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Antrag auf Umzugsgenehmigung beim Arbeitsamt stellen

Die meisten Menschen müssen bei einem Umzug die Behörden lediglich über die Adressänderung in Kenntnis setzen und sich vor allem beim Einwohnermeldeamt ummelden. Einer der ersten Wege führt somit ins Bürgerbüro. Wer dahingegen Arbeitslosengeld II bezieht, muss zunächst eine Umzugsgenehmigung beantragen. Der betreffende Antrag ist beim Arbeitsamt zu stellen. Was es damit auf sich hat und worauf man besonders achten muss, erfahren Bürgerinnen und Bürger im Folgenden.

Die erforderliche Umzugsgenehmigung für Hartz-IV-Empfänger:innen

Menschen, die staatliche Leistungen in Form von Hartz IV beziehen, müssen mit dem Arbeitsamt beziehungsweise Jobcenter eng zusammenarbeiten. Unter anderem können sie auch nicht einfach so umziehen, sondern brauchen die Genehmigung des Jobcenters. Auf den ersten Blick ist dies eine massive Einschränkung, aber man darf nicht vergessen, dass das Amt für die Wohnkosten aufkommt. Dementsprechend sollte es auch bei einem Umzug involviert werden. Aus diesem Grund brauchen Hartz-IV-Empfänger:innen die Umzugsgenehmigung des Jobcenters. Zu diesem Zweck sollte man zunächst mit seinem Sachbearbeiter sprechen und dann einen Antrag auf Umzugsgenehmigung stellen.

Diese Kosten übernimmt das Jobcenter bei einem Umzug

Stimmt das Jobcenter dem geplanten Umzug zu, kann man als Leistungsempfänger:in eine Übernahme der Umzugskosten in Anspruch nehmen. Wer Hartz IV bezieht, verfügt über keine Ersparnisse, die einen kostenintensiven Umzug auffangen könnten. Daher sind zusätzliche Leistungen des Amtes in der Regel unerlässlich. Im Allgemeinen kann das Jobcenter die folgenden Umzugskosten übernehmen:

  • Maklergebühren
  • Transportkosten
  • Verpflegung für die Umzugshelfer/innen
  • Renovierungskosten
  • Wohnungsbeschaffungskosten
  • Darlehen für die Mietkaution

Diese Konsequenzen drohen bei einem nicht genehmigten Umzug

Nach einem Gespräch mit dem Sachbearbeiter sollte man als Hartz-IV-Empfänger:in einen Antrag auf Umzugsgenehmigung beim Jobcenter stellen. Dieser sollte die erforderlichen Unterlagen umfassen und auch eine genaue Begründung enthalten. Wer diesen Aufwand scheut und ohne offizielle Genehmigung umzieht, riskiert ernsthafte Schwierigkeiten mit dem Amt. Es drohen vor allem die folgenden Konsequenzen:

  • keine Übernahme der Umzugskosten
  • keine Übernahme etwaiger Mehrkosten
  • Ablehnung eines Darlehens für die Mietkaution

Checkliste: Das sind typische Gründe für einen Umzug als Hartz-IV-Empfänger:in

Es kommt zuweilen vor, dass das Jobcenter einen Umzug anregt, sofern die bisherige Unterkunft nicht angemessen ist. Häufig wollen Hartz-IV-Empfänger:innen aber aus eigenen Stücken umziehen und brauchen daher eine Umzugsgenehmigung, um den ansonsten drohenden Konsequenzen zu entgehen. Dabei kommt es vor allem auf eine gute Begründung dieses Schritts an. Die folgende Checkliste liefert typische Gründe, die von umzugswilligen Hartz-IV-Empfängern angeführt werden können:

  • Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter
  • Aussicht auf einen neuen Job am neuen Wohnort
  • schlechter Zustand der alten Wohnung durch unzumutbare Mängel
  • Unzumutbarkeit der alten Wohnung wegen Gesundheit oder Alter
  • Trennung oder Scheidung
  • Notwendigkeit einer größeren Wohnung wegen Familienzuwachs
  • preiswertere neue Wohnung
5 Tipps rund um den Umzug für Hartz-IV-Empfänger:innen

Dass ein Umzug mit viel Stress und auch hohen Kosten verbunden sein kann, liegt in der Natur der Sache. Hartz-IV-Empfänger:innen sind zudem noch dadurch belastet, dass sie die Genehmigung des Jobcenters brauchen. Aus diesem Grund ist es hilfreich, die folgenden Tipps zu berücksichtigen:

  • Vereinbaren Sie frühzeitig einen Beratungstermin beim Jobcenter, um Ihren Umzugswunsch zu besprechen!
  • Recherchieren Sie, welche Rahmenbedingungen eine angemessene Wohnung erfüllen muss!
  • Fügen Sie dem Antrag auf Umzugsgenehmigung einen noch nicht unterschriebenen Mietvertrag bei!
  • Bitten Sie in Bezug auf die Umzugsgenehmigung um eine schnelle Bearbeitung, denn der Wohnungsmarkt ist sehr angespannt und schnelllebig!
  • Ziehen Sie nicht einfach ohne Zustimmung des Arbeitsamtes um!

FAQs

Warum muss das Jobcenter den Umzug genehmigen?

Das Jobcenter muss den Umzug genehmigen, da es für die Gewährung von Leistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld zuständig ist. Durch die Genehmigung des Umzugs kann das Jobcenter sicherstellen, dass die betroffene Person weiterhin berechtigt ist, Leistungen zu erhalten und dass der Umzug ausreichend begründet ist. Das Jobcenter prüft in der Regel, ob der Umzug aus wichtigen Gründen erfolgt, beispielsweise aus beruflichen, gesundheitlichen oder sozialen Gründen. Durch diese Genehmigung wird gewährleistet, dass die Leistungen weiterhin korrekt und bedarfsgerecht erbracht werden.

Welches Jobcenter ist für den Antrag auf Umzugsgenehmigung zuständig?

Für den Antrag auf Umzugsgenehmigung ist in der Regel das örtliche Jobcenter zuständig, das dem aktuellen Wohnort der Antragstellerin oder des Antragstellers entspricht. Um das zuständige Jobcenter zu ermitteln, kann man sich an die örtliche Stadtverwaltung oder das Einwohnermeldeamt wenden. Diese können Auskunft darüber geben, welches Jobcenter für den Wohnort zuständig ist und wo der Antrag eingereicht werden muss. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die Zuständigkeit zu informieren, um den Antrag rechtzeitig und beim richtigen Jobcenter einzureichen.

Wie begründet man den Umzug gegenüber dem Jobcenter?

Bei der Begründung des Umzugs gegenüber dem Jobcenter ist es wichtig, konkrete und plausible Gründe anzugeben. Dazu gehören beispielsweise ein neuer Arbeitsplatz oder eine Ausbildungsstelle an einem anderen Ort, familiäre oder gesundheitliche Gründe, die den Umzug erforderlich machen, oder eine Verbesserung der Wohnsituation. Es ist ratsam, alle relevanten Informationen und Nachweise, wie zum Beispiel eine Arbeitsvertragskopie, ärztliche Bescheinigungen oder Mietverträge, dem Jobcenter vorzulegen, um die Begründung zu untermauern.

Was kann man tun, wenn das Arbeitsamt dem Umzug nicht zustimmt?

Wenn das Jobcenter dem Umzug nicht zustimmt, gibt es mehrere Möglichkeiten, die man in Betracht ziehen kann. Zunächst kann man versuchen, in einem persönlichen Gespräch die Gründe für den Umzug zu erläutern und die Situation zu klären. Es ist wichtig, dem Jobcenter plausible und nachvollziehbare Argumente für den Umzug darzulegen, wie zum Beispiel berufliche Perspektiven oder familiäre Gründe. Falls das Jobcenter dennoch ablehnend reagiert, kann man in Erwägung ziehen, einen Widerspruch einzulegen und die Entscheidung rechtlich prüfen zu lassen. Hierbei kann es hilfreich sein, sich an eine unabhängige Beratungsstelle oder einen Anwalt für Sozialrecht zu wenden, um Unterstützung und fachlichen Rat zu erhalten.