BAföG zurückzahlen

📖 Lesezeit: 8 Min · 📅 6. Mai 2026
Wer BAföG während des Studiums erhalten hat, muss nur die Hälfte zurückzahlen. Die andere Hälfte ist ein Zuschuss vom Staat. Die maximale Rückzahlungssumme liegt bei 10.010 Euro, unabhängig davon, wie viel BAföG du insgesamt erhalten hast. Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Du kannst die Schulden in Raten von mindestens 130 Euro monatlich zurückzahlen oder bei finanziellen Schwierigkeiten eine Freistellung beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Grundlagen der BAföG-Rückzahlung
BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Den Zuschuss musst du nicht zurückzahlen. Nur die Darlehenshälfte wird vom Bundesverwaltungsamt (BVA) zurückgefordert.
Die Rückzahlung ist auf maximal 10.010 Euro begrenzt. Diese Obergrenze gilt seit April 2020. Hast du beispielsweise 15.000 Euro als Darlehen erhalten, zahlst du trotzdem nur 10.010 Euro zurück. Der Rest wird dir erlassen.
Etwa viereinhalb Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer erhältst du einen Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid vom BVA. Dieser Bescheid informiert dich über die genaue Höhe deiner Schulden und den Zeitpunkt der ersten Rate. Die Rückzahlung beginnt dann fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer.
Tipp: Teile dem BVA deine aktuelle Adresse mit, damit der Rückzahlungsbescheid dich erreicht. Eine verpasste Zustellung kann zu Problemen führen.
Das BVA verwaltet die Rückzahlung zentral für alle Studierenden. Dabei spielt es keine Rolle, welches Amt dir ursprünglich BAföG bewilligt hat. Die Förderung kann über mehrere Jahre laufen, aber zurückgezahlt wird immer der Gesamtbetrag des Darlehens bis zur Höchstgrenze.
Wer muss BAföG zurückzahlen
Zurückzahlen müssen alle, die BAföG für ein Studium an Hochschulen, Universitäten oder gleichgestellten Einrichtungen erhalten haben. Das gilt auch für duales Studium oder ein Studium im Ausland, wenn dafür BAföG bewilligt wurde.
Schüler-BAföG hingegen ist ein reiner Zuschuss. Wer eine weiterführende Schule, ein Kolleg oder eine Abendschule besucht hat, muss nichts zurückzahlen. Diese Förderung wird vollständig als Zuschuss gewährt.
Auch bei einem Fachrichtungswechsel oder Studienabbruch bleibt die Rückzahlungspflicht bestehen. Die bereits erhaltenen BAföG-Beträge müssen trotzdem zurückgezahlt werden. Ein erfolgreich abgeschlossenes Studium ist keine Voraussetzung für die Rückzahlung.
Studierende, die ihr Studium vor dem 1. März 2001 begonnen haben, unterliegen anderen Regelungen. Bei ihnen kann die Rückzahlungssumme höher liegen, da die 10.010-Euro-Grenze erst später eingeführt wurde.
Achtung: Auch bei Studienabbruch oder Exmatrikulation endet die Rückzahlungspflicht nicht. Das BVA fordert die Schulden trotzdem zurück.
Höhe der Rückzahlung berechnen
Die Höhe deiner BAföG-Schulden hängt davon ab, wie lange du gefördert wurdest und wie hoch dein monatlicher BAföG-Betrag war. Grundsätzlich musst du die Hälfte der erhaltenen Förderung zurückzahlen, maximal aber 10.010 Euro.
Ein Beispiel: Du hast vier Jahre lang monatlich 400 Euro BAföG erhalten. Das sind insgesamt 19.200 Euro. Die Hälfte davon sind 9.600 Euro. Da dieser Betrag unter der Höchstgrenze liegt, musst du 9.600 Euro zurückzahlen.
Bei höheren Förderbeträgen greift die Deckelung. Hast du fünf Jahre lang 600 Euro monatlich erhalten, sind das 36.000 Euro insgesamt. Die Hälfte wären 18.000 Euro. Du zahlst aber nur maximal 10.010 Euro zurück.
| Beispiel | Gesamtförderung | Darlehensanteil | Rückzahlung |
|---|---|---|---|
| Student A | 15.000 Euro | 7.500 Euro | 7.500 Euro |
| Student B | 25.000 Euro | 12.500 Euro | 10.010 Euro |
| Student C | 30.000 Euro | 15.000 Euro | 10.010 Euro |
Der Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid enthält die exakte Berechnung deiner Schulden. Diese Informationen erhältst du automatisch vom BVA. Bei Unklarheiten kannst du dort nachfragen oder eine Überprüfung beantragen.
Ratenzahlung und Rückzahlungsmodalitäten
Die BAföG-Rückzahlung erfolgt normalerweise in monatlichen Raten von mindestens 130 Euro. Diese Rate wurde 2020 von 105 Euro angehoben. Die Raten werden vierteljährlich eingezogen, also alle drei Monate 390 Euro.
Du kannst auch höhere Raten wählen, um schneller schuldenfrei zu werden. Viele entscheiden sich für 200 oder 300 Euro monatlich, je nach finanzieller Situation. Höhere Raten verkürzen die Rückzahlungsdauer und können zu einem Nachlass führen.
Der Rückzahlungszeitraum liegt bei der Mindestrate zwischen 6,5 und 7 Jahren. Bei der maximalen Rückzahlungssumme von 10.010 Euro und einer Rate von 130 Euro dauert die Rückzahlung etwa 77 Monate.
Tipp: Das BVA bucht die Raten per Lastschrift ab. Sorge dafür, dass dein Konto ausreichend gedeckt ist, um Rücklastschriften zu vermeiden.
Bei finanziellen Schwierigkeiten kannst du eine Stundung oder Freistellung beantragen. Die Mindestrate von 130 Euro lässt sich nicht weiter reduzieren. Wer diese nicht zahlen kann, muss die Rückzahlung komplett aussetzen lassen.
Die Rückzahlung ist zinsfrei. Das unterscheidet BAföG von anderen Krediten deutlich. Selbst bei einer langjährigen Rückzahlung entstehen keine zusätzlichen Kosten durch Zinsen.
Freistellung bei geringem Einkommen
Wer zu wenig verdient, kann eine Freistellung von der BAföG-Rückzahlung beantragen. Die Einkommensgrenze liegt aktuell bei 1.605 Euro netto monatlich für Alleinstehende. Für Verheiratete und Personen mit Kindern gelten höhere Freibeträge.
Die Freistellung musst du alle zwei Jahre neu beantragen. Dazu reichst du Einkommensnachweise beim BVA ein. Bei geringfügigen Einkommen wird die Rückzahlung komplett ausgesetzt, nicht allein reduziert.
Während der Freistellung läuft die Rückzahlungsfrist weiter. Du hast maximal 30 Jahre Zeit, deine BAföG-Schulden zu begleichen. Nach dieser Frist werden die restlichen Schulden erlassen, auch wenn du sie nicht vollständig zurückgezahlt hast.
| Personengruppe | Freibetrag monatlich | Zusatz für Kinder |
|---|---|---|
| Alleinstehend | 1.605 Euro | – |
| Verheiratet | 1.605 Euro | +570 Euro je Kind |
| Mit einem Kind | 2.175 Euro | +570 Euro je weiteres |
Die Freistellung gilt rückwirkend ab dem Monat der Antragstellung. Hast du bereits Raten bezahlt, bekommst du diese nicht erstattet. Stelle den Antrag daher rechtzeitig, wenn dein Einkommen die Grenze unterschreitet.
Nachlass bei vorzeitiger Rückzahlung
Wer seine BAföG-Schulden vorzeitig und auf einmal zurückzahlt, erhält einen Nachlass. Die Höhe des Nachlasses hängt von der Restschuld und dem Zeitpunkt der Zahlung ab. Bei sofortiger Rückzahlung können bis zu 50,5 Prozent erlassen werden.
Der höchste Nachlass von 50,5 Prozent gilt bei einer Restschuld von mehr als 6.000 Euro, wenn du sofort nach Erhalt des Rückzahlungsbescheids den gesamten Betrag zahlst. Bei geringeren Schulden fällt der Nachlass entsprechend niedriger aus.
Auch nach Beginn der Ratenzahlung ist noch ein Nachlass möglich. Die Nachlasstabelle zeigt die entsprechenden Prozentsätze für verschiedene Restschuldbeträge und Zeitpunkte. Je früher du zahlst, desto höher fällt der Nachlass aus.
Bei einer Schuld von 10.010 Euro und sofortiger Zahlung sparst du etwa 5.055 Euro. Du zahlst dann nur rund 4.955 Euro zurück.
Bevor du dich für eine vorzeitige Rückzahlung entscheidest, prüfe deine finanzielle Situation. Das gesparte Geld solltest du nicht für andere wichtige Ausgaben benötigen. Notgroschen und andere Rücklagen sollten bestehen bleiben.
Den Antrag auf vorzeitige Rückzahlung stellst du beim BVA. Nach Prüfung erhältst du einen Bescheid mit dem reduzierten Betrag und einer Zahlungsfrist. Die Zahlung muss innerhalb dieser Frist erfolgen, damit der Nachlass gewährt wird.
Wichtige Fristen und Kontakt zum BVA
Die Rückzahlung beginnt automatisch fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer. Diese Frist läuft auch dann ab, wenn du dein Studium früher beendest oder abbrichst. Entscheidend ist das Ende der regulären Studienzeit, nicht der tatsächliche Studienabschluss.
Etwa viereinhalb Jahre nach Ende der Förderung erhältst du Post vom BVA. Dieser Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid kündigt den Beginn der Rückzahlung an und teilt dir die genaue Höhe deiner Schulden mit.
Änderungen deiner Adresse, deines Namens oder deiner Bankverbindung musst du dem BVA umgehend mitteilen. Nutze dafür das Online-Portal unter bva.bund.de oder sende die Änderungen schriftlich. Verpasste Post kann zu Problemen bei der Rückzahlung führen.
Achtung: Wer seine Adresse nicht aktualisiert, riskiert, dass der Rückzahlungsbescheid nicht ankommt. Die Rückzahlung beginnt trotzdem zum vorgesehenen Zeitpunkt.
Das BVA bietet verschiedene Kontaktmöglichkeiten. Telefonisch erreichst du die Hotline zu den üblichen Geschäftszeiten. Schriftliche Anfragen kannst du per Post oder über das Online-Portal stellen. Für häufige Fragen gibt es auch einen umfangreichen FAQ-Bereich auf der Website.
Bei Problemen mit der Rückzahlung solltest du frühzeitig Kontakt aufnehmen. Das BVA zeigt sich in der Regel kulant, wenn finanzielle Schwierigkeiten nachvollziehbar sind. Ignorieren solltest du die Rückzahlungsaufforderungen keinesfalls.
Häufig gestellte Fragen
Was passiert, wenn ich die BAföG-Rückzahlung nicht zahlen kann?
Bei finanziellen Schwierigkeiten kannst du eine Freistellung beantragen. Liegt dein Einkommen unter 1.605 Euro netto monatlich, wird die Rückzahlung ausgesetzt. Die Freistellung ist für zwei Jahre möglich und kann verlängert werden. Nach 30 Jahren werden nicht zurückgezahlte Schulden komplett erlassen.
Kann ich die BAföG-Schulden vererben?
Nein, BAföG-Schulden sind nicht vererbbar. Stirbt der Schuldner, erlöschen die Schulden automatisch. Erben müssen die offenen Beträge nicht aus dem Nachlass begleichen. Diese Regelung gilt nur für BAföG-Darlehen, nicht für andere Kredite.
Muss ich auch bei Studienabbruch BAföG zurückzahlen?
Ja, auch bei Studienabbruch oder Exmatrikulation bleibt die Rückzahlungspflicht bestehen. Du musst alle bereits erhaltenen Darlehensbeträge zurückzahlen. Ein erfolgreich abgeschlossenes Studium ist keine Voraussetzung für die Rückzahlung.
Wie wirkt sich ein Fachrichtungswechsel auf die Rückzahlung aus?
Ein Fachrichtungswechsel ändert nichts an der Rückzahlungspflicht. Alle BAföG-Beträge, die du während des gesamten Studiums erhalten hast, werden zusammengerechnet. Die Hälfte davon musst du zurückzahlen, maximal 10.010 Euro.
Kann ich die monatliche Rate erhöhen?
Ja, du kannst jederzeit höhere Raten zahlen als die Mindestrate von 130 Euro monatlich. Höhere Raten verkürzen die Rückzahlungsdauer. Zusätzlich ist eine vorzeitige Komplettablösung mit Nachlass möglich. Teile Änderungen dem BVA rechtzeitig mit.
Was ist der Unterschied zwischen BAföG und Schüler-BAföG?
Studierenden-BAföG wird zur Hälfte als Darlehen gewährt und muss zurückgezahlt werden. Schüler-BAföG für weiterführende Schulen ist ein reiner Zuschuss. Schüler müssen nichts zurückzahlen. Die Art der Ausbildung entscheidet über die Rückzahlungspflicht.
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