Bürgerservice in Schleswig-Holstein
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Alle Städte & Landkreise in Schleswig-Holstein
68 Städte mit eigenem Bürgerservice, 4 kreisfreie Städte und 11 Landkreise – wählen Sie Ihren Ort oder Kreis:
Kreisfreie Städte
Landkreise
📖 Lesezeit: 5 Min · 📅 17. Juni 2026
Ob Ummeldung, Personalausweis oder Wohngeld: In Schleswig-Holstein erledigen Sie die meisten Behördengänge bei der Stadt oder Gemeinde, in der Sie wohnen. Über das Serviceportal des Landes lassen sich viele Anliegen inzwischen auch online starten.
In Schleswig-Holstein gibt es keine zentrale Landesbehörde für alltägliche Anliegen. Zuständig ist die Verwaltung Ihrer Wohnsitzgemeinde, also das Bürgerbüro, Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt vor Ort. In kleineren Gemeinden übernimmt diese Aufgabe häufig das gemeinsame Amt mehrerer Orte. Diese Seite zeigt Ihnen, wie Sie die richtige Stelle finden, was Sie online erledigen können und wo die wichtigsten Behördengänge im Detail erklärt sind.
Das Wichtigste in Kürze
- Für die meisten Anliegen ist Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung zuständig, nicht das Land.
- Die Anlaufstelle heißt je nach Ort Bürgerbüro, Bürgeramt, Bürgerservice oder Einwohnermeldeamt; in Ämtern mit mehreren Gemeinden die Amtsverwaltung.
- Das Serviceportal Schleswig-Holstein bündelt Online-Dienste und zeigt über den Zuständigkeitsfinder die für Ihren Ort passende Stelle.
- Mit der BundID und der Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres Personalausweises weisen Sie sich online sicher gegenüber Behörden aus.
- Für Ausweis, Reisepass und viele andere Anliegen ist ein Termin nötig; buchen Sie ihn vorab online.
Wie der Bürgerservice in Schleswig-Holstein organisiert ist
Schleswig-Holstein ist kommunal organisiert. Die kreisfreien Städte Kiel, Lübeck, Flensburg und Neumünster führen eigene Bürgerbüros, ebenso die kreisangehörigen Städte und größeren Gemeinden. Viele kleinere Gemeinden haben sich zu Ämtern zusammengeschlossen, deren Amtsverwaltung die Bürgerdienste für alle angeschlossenen Orte erledigt. Daneben sind die elf Kreise für übergeordnete Aufgaben wie die Kfz-Zulassung oder Teile des Wohngelds zuständig.
Wichtig zu wissen: Die meisten Leistungen sind bundesweit gleich geregelt. Personalausweis, Reisepass, An- und Ummeldung oder die Geburtsurkunde folgen denselben Gesetzen und Gebühren wie in jedem anderen Bundesland. In Schleswig-Holstein unterscheiden sich nur die Zuständigkeit, das Portal und der Weg zum Termin, nicht die Leistung selbst. Wir erfinden hier keinen künstlichen Landes-Mehrwert: Sie brauchen lediglich die richtige Stelle vor Ort.
So finden Sie Ihr Bürgeramt in Schleswig-Holstein
Suchen Sie immer nach dem Bürgerservice Ihres Wohnorts oder Ihrer Amtsverwaltung. Am schnellsten geht das über den Zuständigkeitsfinder des Landes: Sie geben Ihr Anliegen und Ihren Ort ein und erhalten die richtige Stelle samt Anschrift, Öffnungszeiten und Kontakt. Alternativ finden Sie das Bürgeramt über die offizielle Website Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Online erledigen: Serviceportal Schleswig-Holstein
Das offizielle Landesportal ist schleswig-holstein.de. Die digitalen Verwaltungsleistungen bündelt das Serviceportal Schleswig-Holstein (serviceportal.schleswig-holstein.de). Dort finden Sie Online-Dienste von Land und Kommunen sowie den Zuständigkeitsfinder, mit dem Sie die für Ihren Ort passende Behörde ermitteln.
Zum Anmelden nutzen Sie das kostenlose Servicekonto Schleswig-Holstein oder die bundesweite BundID. Beide übernehmen Ihre Daten in die Antragsformulare und sammeln Rückmeldungen der Verwaltung in einem Postfach. Am sichersten weisen Sie sich mit der Online-Ausweisfunktion (eID) Ihres Personalausweises aus. Die Nutzung ist freiwillig: Zahlreiche Online-Dienste lassen sich auch ohne Konto verwenden.
Was online geht, hängt vom Wohnort und vom Anliegen ab. Häufig digital möglich sind etwa Wohngeldanträge, Gewerbeanmeldungen oder die Hundeanmeldung. Ausweis und Reisepass müssen Sie dagegen weiterhin persönlich beantragen, weil dabei Fingerabdrücke abgenommen werden.
| Anliegen | Wo zuständig | Online möglich? |
|---|---|---|
| Ummelden nach Umzug | Bürgeramt / Einwohnermeldeamt der Gemeinde | Persönlich, vereinzelt online |
| Personalausweis | Bürgeramt der Gemeinde | Persönlich (Antrag vor Ort) |
| Reisepass | Bürgeramt der Gemeinde | Persönlich (Antrag vor Ort) |
| Wohngeld | Wohngeldstelle der Stadt / des Kreises | Oft online |
| Gewerbe anmelden | Gewerbeamt / Ordnungsamt | Häufig online |
| Auto zulassen | Kfz-Zulassungsstelle des Kreises / der Stadt | Teilweise online (i-Kfz) |
Häufige Behördengänge
Diese Leistungen gelten bundesweit und damit auch in Schleswig-Holstein. Die Anleitungen erklären Unterlagen, Kosten und Ablauf Schritt für Schritt.
Häufig gestellte Fragen
Wo melde ich mich in Schleswig-Holstein um?
Beim Bürgeramt oder Einwohnermeldeamt Ihres neuen Wohnorts. In kleineren Gemeinden ist die zuständige Amtsverwaltung die richtige Stelle. Sie haben nach dem Einzug zwei Wochen Zeit, und die Anmeldung ist gebührenfrei.
Gibt es ein zentrales Bürgerportal für ganz Schleswig-Holstein?
Ja. Das Serviceportal Schleswig-Holstein (serviceportal.schleswig-holstein.de) bündelt die Online-Dienste von Land und Kommunen. Über den Zuständigkeitsfinder ermitteln Sie die für Ihren Ort passende Behörde und gelangen direkt zum jeweiligen Online-Dienst.
Brauche ich ein Servicekonto oder die BundID?
Für viele Dienste reicht ein kostenloses Konto. Sie können das Servicekonto Schleswig-Holstein oder die bundesweite BundID nutzen; beide funktionieren mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises. Zahlreiche Online-Dienste lassen sich aber auch ohne Konto verwenden.
Was kostet ein Personalausweis?
Ab 24 Jahren kostet der Personalausweis 46,00 Euro und ist zehn Jahre gültig. Unter 24 Jahren zahlen Sie 27,60 Euro bei sechs Jahren Gültigkeit. Diese Gebühren gelten bundesweit, also auch in Schleswig-Holstein.
Was kostet ein Reisepass?
Ab 24 Jahren kostet der Reisepass 70,00 Euro (zehn Jahre gültig), unter 24 Jahren 37,50 Euro (sechs Jahre). Für eine Expressausstellung fällt ein Aufschlag an. Auch diese Beträge sind bundeseinheitlich geregelt.
Muss ich für den Personalausweis persönlich erscheinen?
Ja. Für Personalausweis und Reisepass ist der Gang ins Bürgeramt nötig, weil Lichtbild und Fingerabdrücke vor Ort erfasst werden. Buchen Sie vorab einen Termin und bringen Sie die nötigen Unterlagen mit.
Kostet das Ummelden nach einem Umzug etwas?
Nein, die An- oder Ummeldung des Wohnsitzes ist gebührenfrei. Nach dem Bundesmeldegesetz müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde Ihres neuen Wohnorts anmelden.
🔗 Offizielle Anlaufstellen:
