunden | je nach Haushaltszusammensetzung |
| Schwerbehindertenausweis oder Pflegenachweis | für Freibeträge, falls zutreffend |
Als Einkommensnachweis kommen je nach Situation Gehaltsabrechnungen, der Steuerbescheid, der Rentenbescheid oder Bescheide über Sozialleistungen (zum Beispiel Bürgergeld) infrage. Wer selbstständig ist, legt meist die Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder den Steuerbescheid vor.
Ablauf: So beantragen Sie den WBS
- Schritt 1 – Zuständige Stelle finden: Suchen Sie das Wohnungsamt oder Bürgeramt Ihrer Stadt bzw. Gemeinde. Bei kleineren Gemeinden ist teils die Verbandsgemeinde oder das Landratsamt zuständig.
- Schritt 2 – Formulare holen: Laden Sie Antrag und Einkommenserklärung von der Website der Behörde herunter oder holen Sie sie vor Ort. In manchen Regionen geht der Antrag inzwischen komplett online.
- Schritt 3 – Unterlagen sammeln: Stellen Sie alle Nachweise zusammen, besonders die Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate.
- Schritt 4 – Antrag einreichen: Geben Sie den Antrag persönlich, per Post oder online ab. Die Behörde prüft Ihr anrechenbares Einkommen.
- Schritt 5 – WBS erhalten: Liegen Sie unter der Grenze, erhalten Sie den Schein, oft per Post. Damit können Sie sich auf passende Sozialwohnungen bewerben.
Kosten und Gebühren
Eine bundesweit einheitliche Gebühr gibt es nicht. Die Höhe legt das jeweilige Bundesland oder die Kommune fest. In der Praxis bewegt sie sich meist im Bereich von rund 5 bis 25 Euro. In Hamburg etwa liegt die Gebühr je nach Einzelfall zwischen 10,25 und 20,50 Euro. In einigen Ländern ist die Ausstellung gebührenfrei.
| Posten | Höhe |
|---|---|
| Ausstellung WBS | je nach Gemeinde meist ca. 5–25 Euro, teils gebührenfrei |
| Verlängerung / Neuantrag | in der Regel erneut die volle Gebühr |
Die genaue Gebühr erfahren Sie bei Ihrer zuständigen Stelle. Sie wird üblicherweise bei der Antragstellung oder bei Abholung fällig.
Gültigkeit, Fristen und Sonderfälle
Der Wohnberechtigungsschein wird laut § 27 WoFG für die Dauer eines Jahres erteilt. Innerhalb dieses Jahres müssen Sie eine Wohnung finden und den Mietvertrag abschließen. Läuft der Schein ab, bevor Sie eine Wohnung haben, beantragen Sie ihn neu.
Wichtig: Den Schein müssen Sie dem Vermieter bei Vertragsabschluss vorlegen. Er muss zu diesem Zeitpunkt noch gültig sein. Beantragen Sie ihn deshalb erst, wenn Sie aktiv auf Wohnungssuche sind, nicht Monate im Voraus.
Für Menschen mit dringendem Wohnbedarf gibt es in vielen Städten einen Dringlichkeitsschein, der die Suche bevorrechtigt. Die Voraussetzungen dafür legen die Kommunen fest, häufig sind eine Mindestwohndauer am Ort und ein belegter Notbedarf nötig.
5 Tipps für den Antrag
- Einkommensgrenze vorab prüfen: Schauen Sie die aktuelle Grenze Ihres Bundeslandes nach, bevor Sie den Antrag stellen. So vermeiden Sie unnötige Wege.
- Freibeträge nutzen: Kinder, Schwerbehinderung oder Alleinerziehung senken Ihr anrechenbares Einkommen. Geben Sie das im Antrag an.
- Timing beachten: Beantragen Sie den WBS erst während der aktiven Wohnungssuche, da er nur ein Jahr gilt.
- Unterlagen vollständig einreichen: Fehlende Einkommensnachweise sind der häufigste Grund für Verzögerungen. Reichen Sie alle zwölf Monate lückenlos ein.
- Online-Möglichkeit prüfen: In immer mehr Kommunen läuft der Antrag digital. Das spart Wege und beschleunigt oft die Bearbeitung.
Häufig gestellte Fragen
Wer bekommt einen Wohnberechtigungsschein?
Einen WBS erhalten Haushalte, deren anrechenbares Einkommen unter der Einkommensgrenze des jeweiligen Bundeslandes liegt. Gezählt werden alle einziehenden Personen. Auch Studierende, Rentner oder Beziehende von Bürgergeld können berechtigt sein.
Wo beantrage ich den WBS?
In der Regel beim Wohnungsamt oder Bürgeramt der Stadt oder Gemeinde, in der Sie wohnen möchten. In kleineren Kommunen kann auch das Landratsamt oder die Verbandsgemeinde zuständig sein. Viele Stellen bieten den Antrag inzwischen auch online an.
Was kostet ein Wohnberechtigungsschein?
Die Gebühr legen die Länder und Kommunen fest und liegt meist bei rund 5 bis 25 Euro. In Hamburg etwa kostet er zwischen 10,25 und 20,50 Euro. Einige Bundesländer stellen den WBS gebührenfrei aus. Den genauen Betrag nennt Ihre Behörde.
Wie lange ist der WBS gültig?
Der Wohnberechtigungsschein gilt ein Jahr ab Ausstellung (§ 27 WoFG). In dieser Zeit müssen Sie eine Wohnung finden und den Mietvertrag abschließen. Danach ist ein neuer Antrag nötig.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Das hängt von der Behörde und ihrer Auslastung ab. Bei vollständigen Unterlagen geht es oft innerhalb weniger Tage bis Wochen. Sind Nachweise unvollständig, verzögert sich die Bearbeitung. Fragen Sie bei langer Wartezeit direkt nach.
Garantiert mir der WBS eine Wohnung?
Nein. Der WBS berechtigt Sie nur, eine Sozialwohnung zu mieten. Eine passende Wohnung müssen Sie selbst suchen, etwa bei kommunalen Wohnungsgesellschaften oder über Angebote mit dem Hinweis „WBS erforderlich“. Wegen knappen Wohnraums kann das dauern.
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