Einbürgerung beantragen
Menschen, die in Deutschland leben, aber eine andere Staatsangehörigkeit haben, brauchen gegebenenfalls ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis, eine Niederlassungserlaubnis oder einen anderen Aufenthaltstitel. Lediglich Bürger/innen aus der EU, EWR beziehungsweise Schweiz brauchen dies nicht und können problemlos einreisen und eine Beschäftigung aufnehmen. Diejenigen, die in Deutschland eine Heimat gefunden haben und dies auch durch ihre Staatsangehörigkeit zum Ausdruck bringen wollen, denken zuweilen darüber nach, die Einbürgerung zu beantragen. Dass dies ein großer Schritt ist, steht außer Frage. Hier erfahren Interessierte viel Wissenswertes dazu und sind so bestens informiert.
Inhaltsverzeichnis
Darum geht es bei der Einbürgerung
Im Rahmen der Einbürgerung geht es um den Erwerb der Staatsangehörigkeit des betreffenden Landes. Wer die Einbürgerung in Deutschland anstrebt, möchte folglich Deutsche/r werden. In der Regel erwirbt man seine Staatsbürgerschaft durch Geburt, denn entweder der Geburtsort oder die Abstammung ist hier ausschlaggebend. Man kann aber auch die Einbürgerung beantragen und so das Einbürgerungsverfahren beginnen, um auf eigenen Wunsch die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen.
Der Ablauf des Einbürgerungsverfahrens
Menschen, die die Einbürgerung in Deutschland anstreben, sollten wissen, dass es sich dabei um einen komplexen bürokratischen Akt handelt. Das betreffende Verfahren sollte Interessierten bekannt sein, schließlich sollten sie wissen, worauf sie sich einlassen. Außerdem ist es wichtig zu wissen, worauf es in besonderem Maße ankommt.
Zunächst sollten sich Einbürgerungsbewerber/innen bei ihrer Kommune um ein entsprechendes Antragsformular kümmern. Dieses füllen sie aus und geben es dann persönlich ab. Die Einbürgerungsanträge werden dann erfasst und in Zusammenarbeit mit allen involvierten Behörden bearbeitet. Dazu stellt das Einbürgerungsamt an das Sozialamt, Arbeitsamt, Landeskriminalamt, Bundesamt für Justiz und den Verfassungsschutz Anfragen. Sollten die Rückmeldungen der Behörden keine Erkenntnisse liefern, die einer Einbürgerung entgegenstehen, werden die Voraussetzungen für die Einbürgerung geprüft. Fällt auch diese Prüfung positiv aus, wird dem Antrag auf Einbürgerung stattgegeben. Oftmals findet dann eine offizielle Übergabe der Einbürgerungsurkunde statt.
Das sind die Vorzüge einer Einbürgerung in Deutschland
Die Einbürgerung macht Einwanderer in Deutschland zu gleichberechtigten Bürgerinnen und Bürgern, die alle mit der Staatsangehörigkeit verbundenen Rechte und Pflichten haben. Das Wahlrecht sowie die Möglichkeit, selbst politische Ämter zu übernehmen, sind hier zu nennen. Zudem steht es außer Frage, dass man in Deutschland leben und arbeiten darf. Ein weiterer Pluspunkt besteht darin, dass man durch die Einbürgerung in Deutschland EU-Bürger wird und somit von der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union profitiert. In vielen Ländern hat man Visafreiheit, während man zudem konsularischen Schutz im Ausland genießt.
Checkliste: Diese Voraussetzungen gelten für die Einbürgerung in Deutschland
Dass eine Einbürgerung für viele Menschen überaus erstrebenswert erscheint, ist angesichts der positiven Effekte, die eine deutsche Staatsbürgerschaft haben kann, nicht verwunderlich. Deutschland begreift sich zwar zunehmend als Einwanderungsland, stellt an Einbürgerungsbewerber/innen aber dennoch gewisse Anforderungen. So muss man für die Einbürgerung die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- dauerhafter und rechtmäßiger Wohnsitz in Deutschland seit mindestens acht Jahren
- unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht
- Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
- geklärte Identität
- geklärte Staatsangehörigkeit
- gegebenenfalls Bereitschaft zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
- Deutschkenntnisse in Wort und Schrift mindestens auf B1-Niveau
- Kenntnisse der Gesellschaftsordnung, Rechtsordnung und der Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland
- Fähigkeit, den eigenen Lebensunterhalt sowie den Lebensunterhalt unterhaltsberechtigter Angehöriger sicherzustellen
- keine Vorstrafen
Einbürgerungsbewerber/innen sollten sich bewusst machen, dass die Einbürgerung ihr ganzes Leben verändert. Wer den Wunsch hat, Deutsche/r zu werden, muss zunächst einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Idealerweise bereitet man sich aber bereits vorab auf das Einbürgerungsverfahren vor und beherzigt die folgenden Tipps:
- Nehmen Sie an einem Einbürgerungskurs teil!
- Nutzen Sie jede Gelegenheit, Ihre Deutschkenntnisse auszubauen!
- Lassen Sie sich auf die deutsche Lebensart ein!
- Suchen Sie sich Unterstützung für das Einbürgerungsverfahren!
- Beachten Sie, dass im Rahmen der Einbürgerung eine Einbürgerungsgebühr fällig wird!
FAQs
Welche Vorteile bietet eine Einbürgerung?
Durch die Einbürgerung erlangt man rechtliche Gleichstellung mit den Staatsangehörigen und erhält die gleichen Rechte und Pflichten. Als eingebürgerte Person wird man automatisch EU-Bürger und profitiert von der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union. Die deutsche Staatsbürgerschaft erleichtert das Reisen und Aufenthalte im Ausland, da für viele Länder kein Visum mehr erforderlich ist. Zudem erhält man Zugang zu konsularischem Schutz und kann von den sozialen Leistungen und Unterstützungssystemen des Landes profitieren.
Welche rechtlichen Folgen hat die Einbürgerung?
Die Einbürgerung in Deutschland hat verschiedene rechtliche Folgen. Das beinhaltet das Wahlrecht, das Recht auf Schutz und Unterstützung durch den deutschen Staat, das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie die Möglichkeit, politische Ämter zu bekleiden. Gleichzeitig unterliegt man als deutscher Staatsbürger den deutschen Gesetzen und Verpflichtungen, wie beispielsweise der Einhaltung der deutschen Rechtsordnung, der Zahlung von Steuern und der Teilnahme am Sozialversicherungssystem.
Wie läuft das Einbürgerungsverfahren ab?
Das Einbürgerungsverfahren in Deutschland ist ein mehrstufiger Prozess, der bestimmten rechtlichen Anforderungen unterliegt. Zunächst muss bei der zuständigen Behörde, in der Regel dem Einbürgerungsamt, ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden. Der Antrag wird dann geprüft und es werden verschiedene Unterlagen und Nachweise angefordert, wie beispielsweise Identitätsnachweise, Aufenthaltsnachweise, Sprachkenntnisse und Kenntnisse über die deutsche Gesellschaftsordnung. Nach erfolgreicher Prüfung und Erfüllung aller Voraussetzungen wird dem oder der Antragsteller:in die Einbürgerungsurkunde überreicht und die Person wird offiziell deutsche:r Staatsbürger:in.
Wo kann man die Einbürgerung beantragen?
Für die Beantragung der Einbürgerung ist es erforderlich, einen schriftlichen Einbürgerungsantrag zu stellen. Dieser Antrag kann bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde, in der Regel dem Einbürgerungsamt oder der Ausländerbehörde, angefordert werden. Nach Erhalt des Antragsvordrucks müssen Sie ihn vollständig ausfüllen und alle erforderlichen Unterlagen beifügen. Der Antrag wird dann persönlich bei der Behörde eingereicht.